Der App-Zwang steht doch ausdrücklich da. Das geht so nicht.
Nein, er steht ausdrücklich
NICHT da, und deshalb geht es eben doch.
Da steht
WENN SIE DEN KOSTENLOSEN ONLINE CHECK-IN NICHT NUTZEN, also wenn du freiwillig die App nimmst.
Wenn du den kostenlosen Online Check-in nutzt, kannst du die Boddkarte auch ausgedruckt mitbringen.
Ausserdem riskierst du schlimmstenfalls keine Nichtbeförderung, sondern "nur" €20 Strafgebühr.
Ein Schäppchen verglichen mit den ehemals €55 Gebühr für den Flughafen Check-in.
Was FR hier allerdings verschweigt, ist wie der Gepäckaufgabeautomat funktioniert. Der geht nämlich in der Tat
nur mit der App. Du must den QR Code des Automaten scannen, ohne Schmachtphone keine Gepäckaufgabe. Solange du nur mit Handgepäck (bei FR ja bekanntlich 10kg) reist, ist das natürlich kein Problem.
zu den veröffentlichten Beförderungsbedingungen. "frei vereinbart"
Keine Ryanair Spezialität, aber du erkennst schon, dass nur die ironischen Anführungszeichen hier den Widerspruch vermeiden...
Ja, es gibt in Deutschland Vertragsfreiheit, du darfst beliebige Passagen aus vorgefertigten Vertragsbedingungen rausstreichen, bevor du unterschreibst.
Nur gewährt dir heutzutage praktisch niemand mehr dieses Recht. Du kannst ja auch gar nicht mehr zusammen mit den kompletten Bedingungen unterschreiben, die zwei Vorgänge sind ja "praktischerweise" heute getrennt. (OK, nur für eine Partei praktisch, der Gesetzgeber nennt dies "Einseitige Benachteiligung", aber wo kein Kläger...)
Ryanair muss jeden Pax befördern, solange es nicht unzumutbar ist.
LH aber auch, und macht exakt das selbe. Bei bestimmten Produkten / an bestimmten Flughäfen / an bestimmten Tagen geht nur noch die elektronische Variante.
Check-in war mal ein Servicebestandteil des Produkts "Flug", den die Airline dir am Flughafen geboten hat, heute ist es eine Pflicht des Gastes, für die er auch noch die benötigten Endgeräte kaufen muss
Meine Güte, wenn dein Arbeitgeber dir einen Ryanair- Flug bucht
Kann er schwerlich... Bei Ryanair brauchst du ja ein Benutzerkonto mit deiner e-mail Addresse zur Buchung, und wenn dein Arbeitgeber das Ticket über "Reisebü
ro@arbeitgeber.de" bucht, kommen auch an diese Adresse alle wichtigen Informationen (Gatewechsel, Verspätungen....) und nicht an dich.
Wenn ich dienstlich FR fliege, buche ich die Flüge selbst auf meinen Account, weil nur das in der Praxis funktioniert.
Bei den geringen Ticketpreisen fallen die ausgelegten Kosten kaum ins Gewicht.