Sparkassen Sammelthread

ANZEIGE

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.142
9.086
ANZEIGE
Das könnte eine der momentan verbreiteten Betrugsvarianten sein:
die Täter kennen schon länger die Zugangsdaten zum Online-Banking (z.B. über einen Keylogger auf Eurem PC) und Deine Frau hat über die Fake-Seite nicht die dort vorgespiegelte Aktion freigegeben, sondern in Wirklichkeit die Push-TAN-App auf einem Handy der Täter als weiteres Authorisierungs-Gerät freigegeben.
Von da ab konnten die Täter alles machen, wozu man keine physischen Zahlungskarten benötigt.
Diese Masche bzw. Variationen davon sind schon länger verbreitet, und ich halte auch so eine Art von Angriff für die wahrscheinlichste Erklärung (solange nicht weitere konkrete Informationen vorliegen, dieden Vorgang weiter eingrenzen oder manche Sachverhalte ausschließen können).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Angeblich den S-Cyberschutz, was mein Konto Modell anbietet, laut Unterlagen von der Kontoumwandlung, soll die Kreissparkasse bis 100.000 Euro haften und wir mit 250 Euro Selbstbeteiligung und dort steht: Vermögensschäden durch strafbare Handlung Dritter inkl. Schäden beim Online-Banking (z.B. Pharming oder Phishing)
Na dann darf der Anwalt vor Gericht darlegen, dass der Schaden durch das Online-Banking entstanden ist. Falls Deine Frau bislang aussagt, sie habe nichts freigegeben, wird es schwer zu argumentieren, dass hier ein Schaden durch ein Onlinebanking entstanden ist und nicht z.B. sie selbst das Handy eines Dritten registriert hat (bitte jetzt nicht persönlich nehmen; auf solche Argumentationen musst Du gefasst sein).
Bin mal gespannt, wie hier die Argumentation läuft. Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden. Danke!
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
5.387
3.754
Europa
Der Anwalt soll darlegen, auf welcher Basis und mit welcher Begründung er klagen möchte. Auf vorige Urteile habe ich ja schon hingewiesen, aber einfach nur "wir klagen" ist keine gute Strategie und keine Basis für eine Entscheidung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Und konnte hier schon ausgeschlossen/widerlegt werden, dass es genau so abgelaufen ist?
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Ich denke es ist sinnvoll, bei der betreffenden Bank Funktion/Verknüpfung für die Karte zu deaktivieren.
Und noch was, damit Sie freiwillig die Hälfte zahlen, wissen die doch dass Sie im Unrecht sind
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Na dann darf der Anwalt vor Gericht darlegen, dass der Schaden durch das Online-Banking entstanden ist. Falls Deine Frau bislang aussagt, sie habe nichts freigegeben, wird es schwer zu argumentieren, dass hier ein Schaden durch ein Onlinebanking entstanden ist und nicht z.B. sie selbst das Handy eines Dritten registriert hat (bitte jetzt nicht persönlich nehmen; auf solche Argumentationen musst Du gefasst sein).
Bin mal gespannt, wie hier die Argumentation läuft. Halte uns bitte weiter auf dem Laufenden. Danke!

Laut Anwalt ist der Schaden durch eine Sicherheitslücke der S-TanApp entstanden, die App hat hat bei hinzufügen eines neues Mobilfunk gerät keine Benachrichtigung und auch keine SMS oder Email geschickt
 
  • Like
Reaktionen: SeltenFliegerHH

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.142
9.086
wir vermuten es hat was mit einer Spende zu tun, denn eine Kollegin meiner Frau , hat an den Tagen auch etwas gespendet vor den KH wo die Arbeiten und ihr ist auch ein Schaden entstanden, aber von nur 300€ (auch bei der Kreissparkasse Köln )

das müsstest Du schon etwas näher erläutern. Was und vor allem wie soll da der Zusammenhang sein? Ich hoffe Dein Anwalt hat da etwas mehr in der Hinterhand als krude Vermutungen.

die haben ein QR Code von einem Telefon gescannt und dann die Daten eingegeben und auch gespendet , Frau sagt nein, bin mir aber ziemlich sicher , dass die über diesen Link die Login Daten der Bank eingeben wurden
Aha. Man präsentiert dem Opfer einen QR-Code, sagt es sei eine Spende und in Wirklichkeit ist es eine Fake-Bankingwebseite (natürlich passend zur Bank des Opfers; oder vielleicht konnte man da ja auch auswählen), auf der sich dann das Opfer brav einloggt und dann noch eine Kopplung mit einer TAN die Kopplung eines weiteren, fremden Gerätes freigibt?
Das wird ja spannend, ob das unter Schäden durch Onlinebanking fällt.
Und wie entstand der Schaden über 300 €?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und noch was, damit Sie freiwillig die Hälfte zahlen, wissen die doch dass Sie im Unrecht sind

Nein, sie kennen nur sich mit bisherigen Urteilen aus und kalkulieren ihre Chancen.
Laut Anwalt ist der Schaden durch eine Sicherheitslücke der S-TanApp entstanden, die App hat hat bei hinzufügen eines neues Mobilfunk gerät keine Benachrichtigung und auch keine SMS oder Email geschickt
Wenn Du das erhärten kannst, wären sehr, sehr viele Leute an näheren Details interessiert (und Dein Anwalt könnte richtig Karriere machen).
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.657
1.851
NRW
Ja
Angeblich den S-Cyberschutz, was mein Konto Modell anbietet, laut Unterlagen von der Kontoumwandlung, soll die Kreissparkasse bis 100.000 Euro haften und wir mit 250 Euro Selbstbeteiligung und dort steht: Vermögensschäden durch strafbare Handlung Dritter inkl. Schäden beim Online-Banking (z.B. Pharming oder Phishing)
Der S-Cyberschutz ist erstmal eine separate Versicherung (von einem der S-Versicherungen angeboten). Hier müsste der Schaden erstmal gemeldet werden. Aber dazu müsste man sich die Versicherungsbedingungen genau ansehen. Wenn es eine Versicherung ist, dann wird diese nicht direkt von der Sparkasse, sondern einer der Versicherungstöcher der S-Gruppe angeboten.
 
  • Like
Reaktionen: geos

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
5.387
3.754
Europa
das müsstest Du schon etwas näher erläutern. Was und vor allem wie soll da der Zusammenhang sein? Ich hoffe Dein Anwalt hat da etwas mehr in der Hinterhand als krude Vermutungen.


Aha. Man präsentiert dem Opfer einen QR-Code, sagt es sei eine Spende und in Wirklichkeit ist es eine Fake-Bankingwebseite (natürlich passend zur Bank des Opfers; oder vielleicht konnte man da ja auch auswählen), auf der sich dann das Opfer brav einloggt und dann noch eine Kopplung mit einer TAN die Kopplung eines weiteren, fremden Gerätes freigibt?
Das wird ja spannend, ob das unter Schäden durch Onlinebanking fällt.
Und wie entstand der Schaden über 300 €?
Beitrag automatisch zusammengeführt:



Nein, sie kennen nur sich mit bisherigen Urteilen aus und kalkulieren ihre Chancen.

Wenn Du das erhärten kannst, wären sehr, sehr viele Leute an näheren Details interessiert (und Dein Anwalt könnte richtig Karriere machen).

Die 300 € sind laut eine Frau genau so wie bei ihr entstanden, war aber eine jüngere Kollegin mit einen iPhone 15 und ja, bei ihr taucht auch dieses iPhone 13 auf und nein, Sie hatte vorher keinen

Es war ein QR Code auf ein altes Handy, Smartphone, bei dir ging eine Seite auf und gibst die Daten ein (Name, Adresse, Tel., Email usw) und dann spendest Du per Überweisung, ich denke dann wird man auf der sTAN-APP weitergeleitet und dort fällt man schon auf den Betrug

Ob es weitere Opfer gibt, kann ich nicht sagen, diese Typen standen 2 Tagen vor der Kinderklinik in Sankt Augustin und haben Geld gesammelt für Kinder
Ich war aber die letzten Wochen unterwegs, dann ist mein Kumpel plötzlich von uns gegangen, erst heute mit den Anwalt telefoniert

Der Anwalt hatte schon so ein Fall und die Sparkasse hat vor der Verhandlung alles erstattet (nicht die Kreissparkasse)
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.350
875
die haben ein QR Code von einem Telefon gescannt und dann die Daten eingegeben und auch gespendet , Frau sagt nein, bin mir aber ziemlich sicher , dass die über diesen Link die Login Daten der Bank eingeben wurden

sicherlich denkbar.
Das kann aber wohl letztlich nur ein IT-Spezialist, der die Geräte und die Online-Zugriffe untersucht, mit Genauigkeit sagen.
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.350
875
Ja
Angeblich den S-Cyberschutz, was mein Konto Modell anbietet, laut Unterlagen von der Kontoumwandlung, soll die Kreissparkasse bis 100.000 Euro haften und wir mit 250 Euro Selbstbeteiligung und dort steht: Vermögensschäden durch strafbare Handlung Dritter inkl. Schäden beim Online-Banking (z.B. Pharming oder Phishing)

na ja, wenn eine solche Versicherung besteht, kann das erfolgreich sein.
Allerdings verstehe ich nicht, was das bedeuten soll: 'laut Unterlagen von der Kontoumwandlung' ? Hat die Versicherung nur bei einem früheren Kontomodell bestanden ? Das wäre ja dann eine andere Situation ...
 

dagget1

Erfahrenes Mitglied
04.03.2018
660
619
sie hat mir eben auch erzählt, vor dem Krankenhaus wo sie arbeitet, waren vor eine Woche, ein paar junge Leute und haben für Kinder in Afrika Spenden verlangt und sie hat 10€ gespendet, da sie kein Kleingeld hatte, hat sie auf so ein Gerät wie Sumup bezahlt,
Was ich nicht verstehe, wie die Betrüger an der Email gekommen sind
Denn, wir benutzen für die Banken und Paypal nur eine Yahoo Mail, sonst alles Gmail
Keiner, absolut niemand hat diese Email Adresse , außer der Kreissparkasse, Revolut, Paypal und Trade Republic
Du sagtest erst, dass die Spende auf einem Sumup-ähnlichen Gerät via Apple Pay bezahlt wurde. Die Abbuchung erfolgte durch Sußup sagtest du. Außerdem hat ja niemand außer den Banken die E-Mail-Adresse.

Es war ein QR Code auf ein altes Handy, Smartphone, bei dir ging eine Seite auf und gibst die Daten ein (Name, Adresse, Tel., Email usw) und dann spendest Du per Überweisung, ich denke dann wird man auf der sTAN-APP weitergeleitet und dort fällt man schon auf den Betrug
Jetzt hat sie einen QR-Code gescannt und kam damit auf irgendeine Seite, auf der sie unzählige persönliche Daten eingegeben hat und eine Überweisung (im Online-Banking) ausgelöst hat?

Es ist recht wichtig sämtliche Details zu kennen, um den Sachverhalt technisch nachvollziehen zu können.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
5.387
3.754
Europa
sicherlich denkbar.
Das kann aber wohl letztlich nur ein IT-Spezialist, der die Geräte und die Online-Zugriffe untersucht, mit Genauigkeit sagen.
sollte doch Aufgabe der Bank sein, die stellen so etwas doch zur Verfügung, wir können nur ein externer Sachverständiger beauftragen, keine Ahnung aber ob die Bank zugriff auf die Daten zulässt
mit Bank meine ich die KSK Köln
Beitrag automatisch zusammengeführt:

na ja, wenn eine solche Versicherung besteht, kann das erfolgreich sein.
Allerdings verstehe ich nicht, was das bedeuten soll: 'laut Unterlagen von der Kontoumwandlung' ? Hat die Versicherung nur bei einem früheren Kontomodell bestanden ? Das wäre ja dann eine andere Situation ...
Wir hatten vorher ein normales Girokonto, wo wir 5 Euro in Monat oder 4 Euro bezahlt haben zzg der Kreditkarte und der Sachbearbeiter hat uns dieses XXL Konto Modell verkauft und kann mich genau an das Gespräch erinnern, es wurde ein Fokus auf die Cyber Sicherheit gelegt
Aber, wenn es eine Versicherung ist, dann sollte doch ein Versicherungsschein vorhanden sein, ist es aber nicht, haben nur die Unterlagen von der Umwandlung von S-Giro Flex auf S-Giro Classic auf Girokonto XXL
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
5.387
3.754
Europa
Du sagtest erst, dass die Spende auf einem Sumup-ähnlichen Gerät via Apple Pay bezahlt wurde. Die Abbuchung erfolgte durch Sußup sagtest du. Außerdem hat ja niemand außer den Banken die E-Mail-Adresse.


Jetzt hat sie einen QR-Code gescannt und kam damit auf irgendeine Seite, auf der sie unzählige persönliche Daten eingegeben hat und eine Überweisung (im Online-Banking) ausgelöst hat?

Es ist recht wichtig sämtliche Details zu kennen, um den Sachverhalt technisch nachvollziehen zu können.
War mein erster Gedanke wo ich den Auszug gesehen habe, aber diese Sumup Zahlung war ein regulärer Einkauf auf den Markt und hat überhaupt nichts damit zu tun
Problem ist, mit eine Latina das Sachverhalt zu sprechen ist nicht easy, wenn ich was Frage, wird am Ende diskutiert, deswegen den Anwalt beauftragt und wasche mir die Hände wie Pontius Pilatos, weil immer wenn wir über den Sachverhalt geredet haben, endet mit einer Theatralische Meisterleistung einer Latina :ROFLMAO:
 
  • Haha
Reaktionen: CableMax

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.350
875
sollte doch Aufgabe der Bank sein, die stellen so etwas doch zur Verfügung, wir können nur ein externer Sachverständiger beauftragen, keine Ahnung aber ob die Bank zugriff auf die Daten zulässt
mit Bank meine ich die KSK Köln
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Wir hatten vorher ein normales Girokonto, wo wir 5 Euro in Monat oder 4 Euro bezahlt haben zzg der Kreditkarte und der Sachbearbeiter hat uns dieses XXL Konto Modell verkauft und kann mich genau an das Gespräch erinnern, es wurde ein Fokus auf die Cyber Sicherheit gelegt
Aber, wenn es eine Versicherung ist, dann sollte doch ein Versicherungsschein vorhanden sein, ist es aber nicht, haben nur die Unterlagen von der Umwandlung von S-Giro Flex auf S-Giro Classic auf Girokonto XXL

Auf Verkaufs-Geschwätz von Bankmitarbeitern ist im Zweifel wenig Verlass, es sei denn, es gibt was Schriftliches dazu.
Und wenn es eine solche Absicherung bei diesem Kontomodell gibt, muss es ja nicht zwingend einen förmlichen 'Versicherungsschein' dazu geben. Es kann sich auch aus AGB's, den konkreten Bedingungen für dieses Kontomodell oder aus den Anpreisungen in Werbeprospekten bzw. Web-Auftritten ergeben.
Aber beweisen muss das im Zivilprozess immer derjenige, der den Anspruch geltend macht (bzgl. Versicherung/vereinbarter Haftungsgrenze o.dgl.).
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
5.387
3.754
Europa
Aber eigene Dummheit ist vermutlich ausgeschlossen. Wenn mal auf alles mögliche klickt und freigibt, ist das für die Bank grobe Fahrlässigkeit. Für mich unverständlich, dass die überhaupt freiwillig die Hälfte übernehmen wollen
Für dich ist es einfach immer alles auf die Dummheit zu setzen, bist ja der Uncle Sam der perfekt geschissen wurde und die Perfektion in Person darstellt (das ist einfach um dir Du sagen, dass Du zuletzt mir auf den Sack gehst, mit deinen Blöden Kommentare überall)

Es war eine Masche, wo mindestens 20 Leute betroffen wurde, weiß selber nicht wie es genau passiert ist, da die Bank (in diesen Fall die KSK Köln), keine genau Informationen herausgibt
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Auf Verkaufs-Geschwätz von Bankmitarbeitern ist im Zweifel wenig Verlass, es sei denn, es gibt was Schriftliches dazu.
Und wenn es eine solche Absicherung bei diesem Kontomodell gibt, muss es ja nicht zwingend einen förmlichen 'Versicherungsschein' dazu geben. Es kann sich auch aus AGB's, den konkreten Bedingungen für dieses Kontomodell oder aus den Anpreisungen in Werbeprospekten bzw. Web-Auftritten ergeben.
Aber beweisen muss das im Zivilprozess immer derjenige, der den Anspruch geltend macht (bzgl. Versicherung/vereinbarter Haftungsgrenze o.dgl.).
Ja, in den AGBs steht genau, dass dieses Paket, dazu gibt es ein Infoblatt gibt, über S-Cyberschutz
Das bietet ja nicht nur die KSK Köln an, sondern fast alle Sparkassen
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.350
875
Ja, in den AGBs steht genau, dass dieses Paket, dazu gibt es ein Infoblatt gibt, über S-Cyberschutz
Das bietet ja nicht nur die KSK Köln an, sondern fast alle Sparkassen

Naja, dann kann dies ja die Grundlage für den Ersatzanspruch gegen die Sparkasse sein.

Allerdings werden bei solchen Sicherheits-Versprechen oft die Haftung für Handlungen, die als grob fahrlässig bewertet werden, ausgeschlossen. Und darauf wird sich möglicherweise die Bank berufen.

Um das zu klären, muss man aber sämtliche Details kennen. Da kann Euch dann ein Anwalt sicherlich am besten weiterhelfen.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
5.387
3.754
Europa
Naja, dann kann dies ja die Grundlage für den Ersatzanspruch gegen die Sparkasse sein.

Allerdings werden bei solchen Sicherheits-Versprechen oft die Haftung für Handlungen, die als grob fahrlässig bewertet werden, ausgeschlossen. Und darauf wird sich möglicherweise die Bank berufen.

Um das zu klären, muss man aber sämtliche Details kennen. Da kann Euch dann ein Anwalt sicherlich am besten weiterhelfen.
Das hat der Anwalt ja angefragt und als Antwort haben wir nur das Gegenangebot erhalten
Mir ändert das Leben nicht, egal ob 6k oder 12k
Ich möchte genau wissen wie es möglich sei, denn am Ende vertraue bzw. habe der Bank mein Geld vertraut
Die Frage ist, wie es möglich sei die sTanApp auf ein drittes unbefugtes Telefon zu installieren (dieses iPhone 13)
 

JES-AA

Erfahrenes Mitglied
12.04.2023
866
596
ANZEIGE
tolle Tagesgeldangebote bei der Sparkasse, z.B.:

3,1 Prozent bis 31. Januar 2027: Für Neugeld, nicht nur für Neukunden

und es gibt wohl noch mehr Sparkassen die vergleichbares bieten: