ANZEIGE
Diese Masche bzw. Variationen davon sind schon länger verbreitet, und ich halte auch so eine Art von Angriff für die wahrscheinlichste Erklärung (solange nicht weitere konkrete Informationen vorliegen, dieden Vorgang weiter eingrenzen oder manche Sachverhalte ausschließen können).Das könnte eine der momentan verbreiteten Betrugsvarianten sein:
die Täter kennen schon länger die Zugangsdaten zum Online-Banking (z.B. über einen Keylogger auf Eurem PC) und Deine Frau hat über die Fake-Seite nicht die dort vorgespiegelte Aktion freigegeben, sondern in Wirklichkeit die Push-TAN-App auf einem Handy der Täter als weiteres Authorisierungs-Gerät freigegeben.
Von da ab konnten die Täter alles machen, wozu man keine physischen Zahlungskarten benötigt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Na dann darf der Anwalt vor Gericht darlegen, dass der Schaden durch das Online-Banking entstanden ist. Falls Deine Frau bislang aussagt, sie habe nichts freigegeben, wird es schwer zu argumentieren, dass hier ein Schaden durch ein Onlinebanking entstanden ist und nicht z.B. sie selbst das Handy eines Dritten registriert hat (bitte jetzt nicht persönlich nehmen; auf solche Argumentationen musst Du gefasst sein).Angeblich den S-Cyberschutz, was mein Konto Modell anbietet, laut Unterlagen von der Kontoumwandlung, soll die Kreissparkasse bis 100.000 Euro haften und wir mit 250 Euro Selbstbeteiligung und dort steht: Vermögensschäden durch strafbare Handlung Dritter inkl. Schäden beim Online-Banking (z.B. Pharming oder Phishing)
Bin mal gespannt, wie hier die Argumentation läuft. Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden. Danke!