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Das Personal ist doch das einzige, was bei der DB wirklich gut funktioniert. Trotz widriger Umstände.
Deshalb vielleicht eher ein Bonus für sichtbare Beiträge zur Pünktlichkeit statt einer Kürzung des Gehalts bei Unpünktlichkeit.Die Bahn schummelt ja bereits beim Erheben von Unpünktlichkeit. Auch Verspätungen gelten als pünktlich.
Hinzu kommt, dass viele Fernbahnkunden Umsteigeverbindungen nutzen. Da kann die Unpünktlichkeit eines Segments von 10 Minuten zu einer Verspätung am Zielort von Stunden führen.
Wo liegt wohl die echte Pünktlichkeit im Fernverkehr der Deutschen Bahn? Ich würde sie auf unter 20% schätzen.
Was will man bei mindestens 80% Versagen über Lohn incentivieren? Das führt doch nur zu mehr Frustration und noch schlechteren Leistungen.
Manche sind nett, das stimmt. Doch da funktioniert exakt keiner. Man kommt nicht auf so umfassend Katastrophale Leistungen ohne umfassendes Versagen der Mitarbeiter.Das Personal ist doch das einzige, was bei der DB wirklich gut funktioniert. Trotz widriger Umstände.
Das funktioniert leider nur, wenn dafür eine Grundlage besteht, also wenn Unpünktlichkeit nicht die Regel ist.Deshalb vielleicht eher ein Bonus für sichtbare Beiträge zur Pünktlichkeit statt einer Kürzung des Gehalts bei Unpünktlichkeit.
Wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, weil der gebuchte Zug ersatzlos ausfällt, kann man natürlich die Fahrkarte gegen volle Erstattung zurückgeben.Reicht für eine Erstattung eigentlich, dass ein Zug ausfällt?
Es gibt nach aktuellem Stand (also seit gestern Nacht) eine alternative Verbindung mit planmäßig 52 Minuten Verspätung und einem Umstieg mehr. Vorher hatte ich 2,5h Puffer am FRA zwischen Ankunft Zug und Abflug Flieger. Nun sind es gut 1,5h Umsteigezeit von Bahn auf Flieger. Das ist mir zu heikel. Es werden ja sogar Probleme bei den fahrenden Zügen angekündigt. Geht da was schief, dann verpasse ich meinen Flug.Wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, weil der gebuchte Zug ersatzlos ausfällt, kann man natürlich die Fahrkarte gegen volle Erstattung zurückgeben.
Eben nicht. Nur, wenn es zusätzlich planmäßig mindestens 60 Minuten Verspätung gibt.Nochmal: wenn der gebuchte Zug gestrichen worden ist, kann man die Fahrkarte doch zurückgeben?
Wollte nochmal auf die auf die erwähnte Zwangsruhe zurückkommen....Das trifft am ehesten zu. Und ganz ehrlich, wenn ich Freitag für Montag oder Dienstag eine Zwangsruhe verordnet bekomme, braucht mich Samstag niemand mehr anquatschen, ob ich nicht doch arbeiten komme. Dann habe ich auch Pläne gemacht.
Dazu schreibt n-tv:Außerdem hat man schon die Personal-/Schichtplanung gemacht und dabei entsprechend ausgedünnt. Jetzt mit zwei Tagen Vorlauf das umzuplanen und Leute kurzfristig aus einem freien Tag rauszuholen, ist halt schwierig.
Die Bahn muss nach eigenen Angaben die Einsätze für Tausende Beschäftigte, die aus den Schichtplänen genommen wurden, "kurzfristig wieder neu organisiert werden". Diese "einmalige und neue Situation gelingt deutlich besser als zunächst angenommen", heißt es weiter. Früheren Angaben zufolge müssen rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne neu geplant werden.
Nicht ganz aktuell müssen es sogar 61 Minuten sein.Eben nicht. Nur, wenn es zusätzlich planmäßig mindestens 60 Minuten Verspätung gibt.
- Manche private Eisenbahn wie die Niederbarnimer Eisenbahn, würde nicht bestreikt werden, aber das zu nutzende DB -Netz mit dann streikenden Fahrdienstleitern usw macht es nicht möglich. Werden diese Kollegen von anderen Bahnen trotzdem von ihrem Arbeitgeber bezahlt?
- Hat die Bahn vorher eine Abfrage gemacht wer am Streik teilnimmt (oder teilnehmen möchte)- und wer nicht? - Es dürfen ja trotzdem keine Nachteile entstehen.
- Diese Kollegen müssten ja trotzdem bezahlt werden, was passiert mit den Kollegen die nicht am Streik teilnehmen wollen/können - aber auch nicht gebraucht werden?
- (Viele Kollegen kommen vielleicht auch mit der Bahn zu Arbeit - Streik heißt auch das sich vor dem Werktor trifft, oder?
der Werkstattleiter, der sich um ausreichend Ersatzteile gekümmert hat
Das sollten sie in den Standardtext für Streiktage aufnehmen. Dann hat sich wenigstens mein Anliegen erledigt.DB hat einen neuen Hinweis auf der Seite:
„Alternativ können bis 11.05.2023 gebuchte Fahrkarten des Fernverkehrs für die Reisetage 14.05.2023 bis 16.05.2023 kostenfrei erstattet werden.“
Eine ähnliche Situation hatte ich für eine Buchung für Verwandte, dort wurde auch mitgeteilt die Sitzplatzreservierung sei unmöglich, die Ursache dafür war mir aber nicht bekannt, am Ende wurden dann doch Sitzplätze vergeben als das Ticket ausgestellt werden.Will einen Sprinter Hamburg - Köln 1. Kl. buchen, der im Juli offenbar erst ab Harburg verkehrt. Sitzplatzreservierungen sind nicht möglich.
Gut so! Interessant finde ich auch den 2ten Teil wo s um Entschädigung bei z.B. nich funktionierendem W-Lan gehtDer Bundesrat hat § 6 Abs. 4 Nr. 3 EVO-E, also dem Passus, der es den Verkehrsunternehmen ermöglichen sollte, den Vertrieb am Bahnhof zugunsten von Online-Tickets einzustellen, nicht zugestimmt:
"Die Verpflichtung zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts entfällt, wenn der Reisende vor Beginn der Fahrt keinen Fahrausweis erwerben konnte, weil am Abfahrtsbahnhof oder Abfahrtshaltepunkt
1. ein Fahrkartenschalter nicht vorhanden oder nicht geöffnet gewesen ist,und
2. ein Fahrkartenautomat nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit gewesen istund.
3. für den Reisenden keine Möglichkeit bestanden hat, online einen Fahrausweis über das Telefon, das Internet oder jede andere in weitem Umfang verfügbare Informationstechnik zu erwerben."
Was für ein Bullshit die sollten sich mal drum kümmern das der Verkehr läuft wenn wir dann auf dem Niveau der Schweiz sind können wir mal nach solchem unwichtigen Kram gucken.Gut so! Interessant finde ich auch den 2ten Teil wo s um Entschädigung bei z.B. nich funktionierendem W-Lan geht
Danke für Deine Einschätzung - genau so werden wir das jetzt mal versuchen.Vielleicht stehe ich ja immer noch auf dem Schlauch, aber ich würde die Verspätung >120 Min fordern und die Fahrtkosten PKW. Dort würde ich versuchsweise sogar die doppelten KM angeben, denn es kam doch sicher jemand die Strecke leer von zu Hause um dich abzuholen, oder? Der PKW ist ja auch wegen den Bahnproblemen 170km gefahren und nicht nur die 85km einfache Strecke.
Danke für die ausführliche Beurteilung - kann ich auch nachvollziehen und macht auch Sinn.Auf https://fahrgastrechte.info/ihre-rechte-im-detail/ steht
"Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel
Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Min. am Zielbahnhof
oder
bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt,
wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen – aus von diesem zu vertretenden Gründen – nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges)."
Trifft die Regelung überhaupt zu?
Die planmäßige Ankunft lag vor 24 Uhr, sodass der erste Fall nicht vorliegt.
"Ausfall eines Zuges" lag auch nicht vor, sodass auch dieser Fall nicht zutrifft.
Demnach sollte es hier keine Erstattung der Kosten eines anderen Verkehrsmittels geben.
Selbst wenn einer der beiden Fälle zuträfe, wäre eine Voraussetzung für eine Erstattung der Alternativbeförderung, dass der Kunde das Eisenbahnunternehmen (also hier DB) nicht kontaktieren konnte (in diesem Fall wohl eher weniger wahrscheinlich) oder dass das Eisenbahnunternehmen auf seinen Kontakt hin keine Alternativbeförderung zur Verfügung gestellt hat (nicht relevant, solange der Fahrgast die DB gar nicht erst kontaktiert hat, obwohl er es gekonnt hätte).
Ich lese das so, dass wenn jemand eine Alternativbeförderung selbst organisiert, ohne das Eisenbahnunternehmen zu kontaktieren, obgleich ihm das möglich gewesen wäre, kein Anrecht auf eine Erstattung hat.
Dies beobachte ich neuerdings häufiger. Ein deutlich verspäteter Zug soll lt. App immer noch pünktlich ankommen, was technisch kaum möglich ist, wenn nicht irgendwo eine Standzeit vorgesehen war. Ist das Absicht oder Anzeigemangel?Der erste ICE ist in Hamburg mit 17min Verspätung erst um 13:41 los, solle aber lt. App pünktlich in Fulda ankommen, deshalb bin ich mit diesem noch losgefahren.
Hamburg 13:24- Fulda 16:46 (ICE 691)
Fulda 16:56 - München 19:51 (ICE 689)