Bahn-Sammelthread

ANZEIGE

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.755
9.579
EDWH
ANZEIGE
Gäbe es Zugangskontrollen zu Fernverkehrsbahnhöfen (nur mit Ticket in den Bahnhof) wie in vielen anderen Ländern auch, wüsste man in Verbindung mit Überwachungskameras sogar, wer das Ding liegengelassen hat und könnte/würde es demjenigen sogar an seine Rechnungsadresse/nach Hause schicken.
Und würde man dann auch noch Geld in die Eisenbahninfrastruktur und drumherum investieren, könnte man auch Airport-like Bahnhöfe wie in anderen Ländern haben (und keine zügigen und verfallenen Gebäude mit schmalen Bahnsteigen)...
 

jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
1.578
3.137
ZRH/STR
Gäbe es Zugangskontrollen zu Fernverkehrsbahnhöfen (nur mit Ticket in den Bahnhof) wie in vielen anderen Ländern auch, wüsste man in Verbindung mit Überwachungskameras sogar, wer das Ding liegengelassen hat und könnte/würde es demjenigen sogar an seine Rechnungsadresse/nach Hause schicken.
Ich finde es eigentlich sehr gut, dass wir sowas in Deutschland (noch) nicht benötigen.
 

Langstreckenpendler

Erfahrenes Mitglied
28.12.2021
1.258
1.692
Ich finde es eigentlich sehr gut, dass wir sowas in Deutschland (noch) nicht benötigen.
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass diese Überwachung datenschutzkonform umgesetzt werden kann.

Und es geht dabei sicher nicht nur um stehengelassenes Gepäck sondern auch um Junkies, die dir beim Einstieg in einen gerade bereitgestellten Zug im Hamburger Hbf mit glasigen Augen und noch Gummiband am Arm aus der Toilette entgegenkommen, psychisch kranke Leute, die sich die Beine abfahren lassen und dann 3mal die Woche RegionalExpress fahren, Hooligans, Trick- und Taschendiebe, Waffenträger etc.

In Bremen hat man extra eine Waffenverbotszone deklariert, bei Razzien vermeldet die Polizei Bargeld, Drogen, verschreibungspflichtige Medikamente, Messer, zahlreiche Festnahmen. Alles Leute, die dort nichts zu suchen haben. Weder Personal noch Fahrgäste…

Ich bin übrigens für ein prinzipielles Alkohol-/Rauch-/Drogenkonsumverbot auch im Fernverkehr. Hab genug Mist gesehen wie z.B. Polizeieinsatz im Speisewagen nach Hamburg weil inzwischen schwerstbesoffener Gast schon seit Sylt ohne Fahrschein durch die Gegend fuhr und natürlich auch noch im Speisewagen weiter versorgt wurde. Bei der Fahrkartenkontrollen wurde dann die Zugbegleiterin angegriffen… Folge: der Kollege wurde zu Boden gebracht und beim nächsten Halt Polizeieinsatz. Ich finde, das muss alles nicht sein.
 
  • Like
Reaktionen: joubin81

KnallaufFall

Aktives Mitglied
23.02.2023
230
223
Ärgerlich, dass bereits zwei Monate vor Fahrt der Reiseplan von der DB geändert wird. Frage mich ja, wie das zustande kommt, da der neue Fahrplan einerseits seit 14.12. gilt und zudem ja schon länger bekannt war.
Doppelt ärgerlich, dass man durch "nur" 15min Verschiebung keine Aufhebung der Zugbindung erhält. Stornieren könnte man, bringt aber preislich auch nix, weil andere Züge viel teurer wären jetzt.
 
  • Haha
Reaktionen: red_travels

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.287
1.324
D.h. wenn Zugbindung für den Anschluss aufgehoben wird und man dadurch <60 Minuten an Ziel ist, kann man nicht abbrechen. Deshalb Augen auf bei der Anschlusssuche?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.761
3.035
das Bahnexperiment läuft weiterhin bestens, der kurze Anschluss in Fulda ist wie erwartet und geplatzt.

Aber auch hier war die Reaktion der Bahn-Mitarbeiter bemerkenswert.

Im Reisezentrum in Fulda wollte mir die Dame am Schalter die Weiterfahrt für Übermorgen nicht genehmigen.

Daraufhin bin ich eben zur Information die Dame der DB InfraGo hat gar kein Problem damit ihren Stempel neben dem aus Berlin zu setzen, also wieder zurück ins RZ.

Da ich wieder die gleiche Dame erwischt hatte, war sie extremst iritiert ihr Kollege hat mich dann zu sich gewunken und ich habe nun die Reservierung für übermorgen, dort ist der Anschlussverlust in Mannheim zu erwarten.

Das Experiment geht weiter.
 
  • Like
Reaktionen: joubin81

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.490
812
Ja und? Scheiss egal! Wenns keine Absicht war dann gehört die nicht hinters Steuer aber richtig gut das dieses Sicherheitsrisko von einem Zug zermatscht worden ist bevor die in die nächste Kindergartengruppe donnert!!
Es ist also "egal" ob Menschen sterben?

Du bist einfach ein mieser Lügner!
Die Worte, die mir für Leute einfallen, die den Tod anderer Menschen als "Win-Win" bezeichnen, gehören hier jedenfalls nicht hin.

Komm, troll' Dich...
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.490
812
Nein es ist nicht egal! ES IST PERFEKT!!!
Irgendwann wirst auch Du in die Situation kommen, Angehörige zu verlieren, aus welchem Grund auch immer, vielleicht aus Leichtsinnigkeit, Alter, Unachtsamkeit, was auch immer. Wie würdest Du es finden, wenn dann jemand im Internet postet, "wie gut, dass die alte Schachtel tot ist, Win-Win für die Gesellschaft".

Das ist einfach nur schäbig.
 

tx2qm1z

Erfahrenes Mitglied
26.05.2024
572
546
Wie bucht man denn schlauer? Du scheinst es ja zu wissen :)
ich buche immer vom mir nächstgelegenen Bahnhof. Der wird nur im Stundentakt bedient.
Fahren tu ich meist von/zu einem Umstieg weiter (ca. 10km), da dort 20-min Takt ist. Somit habe ich bei der Rückfahrt quasi garantiert 1h Verspätung statt den realen 20min (als minimum, hatte auch schon öfter real >60min) bei einem Mehrpreis von meist unter 1€ (zzgl meinem Sprit, um die 20km zusätzlich zu fahren). Das gibt dann nicht nur Zugbindung aufgehoben, sondern auch Entschädigung
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.187
3.556
CGN / MUC / ZRH / EWR
ich buche immer vom mir nächstgelegenen Bahnhof. Der wird nur im Stundentakt bedient.
Fahren tu ich meist von/zu einem Umstieg weiter (ca. 10km), da dort 20-min Takt ist. Somit habe ich bei der Rückfahrt quasi garantiert 1h Verspätung statt den realen 20min (als minimum, hatte auch schon öfter real >60min) bei einem Mehrpreis von meist unter 1€ (zzgl meinem Sprit, um die 20km zusätzlich zu fahren). Das gibt dann nicht nur Zugbindung aufgehoben, sondern auch Entschädigung
Der Meister wird gleich sagen dass du “dumm” bist, da du ja die Fahrt eine Haltestelle vorher gegen 100% abbrechen könntest statt das Risiko auf verwehrte Entschädigung mitzunehmen.
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.287
1.324
Ist das so (wenn man nicht bescheißen will)?
Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von 60 Minuten oder mehr können Sie

  • von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen
Verstehe ich so, dass man vor Antritt der Reise abbrechen muss und nicht zwischendurch abbricht (wo man eigentlich hin will).

  • sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren sind

Bringt nichts. Da zahle ich ja genau das, wo ich hin will.
  • sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn Sie die Reise abgebrochen haben und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren sind.
Ich will ja nicht zurückfahren, sondern da bleiben, wo ich bin (i.e. abgebrochen habe)
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.187
3.556
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ist das so (wenn man nicht bescheißen will)?

Verstehe ich so, dass man vor Antritt der Reise abbrechen muss und nicht zwischendurch abbricht (wo man eigentlich hin will).



Bringt nichts. Da zahle ich ja genau das, wo ich hin will.

Ich will ja nicht zurückfahren, sondern da bleiben, wo ich bin (i.e. abgebrochen habe)
Schau statt Bahn.de lieber in die FahrgastVO, der Originalwortlaut ist dafür besser geeignet.
 
  • Like
Reaktionen: toom

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.331
16.937
Wenn man ICE 1234 mit Abfahrt um 0815 und Ankunft um 1030 gebucht hat, kann man an ICE 1234 mit Abfahrt um 0816 und Ankunft um 1030 nicht gebunden sein. Schließlich ist das ein anderer Zug.

Verspätungen im Nahverkehr bei unverändertem Fernverkehr sind insoweit natürlich nicht hilfreich.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.761
3.035
Analysieren wir mal den Sachverhalt ganz neutral und befassen und mit dem Fahrtabbruch:
Verstehe ich so, dass man vor Antritt der Reise abbrechen muss und nicht zwischendurch abbricht (wo man eigentlich hin will).
Du musst hier unterscheiden, es gibt hier gleich drei Fallkonstellationen (wovon die DB aber nur zwei kennt)

1. der Nichtantritt der gesamten Reise, dieser Fall ist einfach wegen einer Änderung oder schon bekannten Verspätung kommt der Reisende mindestens 60 Minuten später an, so kann er sich schon jetzt entscheiden die Fahrt nicht an zu treten.

Hier sollten aber Nachweise dazu gesichert werden, dass eine solche Verspätung zu erwarten war, ich selbst hatte schon den Fall, dass auf einer Fahrt von HH in den Süden der Zug mit etwa 90 Minuten Verspätung in HH Hbf. los fahren sollte, mein geplantes Endziel wurde so nicht erreicht und ich habe die Fahrt nicht angetreten.

Nun wurde der ICE aber nicht nach Plan durch Mittelhessen (Kassel-Marburg-Giessen-Frankfurt) sondern über die schnelle Strecke via Fulda geleitet und hat so die Verspätung erheblich reduzieren können, das SFR wollte nicht erstatten weil die Ankunft "nur" mit etwa 40-45 Minuten Verspätung möglich gewesen wäre.

Eine EBA Beschwerde hat dem dann abgeholfen, fun Fact am Ende die DB Fernverkehr das Ticket zwei Mal erstattet weil sie aus einem Antrag gleich drei Vorgangsnummer gemacht hatte.

2. betrift den Fahrtabbruch selbst hier gibt es zwei Varianten:
2. a) Der Reisende bricht die Fahrt ab und fährt zum Startbahnhof zurück

Der Reisende hat grundsätzlich unverzüglich das Recht zum Fahrtabbruch, wenn zu erwarten ist, dass das Ziel nur mit mindestens 60 Minuten Verspätung erreicht werden kann.

Dies kann insbesondere durch einen verpassten Anschluss eintreten während die Reise bereits stattfindet (ich habe ja heute auch wie erwartet meinen Anschlusszug in Fulda nicht erreicht und hätte die Fahrt abbrechen können), oder auch weil der nächste Zug am Umstiegsbahnhof verspätet abfahren würde, aber auch wenn der eigene in dem Moment genutzte Zug erhebliche Verspätung aufbaut, hier wäre aber zu beachten, dass formalrechtlich der Abbruch unverzüglich nach Bekanntwerden der Verspätung erfolgen muss (Beispiel Zug ICE1234 Hamburg Hbf - Stuttgart Hbf wird wegen einem Defekt vor Einfahrt in Hannover Hbf dort für 80 Minuten gestoppt, der Fahrtabbruch müsste daher schon in Hannover Hbf erfolgen, da sonst angenommen werden müsste, dass dem Fahrgast die Verspätung bewusst gewesen ist und dieser die Fahrt fortsetzen möchte, an Abbruch später in Frankfurt wäre aber eigentlich nicht zulässig.

Wenn nun der Reisende zum Startbahnhof zurück fährt erhält er die vollständige Erstattung des Fahrpreises.

2 b) Der Reisende bricht die Fahrt ab verbleibt aber am Ort des Abbruchs

Hier gelten für den Abbruch selbst die selben Voraussetzungen wir im Fall 2. a) allerdings könnte hier das verursachende EVU die Erstattung um den zurückgelgten Streckenteil kürzen.

Problem: Die DB selbst kennt diesen Fall gar nicht weder der Onlineantrag noch das FGR-Formular vorhanden:
Zitat FGR Formular: "Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten [siehe Fall 1] oder habe sie im nachfolggenden Bahnhof abgebrochen (und bin gegebenenfalls zurückgefahren) - bitte Originalbelege beifügen"

Der DB ist daher egal ob nun Fall 2 a oder b zutrifft weil sie darüber keine Daten erhebt und eben immer vollständig erstattet, dies könnte auch darin begründet sein, dass sich bei Sparpreisen ja gar kein klarer Streckenanteil vorhanden und zu bepreisen ist, bzw wenn der Flexpreis pro Strecke zu grunde liegt ein höherer Fahrpreis heraus kommt als der Kunde bezahlt hat.

Es ist übrigens aus Sicht der DB völlig irrelvant wann der Fahrtabbruch erfolgt, ich habe aus wissenschaftlicher Neugierde eine Gelegenheit für ein Experiment genutzt:

Fahrtkarte mit Start im Norden Elmshorn oder Pinneberg zum STR oder Filderstadt, es war die letzte Verbindung des Tages, da spätere S-Bahnen nicht mehr auf der Line S2/S3 verkehrten, nun kam es unmittelbar nach Abfahrt in Mannheim Hbf zum Stillstand des Zuges da die Strecke gesperrt worden war, durch eine Umleitung konnte die letzte S-Bahn nach Filderstadt nicht erreicht werden, ich hätte daher maximal Stuttgart Rohr erreichen können und die Fahrt per Taxi fortsetzen müssen.

Ich wollte das Experiment starten und habe die Fahrt am Stuttgart Hbf abgebrochen (ich bin mit einem VVS Ticket per U-Bahn zu Freunden gefahren und bin dann erst am nächsten Tag zum Abflug zum STR gefahren, es lag somit ein formaler Abbruch der Fahrt vor.

Ich hatte erwartet, dass das SFR die Erstattung der ca. 28 Euro Supersparpreis 1. Klasse ablehnt, da ja bereits 98% der Strecke genutzt wurden, aber bis auf eine sinnfreie Nachfrage kamen keine Einwände der Erstattung.


Daher würde wohl auch der Abbruch kurz vor dem Zielbahnhof eine Erstattung nicht ausschließen, sofern die Voraussetzungen für den Abbruch vorliegen.

So könnte formal die Fahrt nach Neu-Ulm in Ulm Hbf. abgebrochen werden, wenn der ICE zwischen Stuttgart und Ulm in Reutlingen einen Betriebshalt macht um einen Fahrgast durch medizinisches Personal zu evakuieren und sich die Fahrt und Ankunft in Ulm Hbf. 52 Minuten später erfolgt und der nächste Anschluss Neu-Ulm 62 Minuten später dort ankommen könnte.

Wie exzessiv man nun von den Rechten und Möglichkeiten gebrauch macht bleibt jedem selbst überlassen, zumindest solange im Antrag wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden und die Voraussetzungen für den Abbruch vorliegen ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden.
 
  • Like
Reaktionen: toom

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.287
1.324
@alinakl Vielen Dank für die Ausführungen :). Werde es später nochmal genau durchlesen. Für mich ist das der springende Punkt:

Problem: Die DB selbst kennt diesen Fall gar nicht weder der Onlineantrag noch das FGR-Formular vorhanden:
Zitat FGR Formular: "Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten [siehe Fall 1] oder habe sie im nachfolggenden Bahnhof abgebrochen (und bin gegebenenfalls zurückgefahren) - bitte Originalbelege beifügen"

Wenn die Bahn hier nicht Mist bauen würde, wären diese Geschichten gar nicht möglich.

Edit (wenn auch theoretisches Problem, aber ich finde die Thematik spannend). Wenn man auf Fahrtabbruch spekuliert und der letzte Anschluss zehn Minuten später geht, der vorherige Zug bei Fahrtantritt aber schon +15 hat, müsste man ja sofort abbrechen, oder? Konkludentes Einwilligen in die Verspätung?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: hannoi75

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.761
3.035
Wenn die Bahn hier nicht Mist bauen würde, wären diese Geschichten gar nicht möglich.
Nun ja die Bahn baut ja schon vorher Mist, indem sie nicht die Leistung erbringt die sie vertraglich zusichert.

Die Problematik besteht eben auch darin, dass die Bahn gar nicht nachweisen kann dass ein Fahrgast zurück gefahren ist oder nicht, denn es gibt ja nicht immer eine flächende Kontrolle im Abschnitt Berlin - Fulda wurde keine Fahrkartenkontrolle durchgeführt, das Personal war wohl wegen der Verspätung beschäftigt.

Wenn man auf Fahrtabbruch spekuliert und der letzte Anschluss zehn Minuten später geht, der vorherige Zug bei Fahrtantritt aber schon +15 hat, müsste man ja sofort abbrechen, oder?
Nun das regelt ja Artikel 18 der EU Fahrgastrechteverordnung dort steht:

"Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird"

In deinem Fall bedeuten die +15, dass der Anschluss nicht erreicht werden kann und eine Verspätung wegen verpasstem Anschluss 60 Minuten oder mehr beträgt kannst du entsprechend die Fahrt abbrechen oder die Reise gar nicht antreten.

Das SFR behauptet zwar gerne, dass man bis zum Umstiegsbahnhof fahren müsse, da ja gewisse Verspätungen aufgeholt werden könne.

Auf der anderen Seite wollte mich die DB schon rügen weil ich doch noch den Abschnitt Mannheim - Stuttgart gefahren bin, wo dann final der Anschluss nach Singen nicht erreichbar war.

So wird versucht sich die jeweils günstigere Fallkonstellation heraus zu picken, eben je nachdem wie das Ergebnis für den Reisenden am ungünstigsten ausfällt.

Allerdings scheitert die Rüge schon daran, dass der Nachweis nicht gelingt, dass der Reisende schon sicher von einer Verspätung am Zielort ausgehen musste.


Das viel größere Problemfeld der Fahrgastrechte besteht allerdings darin, dass dem Fahrgast die Fortsetzung der Fahrt zu einem frei wählbaren Zeitpunkt innerhalb des nächsten 365 Tage vorenthalten werden soll, gerade mein aktuelles Experiment zeigt sehr gut, dass mir mitgeteilt wurde ich könne die Fahrt nur am gleichen oder allenfalls am nächsten Tag möglich sei.

Hier kann nur das GAACBLATA - Prinzip helfen, wobei ich feststellen muss, dass es im zweiten Anlauf bisher geklappt hat, aber es wird sich morgen einen neuen Datenpunkt aus Mannheim ergeben, es sei denn natürlich die ICEs wären überraschend pünktlich.
 
  • Like
Reaktionen: hannoi75

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.287
1.324
In deinem Fall bedeuten die +15, dass der Anschluss nicht erreicht werden kann und eine Verspätung wegen verpasstem Anschluss 60 Minuten oder mehr beträgt kannst du entsprechend die Fahrt abbrechen oder die Reise gar nicht antreten.

Das SFR behauptet zwar gerne, dass man bis zum Umstiegsbahnhof fahren müsse, da ja gewisse Verspätungen aufgeholt werden könne.

Den zweiten Paragraph finde ich gut.

"Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten [siehe Fall 1] oder habe sie im nachfolggenden Bahnhof abgebrochen (und bin gegebenenfalls zurückgefahren) - bitte Originalbelege beifügen"

Wenn ich A-B-C mit dem Endziel B buche, zwischen B und C zehn Minuten liegen, der Zug in A aber schon +15 hat, dürfte ich ja gar nicht nach B fahren. Oder ich argumentiere, dass ich gehofft habe, die Verspätung werde aufgeholt und ich erreiche B-C noch.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.761
3.035
dürfte ich ja gar nicht nach B fahren.
Genau so argumentiert die Bahn ja auch wenn es für sie günstig ist, aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an.

Im Zweifel ist die Frage ob dir die Verspätung und verpassten Anschluss bekannt sein musste und falls ja, du dem Richter plausibel erklären kannst warum du davon ausgegangen bist warum der Anschluss doch noch hätte erreicht werden können.

Bei +15 und 10 Minuten Umstiegezeit ist das auf jeden Fall plausibler als wenn dein Zug bereits mit +90 los rollt.

Wobei es auch für den Fall auch noch andere sagen wir mal "kreative" Lösungen gibt, die eben das Erreichen von B mit Berechtigung zum Fahrtabbruch ermöglicht.