Bahn-Sammelthread

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Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.032
5.989
BSL
Die Bahn schummelt ja bereits beim Erheben von Unpünktlichkeit. Auch Verspätungen gelten als pünktlich.

Hinzu kommt, dass viele Fernbahnkunden Umsteigeverbindungen nutzen. Da kann die Unpünktlichkeit eines Segments von 10 Minuten zu einer Verspätung am Zielort von Stunden führen.

Wo liegt wohl die echte Pünktlichkeit im Fernverkehr der Deutschen Bahn? Ich würde sie auf unter 20% schätzen.

Was will man bei mindestens 80% Versagen über Lohn incentivieren? Das führt doch nur zu mehr Frustration und noch schlechteren Leistungen.
Deshalb vielleicht eher ein Bonus für sichtbare Beiträge zur Pünktlichkeit statt einer Kürzung des Gehalts bei Unpünktlichkeit.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Das Personal ist doch das einzige, was bei der DB wirklich gut funktioniert. Trotz widriger Umstände.
Manche sind nett, das stimmt. Doch da funktioniert exakt keiner. Man kommt nicht auf so umfassend Katastrophale Leistungen ohne umfassendes Versagen der Mitarbeiter.

Man kann sich fragen, wie viele der DB MA in richtigen Unternehmen funktionieren würden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Deshalb vielleicht eher ein Bonus für sichtbare Beiträge zur Pünktlichkeit statt einer Kürzung des Gehalts bei Unpünktlichkeit.
Das funktioniert leider nur, wenn dafür eine Grundlage besteht, also wenn Unpünktlichkeit nicht die Regel ist.

Kein Bonus wird schnell zu einer gefühlten Kürzung.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, weil der gebuchte Zug ersatzlos ausfällt, kann man natürlich die Fahrkarte gegen volle Erstattung zurückgeben.
Es gibt nach aktuellem Stand (also seit gestern Nacht) eine alternative Verbindung mit planmäßig 52 Minuten Verspätung und einem Umstieg mehr. Vorher hatte ich 2,5h Puffer am FRA zwischen Ankunft Zug und Abflug Flieger. Nun sind es gut 1,5h Umsteigezeit von Bahn auf Flieger. Das ist mir zu heikel. Es werden ja sogar Probleme bei den fahrenden Zügen angekündigt. Geht da was schief, dann verpasse ich meinen Flug.

Aufgrund der alternativen Verbindung mit „nur“ 52 Minuten Verspätung darf ich nach den Fahrgastrechten wohl nicht stornieren, wenn ich nicht den Stand von Freitag heranziehe. Und für das Heranziehen des Stands vom Freitag werde ich wohl klagen müssen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.065
7.108
Nochmal: wenn der gebuchte Zug gestrichen worden ist, kann man die Fahrkarte doch zurückgeben?
 

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.703
1.080
noch TXL
Das trifft am ehesten zu. Und ganz ehrlich, wenn ich Freitag für Montag oder Dienstag eine Zwangsruhe verordnet bekomme, braucht mich Samstag niemand mehr anquatschen, ob ich nicht doch arbeiten komme. Dann habe ich auch Pläne gemacht.
Wollte nochmal auf die auf die erwähnte Zwangsruhe zurückkommen....
Was hat man daruntergenau zu verstehen?
Beispiel:
- Manche private Eisenbahn wie die Niederbarnimer Eisenbahn, würde nicht bestreikt werden, aber das zu nutzende DB -Netz mit dann streikenden Fahrdienstleitern usw macht es nicht möglich. Werden diese Kollegen von anderen Bahnen trotzdem von ihrem Arbeitgeber bezahlt?

- Hat die Bahn vorher eine Abfrage gemacht wer am Streik teilnimmt (oder teilnehmen möchte)- und wer nicht? - Es dürfen ja trotzdem keine Nachteile entstehen.
- Was passiert mit den Kollegen die aus irgendwelchen nicht streiken wollen (auch wenn sie nur in der falschen Gewerkschaft sind, und kein Streikgeld bekommen würden)
- Es muss ja trotzdem wegen der Sicherheit ztrotzdem auch Notdienste geben, die werden dann, von den die nicht streiken wollen/können - ausgewählt?
- Diese Kollegen müssten ja trotzdem bezahlt werden, was passiert mit den Kollegen die nicht am Streik teilnehmen wollen/können - aber auch nicht gebraucht werden?
- (Viele Kollegen kommen vielleicht auch mit der Bahn zu Arbeit - Streik heißt auch das sich vor dem Werktor trifft, oder?
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.256
5.439
Paralleluniversum
Außerdem hat man schon die Personal-/Schichtplanung gemacht und dabei entsprechend ausgedünnt. Jetzt mit zwei Tagen Vorlauf das umzuplanen und Leute kurzfristig aus einem freien Tag rauszuholen, ist halt schwierig.
Dazu schreibt n-tv:
Die Bahn muss nach eigenen Angaben die Einsätze für Tausende Beschäftigte, die aus den Schichtplänen genommen wurden, "kurzfristig wieder neu organisiert werden". Diese "einmalige und neue Situation gelingt deutlich besser als zunächst angenommen", heißt es weiter. Früheren Angaben zufolge müssen rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne neu geplant werden.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.349
12.804
Trans Balkan Express
- Manche private Eisenbahn wie die Niederbarnimer Eisenbahn, würde nicht bestreikt werden, aber das zu nutzende DB -Netz mit dann streikenden Fahrdienstleitern usw macht es nicht möglich. Werden diese Kollegen von anderen Bahnen trotzdem von ihrem Arbeitgeber bezahlt?

So lange sie ihre Arbeitskraft anbieten, die Störung aber woanders liegt: ja, ebenso, wenn sie vom Arbeitgeber für diese Tage "frei gestellt" werden.
- Hat die Bahn vorher eine Abfrage gemacht wer am Streik teilnimmt (oder teilnehmen möchte)- und wer nicht? - Es dürfen ja trotzdem keine Nachteile entstehen.

Auf diese Frage müssen die AN nicht antworten.

- Diese Kollegen müssten ja trotzdem bezahlt werden, was passiert mit den Kollegen die nicht am Streik teilnehmen wollen/können - aber auch nicht gebraucht werden?
- (Viele Kollegen kommen vielleicht auch mit der Bahn zu Arbeit - Streik heißt auch das sich vor dem Werktor trifft, oder?

Die werden ggf. eingesetzt. Aber schwierig ist, wenn man nicht weiß, wer vorher kommt. Der AG hat die Möglichkeit der Aussperrung (derjenigen, die arbeiten möchten). Das wird aber seit Ewigkeiten nicht mehr praktiziert.

Den Betrieb weitgend runter fahren, ist daher ggf. billiger.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.513
1.109
Will einen Sprinter Hamburg - Köln 1. Kl. buchen, der im Juli offenbar erst ab Harburg verkehrt. Sitzplatzreservierungen sind nicht möglich. Meine Vermutung: Wohl wegen des "Ersatzhalts". Bleibt das in solchen Fällen dauerhaft so und der Zug bleibt bis zur Abfahrt komplett unreservierbar oder ändert sich das irgendwann? Reise mit Kind und da will ich es eigentlich nicht darauf ankommen lassen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Will einen Sprinter Hamburg - Köln 1. Kl. buchen, der im Juli offenbar erst ab Harburg verkehrt. Sitzplatzreservierungen sind nicht möglich.
Eine ähnliche Situation hatte ich für eine Buchung für Verwandte, dort wurde auch mitgeteilt die Sitzplatzreservierung sei unmöglich, die Ursache dafür war mir aber nicht bekannt, am Ende wurden dann doch Sitzplätze vergeben als das Ticket ausgestellt werden.

Da es nun ja die 720 Minuten Stornooption gibt, wäre es vielleicht einfach ein Versuch wert zu sehen ob Sitzplätze dann doch vergeben werden und passend sind, trifft das nicht zu dann einfach der Ticket wieder storniern.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.760
15.678
Der Bundesrat hat § 6 Abs. 4 Nr. 3 EVO-E, also dem Passus, der es den Verkehrsunternehmen ermöglichen sollte, den Vertrieb am Bahnhof zugunsten von Online-Tickets einzustellen, nicht zugestimmt:

"Die Verpflichtung zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts entfällt, wenn der Reisende vor Beginn der Fahrt keinen Fahrausweis erwerben konnte, weil am Abfahrtsbahnhof oder Abfahrtshaltepunkt
1. ein Fahrkartenschalter nicht vorhanden oder nicht geöffnet gewesen ist, und
2. ein Fahrkartenautomat nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit gewesen ist und.
3. für den Reisenden keine Möglichkeit bestanden hat, online einen Fahrausweis über das Telefon, das Internet oder jede andere in weitem Umfang verfügbare Informationstechnik zu erwerben."

 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.293
875
Der Bundesrat hat § 6 Abs. 4 Nr. 3 EVO-E, also dem Passus, der es den Verkehrsunternehmen ermöglichen sollte, den Vertrieb am Bahnhof zugunsten von Online-Tickets einzustellen, nicht zugestimmt:

"Die Verpflichtung zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts entfällt, wenn der Reisende vor Beginn der Fahrt keinen Fahrausweis erwerben konnte, weil am Abfahrtsbahnhof oder Abfahrtshaltepunkt
1. ein Fahrkartenschalter nicht vorhanden oder nicht geöffnet gewesen ist, und
2. ein Fahrkartenautomat nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit gewesen ist und.
3. für den Reisenden keine Möglichkeit bestanden hat, online einen Fahrausweis über das Telefon, das Internet oder jede andere in weitem Umfang verfügbare Informationstechnik zu erwerben."

Gut so! Interessant finde ich auch den 2ten Teil wo s um Entschädigung bei z.B. nich funktionierendem W-Lan geht
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
997
518
Gut so! Interessant finde ich auch den 2ten Teil wo s um Entschädigung bei z.B. nich funktionierendem W-Lan geht
Was für ein Bullshit die sollten sich mal drum kümmern das der Verkehr läuft wenn wir dann auf dem Niveau der Schweiz sind können wir mal nach solchem unwichtigen Kram gucken.
Wie soll danns Ergebnis aussehen? für die 115 Minuten Verspätungs gibt 4,90 Euro aber hey wenn das W-Lan Schrott ist 5 Euro Entschädigung?

Aber ja Hauptsache im ICE den man dann wegen verpasstem Anschluss nicht kriegt funktioniert WLan
 

MüBa

Aktives Mitglied
20.01.2020
243
452
HAM | NUE
Vielleicht stehe ich ja immer noch auf dem Schlauch, aber ich würde die Verspätung >120 Min fordern und die Fahrtkosten PKW. Dort würde ich versuchsweise sogar die doppelten KM angeben, denn es kam doch sicher jemand die Strecke leer von zu Hause um dich abzuholen, oder? Der PKW ist ja auch wegen den Bahnproblemen 170km gefahren und nicht nur die 85km einfache Strecke.
Danke für Deine Einschätzung - genau so werden wir das jetzt mal versuchen.
Mehr als Schiefgehen kann es ja nicht und falls eine Ablehnung kommt dann eben ein neuer Versuch mit dem Fahrtabbruch und 100% Erstattung.



Auf https://fahrgastrechte.info/ihre-rechte-im-detail/ steht
"Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel
Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Min. am Zielbahnhof
oder
bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.

werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro *) **) ersetzt,

wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen – aus von diesem zu vertretenden Gründen – nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges)."

Trifft die Regelung überhaupt zu?
Die planmäßige Ankunft lag vor 24 Uhr, sodass der erste Fall nicht vorliegt.
"Ausfall eines Zuges" lag auch nicht vor, sodass auch dieser Fall nicht zutrifft.
Demnach sollte es hier keine Erstattung der Kosten eines anderen Verkehrsmittels geben.

Selbst wenn einer der beiden Fälle zuträfe, wäre eine Voraussetzung für eine Erstattung der Alternativbeförderung, dass der Kunde das Eisenbahnunternehmen (also hier DB) nicht kontaktieren konnte (in diesem Fall wohl eher weniger wahrscheinlich) oder dass das Eisenbahnunternehmen auf seinen Kontakt hin keine Alternativbeförderung zur Verfügung gestellt hat (nicht relevant, solange der Fahrgast die DB gar nicht erst kontaktiert hat, obwohl er es gekonnt hätte).

Ich lese das so, dass wenn jemand eine Alternativbeförderung selbst organisiert, ohne das Eisenbahnunternehmen zu kontaktieren, obgleich ihm das möglich gewesen wäre, kein Anrecht auf eine Erstattung hat.
Danke für die ausführliche Beurteilung - kann ich auch nachvollziehen und macht auch Sinn.


Wie gesagt, werden das jetzt mal mit Verspätung >120 min plus Alternativkosten PKW Hin&Zurück einreichen.
Falls die Bahn das ablehnt dann noch mal neu mit Fahrtabbruch und 100% Erstattung.

Vielen Dank euch allen für die Mühe und Unterstützung :)



edit: Rechtschreibung ;-)
 
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MüBa

Aktives Mitglied
20.01.2020
243
452
HAM | NUE
Zur Zeit ärgert uns die Bahn wirklich sehr.

diesen Samstag, 13.05. mit einem Flex-Plus Ticket von Hamburg an den Chiemsee gefahren - bzw. nicht gefahren :mad:

geplante Verbindung:
Hamburg 13:24- Fulda 16:46 (ICE 691)
Fulda 16:56 - München 19:51 (ICE 689)
München 20:43 - 21:52

Der erste ICE ist in Hamburg mit 17min Verspätung erst um 13:41 los, solle aber lt. App pünktlich in Fulda ankommen, deshalb bin ich mit diesem noch losgefahren.
Der zweite ICE sollte Fulda mit +2min um 16:58 verlassen.

Leider hat sich während der Fahrt nach Fulda die Verspätung ausgebaut und Ankunft war dann 16:59 und der Umstieg hat nicht mehr geklappt.
Die nächste Verbindung wäre erst 2 Std später, um 18:56 gewesen, mit Ankunft um 23:52, also 120min verspätet.

Auf 2 Std in Fulda rumsitzen und dann erst nachts um 12 ankommen, mit der Gefahr unterwegs nochmal hängen zu bleiben oder gar nicht anzukommen hatte ich keine Lust, also die Fahrt abgebrochen und um 17:12 direkt wieder zurück nach Hamburg.

Ich habe dann gestern online die FGR wegen Fahrtabbruch und Rückkehr zum Startbahnhof ausgefüllt.
Ich denke das sollte ja kein Problem sein das Ticket 100% erstattet zu bekommen, oder?

jetzt ist mir allerdings eingefallen, dass ich ja eigentlich das Ticket noch stornieren können, da ich im Zug nicht kontrolliert wurde.
Es handelt sich um ein Flex-Plus-Ticket mit Gültigkeit 12-15.05. und es wurde im Zug nicht gescannt.
Vielleicht wäre das die einfachere/schnellere Lösung gewesen.


Was hättet ihr gemacht? Wie hättet ihr den Fahrtabbruch/Storno gehandhabt?
- so wie es tatsächlich war: Fahrtabbruch und Erstattung einfordern - mit dem Risiko das der FGR-Antrag abgelehnt wird oder eine Diskussion notwendig wird
- so tun als wäre das Ticket nie "angefahren" worden und einfach kostenlos stornieren?


Ich hoffe, dass ich mich richtig entschieden habe und das Ticket problemlos aufgrund des Abbruchs reibungslos zeitnah 100% erstattet bekomme.

Freue mich auf eure Meinung und wünsche euch einen tollen Start in die neue Woche,
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.239
930
Der erste ICE ist in Hamburg mit 17min Verspätung erst um 13:41 los, solle aber lt. App pünktlich in Fulda ankommen, deshalb bin ich mit diesem noch losgefahren.
Dies beobachte ich neuerdings häufiger. Ein deutlich verspäteter Zug soll lt. App immer noch pünktlich ankommen, was technisch kaum möglich ist, wenn nicht irgendwo eine Standzeit vorgesehen war. Ist das Absicht oder Anzeigemangel?
 

geminy007

Erfahrenes Mitglied
30.12.2019
577
995
41
Da zwischen Fulda und Kassel gebaut wird und der Umleitungsfshrplan einiges an Reserven beinhaltet kann das durchaus funktionieren, hier viel Verspätung aufzuholen....
 
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