EU-Fluggastrechte: außergewöhnliche Umstände und zumutbare Maßnahmen

ANZEIGE

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
8.027
8.291
SNA
ANZEIGE
Wieso kannst du keine Frist setzen? Ist doch deren Problem, wenn sie willkürlich meinen E-Mails nicht bearbeiten zu wollen.
Hab natürlich in der Mail ne Frist gesetzt aber wie du schon richtig schreibst meinen sie, über diesen Kanal nichts bearbeiten zu müssen und man verweist auf das Onlinetool.
 

c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.728
300
Brrr, in Island geht wohl am Nachmittag die Welt unter. Vielleicht werdens dann doch keine 600€, aber vielleicht hat dann auch der Anschluss Verspätung. Ich werde berichten...
Kann auflösen. Landung in KEF eine Minute nach planmäßiger Abflugszeit des zweiten Legs. Rüber zu den D-Gates inklusive Passkontrolle in sechs Minuten (!). Nach mir ging die Tür zu. Kurz später wurde die Landebahn allerdings wegen anhaltenden Schneefalls geschlossen, los ging es dann mit zwei Stunden Verspätung. Aber immerhin: angekommen. Nochmal danke Matthias!
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.469
316
jetzt mal was kniffliges bezüglich EU 261/2004.
DB Zubringer nach FRA verspätet , deshalb kostenlos von LH umgebucht und 3:15 Minuten später gelandet. So weit , so klar. Allerdings war auf dem gleichen Ticket ein lay over von 23 Stunden bis zum Endziel , so dass das eigentliche Endziel normal pünktlich erreicht wurde. Trotzdem Anspruch auf 600€ ?
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.469
316
Ändert trotzdem nichts.
LH wird mich doch nicht kostenlos umbuchen, wenn die Verspätung auch nicht in deren Verantwortung liegt. Für das Zugticket besteht eine Zugbindung seitens der LH, man wird in dem vorgeschriebenen Zug eingecheckt. Wenn man selbstständig anderweitig anreist kann eine Weiterbefördrung verweigert werden oder nachberechnet werden, da erster Leg nicht genutzt ist.

""Lufthansa Express Rail (Flugnummer LH3400 bis LH3799):
Wenn Ihre Zugstrecke eine Lufthansa-Flugnummer hat und als Teil einer einheitlichen Buchung (ein Ticket) erfolgt, wird sie oft rechtlich wie ein Flug behandelt. In diesen Fällen können Sie bei einer Ankunft am Ziel mit über 3 Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung von 250 € bis 600 € verlangen, sofern die Ursache nicht bei „außergewöhnlichen Umständen“ (wie Unwetter) liegt. ""
""
Wichtig für die Reklamation:
Überprüfen Sie Ihre Buchungsbestätigung. Steht dort eine Flugnummer wie „LH3537“ für die Zugstrecke, nutzen Sie das Entschädigungsformular von Lufthansa . Bei einem bloßen Rail & Fly-Gutschein ohne Flugnummer müssen Sie sich an das Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn wenden. ""
Quelle: Lufthansa

P.S.: Dies hat aber alles nichts mit meiner ursprünglichen Frage zu tun. Zur Erinnerung : 3. und letzter Leg/Flug wurde erreicht , final destination ohne Verspätung erreicht. Lediglich der stop over / lay over wurde mit Verspätung erreicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
10.171
12.115
MUC / FMO
LH wird mich doch nicht kostenlos umbuchen, wenn die Verspätung auch nicht in deren Verantwortung liegt. Für das Zugticket besteht eine Zugbindung seitens der LH, man wird in dem vorgeschriebenen Zug eingecheckt. Wenn man selbstständig anderweitig anreist kann eine Weiterbefördrung verweigert werden oder nachberechnet werden, da erster Leg nicht genutzt ist.
Das ist Vetragsrecht, hat aber nix mit EU Entschädigung zu tun.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.662
7.107
LH wird mich doch nicht kostenlos umbuchen, wenn die Verspätung auch nicht in deren Verantwortung liegt. Für das Zugticket besteht eine Zugbindung seitens der LH, man wird in dem vorgeschriebenen Zug eingecheckt. Wenn man selbstständig anderweitig anreist kann eine Weiterbefördrung verweigert werden oder nachberechnet werden, da erster Leg nicht genutzt ist.
Klar, deshalb mussten sie Dich auch umbuchen.

Die EU261 und damit auch eine evtl. Entschädigung bezieht sich aber eindeutig nur auf "Flugzeuge mit festen Flügeln" (als auch nicht Hubschrauber). Da der Zug keine Flügel hat, ist EU261 nicht anwendbar.

Das für EU261 die Ankunft am endgültigen Ziel der Reise zählt, kommt noch hinzu.
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.469
316
zumindest hat LH in dem Entschädigungsformular eine LH Nummer akzeptiert die nachweislich zu einer DB Verbindung gehört.
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
623
331
NYC/EDI
Auf unseren Claim vom 13.4 bisher keine Raktion von LH. Morgen laeuft die gesetzte Frist von 14 Tagen ab, schaut so aus als wenn man gerne auch noch Anwaltskosten obendrauf zahlen will.

8 Jahre nicht mehr LH geflogen davor, wird die naechsten 10 Jahre auch nicht wieder passieren.
 

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
383
166
Ich kann mal was positives berichten. Am 15.04. von LH umgebucht. Statt von FRA-BER ging es nun von FRA-VIE-BER. Ankunft 3,5 Stunden später. Den Claim am 16.04. bei LH eingereicht, am 24.04. kam die Antwort, dass uns 2x300 € zustehen, die in den nächsten Tagen überwiesen werden (Ticket war JNB-FRA-BER). Da kann man nicht meckern....
 
  • Like
Reaktionen: Icecreamman

daddycoool

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
369
366
Ich kann mal was positives berichten. Am 15.04. von LH umgebucht. Statt von FRA-BER ging es nun von FRA-VIE-BER. Ankunft 3,5 Stunden später. Den Claim am 16.04. bei LH eingereicht, am 24.04. kam die Antwort, dass uns 2x300 € zustehen, die in den nächsten Tagen überwiesen werden (Ticket war JNB-FRA-BER). Da kann man nicht meckern....

Also ich sehe bei JNB-xxx-BER durchaus 2 x 600 Euro.
 

c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.728
300
Ich bin grad etwas verwirrt: war auf einem Inlandsflug, bei dem die Landung abends wegen starker Winde nicht geklappt hat; nach zwei Versuchen wurde dann zu einem Ausweichflughafen umgeleitet. Gab ne Übernachtung und am nächstem Morgen ein Zugticket (schneller als die Flugoptionen am Folgetag; einen Nachtzug habe ich weder recherchiert noch in Erwägung gezogen).
Ich bin da ehrlich gesagt von höherer Gewalt (TM) ausgegangen und habe im Nachgang als Extrakosten nur die SItzplatzreservierungen für den Zug eingereicht. Angebot: Kosten der Reservierungen, plus 250€. Gibt es dafür irgendeine rechtliche Grundlage? Waren zu dritt, insofern würde ich in dem Fall natürlich auf 750€ abzielen, aber wäre eigentlich schon mit den Reservierungsgebühren zufrieden gewesen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.394
9.333
Berichten zufolge hat Wizz bislang sowieso konsequent EU261 ignoriert.
Ich hoffe die 400% beziehen sich wenigstens auf den Endpreis, also inkl. Gepäck, Sitzplatzreservierung usw.
 

Günther22

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
625
101
Unklar ist der Bezugspunkt der 3-Stunden-Frist, bevor die Ersatzbeförderung selbst gebucht werden darf. Muss die angebotene Ersatzbeförderung spätestens drei Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit beginnen? Muss sie spätestens drei Stunden nach planmäßiger Ankunftszeit am Zielort ankommen? Muss die Airline innerhalb von drei Stunden nach Bekanntgabe der Annullierung ein Angebot unterbreiten? Oder gar erst innerhalb von drei Stunden nach planmäßiger Abflugzeit? Letzteres wäre wohl kaum zumutbar, wenn eine Annullierung schon Tage oder Wochen im Voraus stattfindet.

Auf jeden Fall muss man sich künftig gut überlegen, ob man das 50-Euro-Ticket wirklich bucht oder doch lieber 150 Euro zahlt, um nicht im Falle der Stornierung einen Kostenbumerang zu bekommen.
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.393
3.934
MUC / EWR
Fluggastrechte in der EU: Europaparlament stimmt für neue Fluggastrechte | DIE ZEIT https://share.google/MNZgfUbWsWi4qzbtd

Das mit den 400% ist tatsächlich beschlossen worden. Unfassbar. Wer hat sich diesen Schrott ausgedacht? Ryanair und Wizz lachen sich ins Fäustchen.
Da steht leider noch mehr Schrott drin, u.a. jetzt eine 9 Monatsfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen, zahlreiche Dinge sind nun AU und ohne Kompensation, bei AU müssen sie nur noch 3 Nächte im Hotel bezahlen (auch wenn sie einen eine Woche lang nicht umbuchen und man selbst nur bis 400% umbuchen darf), etc. - aber deutsche MEPs feiern sich ja, dass sie die Fluggastrechte “gestärkt” hätten und es keine Schlechterstellung bisheriger Rechte gegeben hätte…
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.511
2.267
TXL
Ich frage mich, ob man bei deutschem Gerichtsstand nicht einfach deutsches Schuldrecht anwenden kann? Da dürfte man doch den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen? @kexbox?

Oder gilt hier:
EU Verordnung = direkt anzuwendenes Recht
EU Recht sticht Landesrecht?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.662
7.107
Ich frage mich, ob man bei deutschem Gerichtsstand nicht einfach deutsches Schuldrecht anwenden kann? Da dürfte man doch den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen? @kexbox?

Oder gilt hier:
EU Verordnung = direkt anzuwendenes Recht
EU Recht sticht Landesrecht?
Das ist unabhängig vom EU Recht immer möglich.

Ist aber erheblich schwieriger durchzusetzen, da ein Verschulden nachgewiesen werden muss.