EU Fluggastrechte / Annullierung

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PBRU

Erfahrenes Mitglied
15.10.2019
338
295
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Die ORC wurden erst nach Drohung rechtlicher Schritte durchgeführt.
Wie hast du das genau gemacht? Die Kompensationsverfahren laufen ja über die LH. ORC habe ich bis jetzt immer über M&M beantragt. Hast du dann separat bei M&M mit rechtlichen Schritten gedroht? Oder hast du im gleichen Zug bei der LH mit rechtlichen Schritten gedroht, wenn sie sich nicht um die ORC kümmern?

Ich habe nämlich auch ein paar Fälle, wo mir ORC verweigert wird, weil die LH ungefragt die Originalflüge storniert und erstattet hat.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
8.632
13.150
HAM
Wie hast du das genau gemacht? Die Kompensationsverfahren laufen ja über die LH. ORC habe ich bis jetzt immer über M&M beantragt. Hast du dann separat bei M&M mit rechtlichen Schritten gedroht? Oder hast du im gleichen Zug bei der LH mit rechtlichen Schritten gedroht, wenn sie sich nicht um die ORC kümmern?

Ich habe nämlich auch ein paar Fälle, wo mir ORC verweigert wird, weil die LH ungefragt die Originalflüge storniert und erstattet hat.
Nein, das habe ich bei beiden gemacht. Bei der LH als vertragliche Nebenleistung mit Fristsetzung. Bei Miles and More bezogen auf deren Teilnahmerichtlinie - Problem war halt immer wieder, dass die Bearbeitung manuell in Indien erfolgt, und man dort nicht vom linken bis zum rechten Ohr denken kann. Es geht einfach nicht. Die Tippen was ein, bekommen den Fehler "Nicht auf Passagierliste" und schließen das Ticket. Klar bin ich bei ORC nicht auf der Liste - eigentlich kann es gar keine geben, denn der Flug hat ja nie stattgefunden.

Am Ende haben Sie mir nun mehrere Flüge doppelt gutgeschrieben - und bei einigen Umbuchungen auf SK hab ich dann bei SK auch noch mitgenommen (dort ging es übrigens manuell in unter 12 Stunden!).

Die haben einfach Ihre Prozesse überhaupt nicht im Griff.
 
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Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
679
437
Kann man eigentlich, wenn man seine Rechts aus VO 261 an Flightright abgetreten hat und sich dort nichts tut, diese erneut an jemanden abtreten?

Frage für einen Kollegen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.247
3.534
Wird denn das eigene Aktenzeichen von LH dann mitgeführt?
Manchmal ja oft nicht aber das kann dir ja egal sein wenn du beides zusammen bringst.
Dass es Ausnahmen davon gibt, ist mir klar, ich finde es nur peinlich, wie LH versucht, hier das Recht anders darzustellen, als es ist. Hat TP bei mir auch schon mehrfach versucht - das AG Hamburg war da allerdings extrem klar.
Auf jeden Fall darum habe ich mein Vorgehen angepasst, es gibt ein Forungsschreiben mit Frist am 15. Tag und dann kommt nach Mitternacht die Klage fertig.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.247
3.534
Kann man eigentlich, wenn man seine Rechts aus VO 261 an Flightright abgetreten hat und sich dort nichts tut, diese erneut an jemanden abtreten?
Wenn vorher die Rückabtretung vereinbart wird, dann kann die Forderung wie im vorherigen Stand erneut abgetreten werden.

Aber um dazu muss sich dann derjenige verbindlich mit Flightright einigen, es sei denn natürlich es wäre bereits eine Verienbarung geschlossen worden, welche die Rückabtretung bei Untätigkeit oder Unmöglichkeit der Forderung vorsieht.

Daher kann es sich lohnen sich die Vertragsbedingungen mit Flightright noch anzusehen.


Lufthansa sind wirkliche Clowns, wollen schon wieder erzählen ich wäre keine drei Stunden verspätet gewesen, ja aber sicher statt am Nachmittag direkt ab MUC in TSR an zu kommen, dann via OPT am nächsten Vormittag ist natürlich keine Verspätung, na ja egal muss ich die Frist bis DIenstag gar nicht mehr abwarten.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
679
437
Das Problem ist bei meinem Kollegen, das Flightright nichts tut. Es geht um eine Flug von SAS mit Verspätung von 4 Stunden aus 2024. Ansonsten eine LH Verspätung von Januar 26, wo nichts passiert.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
973
1.494
Das Problem ist bei meinem Kollegen, das Flightright nichts tut. Es geht um eine Flug von SAS mit Verspätung von 4 Stunden aus 2024. Ansonsten eine LH Verspätung von Januar 26, wo nichts passiert.
Im Prinzip müsste man gegenüber Flightright die gleichen Rechte haben wie z.B. gegenüber einer untätigen Rechtsanwältin. Aber das nun wieder durchzusetzen, ist auch nicht ohne.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
973
1.494
Glaube ich nicht. Eine Abtretung ist nicht das gleiche wie eine Beauftragung eines RA.
Gut, da hast Du bei näherer Betrachtung nicht Unrecht. Das ist kein Mandat.

Trotzdem ist mit der Abtretung doch auch ein rechtswirksamer Vertrag zu Stande gekommen (schon allein deshalb, weil ja die Verteilung der Beute vor der Erlegung des Kranichs geregelt sein muss). Ein Inkasso-Unternehmen, an das ich eine Forderung verkaufe, bezahlt mich und kann damit hinterher tun, was sie wollen, Dass ist hier nicht der Fall, so dass ich mir nur schwer vorstellen kann, dass mit der Abtretung nicht auch Pflichten verbunden sind. Kann sein, dass Flightright sich mit einem Paragraphenwald einseitig dagegen abzusichern sucht, aber ob die alle rechtsgültig sind, wäre halt mal eine Untersuchung wert. Macht vermutlich nur keiner, wenn es um 250 € Entschädigungszahlung geht.
 

PBRU

Erfahrenes Mitglied
15.10.2019
338
295
Nein, das habe ich bei beiden gemacht. Bei der LH als vertragliche Nebenleistung mit Fristsetzung. Bei Miles and More bezogen auf deren Teilnahmerichtlinie
Okay! Ich versuche es dann auch mal über die LH, da ich bei M&M wirklich nicht weiterkomme. Immer wieder eine einfache Antwort, die komplett daneben liegt.
Supervisor oder besser ausgebildete Personen scheinen es dort nicht zu geben, ich komme wirklich nicht durch.
 

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
1.101
1.274
Heute MUC-RJK (Rijeka, Kroatien) 2 Anflüge endeten mit „Go around“ wegen starken Wind bzw. windshear. Wir landeten letztendlich in Pula (PUY). Nach etwa einer Stunde am Boden wurde entschieden, dass alle mit dem Bus nach RJK gefahren werden. War mir zu doof, so dass ich meine Sixt-Buchung änderte, die durch den Veränderten Abholflughafen 130€ teurer wurde. Hab ich Anspruch auf Erstattung?

Mal ne Frage: windshear kann man im Nachhinein nicht nachvollziehen oder? Denn ich hatte den Eindruck, dass eher wenig Wind wehte.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.455
6.838
Das Wetter war in Rijeka heute Mittag nicht schlecht. Wind rd. 10kt.
Allerdings aus variablen Richtungen. Kann aber je nach lokalen Bedingungen durchaus Windscherungen gegeben haben.

22/05/2026 10:00->METAR LDRI 221000Z 05008KT 360V080 9999 FEW040 25/09 Q1026=
22/05/2026 09:30->METAR LDRI 220930Z 03010KT 360V090 9999 FEW040 25/09 Q1026=
22/05/2026 09:00->METAR LDRI 220900Z 02009KT 320V050 9999 FEW040 25/09 Q1026=

Sie haben zwei Anflüge gemacht - 2x hintereinander versiebt man den Anflug normalerweise nicht.

Gelandet ist um diese Zeit niemand - war aber auch nicht geplant.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.247
3.534
Hab ich Anspruch auf Erstattung?
Nun du hättest den Anspruch der Beförderung zum Zielort, das könnte im Zweifel auch ein Mietwagen sein.

GIbt es vielleicht noch die Möglichkeit zwei Mieten draus zu machen? einmal eure vorherige und einmal zusätzlich von PUY nach RJK?

Dann könntest du den Beleg für diesen Teil einfach zur Erstattung einreichen, denn Leistungen wie Beförderung zum Zielort sind nicht von außergewöhnlichen Umständen abhängig.
 
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STRair

Erfahrenes Mitglied
19.09.2017
414
571
1779488767168.png

Nach Wetterbericht hat der Wind schon gerne aus verschiedenen Richtungen gedreht. Insofern dann eine Tailwind-Komponente so hoch gewesen ist, dass sie beyond war, klingen auch die beiden Go Arounds nicht allzu verkehrt (gerade, da aus unterschiedlichen Richtungen).
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.299
1.073
BER
Es ist schon kurios, dass Kunden möglicherweise wegen der zahlreichen absurden Ausreden, die ihnen im Laufe eines Entschädigungsprozesses begegnet sind, so weit das Vertrauen verloren haben, dass sie schon vorab überprüfen lassen wollen, ob die Ansage des Piloten vielleicht auch eine Ausrede hätte sein können.
 
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polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
1.101
1.274
Es ist schon kurios, dass Kunden möglicherweise wegen der zahlreichen absurden Ausreden, die ihnen im Laufe eines Entschädigungsprozesses begegnet sind, so weit das Vertrauen verloren haben, dass sie schon vorab überprüfen lassen wollen, ob die Ansage des Piloten vielleicht auch eine Ausrede hätte sein können.
Ja, so ist es.
 
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N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
1.286
1.152
Mal ne Frage: windshear kann man im Nachhinein nicht nachvollziehen oder? Denn ich hatte den Eindruck, dass eher wenig Wind wehte.

Windshear hat per Definition fast gar nichts mit der Windstärke zu tun, dafür aber um so mehr mit der Geschwindigkeit von Änderungen bzgl. Richtung. Klar, gesetzt dem Fall es sind nur 2 Knoten braucht man sich darüber I.d.R. nicht zu unterhalten, aber am gefährlichsten sind ohnehin Fallwinde, bei denen die Vertikalkomponente dann ohnehin viel entscheidender ist.