Genau, dass ein Ergebnis dann sehr wahrscheinlich die fristgerechte Kündigung wäre, ist anzunehmen.
Die Hürden für eine Sperrung sind hoch und z.B. folgendes Urteil gibt klar dem Kunden Recht bei längerer Sperre nach Geldwäsche Verdacht.
Kontosperre wegen Geldwäscheverdachts? Gericht rügt Bank: Rechtswidrige Sperrung, keine unbegrenzte Haftung. Urteil stärkt Kundenrechte & begrenzt Befugnisse von Banken.
www.ra-kotz.de
Entstandene Schäden kann man ja sofern vorhanden sammeln (Rücklastschriften, Mahnungen, Gebühren aufgrund verpasster Zahlungen, verpasste Zinsen, entstandene Zinsen usw.) und bei einer relevanten Summe versuchen einzufordern über den Ombudsmann o.ä.
Wie oben geschrieben werde ich es aufgrund Kosten-/Nutzenverhältnis Stand jetzt sehr wahrscheinlich bei einer schnellen BaFin Meldung belassen. Per Schlichtungsstelle die Rücknahme der fristlosen Kündigung zu forcieren, wäre sicher interessant, aber da sträubt sich selbst mein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn aufgrund des Aufwands, nur um best case dann eine fristgerechte zu bekommen.