Sparkassen Sammelthread

ANZEIGE

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.142
9.083
ANZEIGE
Das könnte eine der momentan verbreiteten Betrugsvarianten sein:
die Täter kennen schon länger die Zugangsdaten zum Online-Banking (z.B. über einen Keylogger auf Eurem PC) und Deine Frau hat über die Fake-Seite nicht die dort vorgespiegelte Aktion freigegeben, sondern in Wirklichkeit die Push-TAN-App auf einem Handy der Täter als weiteres Authorisierungs-Gerät freigegeben.
Von da ab konnten die Täter alles machen, wozu man keine physischen Zahlungskarten benötigt.
Diese Masche bzw. Variationen davon sind schon länger verbreitet, und ich halte auch so eine Art von Angriff für die wahrscheinlichste Erklärung (solange nicht weitere konkrete Informationen vorliegen, dieden Vorgang weiter eingrenzen oder manche Sachverhalte ausschließen können).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Angeblich den S-Cyberschutz, was mein Konto Modell anbietet, laut Unterlagen von der Kontoumwandlung, soll die Kreissparkasse bis 100.000 Euro haften und wir mit 250 Euro Selbstbeteiligung und dort steht: Vermögensschäden durch strafbare Handlung Dritter inkl. Schäden beim Online-Banking (z.B. Pharming oder Phishing)
Na dann darf der Anwalt vor Gericht darlegen, dass der Schaden durch das Online-Banking entstanden ist. Falls Deine Frau bislang aussagt, sie habe nichts freigegeben, wird es schwer zu argumentieren, dass hier ein Schaden durch ein Onlinebanking entstanden ist und nicht z.B. sie selbst das Handy eines Dritten registriert hat (bitte jetzt nicht persönlich nehmen; auf solche Argumentationen musst Du gefasst sein).
Bin mal gespannt, wie hier die Argumentation läuft. Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden. Danke!
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
5.373
3.744
Europa
Der Anwalt soll darlegen, auf welcher Basis und mit welcher Begründung er klagen möchte. Auf vorige Urteile habe ich ja schon hingewiesen, aber einfach nur "wir klagen" ist keine gute Strategie und keine Basis für eine Entscheidung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Und konnte hier schon ausgeschlossen/widerlegt werden, dass es genau so abgelaufen ist?
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Ich denke es ist sinnvoll, bei der betreffenden Bank Funktion/Verknüpfung für die Karte zu deaktivieren.
Und noch was, damit Sie freiwillig die Hälfte zahlen, wissen die doch dass Sie im Unrecht sind
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Na dann darf der Anwalt vor Gericht darlegen, dass der Schaden durch das Online-Banking entstanden ist. Falls Deine Frau bislang aussagt, sie habe nichts freigegeben, wird es schwer zu argumentieren, dass hier ein Schaden durch ein Onlinebanking entstanden ist und nicht z.B. sie selbst das Handy eines Dritten registriert hat (bitte jetzt nicht persönlich nehmen; auf solche Argumentationen musst Du gefasst sein).
Bin mal gespannt, wie hier die Argumentation läuft. Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden. Danke!

Laut Anwalt ist der Schaden durch eine Sicherheitslücke der S-TanApp entstanden, die App hat hat bei hinzufügen eines neues Mobilfunk gerät keine Benachrichtigung und auch keine SMS oder Email geschickt
 
  • Like
Reaktionen: SeltenFliegerHH

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.142
9.083
wir vermuten es hat was mit einer Spende zu tun, denn eine Kollegin meiner Frau , hat an den Tagen auch etwas gespendet vor den KH wo die Arbeiten und ihr ist auch ein Schaden entstanden, aber von nur 300€ (auch bei der Kreissparkasse Köln )

das müsstest Du schon etwas näher erläutern. Was und vor allem wie soll da der Zusammenhang sein? Ich hoffe Dein Anwalt hat da etwas mehr in der Hinterhand als krude Vermutungen.

die haben ein QR Code von einem Telefon gescannt und dann die Daten eingegeben und auch gespendet , Frau sagt nein, bin mir aber ziemlich sicher , dass die über diesen Link die Login Daten der Bank eingeben wurden
Aha. Man präsentiert dem Opfer einen QR-Code, sagt es sei eine Spende und in Wirklichkeit ist es eine Fake-Bankingwebseite (natürlich passend zur Bank des Opfers; oder vielleicht konnte man da ja auch auswählen), auf der sich dann das Opfer brav einloggt und dann noch eine Kopplung mit einer TAN die Kopplung eines weiteren, fremden Gerätes freigibt?
Das wird ja spannend, ob das unter Schäden durch Onlinebanking fällt.
Und wie entstand der Schaden über 300 €?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und noch was, damit Sie freiwillig die Hälfte zahlen, wissen die doch dass Sie im Unrecht sind

Nein, sie kennen nur sich mit bisherigen Urteilen aus und kalkulieren ihre Chancen.
Laut Anwalt ist der Schaden durch eine Sicherheitslücke der S-TanApp entstanden, die App hat hat bei hinzufügen eines neues Mobilfunk gerät keine Benachrichtigung und auch keine SMS oder Email geschickt
Wenn Du das erhärten kannst, wären sehr, sehr viele Leute an näheren Details interessiert (und Dein Anwalt könnte richtig Karriere machen).
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.657
1.851
NRW
Ja
Angeblich den S-Cyberschutz, was mein Konto Modell anbietet, laut Unterlagen von der Kontoumwandlung, soll die Kreissparkasse bis 100.000 Euro haften und wir mit 250 Euro Selbstbeteiligung und dort steht: Vermögensschäden durch strafbare Handlung Dritter inkl. Schäden beim Online-Banking (z.B. Pharming oder Phishing)
Der S-Cyberschutz ist erstmal eine separate Versicherung (von einem der S-Versicherungen angeboten). Hier müsste der Schaden erstmal gemeldet werden. Aber dazu müsste man sich die Versicherungsbedingungen genau ansehen. Wenn es eine Versicherung ist, dann wird diese nicht direkt von der Sparkasse, sondern einer der Versicherungstöcher der S-Gruppe angeboten.
 
  • Like
Reaktionen: geos

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
5.373
3.744
Europa
das müsstest Du schon etwas näher erläutern. Was und vor allem wie soll da der Zusammenhang sein? Ich hoffe Dein Anwalt hat da etwas mehr in der Hinterhand als krude Vermutungen.


Aha. Man präsentiert dem Opfer einen QR-Code, sagt es sei eine Spende und in Wirklichkeit ist es eine Fake-Bankingwebseite (natürlich passend zur Bank des Opfers; oder vielleicht konnte man da ja auch auswählen), auf der sich dann das Opfer brav einloggt und dann noch eine Kopplung mit einer TAN die Kopplung eines weiteren, fremden Gerätes freigibt?
Das wird ja spannend, ob das unter Schäden durch Onlinebanking fällt.
Und wie entstand der Schaden über 300 €?
Beitrag automatisch zusammengeführt:



Nein, sie kennen nur sich mit bisherigen Urteilen aus und kalkulieren ihre Chancen.

Wenn Du das erhärten kannst, wären sehr, sehr viele Leute an näheren Details interessiert (und Dein Anwalt könnte richtig Karriere machen).

Die 300 € sind laut eine Frau genau so wie bei ihr entstanden, war aber eine jüngere Kollegin mit einen iPhone 15 und ja, bei ihr taucht auch dieses iPhone 13 auf und nein, Sie hatte vorher keinen

Es war ein QR Code auf ein altes Handy, Smartphone, bei dir ging eine Seite auf und gibst die Daten ein (Name, Adresse, Tel., Email usw) und dann spendest Du per Überweisung, ich denke dann wird man auf der sTAN-APP weitergeleitet und dort fällt man schon auf den Betrug

Ob es weitere Opfer gibt, kann ich nicht sagen, diese Typen standen 2 Tagen vor der Kinderklinik in Sankt Augustin und haben Geld gesammelt für Kinder
Ich war aber die letzten Wochen unterwegs, dann ist mein Kumpel plötzlich von uns gegangen, erst heute mit den Anwalt telefoniert

Der Anwalt hatte schon so ein Fall und die Sparkasse hat vor der Verhandlung alles erstattet (nicht die Kreissparkasse)