AIR UNIQON

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mgurke

Aktives Mitglied
20.09.2017
158
176
So, hab mich auch getraut bei denen zu buchen. Geld wurde abgebucht, aber keine Buchungsbestätigung. Kennt das noch wer? Die Info, dass meine Anfragemail einging kam durch. Wenn ich mich einlogge, sehe ich die Buchung, kann die mir auch zusenden lassen, leider ohne Erfolg..
Mal sehen ob ich doch noch einen anderen Flug buchen muss..
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.574
1.972
im Paralleluniversum
Was hat das mit trauen zu tun?
Wir sind inzwischen mehrfach absolut zuverlässig mit denen geflogen.

Schau mal in Deinem Spam Ordner nach. Da blieb schon mal eine E-Mail von denen bei uns hängen.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
2.310
1.725
So, hab mich auch getraut bei denen zu buchen. Geld wurde abgebucht, aber keine Buchungsbestätigung.
Wenn Du mit KK bezahlt hast, könntest Du im Notfall noch immer Chargeback einleiten... :yes:
Das einzige was Sche***e :poop: bei denen ist, die IT ist nicht mit den Flughäfen synchronisiert. Man macht den Online CKIN bei ATV; die Daten kommen aber fast nie beim Airport an. Folge, man ist Noshow trotz Bordkarte! Im schlimmsten Fall wird das Gate geschlossen, da auf einen nicht gewartet wird!
Also immer noch vorher am CKIN-Schlater eine Bordkarte abholen!! :yes::yes:
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.431
7.985
Meine Erfahrungen mit dem Einhorn:
  • Bei der Buchung wurden beide Kreditkarten abgelehnt, ich musste via Paypal mit Überweisung bezahlen.
  • Die Bestätigungsmail war recht schnell da, die Buchung aufrufbar.
  • OCI ohne Probleme, Sitzplatzwahl nur gegen Aufpreis.
  • Am BER kein Runway buchbar, obwohl andere Airlines zur selben Zeit noch massig Slots hatten.
  • Flieger maximal 50% gefüllt, wurde von der Stewardess aktiv ermutigt mich an einen Fensterplatz anstatt der zugewiesenen C-Platzes zu setzen.
  • Etwas verspätete Ankunft in FDH, trotz Bus ist man dort wenige Minuten nach Touchdown am Bahnhof.
 

mgurke

Aktives Mitglied
20.09.2017
158
176
Meine Erfahrungen mit dem Einhorn:
  • Bei der Buchung wurden beide Kreditkarten abgelehnt, ich musste via Paypal mit Überweisung bezahlen.
  • Die Bestätigungsmail war recht schnell da, die Buchung aufrufbar.
  • OCI ohne Probleme, Sitzplatzwahl nur gegen Aufpreis.
  • Am BER kein Runway buchbar, obwohl andere Airlines zur selben Zeit noch massig Slots hatten.
  • Flieger maximal 50% gefüllt, wurde von der Stewardess aktiv ermutigt mich an einen Fensterplatz anstatt der zugewiesenen C-Platzes zu setzen.
  • Etwas verspätete Ankunft in FDH, trotz Bus ist man dort wenige Minuten nach Touchdown am Bahnhof.
Ersteres hab ich leider auch so gehabt. Damit dürfte es schwerer sein das Geld zurückzubekommen.
Buchung ist aufrufbar, aber keine Mail.
Da es noch etwas Zeit ist, heißt es hoffen.

Im Spam sind die auch nicht gelandet. Schaue da regelmässig rein.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.574
1.972
im Paralleluniversum
Ich kann nur sagen, dass Kollegen und ich inzwischen mehrfach mit denen geflogen sind und mit Ausnahme dieses Phänomens, dass nach Online Checkin ohne Papierbordkarte am Gate die Buchung manuell wieder hergestellt werden musste, bisher alles absolut zuverlässig und stressfrei funktioniert hat. Alle sind geflogen.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
29.107
20.478
www.red-travels.com
Ersteres hab ich leider auch so gehabt. Damit dürfte es schwerer sein das Geld zurückzubekommen.
Buchung ist aufrufbar, aber keine Mail.
Da es noch etwas Zeit ist, heißt es hoffen.

Im Spam sind die auch nicht gelandet. Schaue da regelmässig rein.

hast du inzwischen mal dort angerufen oder eine Mail geschrieben?

am besten du druckst das aus, was du siehst und packst es in Klarsichtfolie ;)

Deutsches Unternehmen, innerdeutscher Flug. Im Zweifel geht’s über einen der beiden Forenanwälte. Solange du die Buchung aufrufen kannst, sollte die nicht verloren sein.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
2.310
1.725
Man muss aber im Hinterkopf haben, dass es mangels AOC keinen Weg in die EU-VO gibt.
Sagt wer?! hast Du mal die AGB dazu gelesen?? :yes:

§ 5 Ausführendes Luftfahrtunternehmen, Erfüllungsgehilfe, Mitteilungen​

(1) Die vertragsgegenständlichen Beförderungsleistungen von AIR UNIQON werden durch einen Dritten, das jeweils ausführende Luftfahrtunternehmen erbracht. Über dessen Identität wird der Fluggast nach VO (EG) Nr. 2111/2005 informiert; im Übrigen ist AIR UNIQON berechtigt, die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte/Erfüllungsgehilfen zu übertragen, wobei AIR UNIQON in diesem Fall für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. Für den Fall des Wechsels zu einem anderen ausführenden Luftfahrtunternehmen wird AIR UNIQON, unabhängig vom Grund des Wechsels, unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über die Änderungen informiert wird. In jedem Fall wird der Fluggast bei der Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg nach VO (EG) Nr. 2111/2005 unterrichtet.
...
(5) Im Falle der Nichtbeförderung wegen Überbuchung, Annullierung eines Fluges oder einer Verspätung von mindestens 2 Stunden stehen Fluggästen gemäß VO (EG) Nr. 261/2004 Rechte gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen zu.