FR: Ryanair möchte alle Check-In Schalter abschaffen

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monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
839
1.262
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Afaik wird jedes neuverkaufte Huawei Smartphone ohne Google App Store ausgeliefert.
Es gibt die Ryanair-App aber im Huawai App-Store.
Da könnte man noch eher das Problem alter Android-Versionen anführen. Zumindest weltweit sind es noch rund 10% mit Android <10. Ob das in Deutschland Relevanz hat weiß ich nicht, auch nicht ob das teilweise nur Zweitgeräte sind.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.627
9.107
LEJ
Einen letzten Beitrag von mir zum Thema App Zwang: Mein dienstliches iPhone wird durch ein MDM gemanaged und über einen eigenen App Store kann ich mir durch die Firma freigegebene Apps (bspw. DB Navigator, SAP ESS, Teams, etc.) installieren. Mangels Apple Konto kann ich jedoch nicht auf den Apple'schen App Store zugreifen und ich sehe es auch nicht ein, mir dafür extra ein Apple Konto anzulegen. Kurzum: sollte ich einmal dienstlich auf Ryanair unterwegs sein, komme ich hier in einen Gewissenskonflikt. Das iPhone kann ich dafür nicht nutzen und privat möchte/kann/darf/will ich die Ryanair App nicht installieren.

Natürlich sind das alles nur theoretische, abstrakte und teilweise an den Haaren herbeigezogene Beispiele. Aber ein App Zwang halte ich persönlich aus vielerlei Sicht eine ganz beschissene Neuerung. Insbesondere wenn man einen Dienst nur einmal alle paar Jubeljahre nutzt.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
28.212
19.238
NUE/FMO
www.red-travels.com
Mangels Apple Konto kann ich jedoch nicht auf den Apple'schen App Store zugreifen und ich sehe es auch nicht ein, mir dafür extra ein Apple Konto anzulegen. Kurzum: sollte ich einmal dienstlich auf Ryanair unterwegs sein, komme ich hier in einen Gewissenskonflikt. Das iPhone kann ich dafür nicht nutzen und privat möchte/kann/darf/will ich die Ryanair App nicht installieren.

Man kann sich auch anstellen… Privates Handy nutzen, FR App und fertig.

immer dieses „ich will nicht“ ist doch nur vorgeschoben. Privat hunderte Apps aber bloß nicht die Ryanair App
 

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
839
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Einen letzten Beitrag von mir zum Thema App Zwang: Mein dienstliches iPhone wird durch ein MDM gemanaged und über einen eigenen App Store kann ich mir durch die Firma freigegebene Apps (bspw. DB Navigator, SAP ESS, Teams, etc.) installieren. Mangels Apple Konto kann ich jedoch nicht auf den Apple'schen App Store zugreifen und ich sehe es auch nicht ein, mir dafür extra ein Apple Konto anzulegen. Kurzum: sollte ich einmal dienstlich auf Ryanair unterwegs sein, komme ich hier in einen Gewissenskonflikt. Das iPhone kann ich dafür nicht nutzen und privat möchte/kann/darf/will ich die Ryanair App nicht installieren.
Genau, die Firma bucht dir einen Ryanair-Flug, aber erlaubt nicht, dass du die App nutzt um dann fliegen zu können. Klingt realistisch. Aber wie die schon sagst:
Natürlich sind das alles nur theoretische, abstrakte und teilweise an den Haaren herbeigezogene Beispiele.
 
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Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
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Einen letzten Beitrag von mir zum Thema App Zwang: Mein dienstliches iPhone wird durch ein MDM gemanaged und über einen eigenen App Store kann ich mir durch die Firma freigegebene Apps (bspw. DB Navigator, SAP ESS, Teams, etc.) installieren. Mangels Apple Konto kann ich jedoch nicht auf den Apple'schen App Store zugreifen und ich sehe es auch nicht ein, mir dafür extra ein Apple Konto anzulegen. Kurzum: sollte ich einmal dienstlich auf Ryanair unterwegs sein, komme ich hier in einen Gewissenskonflikt. Das iPhone kann ich dafür nicht nutzen und privat möchte/kann/darf/will ich die Ryanair App nicht installieren.

Natürlich sind das alles nur theoretische, abstrakte und teilweise an den Haaren herbeigezogene Beispiele. Aber ein App Zwang halte ich persönlich aus vielerlei Sicht eine ganz beschissene Neuerung. Insbesondere wenn man einen Dienst nur einmal alle paar Jubeljahre nutzt.
Meine Güte, wenn dein Arbeitgeber dir einen Ryanair- Flug bucht, dann wird er dafür sorgen, dass die App - falls erforderlich - entweder auf dem Dienst - Smartphone installiert werden kann oder du auch ohne App ins Flugzeug kommst. Das muss nicht deine Sorge sein.
Angestellte, die sich über sowas Gedanken machen, sind wahrscheinlich in einem Inklusions- Betrieb beschäftigt.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.905
11.881
irdisch
App Zwang und Dienstkonten oder separate Dienstgeräte sind durchaus ein Thema. Das ist auch bei Bahn Business teilweise eine komplizierte Angelegenheit. Und das dann abrechnen. Geschäftsreisende mag FR konzeptionell tatsächlich nicht so auf dem Schirm haben, auch wenn da viele fliegen.
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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LEJ
Privat hunderte Apps aber bloß nicht die Ryanair App
Es geht mir in diesem Fall nicht um die Ryanair App, sondern um den App Zwang. Als Vielbahnfahrer fresse ich halt die Kröte und mag auch die Funktionen des DB Navigators, als Einmalkunde mag ich mir nicht unbedingt jede App installieren.
Genau, die Firma bucht dir einen Ryanair-Flug, aber erlaubt nicht, dass du die App nutzt um dann fliegen zu können. Klingt realistisch.

Meine Güte, wenn dein Arbeitgeber dir einen Ryanair- Flug bucht, dann wird er dafür sorgen, dass die App - falls erforderlich - entweder auf dem Dienst - Smartphone installiert werden kann oder du auch ohne App ins Flugzeug kommst.
Nicht die Firma bucht mir einen Flug, sondern ich über das Travel Management Portal. Mein Arbeitgeber sagt mir nur "du musst am Tag X in Y sein, kümmere dich". Das bedeutet jedoch nicht, dass ich auch Durchgriff auf die Kollegen vom MDM Team habe und denen anweisen kann, mir App X über das Firmen-eigene App Portal zur Verfügung zu stellen.
Angestellte, die sich über sowas Gedanken machen, sind wahrscheinlich in einem Inklusions- Betrieb beschäftigt.
DAX Konzern, aber macht nichts.
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.704
1.141
BER
Nicht die Firma bucht mir einen Flug, sondern ich über das Travel Management Portal. Mein Arbeitgeber sagt mir nur "du musst am Tag X in Y sein, kümmere dich". Das bedeutet jedoch nicht, dass ich auch Durchgriff auf die Kollegen vom MDM Team habe und denen anweisen kann, mir App X über das Firmen-eigene App Portal zur Verfügung zu stellen.
Na dann liegt doch die Lösung auf der Hand wenn du partout kein Privatgerät mit der FR-App nutzen willst: einfach woanders buchen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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11.023
Und wieder einmal war die ganze Aufregung umsonst...
Von der FR Homepage:
Ryanair Ausdruck.jpg
Ausgedruckte Bordkarten sind also natürlich immer noch möglich.

Also Pflicht zum online oder App Checkin (wie bei LH teilweise seit langem), und Ausdruck ist weiterhin möglich.
 
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Münsterländer

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16.12.2018
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10.169
FRA / FMO
es gibt keine Beförderungspflicht…
Wenn ich §21 LuftVG anschaue kann ich da nichts rauslesen.
Solange die Behörde die Bevörderungsbedingungen nicht untersagt, können die ja frei vereinbart werden.
Ich verstehe §21 LuftVG etwas anders:

Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern.

Ryanair muss jeden Pax befördern, solange es nicht unzumutbar ist. Das Anbiete eines CI außerhalb einer App sehe ich nur schwer als unzumutbar an. Und grundsätzlich können Beförderungsbedingungen frei vereinbar sein, dürfen aber trotzdem nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen.
 

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
839
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Ich verstehe §21 LuftVG etwas anders:

Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern.

Ryanair muss jeden Pax befördern, solange es nicht unzumutbar ist. Das Anbiete eines CI außerhalb einer App sehe ich nur schwer als unzumutbar an. Und grundsätzlich können Beförderungsbedingungen frei vereinbar sein, dürfen aber trotzdem nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen.
Du musst schon den ganzen Paragraphen lesen. Ryanair schliesst auch mit JEDEM einen Beförderungsvertrag ab, aber eben zu den veröffentlichten Beförderungsbedingungen. "frei vereinbart" gibt da schon viel Spielraum und solange nicht "dadurch die öffentlichen Verkehrsinteressen nachhaltig beeinträchtigt" werden kann die Behörde sie nicht untersagen. Könnte man bei einem Monopolisten vll. mit argumentieren aber sicher nicht bei FR in Deutschland.
Gegen welches Gesetz soll man denn da verstoßen?
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
13.009
11.023
Der App-Zwang steht doch ausdrücklich da. Das geht so nicht.
Nein, er steht ausdrücklich NICHT da, und deshalb geht es eben doch.
Da steht WENN SIE DEN KOSTENLOSEN ONLINE CHECK-IN NICHT NUTZEN, also wenn du freiwillig die App nimmst.
Wenn du den kostenlosen Online Check-in nutzt, kannst du die Boddkarte auch ausgedruckt mitbringen.

Ausserdem riskierst du schlimmstenfalls keine Nichtbeförderung, sondern "nur" €20 Strafgebühr.
Ein Schäppchen verglichen mit den ehemals €55 Gebühr für den Flughafen Check-in.

Was FR hier allerdings verschweigt, ist wie der Gepäckaufgabeautomat funktioniert. Der geht nämlich in der Tat nur mit der App. Du must den QR Code des Automaten scannen, ohne Schmachtphone keine Gepäckaufgabe. Solange du nur mit Handgepäck (bei FR ja bekanntlich 10kg) reist, ist das natürlich kein Problem.

zu den veröffentlichten Beförderungsbedingungen. "frei vereinbart"
Keine Ryanair Spezialität, aber du erkennst schon, dass nur die ironischen Anführungszeichen hier den Widerspruch vermeiden...
Ja, es gibt in Deutschland Vertragsfreiheit, du darfst beliebige Passagen aus vorgefertigten Vertragsbedingungen rausstreichen, bevor du unterschreibst.
Nur gewährt dir heutzutage praktisch niemand mehr dieses Recht. Du kannst ja auch gar nicht mehr zusammen mit den kompletten Bedingungen unterschreiben, die zwei Vorgänge sind ja "praktischerweise" heute getrennt. (OK, nur für eine Partei praktisch, der Gesetzgeber nennt dies "Einseitige Benachteiligung", aber wo kein Kläger...)

Ryanair muss jeden Pax befördern, solange es nicht unzumutbar ist.
LH aber auch, und macht exakt das selbe. Bei bestimmten Produkten / an bestimmten Flughäfen / an bestimmten Tagen geht nur noch die elektronische Variante.

Check-in war mal ein Servicebestandteil des Produkts "Flug", den die Airline dir am Flughafen geboten hat, heute ist es eine Pflicht des Gastes, für die er auch noch die benötigten Endgeräte kaufen muss

Meine Güte, wenn dein Arbeitgeber dir einen Ryanair- Flug bucht
Kann er schwerlich... Bei Ryanair brauchst du ja ein Benutzerkonto mit deiner e-mail Addresse zur Buchung, und wenn dein Arbeitgeber das Ticket über "Reisebüro@arbeitgeber.de" bucht, kommen auch an diese Adresse alle wichtigen Informationen (Gatewechsel, Verspätungen....) und nicht an dich.
Wenn ich dienstlich FR fliege, buche ich die Flüge selbst auf meinen Account, weil nur das in der Praxis funktioniert.
Bei den geringen Ticketpreisen fallen die ausgelegten Kosten kaum ins Gewicht.
 
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monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
839
1.262
Keine Ryanair Spezialität, aber du erkennst schon, dass nur die ironischen Anführungszeichen hier den Widerspruch vermeiden...
Nein da sehe ich keine Ironie, nur ein Zitat.
Ja, es gibt in Deutschland Vertragsfreiheit, du darfst beliebige Passagen aus vorgefertigten Vertragsbedingungen rausstreichen, bevor du unterschreibst.
Nur gewährt dir heutzutage praktisch niemand mehr dieses Recht. Du kannst ja auch gar nicht mehr zusammen mit den kompletten Bedingungen unterschreiben, die zwei Vorgänge sind ja "praktischerweise" heute getrennt. (OK, nur für eine Partei praktisch, der Gesetzgeber nennt dies "Einseitige Benachteiligung", aber wo kein Kläger...)
Ich verstehe was du meinst, aber letztendlich müssen sich ja beide einig sein. Du kannst streichen was du willst, das gegenüber braucht das aber nicht anzunehmen. Die kompletten Bedingungen siehst du ja vor Abschluss.
Letztendlich dürfte rechtlich auch zum aushandeln gehören, was man dazu bucht, wieviel Gepäck man aufgeben will etc.. Aber das ist eben genauso kein freies aushandeln, wie im Supermarkt - man akzeptiert oder man bekommt es nicht. Das war doch früher auch nicht anders.
Welche Airline hat denn früher mit dir über ihren Beförderungsvertrag verhandelt? Immer vom Privatkunden ausgehend.
Im B2B wird da sicher auch heute noch ausgehandelt.

heute ist es eine Pflicht des Gastes, für die er auch noch die benötigten Endgeräte kaufen muss

Diese Argumentation regt mich immer wieder auf. Man kauft sich das Endgerät nicht für einen Flug - man hat es im Normalfall bzw. kauft es für multiple Nutzungen.
Es gibt weit mehr Smartphonebesitzer als Autobesitzer in Deutschland - komischerweise wird letzteres oft als selbstverständlicher angesehen als ersteres (nicht IRL, aber hier im Forum). Und das obwohl nahezu jeder potentielle Fluggast eben ein Smartphone hat. Dazu kommen sogar noch ein paar wenige, die ein Tablet haben aber kein Smartphone. Das geht dann ja auch.
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
13.009
11.023
Diese Argumentation regt mich immer wieder auf. Man kauft sich das Endgerät nicht für einen Flug
Meinen aktuellen Drucker habe ich z.B. bisher ausschließlich für das Drucken von Bordkarten verwendet.
Privat bin ich in der Hinsicht seit Jahren papierlos. Als LH den Check-in Automat am Bahnhof abgebaut hat, habe ich mir den Drucker gekauft (damals gab es die App noch nicht) um auch weiterhin Express Rail nutzen zu können (war mal ein tolles Produkt). Und ich bin ein Computerfreak der ersten Stunde der vom Kugelkopf- bis zum Laserdrucker schon so ziemlich alles besessen hat. Aber das waren halt auch noch vor-pdf-Zeiten.
Privat besitze ich nach wie vor kein Smartphone. Und ich werde auch sicher keins kaufen, nur um Ryanair fliegen zu können. Mein Diensthandy habe ich eben nur, weil ich viel reise. Und benutze es auch fast ausschließlich für die damit verbundenen Notwendigkeiten (Flug, Bahn, Hotel, Mietwagen, Notfälle). Ich weigere mich, mails auf der Mäusetatstatur tippen zu müssen.

Mich regt diese Argumentation "das hat man doch sowieso" auf.

Es gibt weit mehr Smartphonebesitzer als Autobesitzer in Deutschland - komischerweise wird letzteres oft als selbstverständlicher angesehen
Vermutlich setzt du dann als Kosten beim Auto nur den Sprit an, "weil man das Auto ja sowieso hat".

Dazu kommen sogar noch ein paar wenige, die ein Tablet haben aber kein Smartphone. Das geht dann ja auch.
Nur reist auch nicht jeder mit seinem Tablet. Und ja, das geht auch, vermutlich auch ein Laptop mit Kamera. Und letzteren habe ich tatsächlich immer dabei, weil ich den als Werkzeug für die Arbeit brauche. Traditionell aber nicht zum Reisen. Ich hatte ja schon einen Laptop als Flugtickets noch auf Papier ausgestellt wurden, und WLan noch längst nicht überall verfügbar. Schon gar nicht gratis.

Und ja, es ist sehr, sehr schade, dass Ryanair die bisher die Airline war, mit der es am einfachsten ohne Smartphone ging (Bordkarte gleich beim Ticketkauf auf der Arbeit drucken, falten, in den Pass legen, vergessen), und jetzt wird es auch da umständlich und risikoreich. Gut möglich dass das der Grund wird, warum ich FR den Rücken kehre. Jetzt mache ich erstmal noch zwei Flüge und gucke wie es funktioniert, wenn es mir zu aufwändig geworden ist, war es das mit FR.

Aber das ist eben genauso kein freies aushandeln, wie im Supermarkt - man akzeptiert oder man bekommt es nicht.
Größtenteils ja, aber ich handele auch im Supermarkt regelmäßig Preise aus, z.B. für abgelaufene Ware oder welche mit beschädigter Verpackung oder Schönheitsfehlern. Solange es noch die Möglichkeit gibt mit einem Menschen zu handeln, tue ich das auch.

Du kannst streichen was du willst, das gegenüber braucht das aber nicht anzunehmen.
Natürlich nicht, aber zumindest sollte er die Chance dazu haben und gewähren, nicht von vorneherein sagen: So läuft es für alle Kunden und immer und basta.
Deshalb sprach ich ja von der Trennung der Vorgänge (Trennung von AGB Veröffentlichung und Kaufabschluss). Und das ist keine Utopie von mir sondern Rechtslage, die aber bei großen Unternehmen inpraktikabel ist und somit heute weitgehend nur noch in Gesetztesbüchern existiert. Als die Vertragsfreiheit ins Gesetz geschrieben wurde, hatte man halt noch keine Unternehmen im Sinn die 60 Millionen Verträge im Jahr abschließen (Zwei pro Sekunde). Und das sind die LGH Zahlen, FR liegt nochmal beim Dreifachen...
 

qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.704
1.141
BER
[…] Privat besitze ich nach wie vor kein Smartphone. Und ich werde auch sicher keins kaufen, nur um Ryanair fliegen zu können. […]
Ok. Jedem Tierchen sein Pläsierchen. Dann fliegst Du halt einfach nicht mit Ryanair, bzw. jetzt nur mit Handgepäck und absehbar irgendwann wirklich gar nicht mehr.
 
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monty81

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05.05.2017
839
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Meinen aktuellen Drucker habe ich z.B. bisher ausschließlich für das Drucken von Bordkarten verwendet.
Waren dann aber auch ziemlich teure Bordkarten ;)

Privat besitze ich nach wie vor kein Smartphone. Und ich werde auch sicher keins kaufen, nur um Ryanair fliegen zu können.
Kein Problem, gibt doch auch andere Airlines. Du verlangst ja sicher auch nicht von DHL, dass man die Packstationen wieder ohne Smartphone nutzen kann.
Nichts desto trotz bist du damit Teil einer extrem kleinen und meist recht alten Gruppe von Menschen. Und dafür extra Infrastruktur? Das überlegt sich ein Unternehmen halt.
Mein Diensthandy habe ich eben nur, weil ich viel reise. Und benutze es auch fast ausschließlich für die damit verbundenen Notwendigkeiten (Flug, Bahn, Hotel, Mietwagen, Notfälle). Ich weigere mich, mails auf der Mäusetatstatur tippen zu müssen.
Irgendwann bin ich auch mal so alt, dass ich nicht mehr die aktuelle Technik als normal akzeptiere.

Mich regt diese Argumentation "das hat man doch sowieso" auf.
Statistik ;)
Vermutlich setzt du dann als Kosten beim Auto nur den Sprit an, "weil man das Auto ja sowieso hat".
Mangels Auto hab ich damit nichts zu tun.

Nur reist auch nicht jeder mit seinem Tablet. Und ja, das geht auch, vermutlich auch ein Laptop mit Kamera.
Natürlich, ich wollte nur sagen, dass es noch ein wenig mehr Menschen machen könnten als die, die Smartphonebesitzer eh schon sind.
Habe letztens auch echt jemand sein Tablet am Gate scannen sehen :D

Gut möglich dass das der Grund wird, warum ich FR den Rücken kehre.
Sie werden dich vermutlich nicht vermissen.
Größtenteils ja, aber ich handele auch im Supermarkt regelmäßig Preise aus, z.B. für abgelaufene Ware oder welche mit beschädigter Verpackung oder Schönheitsfehlern. Solange es noch die Möglichkeit gibt mit einem Menschen zu handeln, tue ich das auch.
Bist bestimmt sehr beliebt in den Supermärkten ;)
Natürlich nicht, aber zumindest sollte er die Chance dazu haben und gewähren, nicht von vorneherein sagen: So läuft es für alle Kunden und immer und basta.
Deshalb sprach ich ja von der Trennung der Vorgänge (Trennung von AGB Veröffentlichung und Kaufabschluss). Und das ist keine Utopie von mir sondern Rechtslage, die aber bei großen Unternehmen inpraktikabel ist und somit heute weitgehend nur noch in Gesetztesbüchern existiert.
Vor allem wäre es für den Kunden sehr unpraktikabel.
Als die Vertragsfreiheit ins Gesetz geschrieben wurde, hatte man halt noch keine Unternehmen im Sinn die 60 Millionen Verträge im Jahr abschließen (Zwei pro Sekunde). Und das sind die LGH Zahlen, FR liegt nochmal beim Dreifachen...
Und wie ist es denn mit den Beförderungsbedingungen des ÖPNV? Der lag auch damals vermutlich schon über 60 Mio. im Jahr. Nix anderes.
 
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Volume

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01.06.2018
13.009
11.023
absehbar irgendwann wirklich gar nicht mehr.
Vermutlich mit Renteneintritt...
Schon jetzt liegt mein letzter privater Flug mehr als 10 Jahre zurück.

Ist ja nicht so, dass Fliegen heute noch Spaß machen würde.

Waren dann aber auch ziemlich teure Bordkarten ;)
Drucker sind billig, teuer wirds wenn man die zweiten Tintenpatronen braucht ;)
Ansonsten sagte ich ja auch Lufthansa, sind also auch ziemlich teure Flüge.

Vor allem wäre es für den Kunden sehr unpraktikabel.
Au contraire. Aktuell ist es extrem kompliziert Anbieter zu finden, deren AGBs bestimmte Klauseln nicht enthalkten bzw. die bestimmte Produkte anbieten (zurück zu Lück: z.B. einen Tarif mit Sitzplatzreservierung und 10kg Handgepäck, aber ohne Flexibilität oder Aufgabegepäck, FR hat sowas ("Regular"), EW oder LH nicht)

Bist bestimmt sehr beliebt in den Supermärkten
Oh ja doch. Die Alternative wäre diese Produkte wegzuwerfen und noch für die Entsorgung zu bezahlen. Da ist es doch eine klassische win-win-Situation, wenn es noch einen Kunden gibt der sie zum halben Preis mitnimmt.

Und wie ist es denn mit den Beförderungsbedingungen des ÖPNV? Der lag auch damals vermutlich schon über 60 Mio. im Jahr. Nix anderes.
OK, jetzt lehne ich mich aus dem Fenster... Ich vermute mal die Vertragsfreiheit stammt noch aus Kaisers Zeiten, bestenfalls aus der Weimarer Republik.
Damals gab es noch oft ganz verschiedene ÖPNV Anbieter in jeder Stadt. Ich kenne ja noch die Zeiten vor den Verkehrsverbünden als verschiedenste Anbieter (z.B. Bus und Straßenbahn) auf gleicher Strecke unterschiedliche Preise, Tickets (u.U. gar keine, sondern Barzahlung beim Schaffner), Beförderungsbedingungen hatten. Und du als Kunde die Wahl.

Und ja klar, überall wo Anbieter groß sind, steht Vertragsfreiheit nur noch auf dem Papier.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.103
16.467
Gegen welches Gesetz soll man denn da verstoßen?

Neben dem schon zu recht genannten 21 LuftVG noch §§ 307 und 308 S. 1 Nr. 3 BGB.

Nein, er steht ausdrücklich NICHT da, und deshalb geht es eben doch.
Da steht WENN SIE DEN KOSTENLOSEN ONLINE CHECK-IN NICHT NUTZEN, also wenn du freiwillig die App nimmst.
Wenn du den kostenlosen Online Check-in nutzt, kannst du die Boddkarte auch ausgedruckt mitbringen.

"Die Bordkarte muss vor dem Check-in online in der App heruntergeladen werden" steht da.

Dann fliegst Du halt einfach nicht mit Ryanair

Möööp. Kontrahierungszwang und Beförderungspflicht.

Du verlangst ja sicher auch nicht von DHL, dass man die Packstationen wieder ohne Smartphone nutzen kann.

Als Versender wäre es ok, als Empfänger muss man die Sendung selbstverständlich ohne Smartphone bekommen können.
 

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
839
1.262
Neben dem schon zu recht genannten 21 LuftVG noch §§ 307 und 308 S. 1 Nr. 3 BGB.
Möööp. Kontrahierungszwang und Beförderungspflicht.
Ich kann das dort nicht rauslesen. Immer vorausgesetzt die App-Pflicht war bei Buchung bekannt.
Als Versender wäre es ok, als Empfänger muss man die Sendung selbstverständlich ohne Smartphone bekommen können.
Man kann sich schon seit Jahren keine Pakete direkt an eine Packstation liefern lassen, ohne die App zu nutzen. Das geht nur, wenn das eine Alternativzustellung ist, weil man nicht zuhause ist.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
28.212
19.238
NUE/FMO
www.red-travels.com
Möööp. Kontrahierungszwang und Beförderungspflicht.

wo ist die Beförderungspflicht bei Ryanair?, ist ja schließlich keine staatliche Gesellschaft wie die Bahn, die in marktbeherrschender Stellung oder in Bereichen der Daseinsvorsorge agiert..

Als Versender wäre es ok, als Empfänger muss man die Sendung selbstverständlich ohne Smartphone bekommen können.

Dreiviertel unserer Packstationen sehen mittlerweile so aus und nun?
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