Bahn-Sammelthread

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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.243
650
LEJ
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Das sieht die VO nicht als notwendig vor, aber danke für die Idee das werde ich genau so machen.
Mal sehen ob bis zum 1.6. Antwort kommt.
Zwei mögliche Antworten:
a) Textbausteine, die nicht zum Thema passen,
b) man sagt es geht nicht außerhalb der Gültigkeit
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.568
806
Gut, dass es die hilfsbereite Feuerwehr gibt:

Erst eine technische Störung, dann ein Notarzteinsatz: 1400 Passagiere mussten stundenlang auf freier Strecke in Thüringen warten. Die ortsansässige Feuerwehr schenkte den Gestrandeten Getränke aus.

Läuft bei der Bahn:

Ein paar Meter weiter ein ähnliches Drama:

 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Zwei mögliche Antworten:
a) Textbausteine, die nicht zum Thema passen,
b) man sagt es geht nicht außerhalb der Gültigkeit
Ja vermute ich auch aber das Experiment ist gestartet, ich habe die E-Mails jeweils an den Status-Service und den Kundendialog mit der erhaltenen Nachricht der DB Reisebegleitung gesendet.

Wir werden sehen was raus kommt.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.256
5.439
Paralleluniversum
Äh…. Das ist doch dasselbe Event?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Läuft bei der Bahn:

Ein paar Meter weiter ein ähnliches Drama:

 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.066
7.108
Was auch korrekt ist. So ein Bild kann ja jeder sich erzeugen (notfalls in irgend einer passenden Fake-App).
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.066
7.108
Ist der Magnetstreifen der Bahncard überhaupt beschrieben? Falls ja, sollte er problemlos kopierbar sein, falls es jemand drauf anlegt; sprich Auslesen sollte die Sicherheit nicht wesentlich erhöhen und die physische Kopie einer Bahncard nicht wesentlich erschweren, es sei denn die Inhalte sind kryptographisch signiert, können also nicht einfach nach Spezifikation selbst erzeugt werden. Ich weiß nicht, ob das bei der BC der Fall ist.

Digitale Lösungen haben die Eigenschaft, dass sie einfach exakt optisch kopierbar/imitierbar sind.
Den 3D-Barcode einer gültigen Fahrkarte in eine Fake-Bahnapp einzulesen und bei Bedarf anzuzeigen, sollte technisch auch kein Problem sein, da mit statischen Barcodes gearbeitet wird (da diese andernfalls ja auch nicht auf Papier gültig sein könnten).
 
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MüBa

Aktives Mitglied
20.01.2020
243
452
HAM | NUE
vielen Dank euch allen für die Antworten und den tollen input.


welcher Zug ist denn konkret ausgefallen?
welcher Zug es genau war, weiss ich leider auch nicht mehr, aber sollte ja auch nicht relevant sein.

Denn dies hier ergibt nicht so richtig Sinn:
Für eine Verbindung die von einem Zugausfall betroffen ist kann es ja gar keine Ankunftszeit geben.
die ursprungliche Ankunftszeit wie auf dem ursprunglich gebuchten Ticket (23:41)


Was aber die Erstattung angeht gibt es zwei Optionen:
1. die Reservierungskosten + 50% für die Verspätete Ankunft + Kosten für die Nutzung des PKW, diese sind berechtigt weil die Ankunft nicht mehr am sleben Tag möglich gewesen wäre.
oder
2. Reservierungskosten + 100% Ticketpreises dann aber keine Kosten für den PKW hier müsste die Voraussetzung des Fahrtabbruchs erfüllt sein, also eine Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten zu erwarten gewesen sein.

Grundsätzlich gilt aber:
Dieser Fall wurde wohl im automatisierten Verfahren abgelehnt, das sollte man nicht so ernst nehmen.
Am besten nochmal einen Antrag stellen und dabei das klassische Papierformular verwenden und die Information zum angekündigten Zugausfall sowie ein kurzes Schreiben beilegen das den Sachverhalt, dass wegen dem Zugausfall eine neue Reise geplant wurde mit den entsprechenden Fahrzeiten schildern.
Klasse, vielen Dank für die Einschätzung und den Hinweis auf das Papierformular.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
die ursprungliche Ankunftszeit wie auf dem ursprunglich gebuchten Ticket (23:41)
Ja aber diese Zeit ist doch gar nicht realistisch gewesen, weil doch eben auf dieser Verbindung ein Zug ausgefallen ist?

Aber bleibt dabei Papiervariante versuchen und noch einen Reiseplan der neuen Verbindung beilegen und dann sehen was zurück kommt.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.066
7.108
Die ursprüngliche Ankunftszeit von 23:41 ist auch deswegen irrelevant, weil der Fahrgast sich entschlossen hatte, eine andere Verbindung zu nutzen, was ihm mit dem mittlerweile flexibel gewordenen Fahrschein auch absolut gestattet war. Alle weiteren Betrachtungen können sich nur auf die vom Fahrgast gewählte und angetretene Verbindung beziehen.
 
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MüBa

Aktives Mitglied
20.01.2020
243
452
HAM | NUE
Heißt also in diesem Fall für mich dass falls bereits zig Halte vor Bamberg klar gewesen sein sollte, dass auf Grund der bestehenden Verspätung ein verspätete Ankunft am Zielbahnhof, und zwar erst um 00:37, möglich gewesen wäre und der Fahrgast dennoch bis Bamberg weiterfuhr, er dann nicht mehr das ganze als "Fahrtabbruch" bezeichnen kann.
Ob dieser Fall hier so vorlag oder ob die relevante Verspätung erst auf dem letzten Teil der Fahrt nach Bamberg erfolgte, wissen wir natürlich nicht.

Die Verspätung war schon vorher erkennbar. In Erfurt stand der ICE länger rum weil Vorfahrt anderer Zug, Personalwechsel, etc.
Abfahrt aus Erfurt war statt 19:32 erst 21:15

Das Ziel für den Pax war einfach so schnell wie möglich nach Hause zu kommen!
Ein Abbruch der Fahrt in Erfurt oder sonst irgendwo auf restlicher Strecke hätte keinen Sinn gemacht, es wäre sonst eine ÜN notwendig geworden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Die Verspätung war schon vorher erkennbar. In Erfurt stand der ICE länger rum weil Vorfahrt anderer Zug, Personalwechsel, etc.
Abfahrt aus Erfurt war statt 19:32 erst 21:15
Das ist ja nur relevant, wenn man einen Fahrtabbruch einreicht also Variante 2, aber in Variante 1kein Fahrtabbruch sondern Verspätung von mehr als 120 Minuten bedeutet 50% Ticketpreis Plus Kosten für alternaitves Verkehrsmittel in dem Fall PKW ist das irrelevant.
 

MüBa

Aktives Mitglied
20.01.2020
243
452
HAM | NUE
@alinakl :
Danke, wenn ich dich richtig verstehe wäre deine Empfehlung:
50% wegen Verspätung >120 Minuten
+ Kosten PKW

--> sind die Kosten PKW auch wie bei Taxi gedeckelt?
mit welchen Satz können diese PKW-Kilometer angesetzt werden? Die einfache Farhtstrecke PKW war 85 KM.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
--> sind die Kosten PKW auch wie bei Taxi gedeckelt?
Das Thema hatten wir hier ja schon vor ein paar Wochen, die Fahrgastrechteverordnung sieht keine Deckelung vor, aber aktuelle Satz liegt bei 0,35 Euro pro km da sind wir weit weg von der Deckelung bei 80 bzw. 120 Euro.

Und ja diese Variante dürfte die beste sein, dann gibt es keine Diskussion über den Fahrabbruch.
Nur einem sehr teuren Ticket wäre der Abbruch eine Überlegung wert.
 
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MüBa

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20.01.2020
243
452
HAM | NUE
Das Thema hatten wir hier ja schon vor ein paar Wochen, die Fahrgastrechteverordnung sieht keine Deckelung vor, aber aktuelle Satz liegt bei 0,35 Euro pro km da sind wir weit weg von der Deckelung bei 80 bzw. 120 Euro.

Und ja diese Variante dürfte die beste sein, dann gibt es keine Diskussion über den Fahrabbruch.
Nur einem sehr teuren Ticket wäre der Abbruch eine Überlegung wert.
Der Ticketpreis für Hin/Rückfahrt war EUR 167.80
50% vom halben Ticketpreis = 41.95

bei Fahrtkosten PKW 85km x 0.35 = 29.75

Folglich wäre ja am „besten“ die Verspätung >120Min, also die 41.95 zu fordern.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.568
806
Der Ticketpreis für Hin/Rückfahrt war EUR 167.80
50% vom halben Ticketpreis = 41.95

bei Fahrtkosten PKW 85km x 0.35 = 29.75

Folglich wäre ja am „besten“ die Verspätung >120Min, also die 41.95 zu fordern.
Vielleicht stehe ich ja immer noch auf dem Schlauch, aber ich würde die Verspätung >120 Min fordern und die Fahrtkosten PKW. Dort würde ich versuchsweise sogar die doppelten KM angeben, denn es kam doch sicher jemand die Strecke leer von zu Hause um dich abzuholen, oder? Der PKW ist ja auch wegen den Bahnproblemen 170km gefahren und nicht nur die 85km einfache Strecke.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.066
7.108
Auf https://fahrgastrechte.info/ihre-rechte-im-detail/ steht
"Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel
Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Min. am Zielbahnhof
oder
bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.

werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt,

wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen – aus von diesem zu vertretenden Gründen – nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges)."

Trifft die Regelung überhaupt zu?
Die planmäßige Ankunft lag vor 24 Uhr, sodass der erste Fall nicht vorliegt.
"Ausfall eines Zuges" lag auch nicht vor, sodass auch dieser Fall nicht zutrifft.
Demnach sollte es hier keine Erstattung der Kosten eines anderen Verkehrsmittels geben.

Selbst wenn einer der beiden Fälle zuträfe, wäre eine Voraussetzung für eine Erstattung der Alternativbeförderung, dass der Kunde das Eisenbahnunternehmen (also hier DB) nicht kontaktieren konnte (in diesem Fall wohl eher weniger wahrscheinlich) oder dass das Eisenbahnunternehmen auf seinen Kontakt hin keine Alternativbeförderung zur Verfügung gestellt hat (nicht relevant, solange der Fahrgast die DB gar nicht erst kontaktiert hat, obwohl er es gekonnt hätte).

Ich lese das so, dass wenn jemand eine Alternativbeförderung selbst organisiert, ohne das Eisenbahnunternehmen zu kontaktieren, obgleich ihm das möglich gewesen wäre, kein Anrecht auf eine Erstattung hat.
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
997
518
Der Saftladen nimmt aber auch alles als Ausrede oder?
Das wird mir angezeigt wenn ich wegen meinem Zug nachgucke: EVG-Streik abgesagt: Am Montag (15.5.2023) bleibt es dennoch bei massiven Beeinträchtigungen unseres Zugverkehrs.

Wenns keinen Streik gibt warum solls dann die Beeinträchtigungen geben? ich mein jetzt wieso mehr als sonst eh schon?

Aber hey so haben die eine Entschuldigung morgen so richtig Scheisse zu bauen super 1+++
 
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mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
896
696
HKG
Der Saftladen nimmt aber auch alles als Ausrede oder?
Das wird mir angezeigt wenn ich wegen meinem Zug nachgucke: EVG-Streik abgesagt: Am Montag (15.5.2023) bleibt es dennoch bei massiven Beeinträchtigungen unseres Zugverkehrs.

Wenns keinen Streik gibt warum solls dann die Beeinträchtigungen geben? ich mein jetzt wieso mehr als sonst eh schon?

Aber hey so haben die eine Entschuldigung morgen so richtig Scheisse zu bauen super 1+++
Liegt daran, dass nicht jeder Zug jeden Tag faehrt. In Anbetracht des geplanten Streiks hat man wahrscheinlich schon manche Zuege dorthin gefahren, wo sie am Mittwochmorgen gebraucht worden waeren. Oder man hat manche Reparatur vorgezogen, in der Erwartung, dass die Zuege nicht gebraucht werden.

Jetzt findet kein Streik statt, aber manche Zuege sind wahrscheinlich nicht dort, wo sie nach Fahrplan hingehoeren.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.760
15.682
Außerdem hat man schon die Personal-/Schichtplanung gemacht und dabei entsprechend ausgedünnt. Jetzt mit zwei Tagen Vorlauf das umzuplanen und Leute kurzfristig aus einem freien Tag rauszuholen, ist halt schwierig.
 
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