EU Fluggastrechte / Annullierung

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Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.229
2.448
Frankfurt am Main und Köln
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Danke für die Tipps. Der dritte Tag und der dritte Mitarbeiter konnte dann ganz einfach umbuchen und hat sich gefragt was die anderen überhaupt gemacht haben.
Das ist wie Lotterie. Heute wegen ner eingebtlich total einfachen skdchg Sache HON Hotline drei mal angerufen. Alles inkompetent. Mal sehen wann ich das Gewünschte Ergebnis bekomme. Ich glaub ich rufe nachher mal die englische an. Gefühlt arbeiten die am einfachsten die handbuchregeln ab.
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.173
1.244
Kurze Frage: Flug mit LH. Bei Nichtantritt kann ich die 53,08 € zurückfordern, oder?

Flugpreis: Basistarif 78,00 €

Zuschläge 28,00 €
  • Internationaler/inländischer Aufpreis 2,00 €
  • Internationaler/inländischer Aufpreis 26,00 €
Steuern, Gebühren und Abgaben: 53,08 €
  • Flughafensicherheitsabgabe 8,97 €
  • Luftverkehrsteuer 15,53 €
  • Abfertigungsgebühr 28,58 €
 
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Fifty3

Aktives Mitglied
02.08.2022
175
126
Gibt es bei dem Etihad Credit Einschränkungen, außer der zeitlichen Begrenzung auf 12 Monate? Beispielsweise die Beschränkung auf bestimmte Routen oder Tarife, für die der Credit verwendet werden kann?
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
3.229
2.448
Frankfurt am Main und Köln
Kurze Frage: Flug mit LH. Bei Nichtantritt kann ich die 53,08 € zurückfordern, oder?

Flugpreis: Basistarif 78,00 €

Zuschläge 28,00 €
  • Internationaler/inländischer Aufpreis 2,00 €
  • Internationaler/inländischer Aufpreis 26,00 €
Steuern, Gebühren und Abgaben: 53,08 €
  • Flughafensicherheitsabgabe 8,97 €
  • Luftverkehrsteuer 15,53 €
  • Abfertigungsgebühr 28,58 €
Ja
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.173
1.244
Was macht das für LH für einen Unterschied, die 28 € in den Zuschlägen und nicht im Basispreis auszuweisen?
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.778
1.273
Achso, ja das ist es.

Mein ursprüngliches Ticket ist:
HAM - ZRH - TLV
Nächsten Tag
TLV - ATH
Nächsten Tag
ATH - TLV
Nächsten Tag
TLV - BRU - HAM

Wie fliegst Du denn TLV-BRU??
"Brussels Airlines continues to suspend its flights to and from Tel Aviv and is planning to restart operations in the course of July."
 

Peanutbutter

Erfahrenes Mitglied
12.02.2020
2.307
2.432
Wie fliegst Du denn TLV-BRU??
"Brussels Airlines continues to suspend its flights to and from Tel Aviv and is planning to restart operations in the course of July."
Danke der Nachfrage. Ja, das wurde gestern ebenfalls storniert hahaha.

Aber dafür fliegt Lufthansa/Swiss/Austrian wieder. Also wurde ich direkt umgebucht auf Austrian
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.173
1.244
Ist in meinem Fall eher theoretischer Natur. Ich würde mich nicht wegen 28 € durch Gesetze pflügen und kein Anwalt würde wegen 28 € tätig werden.

Ich finde es trotzdem komisch, neben Basispreis und Steuern/Abgaben noch eine dritte Kategorie aufzumachen. Ich vermute, das dient nur der Fluggesellschaft.
 

zachary

Aktives Mitglied
16.07.2016
131
1
GRZ HKT
Hat jemand Erfahrung mit ITA bzw. Erkrankung des Piloten (in dem Fall Co-Piloten)?
Unser Flug von JFK über Rom nach Triest verlief folgendermaßen:
Geplanter Abflug war 21:10, wir wurden am Gate um ca. 21:00 darüber informiert, dass der Co-Pilot erkrankt ist, weshalb der Flug auf den nächsten Tag um 9:00 verschoben wird.
Danach folgte die Unterbringung in ein Hotel inkl. Transport mit Busen, am nächsten Tag der Transport zurück zum Flughafen und der Flug nach Rom, wie schon absehbar kam dieser erst spät am Abend um ca. 23:00 an, worauf wir wieder in einem Hotel untergebracht wurden. Am wiederum nächsten Tag folgte dann der endgültige Flug nach Triest, der erste am Morgen um 9:15.

Vorab kann ich durchaus sagen, dass seitens der Airline alles den Umständen entsprechend gut organisiert wurde. Verständlicherweise dauerte alles immer eher lange, so vergingen vom Bekanntwerden der Verschiebung des Flugs bis um Erhalt der Zimmerkarte über 4h.

Nach kurzer Online-Recherche fand ich einige Fälle bzw. Entscheidungen, wo auch bei Erkrankung oder einem Todesfall der Crew gegen außerordentliche Umstände und zur Zahlungsverpflichtung der Airline nach 261/2004 entschieden wurde.
Leider habe ich gestern eine Absage mit genau dieser Argumentation seitens ITA erhalten, wie würdet ihr vorgehen?
 

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polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
918
991
Meine Annahme, dass mein stornierter Hinflug nach AMM gestern zu keiner Kompensation führt, ist richtig, oder?
Keine Kompensation, weil Raketen über Jordanien fliegen.
OT: hab die Reise auf nächstes Jahr verlegt, mal schauen, ob die Lage dann ok ist. Soll ein sehr schönes Land zum Reisem sein.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.169
871
Ja, sehe ich auch so. Allerdings fliegt RJ weiterhin nach AMM; es waere zu klaeren, ob nicht eine Umbuchung auf RJ moeglich waere. und
ja, Jordanien ist lohnend fuer Reisende.
 

Onkel Dubai

Erfahrenes Mitglied
01.07.2012
2.463
3.903
Frankfurt, Genf, London
Hängt im Einzelfall eventuell von der genauen Zeit ab. Es gab in den letzten drei Tagen immer wieder Perioden, wo der Luftraum über Jordanien komplett gesperrt war. Wenn der Flug darein fiel, gibt es sicher nichts. Dann gab es wieder Perioden, wo er offen war und RJ + ein paar andere geflogen sind. Das wäre dann eine Frage für einen Anwalt, ob in dieser Zeit etwas zu machen ist.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.535
3.681
Düsseldorf
www.drboese.de
Wie immer gilt: dass eine Annullierung auf außergewöhnlichen Umständen beruht, bedeutet gar nichts. Entscheidend ist, was danach angeboten wurde. Wir haben eine Menge TLV-Fälle, die nach dem Raketeneinschlag vor ein paar Wochen sitzengeblieben sind. Dort wird es überall Geld geben, weil man sich in der LH-Gruppe vermutlich zu fein war, Geld in die Hand zu nehmen und die Kunden zeitnah an ihr Ziel zu befördern.
 

schad86

Reguläres Mitglied
24.08.2017
58
13
Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation und würde mich über eine Einschätzung freuen:
Ich hatte für den 15. Juni 2025 eine Flugverbindung mit Lufthansa gebucht:
KTW → FRA → MUC → CGN (alles an einem Tag, mit Umstieg).
Am 14. Juni um 17:49 Uhr erhielt ich per SMS:
„Ihr Flug LH98 FRA–MUC 15Jun ist annulliert. Wir buchen Sie kostenfrei auf die nächste Verbindung um.“
Ich habe die Reise dann in Frankfurt abgebrochen, da der Anschluss nach MUC gestrichen war und keine sinnvolle Alternative mehr angeboten wurde.
Auf meine Anfrage nach Entschädigung erhielt ich folgendes Standardschreiben von Lufthansa:
Trotz all unserer Bemühungen, unseren Flugplan einzuhalten, können unvorhersehbare Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, leider gelegentlich zu Flugunregelmäßigkeiten führen. Fluggesellschaften sind in hohem Maße von den Wetterbedingungen abhängig, die die Navigation und vor allem die sichere Durchführung von Flügen erheblich beeinträchtigen können.

Ungünstige Wetterbedingungen entlang der Flugroute eines Flugzeugs können Einschränkungen des Flugverkehrs zur Folge haben und können zur Reduktion der Ankunfts- oder Abflugraten an den betroffenen Flughäfen führen. Da die Sicherheit im Flugverkehr für Lufthansa stets oberste Priorität hat, sind derartige Situationen nicht immer vermeidbar.

Solche Umstände, die sich unserem Einfluss entziehen, werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als außergewöhnlich eingestuft. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung.


Besteht eurer Meinung nach weiterhin ein Anspruch auf Entschädigung (250 €) wegen kurzfristiger Annullierung – trotz Abbruch.

Bin gespannt auf eure Einschätzungen – danke im Voraus!