Bahn-Sammelthread

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Heute haben wir aber echt ein Verständigungsproblem, wo schrieb ich etwas von 100 Minuten Wartezeit?
Nun das war der Kollege, indem er Bezug auf die EU Fahrgastrechte Verordnung nahm, dort sind Rechte der Reisenden bestimmt wenn innerhalb von 100 Minuten den Reisenden keine Alternative bereit gestellt wird.

Das Problem bleibt eben immer noch, dass dein Fall ein ganz normaler Standard-FGR Fall ist, auch wenn die Verspätung konstruiert sein mag.
 
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JayOnRails

Erfahrenes Mitglied
12.06.2022
402
555
Ludwigshafen am Rhein
Was hier tagsüber ziehen würde wäre vmtl. die 100min Regelung

Denn die DB Info am Bahnhof oder Hotline schickt die Leute dann mit den NV Zügen los, man müsste also die Aufforderung schriftlich senden und dann warten ob in den 100 Minuten eine Antwort kommt.


noi noi, da muss ma goa nix schreibba. Der Beförderer muss proaktiv informieren.

Als Kunde muss man nicht betteln gehen.

Praktischerweise ist dazu auch vor einigen Tagen ein Urteil vom Amtsgericht auf meinen Schreibtisch gefallen.
Siehe dazu den letzten Satz aus dem Screenshot.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
noi noi, da muss ma goa nix schreibba. Der Beförderer muss proaktiv informieren.

Als Kunde muss man nicht betteln gehen.
Das ist ja mein für die Reisenden ein extrem positives Urteil, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es die nächste Instanz überlebt.

Es sei denn die EVU Anwälte begreifen das Kernproblem nicht.

Denn in diesem Fall ist ja offensichtlich das Deutschlandticket genutzt worden, da stellt sich die Frage wie soll das EVU überhaupt die Chance haben proaktiv zu informieren?

Denn es ist ja gar nicht bekannt welcher Reisende welche Strecke nutzt.

Darum gibt es ja inzwischen den E-Mailzwang bei den im Reisezentrum Tickets damit die DB ihre E-Mail der DB Reisebegleitung versenden kann, wobei sich da bei Flextickets auch das Problem ergibt, dass der Kunde ja auch eine andere Verbindung am Tag nutzen kann wovon das EVU dann keine Kenntnis hat.

Wenn der Reisende seine Strecke im Account hinterlegt, wie ich es zum Beispiel bei Reisen für meine Großeltern mache, kommt ja auch proaktiv die Nachricht wenn etwas nicht funktioniert, aber in dem Fall ist die geplante Fahrt bekannt.

Wo ist denn der Reisende stecken geblieben? das ist ja nicht wirklich eine Informationen die in identifizierbares Datum darstellt, denn man muss sich dann schon Fragen ob um 18:00 Uhr nicht Informationsquellen zur Verfügung gestanden hätten.

Aber wäre aus Kundensicht ein sehr positives Urteil wenn es Bestand behalten würde, welches das Deutschlandticket zur erheblich günstigeren Bahncard 100 allerdings mit Aufwand macht.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.765
15.686
noi noi, da muss ma goa nix schreibba. Der Beförderer muss proaktiv informieren.

Als Kunde muss man nicht betteln gehen.

Praktischerweise ist dazu auch vor einigen Tagen ein Urteil vom Amtsgericht auf meinen Schreibtisch gefallen.
Siehe dazu den letzten Satz aus dem Screenshot.

Schön und gut. Bis auf die proaktive Informationspflicht enthält das Urteil nur Selbstverständlichkeiten. Aber relevant ist doch, wie man die 100 Minuten Wartezeit umgehen kann. Und für diese Frage, diese Zeit, die viel wertvoller ist als ein paar Euro-fuffzich Erstatung, enthält das Urteil keine Fingerzeige.[/QUOTE]

Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Huch, wie das? Berufung zugelassen?


ich kann mir nicht vorstellen, dass es die nächste Instanz überlebt.

Wieso?

welches das Deutschlandticket zur erheblich günstigeren Bahncard 100 allerdings mit Aufwand macht.

Wie das?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.149
4.224
FRA
Das Problem bleibt eben immer noch, dass dein Fall ein ganz normaler Standard-FGR Fall ist, auch wenn die Verspätung konstruiert sein mag.
Also ist eine knapp dreistündige Verspätung hinzunehmen, auch wenn Züge am Zielbahnhof durchfahren und das Taxi wäre nicht erstattungsfähig? Hat der Beförderer nicht zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, hier in dem er einen anderen Zug an den genannten Bahnhöfen einen zusätzlichen Halt einräumt, um den Fahrgast an sein Ziel zu bringen?
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.089
2.566
Also ist eine knapp dreistündige Verspätung hinzunehmen, auch wenn Züge am Zielbahnhof durchfahren und das Taxi wäre nicht erstattungsfähig? Hat der Beförderer nicht zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, hier in dem er einen anderen Zug an den genannten Bahnhöfen einen zusätzlichen Halt einräumt, um den Fahrgast an sein Ziel zu bringen?
Vllt stehe ich auch komplett auf dem Schlauch, aber du hast A nach D gebucht. Wieso sollte sich der Beförderer jetzt darum kümmern müssen, dass du auch die ursprünglich vorgesehenen Zwischenhalte B und C anfahren kannst? Wenn du einen Anspruch auf Beförderung nach B oder C haben möchtest musst du auch einen Fahrschein von A mit Ziel B bzw C haben.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.765
15.686
Also ist eine knapp dreistündige Verspätung hinzunehmen, auch wenn Züge am Zielbahnhof durchfahren und das Taxi wäre nicht erstattungsfähig? Hat der Beförderer nicht zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, hier in dem er einen anderen Zug an den genannten Bahnhöfen einen zusätzlichen Halt einräumt, um den Fahrgast an sein Ziel zu bringen?

Außerhalb der Nachtstunden hat man rechtlich auch bei großer Verspätung relativ schlechte Karten. Allenfalls könnte man über 9.1.6 der AGB gehen und argumentieren, dass die Verspätung so lang ist, dass sie unzumutbar ist und dass deshalb eine Übernachtung geschuldet wird - die durch ein günstigeres alternatives Verkehrsmittel ersetzt werden kann. Das halte ich aber insgesamt für schwierig, die Erfolgsaussichten für offen. Vertretbar ist es, und auch nicht so abwegig, dass man dafür keinen Rechtsanwalt fände ;)

Die von Dir aufgeworfene Frage, ob die Bahn die Verspätung nicht quasi mutwillig dadurch verursacht, dass die auf die sonst üblichen Ersatzhalte verzichtet, bringt Dir nur etwas für die Entschädigung: Da bin ich durchaus bei Dir, dass die Bahn in der Konstellation nicht mehr behaupten kann, dass sie die Verspätung "trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte." Nur hilft das leider für die alternativen Verkehrsmittel nicht weiter.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Schön und gut. Bis auf die proaktive Informationspflicht enthält das Urteil nur Selbstverständlichkeiten. Aber relevant ist doch, wie man die 100 Minuten Wartezeit umgehen kann. Und für diese Frage, diese Zeit, die viel wertvoller ist als ein paar Euro-fuffzich Erstatung, enthält das Urteil keine Fingerzeige.



Huch, wie das? Berufung zugelassen?




Wieso?



Wie das?
[/QUOTE]

Wie wäre es denn damit die Nachricht zu lesen?, zusammenhängende Buchstaben ergeben in der Regel einen Sinn.

Der Kern ist schon genannt aber hier nochmal deutlicher für dich:

Wie soll das EVU selbst aktiv werden wenn es nichts vom Fahrgast und seiner Verspätung weiß?

Bei einer Zeitkarte gibt ess ja bestimmte Fahrzeit und Strecke, de facto haben wir dann am Ende eine Bahncard 100, denn unser Fachexerperte für Fahrgastrechte wird dann kommen und sagen er wollte von Hintertupfingen nach Buxthehude fahren, das EVU welches den Regionalexpress 12345 betreibt habe ihn nicht proaktiv auf die Weiterfahrt hingewiesen somit habe er ein ICE Ticket gekauft und will dieses erstattet haben.

Um die Sache zu perfektionieren wählt er dann noch eine Verbindung die nicht funktioniert kommt er mit der Begründung Fahrtabbruch um die Ecke und macht getrennt die Fahrgastrecht gegenüber der DB Fernverkehr geltend.

Daher wird in der nächsten Instanz diese Frage geklärt werden müssen, wann es dem EVU überhaupt möglich ist proaktiv zu handeln, denn es ist auch nicht möglich, sagen wir mal in Kaufering, die Fahrgäste über den nächsten Anschlusszug zu informieren, wenn aber dadurch der Reisende dann mit 90+ im hohen Norden wie zum Beispiel Kiel ankommen würde.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.149
4.224
FRA
Die von Dir aufgeworfene Frage, ob die Bahn die Verspätung nicht quasi mutwillig dadurch verursacht, dass die auf die sonst üblichen Ersatzhalte verzichtet, bringt Dir nur etwas für die Entschädigung: Da bin ich durchaus bei Dir, dass die Bahn in der Konstellation nicht mehr behaupten kann, dass sie die Verspätung "trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte." Nur hilft das leider für die alternativen Verkehrsmittel nicht weiter.
Danke, dass du auf meine Fragestellung eingehst. Entschädigung ist kein Thema für mich, 50% oder 100% von Null bleiben Null. Schade, dass hier kein Potenzial für eine zweitgerechte Beförderung zum Ziel gesehen wird.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.765
15.686
Wie wäre es denn damit die Nachricht zu lesen?, zusammenhängende Buchstaben ergeben in der Regel einen Sinn.

Kommt auf den Verfasser an.

Daher wird in der nächsten Instanz diese Frage geklärt werden müssen, wann es dem EVU überhaupt möglich ist proaktiv zu handeln, denn es ist auch nicht möglich, sagen wir mal in Kaufering, die Fahrgäste über den nächsten Anschlusszug zu informieren, wenn aber dadurch der Reisende dann mit 90+ im hohen Norden wie zum Beispiel Kiel ankommen würde.

Und welche Rechtsfolge soll das dann haben? Dass der Fahrgast einer relationslosen oder flexiblen Fahrkarte nie eine alternative Fahrkarte buchen darf?

Zudem ist mir auch immer noch nicht klar, wie das überhaupt die nächste Instanz erreichen soll, aber vielleicht äußert sich JayOnRails ja noch zur Berufungszulassung.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Und welche Rechtsfolge soll das dann haben? Dass der Fahrgast einer relationslosen oder flexiblen Fahrkarte nie eine alternative Fahrkarte buchen darf?
Langsam wird es wirklich abenteuerlich und lässt wirklich Zweifel an deinen Fähigkeiten aufkommen Texte zu erfassen.

Beide Punkte waren gar nicht relevant, aber nochmal ganz einfach und deutlich für dich:

Wie soll ein EVU proaktiv handeln können, wenn es keine Kenntnis von dem Vorgang hat?

Oder willst du wirklich ernsthaft damit um die Ecke kommen, dass das Kennenmüssen der Kenntnis gleich steht?

Falls ja dann ist das Deutschlandticket zur Bahncard 100 geworden nur mit dem Unterschied dass der Reisende den Prozess des Fahrscheinkaufs und Erstattung durchlaufen muss.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Naja selbst wenn das EVU weiß, wo ich hin fahre (ich habe eine E-Mail gesendet und um Hilfe gebeten), wird sich ja nicht gekümmert.
Dann ist es aber das Pech des EVU, und nur gerecht wenn es dann zur Kasse gebeten wird.

Ich habe ja selbst ja schon Tests zum Thema Versorgungsleistungen gestartet.

Wobei ich zugeben muss, dass E-Mails an die DB Fernverkehr AG unter reiseportal@bahn.de durchaus in sehr kurzer Zeit beantwortet werden, die Sinnhaftigkeit des Inhalts ist natürlich minimal aber man hat dann im Zweifel etwas in der Hand.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.765
15.686
Langsam wird es wirklich abenteuerlich und lässt wirklich Zweifel an deinen Fähigkeiten aufkommen Texte zu erfassen.

🥱

Wie soll ein EVU proaktiv handeln können, wenn es keine Kenntnis von dem Vorgang hat?

Oder willst du wirklich ernsthaft damit um die Ecke kommen, dass das Kennenmüssen der Kenntnis gleich steht?

Nochmal: Was ist Deiner Meinung nach die Rechtsfolge, wenn ein Eisenbahnunternehmen es 100 Minuten lang unterlässt (warum auch immer), die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung mitzuteilen? Bitte mit Begründung aus dem Gesetz.

Falls ja dann ist das Deutschlandticket zur Bahncard 100 geworden nur mit dem Unterschied dass der Reisende den Prozess des Fahrscheinkaufs und Erstattung durchlaufen muss.

Jo, eine "BC 100" die immer dann gültig wird, wenn man eine Stunde Verspätung hat und dann nochmal 100 Minuten wartet. Toll.

Der Knackpunkt ist doch, wie man es vermeiden kann, die 100 Minuten warten zu müssen, wenn sich die Bahn totstellt (s.o.: warum auch immer). Ansonsten ist das doch alles wieder Glasperlenspiel ohne Bezug zur Realität.
 
Zuletzt bearbeitet:

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
998
518
🥱



Nochmal: Was ist Deiner Meinung nach die Rechtsfolge, wenn ein Eisenbahnunternehmen es 100 Minuten lang unterlässt (warum auch immer), die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung mitzuteilen? Bitte mit Begründung aus dem Gesetz.



Jo, eine "BC 100" die immer dann gültig wird, wenn man eine Stunde Verspätung hat und dann nochmal 100 Minuten wartet. Toll.

Der Knackpunkt ist doch, wie man es vermeiden kann, die 100 Minuten warten zu müssen, wenn sich die Bahn totstellt (s.o.: warum auch immer). Ansonsten ist das doch alles wieder Glasperlenspiel ohne Bezug zur Realität.
Ja geil! und in den zwei dreiviertel Stunden kann man auch noch ins Sternerestaurant maschieren und auf Kosten der Bahn futtern.
Also nicht nur ne BC100 sondern auch noch ne Gourmetflatrate.
Perfekt besser gehts nicht!
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ja geil! und in den zwei dreiviertel Stunden kann man auch noch ins Sternerestaurant maschieren und auf Kosten der Bahn futtern.
Also nicht nur ne BC100 sondern auch noch ne Gourmetflatrate.
Perfekt besser gehts nicht!
Aber nur bei der richtigen BC100, nicht beim D-Ticket, denn da macht dir leider die EVO einen Strich durch die Rechnung, siehe §2 EVO (https://www.buzer.de/2_EVO.htm)
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Zuletzt bearbeitet:
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