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Heute haben wir aber echt ein Verständigungsproblem, wo schrieb ich etwas von 100 Minuten Wartezeit?dass man erklären muss warum man die 100 Minuten gewartet hat
Heute haben wir aber echt ein Verständigungsproblem, wo schrieb ich etwas von 100 Minuten Wartezeit?dass man erklären muss warum man die 100 Minuten gewartet hat
Nun das war der Kollege, indem er Bezug auf die EU Fahrgastrechte Verordnung nahm, dort sind Rechte der Reisenden bestimmt wenn innerhalb von 100 Minuten den Reisenden keine Alternative bereit gestellt wird.Heute haben wir aber echt ein Verständigungsproblem, wo schrieb ich etwas von 100 Minuten Wartezeit?
Wir stehen 15:15 Uhr am Frankfurter Flughafen, geplant ist folgende Verbindung:
Zu erwartende Verspätung 2:44 h.
Was hier tagsüber ziehen würde wäre vmtl. die 100min Regelung
Denn die DB Info am Bahnhof oder Hotline schickt die Leute dann mit den NV Zügen los, man müsste also die Aufforderung schriftlich senden und dann warten ob in den 100 Minuten eine Antwort kommt.
Das ist ja mein für die Reisenden ein extrem positives Urteil, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es die nächste Instanz überlebt.noi noi, da muss ma goa nix schreibba. Der Beförderer muss proaktiv informieren.
Als Kunde muss man nicht betteln gehen.
noi noi, da muss ma goa nix schreibba. Der Beförderer muss proaktiv informieren.
Als Kunde muss man nicht betteln gehen.
Praktischerweise ist dazu auch vor einigen Tagen ein Urteil vom Amtsgericht auf meinen Schreibtisch gefallen.
Siehe dazu den letzten Satz aus dem Screenshot.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
ich kann mir nicht vorstellen, dass es die nächste Instanz überlebt.
welches das Deutschlandticket zur erheblich günstigeren Bahncard 100 allerdings mit Aufwand macht.
Also ist eine knapp dreistündige Verspätung hinzunehmen, auch wenn Züge am Zielbahnhof durchfahren und das Taxi wäre nicht erstattungsfähig? Hat der Beförderer nicht zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, hier in dem er einen anderen Zug an den genannten Bahnhöfen einen zusätzlichen Halt einräumt, um den Fahrgast an sein Ziel zu bringen?Das Problem bleibt eben immer noch, dass dein Fall ein ganz normaler Standard-FGR Fall ist, auch wenn die Verspätung konstruiert sein mag.
Vllt stehe ich auch komplett auf dem Schlauch, aber du hast A nach D gebucht. Wieso sollte sich der Beförderer jetzt darum kümmern müssen, dass du auch die ursprünglich vorgesehenen Zwischenhalte B und C anfahren kannst? Wenn du einen Anspruch auf Beförderung nach B oder C haben möchtest musst du auch einen Fahrschein von A mit Ziel B bzw C haben.Also ist eine knapp dreistündige Verspätung hinzunehmen, auch wenn Züge am Zielbahnhof durchfahren und das Taxi wäre nicht erstattungsfähig? Hat der Beförderer nicht zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, hier in dem er einen anderen Zug an den genannten Bahnhöfen einen zusätzlichen Halt einräumt, um den Fahrgast an sein Ziel zu bringen?
Jeder hier. Ich habe B oder C gebucht, und dort möchte ich hin. Es fahren Züge über B und C OHNE HALT nach D.Vllt stehe ich auch komplett auf dem Schlauch, aber du hast A nach D gebucht.
Also ist eine knapp dreistündige Verspätung hinzunehmen, auch wenn Züge am Zielbahnhof durchfahren und das Taxi wäre nicht erstattungsfähig? Hat der Beförderer nicht zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, hier in dem er einen anderen Zug an den genannten Bahnhöfen einen zusätzlichen Halt einräumt, um den Fahrgast an sein Ziel zu bringen?
Schön und gut. Bis auf die proaktive Informationspflicht enthält das Urteil nur Selbstverständlichkeiten. Aber relevant ist doch, wie man die 100 Minuten Wartezeit umgehen kann. Und für diese Frage, diese Zeit, die viel wertvoller ist als ein paar Euro-fuffzich Erstatung, enthält das Urteil keine Fingerzeige.
Danke, dass du auf meine Fragestellung eingehst. Entschädigung ist kein Thema für mich, 50% oder 100% von Null bleiben Null. Schade, dass hier kein Potenzial für eine zweitgerechte Beförderung zum Ziel gesehen wird.Die von Dir aufgeworfene Frage, ob die Bahn die Verspätung nicht quasi mutwillig dadurch verursacht, dass die auf die sonst üblichen Ersatzhalte verzichtet, bringt Dir nur etwas für die Entschädigung: Da bin ich durchaus bei Dir, dass die Bahn in der Konstellation nicht mehr behaupten kann, dass sie die Verspätung "trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte." Nur hilft das leider für die alternativen Verkehrsmittel nicht weiter.
Wie wäre es denn damit die Nachricht zu lesen?, zusammenhängende Buchstaben ergeben in der Regel einen Sinn.
Daher wird in der nächsten Instanz diese Frage geklärt werden müssen, wann es dem EVU überhaupt möglich ist proaktiv zu handeln, denn es ist auch nicht möglich, sagen wir mal in Kaufering, die Fahrgäste über den nächsten Anschlusszug zu informieren, wenn aber dadurch der Reisende dann mit 90+ im hohen Norden wie zum Beispiel Kiel ankommen würde.
Langsam wird es wirklich abenteuerlich und lässt wirklich Zweifel an deinen Fähigkeiten aufkommen Texte zu erfassen.Und welche Rechtsfolge soll das dann haben? Dass der Fahrgast einer relationslosen oder flexiblen Fahrkarte nie eine alternative Fahrkarte buchen darf?
Dann ist es aber das Pech des EVU, und nur gerecht wenn es dann zur Kasse gebeten wird.Naja selbst wenn das EVU weiß, wo ich hin fahre (ich habe eine E-Mail gesendet und um Hilfe gebeten), wird sich ja nicht gekümmert.
Langsam wird es wirklich abenteuerlich und lässt wirklich Zweifel an deinen Fähigkeiten aufkommen Texte zu erfassen.
Wie soll ein EVU proaktiv handeln können, wenn es keine Kenntnis von dem Vorgang hat?
Oder willst du wirklich ernsthaft damit um die Ecke kommen, dass das Kennenmüssen der Kenntnis gleich steht?
Falls ja dann ist das Deutschlandticket zur Bahncard 100 geworden nur mit dem Unterschied dass der Reisende den Prozess des Fahrscheinkaufs und Erstattung durchlaufen muss.
Ja geil! und in den zwei dreiviertel Stunden kann man auch noch ins Sternerestaurant maschieren und auf Kosten der Bahn futtern.
Nochmal: Was ist Deiner Meinung nach die Rechtsfolge, wenn ein Eisenbahnunternehmen es 100 Minuten lang unterlässt (warum auch immer), die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung mitzuteilen? Bitte mit Begründung aus dem Gesetz.
Jo, eine "BC 100" die immer dann gültig wird, wenn man eine Stunde Verspätung hat und dann nochmal 100 Minuten wartet. Toll.
Der Knackpunkt ist doch, wie man es vermeiden kann, die 100 Minuten warten zu müssen, wenn sich die Bahn totstellt (s.o.: warum auch immer). Ansonsten ist das doch alles wieder Glasperlenspiel ohne Bezug zur Realität.
Aber nur bei der richtigen BC100, nicht beim D-Ticket, denn da macht dir leider die EVO einen Strich durch die Rechnung, siehe §2 EVO (https://www.buzer.de/2_EVO.htm)Ja geil! und in den zwei dreiviertel Stunden kann man auch noch ins Sternerestaurant maschieren und auf Kosten der Bahn futtern.
Also nicht nur ne BC100 sondern auch noch ne Gourmetflatrate.
Perfekt besser gehts nicht!
Ja aber du kaufst doch dann ein echtes Ticket mit dem du spachteln gehen kannst?Aber nur bei der richtigen BC100, nicht beim D-Ticket, denn da macht dir leider die EVO einen Strich durch die Rechnung, siehe §2 EVO (https://www.buzer.de/2_EVO.htm)
Aber mit dem FV Ticket hast du ja keine neuen 60 Minuten Verspätung oder übersehe ich gerade etwas?Ja aber du kaufst doch dann ein echtes Ticket mit dem du spachteln gehen kannst?
und ne Frage an die Gesetzbuchwerfer wie kann eigentlich ne popelige deutsche Verordnung eine der EU ausdribbeln?
äh wir reden hier schon von der Deutschen Bahn oder?Aber mit dem FV Ticket hast du ja keine neuen 60 Minuten Verspätung oder übersehe ich gerade etwas?