EU Fluggastrechte / Annullierung

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nutzer_1355

Aktives Mitglied
24.03.2024
125
82
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Bevor ich Geld verbrenne oder sowieso gar nichts kriege, würde sich doch Option 2 oder 3 anbieten, so nach dem Motto, besser den Spatz in der Hand, wie die Taube auf dem Dach.
Gefährlich. Wir hatten schon Fälle, wo Finnair plötzlich die Prozesskosten von den Fluggästen erstattet haben wollte, wo ein findige Inkassobude Bockmist gebaut hatte.
 

nutzer_1355

Aktives Mitglied
24.03.2024
125
82
In meinem Beitrag sollte klar geworden sein, dass es sich um alles andere als gute Lösungen handelt, aber selbst wenn der Dienstleister sich 50% holt landen eben 50% beim Reisenden, ich weiß jetzt nicht was du in Mathe gelernt hast, aber bei uns war 50% mehr als 0% von 125/200/250/300/400/600 Euro.
Wie oft schafft es aber diese Inkassobude (EU-weit), echtes Geld bei den Airlines einzusammeln ?
Es wird ja einen Grund geben, warum so viele Buden wieder schließen mussten.
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Nun wie sieht deine Lösung aus?
Wie gesagt: ohne Bezug zu Deutschland, Spanien und Österreich -> Da empfehle ich mehrere Kontaktversuche mit der Airline (ggf. versuchen E-Mail Adressen von Entscheidungsträgern rauszufinden). Falls das nichts bringt: Forderung abschreiben.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aha und warum nicht einfach ein paar Minuten Zeit investieren und eine der anderen Varianten versuchen?
Weil man ein Schlichtungsverfahren eben nicht mal in einer paar Minuten gestartet bekommt - schau Dir mal das mal in den 27 EU-Staaten an.
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Aha und warum nicht einfach ein paar Minuten Zeit investieren und eine der anderen Varianten versuchen?
In ein paar Minuten findest Du eine seriöse Inkassobude (z.B. für Malta) ?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.227
3.514
Es wird ja einen Grund geben, warum so viele Buden wieder schließen mussten.
Wahrscheinlich weil es eben EU Länder gibt, wo das Geschäftsmodell funktioniert und viele EU Ländern in denen man das besser sein lässt.

Gefährlich. Wir hatten schon Fälle, wo Finnair plötzlich die Prozesskosten von den Fluggästen erstattet haben wollte, wo ein findige Inkassobude Bockmist gebaut hatte.
Nun ja "haben wollen" ist ja genauso weit weg wie von rechtmäßig bekommen wie die Ausgleichszahlung selbst.

Was will Finnair machen wenn du ihre Bettelbriefe in den Aktenschredder wirfst? als ausländisches Unternehmen gegen Ausländer in einem Drittstaat nach deren Recht klagen?
 
Zuletzt bearbeitet:

n00b

Aktives Mitglied
05.05.2014
144
5
Das ist schon mal eine vernuenftige Einstellung.
Sofern bei LH eine Verbindung mit Fremdairline, z.B. SK, buchbar ist und noch ausreichend Kapazitaeten hat fuer 5 Pax, besteht eine gute Chance auf Umbuchung. Hat zumindest bei mir problemlos geklappt.
Herausfordernd sind 5 Pax gleichzeitig. Evtl. koenntet Ihr Euch splitten und auf 2 Fluegen nach SVG reisen.

Falls alle Umbuchungsversuche fehlschlagen sollten (was ich nicht annehme), empfehle ich die Faehre von Bergen nach Stavanger: eine phantastische Strecke im Sund zwischen dem Festland und den vorgelagerten Inseln. Wesentlicher entspannter als ein Mietwagen, und dauert nur etwas laenger. Die Kinder und ihre Eltern werden schwaermen.
ich hab mich jetzt durch knapp 500 Plätze Warteschlange gekämpft und konnte eine Lösung finden. Ich wäre gerne über CPH oder BGO mit LH (und dann SAS/Wideroe) geflogen, aber im Chat wurde mir nur KLM mit Umstieg in AMS angeboten. Passt für mich erstmal auch. Ich kann zwar jetzt keine Sitzplätze auswählen und verliere 2h wegen der fehlenden Direktverbindung, aber immerhin kommen wir hin. Und ich muss Terminal 2 abfliegen, mir wäre T1 lieber gewesen. Naja.. Eigentlich müsste es Geld zurück geben bei Minderleistung. Fehlende Direktverbindung, keine Sitplatzreservierung obwohl bezahlt... Naja, hauptsache ich muss mich darum jetzt nicht weiter sorgen.

Danke euch für eure Tipps
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die LH Homepage bietet auf mehreren Verbindungen noch Buchungen für 5 Pax an. Ich sehe da keinen Bedarf die Gruppe zu splitten. Ich verstehe daher auch nicht ganz,wieso nur die Umbuchung nach BGO angeboten wird, wenn man gleichzeitig Flüge nach Stavanger mit dem Umstieg in BGO anbietet. Zusätzlich gibt es Möglichkeiten über OSL, die auch von LH selber angeboten werden....
ich hatte es gerade schon geschrieben. Im Chat mit einem Mitarbeiter hab ich Umstieg in CPH, OSL und BGO als mögliche Optionen genannt, also alles was in der LH.com-Buchungsmaske angeboten wird. Wäre für mich alles ok. Die Frau hat mir allerdings nur KLM angeboten..


Hat jemand eine Idee, wie ich bie KLM Sitzplätze reservieren kann? Auf KLM kostet es, bei LH.com gehts nicht
 
Zuletzt bearbeitet:

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
2.553
1.914
keine Sitplatzreservierung obwohl bezahlt... Naja, hauptsache ich muss mich darum jetzt nicht weiter sorgen.

Hat jemand eine Idee, wie ich bie KLM Sitzplätze reservieren kann? Auf KLM kostet es, bei LH.com gehts nicht
Alles ueber LH einreichen bzw. erstatten lassen...
 
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n00b

Aktives Mitglied
05.05.2014
144
5
Alles ueber LH einreichen bzw. erstatten lassen...
dass ich jetzt keinen Direktflug hab und Umsteigen muss inkl. 2h Verzögerung ist halt vermutlich noch "im Rahmen" oder? Da kannst du nix wollen? Aber gut, das mit dem Sitzplatzkosten zurückfordern wäre ja ne gute Möglichkeit. Die Verbindungen sind schon ziemlich ausgebucht und wir können auch die Kinder nicht komplett alleine sitzen lassen ;)
 

Racuda

Reguläres Mitglied
07.08.2018
52
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HAM
Moin,

ich bräuchte einmal EU261 Verständnisstarthilfe für meine grauen Zellen.
Finde hier/bei google keinen vergleichbaren Fall und möchte mich ungerne auf AI antworten verlassen.


Gebucht A-C-B mit Airline X

Airline X streicht A-C am Abflugtag wegen technical und bucht um auf A-D-B, durchgeführt von Airline Y (zu fast identischen Zeiten).
A-D mit Airline Y verspätet sich nun aber auch und verpasst Anschluss auf D-B. Neue Ankunft am Endziel in B dann erst am Folgetag.

Airline Y wäre mMn der korrekte Partner, da ausführende Fluggesellschaft. Schiebt jedoch die Verantwortung zu Airline X, da hier der ursprüngliche Auslöser zu suchen sei.
Airline X wiederum sagt dass mit der Umbuchung auf Airline Y ihrerseits allen Pflichten genüge getan worden wäre.

Ich wiederum verstehe die EU261 so, dass es in der Tat zwei paar Schuhe sind und Airline Y hier mein Ansprechpartner wäre, korrekt?



Randnotiz: Lieber wäre mir, wenn Airline X in charge wäre, da klar technical/ops related. Die zweite Ursache bei Airline Y wäre dann deutlich streitabarer (Terminalräumung durch BuPo nach security breach). Hätte hier also gerne zumindest etwas Hintergrundwissen, bevor ich mich aus dem Fenster lehne ;)

Dankeschön!
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
962
1.476
Moin,

ich bräuchte einmal EU261 Verständnisstarthilfe für meine grauen Zellen.[...]
Also für mein Verständnis bist Du, sofern ich mich zwischen den ganzen Buchstaben nicht komplett verheddert habe, leider Opfer ungünstiger Umstände ohne Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Es ist doch so:

Deine erste Airline (X) hat zwar Deinen Flug kurzfristig annuliert, der Anspruch auf Entschädigung entfällt aber durch die (praktisch) identischen Flugzeiten (gleiche Buchungsklasse mal vorausgesetzt). des Ersatzes. Damit sind sie diesbezüglich aus dem Schneider.

Dein Ersatzflug (Airline Y) hat sich wiederum durch ein Ereignis verzögert (mit verpassten Anschluss), für das Y nichts kann (behördliche Maßnahme). damit besteht ggf. Anspruch auf Unterstützungsleistung wie Übernachtung etc., aber keiner auf Entschädigung.

Also nach EUR 261 ist hier aus meiner Sicht der Dinge nichts zu holen.

Edit: Der Experte des Forums über mir sieht es - allerdings ohne nähere Begründung - anders. Also habe ich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit doch etwas übersehen. Ich bin gespannt.
 
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Racuda

Reguläres Mitglied
07.08.2018
52
96
HAM
Bin soweit auch gedanklich mit @CarlD mitgegenagen und hier auch soweit eher zurückhaltend unterwegs, zumal es nur um Kurzstrecke geht.
Versorgungsleistungen und Übernachtung kam auch proaktiv von beiden.

Andererseits muss man auch bei der Terminalräumung natürlich klar sagen dass es irgendwie geschah, dass die Sicherheit überwunden wurde.
Kurzum: irgendwo wurde gepennt.

Verschriftliche das ganze im Laufe des Tages mal @kexbox ausführlich und wir schauen mal.
Nach erstern Ablehnungen liegenlassen möchte ich das ganze eigentlich nicht, das widerstrebt mir.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
962
1.476
Die Airline kann aber überhaupt nichts dafür.
Zumal - um das Gedankenspiel fortzuführen - ja auch der ursprüngliche Flug A-B, so er denn regulär stattgefunden hätte, von dem zeitgleichen Bundespolizeieinsatz am Airport A betroffen gewesen wäre...

Ergänzung: Das gilt u. U. natürlich nur, solange X und Y vom gleichen Terminal fliegen. Wir wissen ja nicht, ob sich hinter A z.B. FRA oder ein Provinzairport der Hausnummer HAJ oder STR verbirgt.
 
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nutzer_1355

Aktives Mitglied
24.03.2024
125
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Deine erste Airline (X) hat zwar Deinen Flug kurzfristig annuliert, der Anspruch auf Entschädigung entfällt aber durch die (praktisch) identischen Flugzeiten (gleiche Buchungsklasse mal vorausgesetzt). des Ersatzes. Damit sind sie diesbezüglich aus dem Schneider.
Das sehe ich anders. In meinen Augen schuldet Airline X hier die Ausgleichsleistung:

Artikel 8

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

- einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

Der Fluggast hat hier die Option b) von Artikel 8 gewählt. Da reicht es nicht aus, dass Airline X hier einfach nur einen neuen Flug bei Airline Y gebucht hat, sondern diese anderweitige Beförderung darf dann auch nicht mehr als 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit am Endziel ankommen.
 
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CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
962
1.476
Das sehe ich anders. In meinen Augen schuldet Airline X hier die Ausgleichsleistung:



Der Fluggast hat hier die Option b) von Artikel 8 gewählt. Da reicht es nicht aus, dass Airline X hier einfach nur einen neuen Flug bei Airline Y gebucht hat, sondern diese anderweitige Beförderung darf dann auch nicht mehr als 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit am Endziel ankommen.
Na ja, das wäre sie ja, wenn es nicht den Polizeieinsatz gegeben hätte. Dafür kannst du imho aber weder Y haftbar machen, noch X, die zum Zeitpunkt der Umbuchung ihren Pflichten nachgekommen ist. Versteifen will ich mich aber natürlich nicht darauf, vielleicht hat ja @kexbox für @Racuda eine freundlichere Lösung parat.
 
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nutzer_1355

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24.03.2024
125
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Wäre der ursprüngliche Flug von Airline X von den Flugzeiten her denn vor Sperrung des Terminals erfolgt ?
 

Tody1904

Reguläres Mitglied
28.01.2022
40
38
Hallo in die Runde, ich habe auch eine Frage zu EU 261: Gebucht war via Avios (BA Club) SCL-MAD mit Iberia in C am 27.4. Der Flug aus Madrid kommend wurde gestrichen und somit auch mein Flug. Umgebucht wurde ich automatisch von Iberia auf LATAM am 28. auf SCL-GRU-MAD, aber in Eco. Nach meinem Verständnis greift die Entschädigung für die Annullierung, eine zusätzliche Nacht im Hotel muss ebenfalls bezahlt werden.
- Wie sieht es aus mit Verpflegung, einfach alle Rechnungen aufbewahren und einreichen?
- Und da ich statt C in Eco fliege: greift die Downgrade Regelung zusätzlich oder ist das mit der Annullierungsregelung abgegolten? Falls ja, werden die Meilen zu 75% erstattet plus S&G oder bleibe ich auf denen sitzen?
- Da ich von Madrid einen separaten Weiterflug hatte den ich jetzt verpasse, ich schätze auf dem bleibe ich sitzen genauso wie auf Zugtickets, korrekt?

Vielen Dank!
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
2.553
1.914
Nach meinem Verständnis greift die Entschädigung für die Annullierung, eine zusätzliche Nacht im Hotel muss ebenfalls bezahlt werden.
...
- Da ich von Madrid einen separaten Weiterflug hatte den ich jetzt verpasse, ich schätze auf dem bleibe ich sitzen genauso wie auf Zugtickets, korrekt?

Vielen Dank!
Wie oft willst Du die Frage noch hier im Forum posten? :unsure: Getrennte Tickets, persoenliches Problem - aber genau dafuer gibt es die Entschaedigung (falls nicht hoehere Gewalt!). :yes:
 
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Tody1904

Reguläres Mitglied
28.01.2022
40
38
Wie oft willst Du die Frage noch hier im Forum posten? :unsure: Getrennte Tickets, persoenliches Problem - aber genau dafuer gibt es die Entschaedigung (falls nicht hoehere Gewalt!). :yes:
Ich dachte hier wäre es sinnvoller, sorry. Und das beantwortet zwar leider nicht meine Downgrade Frage aber danke dir für deine Antwort :)
 

Racuda

Reguläres Mitglied
07.08.2018
52
96
HAM
Wäre der ursprüngliche Flug von Airline X von den Flugzeiten her denn vor Sperrung des Terminals erfolgt ?

War ursprünglich umgebucht von Abflug 15:25 auf 15:00 im normalerweise selben Terminalteil (DUS, A-Gates), also vermutlich ja


Die Airline kann aber überhaupt nichts dafür.

Nein, allerdings hat die Airline ja ein Vertragsverhältnis mit dem Flughafen der ja wiederum eine Vertragsgrundlage mit der BuPo zur Kontrolle haben müsste.
Meines erachtens nach wäre es ja hauptsächlich wichtig, dass an irgend einer Stelle ein Versäumnis entstanden ist, denn "höhere Gewalt" wäre die unterlassene Passagierkontrolle ja im Kosmos Flughafen eher nicht...

Habe aktuell noch einen Case offen als es in Hamburg keinen Treibstoff gab aufgrund von Versorgungsengpass der Raffinerie in Heide.
Da konnte die Airline in dem Sinne ja auch wenig für. Allerdings hat entlang der Versorgungskette definitv jemand gepennt und zusätzlich hat man sich auf Airlineseite noch extrem ungeschickt im Handling der Situation angestellt was gleich diverse Türen zum Ausgleich weiter aufgestoßen hat.
Ist hier halt etwas anders und nur bedingt vergleichbar.




Aber wie erwähnt bin ich hier jetzt als Laie auch (noch) nicht super-offensiv herangegangen aufgrund der Komplexität.

Da aber Erfolg scheinbar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, werde mir eine fundierte, professionelle Meinung einholen und dann mal schauen.
Sollte es ein Ergebnis geben welches sich teilen lässt, werde ich das Forum teilhaben lassen
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.445
6.824
Nein, allerdings hat die Airline ja ein Vertragsverhältnis mit dem Flughafen der ja wiederum eine Vertragsgrundlage mit der BuPo zur Kontrolle haben müsste.
Meines erachtens nach wäre es ja hauptsächlich wichtig, dass an irgend einer Stelle ein Versäumnis entstanden ist, denn "höhere Gewalt" wäre die unterlassene Passagierkontrolle ja im Kosmos Flughafen eher nicht...
Spielt keine Rolle - die Airline hat ja keinen Einfluss darauf und auch keine Chance, dies zu ändern. Es gibt ja auch keine Alternativen. Gleiches gilt für ATC Streiks.

Anders ist es, wenn ein direkter Vertragspartner der Airline (Cleaning, Abfertigung, Gepäckverladung) Mist baut oder streikt. Er ist direkt (!) von der Airline beauftragt und sein Versäumnis ist daher der Airline zuzurechnen.