Wenn Du mit KK bezahlt hast, könntest Du im Notfall noch immer Chargeback einleiten...So, hab mich auch getraut bei denen zu buchen. Geld wurde abgebucht, aber keine Buchungsbestätigung.


Ersteres hab ich leider auch so gehabt. Damit dürfte es schwerer sein das Geld zurückzubekommen.Meine Erfahrungen mit dem Einhorn:
- Bei der Buchung wurden beide Kreditkarten abgelehnt, ich musste via Paypal mit Überweisung bezahlen.
- Die Bestätigungsmail war recht schnell da, die Buchung aufrufbar.
- OCI ohne Probleme, Sitzplatzwahl nur gegen Aufpreis.
- Am BER kein Runway buchbar, obwohl andere Airlines zur selben Zeit noch massig Slots hatten.
- Flieger maximal 50% gefüllt, wurde von der Stewardess aktiv ermutigt mich an einen Fensterplatz anstatt der zugewiesenen C-Platzes zu setzen.
- Etwas verspätete Ankunft in FDH, trotz Bus ist man dort wenige Minuten nach Touchdown am Bahnhof.
Ersteres hab ich leider auch so gehabt. Damit dürfte es schwerer sein das Geld zurückzubekommen.
Buchung ist aufrufbar, aber keine Mail.
Da es noch etwas Zeit ist, heißt es hoffen.
Im Spam sind die auch nicht gelandet. Schaue da regelmässig rein.
Deutsches Unternehmen, innerdeutscher Flug. Im Zweifel geht’s über einen der beiden Forenanwälte.
Man muss aber im Hinterkopf haben, dass es mangels AOC keinen Weg in die EU-VO gibt.
Sagt wer?! hast Du mal die AGB dazu gelesen??Man muss aber im Hinterkopf haben, dass es mangels AOC keinen Weg in die EU-VO gibt.
§ 5 Ausführendes Luftfahrtunternehmen, Erfüllungsgehilfe, Mitteilungen
(1) Die vertragsgegenständlichen Beförderungsleistungen von AIR UNIQON werden durch einen Dritten, das jeweils ausführende Luftfahrtunternehmen erbracht. Über dessen Identität wird der Fluggast nach VO (EG) Nr. 2111/2005 informiert; im Übrigen ist AIR UNIQON berechtigt, die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte/Erfüllungsgehilfen zu übertragen, wobei AIR UNIQON in diesem Fall für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. Für den Fall des Wechsels zu einem anderen ausführenden Luftfahrtunternehmen wird AIR UNIQON, unabhängig vom Grund des Wechsels, unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über die Änderungen informiert wird. In jedem Fall wird der Fluggast bei der Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg nach VO (EG) Nr. 2111/2005 unterrichtet.
...
(5) Im Falle der Nichtbeförderung wegen Überbuchung, Annullierung eines Fluges oder einer Verspätung von mindestens 2 Stunden stehen Fluggästen gemäß VO (EG) Nr. 261/2004 Rechte gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen zu.
airuniqon.com
Mail geschickt, keine Antwort. Auf der Webside finde ich leider keine Telefonnummer. Naja, jetzt heißt es hoffen. Zur Not muss ich dann per Zug nach Berlinhast du inzwischen mal dort angerufen oder eine Mail geschrieben?
am besten du druckst das aus, was du siehst und packst es in Klarsichtfolie
Deutsches Unternehmen, innerdeutscher Flug. Im Zweifel geht’s über einen der beiden Forenanwälte. Solange du die Buchung aufrufen kannst, sollte die nicht verloren sein.
https://airuniqon.com/de/impressumMail geschickt, keine Antwort. Auf der Webside finde ich leider keine Telefonnummer. Naja, jetzt heißt es hoffen. Zur Not muss ich dann per Zug nach Berlin
