Mir Prämienticket in Delhi gestrandet!

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ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
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Ich kann es nicht nachvollziehen. Man muss ja dankbar sein, wenn sich ein Themenstarter nach langer Zeit noch einmal meldet und ein Update gibt, aber in dieser nur andeutungsweise dahingeraunten "Information" bringt uns das überhaupt nichts. Also, es wäre schon äußerst interessant zu hören, wer weshalb wozu verurteilt wurde. Zumal die Konstellation ja schon durchaus spannend ist und so m.W. noch nie entschieden wurde.
Eben.

Deswegen

 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
3.003
2.491
TXL
dann empfehle den Anwalt bitte hier direkt.

Und mit dem Prozess biste bestimmt auf der schwarzen Liste von LH gelandet ;)
Ich nenne keine Namen. Aus meinem Beitrag, lässt sich genug ersehen. Ich will nicht hoffen, dass uns die LH auf die schwarze Liste setzt. Wir fliegen nach wie vor mit Ihnen, waren auch nach 2023 bereits wieder 2x in Indien,
Ich wünsche mir, dass die Airlines der Star Alliance Verträge einhalten und dass niemanden so etwas widerfährt. Mit Air India sind wir durch!! Schade, dass nicht Indigo Partner der Star Alliance ist. Die sind deutlich besser als Air India..
Ich denke, der Beitrag auf den Du (@Goa-Hamburg) geantwortet hast, war nicht so ernst gemeint.
Und natürlich landet man bei so einem Prozess auch auf keiner schwarzen Liste.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
30.463
22.412
www.red-travels.com
Ich denke, der Beitrag auf den Du (@Goa-Hamburg) geantwortet hast, war nicht so ernst gemeint.
Und natürlich landet man bei so einem Prozess auch auf keiner schwarzen Liste.

stimmt, ein bisschen Spaß muss sein. Einmal staub aufgewirbelt und für immer verschwunden ;)

sind die Urteile nicht in geschwärzter Form irgendwo einsehbar? und wenn es nunmal einen weiteren Experten in dem Bereich gibt, der so einen Fall gewonnen hat, sollte das für die Öffentlichkeit auch nicht uninteressant sein. Dem Anwalt schadet weitere Bekanntheit wohl am wenigsten @Goa-Hamburg
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.818
16.003
Trans Balkan Express
sind die Urteile nicht in geschwärzter Form irgendwo einsehbar?

Hier habe ich nichts gefunden.


Bei de jure nur das und ein paar andere ältere:


Vielleicht hat ja einer der User einen juris-Zugang und kann dort recherchieren.

Zumindest wäre das Aktenzeichen hilfreich.

Aufgrund der interessanten Konstellation sollte es schon irgendwann den Weg in die Öffentlichkeit finden. Bis die Gerichte etwas veröffentlichen dauert es manchmal etwas, weil man dort überlegt, ob man es bei juris veröffentlichen lässt.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.084
1.183
Ja, ich weiß, das gibt gleich ein kräftiges Aufheulen..... Aber warum soll es den Juristen besser ergehen als allen anderen, in meinem Expertisenbereich wird mir auch dauernd so was unter die Nase gehalten.....
Ich konnte nicht an mir halten und habe mal die KI befragt. Bisher habe ich das tatsächlich nicht gemacht.

Gemini 3.1Pro ist der Meinung, dass der contracting carrier, also der Ticket-Aussteller (in diesem Falle hier bei Buchung als M&M-Award mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Lufthansa mit 220-Ticket) der "alleinige Vertragspartner" für den Verbraucher sei. Wenn der ein Ticket von A über B nach C verkaufe, dann schulde er den Transport bis C. Führe eine andere Airline den Flug B nach C durch, handele diese rechtlich als sogenannter Erfüllungsgehilfe (§278 BGB) des Ticketausstellers. Für Fehler dieses Helfers müsse der Ticketaussteller als Vertragspartner des Verbrauchers geradestehen.

"In diesen zivilrechtlichen Fällen können Sie sich also aussuchen, wen Sie in Anspruch nehmen. Oft ist es für den Verbraucher einfacher, sich an die ticketausstellende Airline im Heimatland zu wenden als an eine ausländische Partner-Airline".

Dass es um eine ausländische Partner-Airline ging, habe ich im Prompt nicht erwähnt. Ich hatte nur abstrakt gefragt, ob man als Verbraucher, der direkt bei einer Airline bucht und auf dem Ticket Flugabschnitte einer anderen Airline hat, sich bei Problemen verursacht durch diese andere Airline auch zivilrechtlich an die ticketausstellende Airline wenden kann. Die Antwort war genau das.

Da ich nicht weiß, ob die KI hier halluziniert und ich davon ausgehe, dass es noch ein paar Jahre dauern wird, bis KI die meisten Juristen ersetzten wird, gebe ich da jetzt nicht unbedingt zu viel drauf. Mal abgesehen davon, dass die spärlichen Infos des TE darauf hindeuten könnten, dass genau so in Hamburg entschieden wurde.....

Also, kann man sich bei Problemen immer an den ticketausstellenden carrier wenden? Ganz grundsätzlich gefragt.
 
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ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
6.380
4.786
Hier habe ich nichts gefunden.


Bei de jure nur das und ein paar andere ältere:


Vielleicht hat ja einer der User einen juris-Zugang und kann dort recherchieren.
Ich habe nicht nur Juris, sondern auch Beck-Online. Beides nix. OpenJur auch nicht.
Zumindest wäre das Aktenzeichen hilfreich.

Aufgrund der interessanten Konstellation sollte es schon irgendwann den Weg in die Öffentlichkeit finden. Bis die Gerichte etwas veröffentlichen dauert es manchmal etwas, weil man dort überlegt, ob man es bei juris veröffentlichen lässt.
Deswegen die Frage nach dem Anwalt und dem Urteil :)
 

djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
2.058
750
"In diesen zivilrechtlichen Fällen können Sie sich also aussuchen, wen Sie in Anspruch nehmen. Oft ist es für den Verbraucher einfacher, sich an die ticketausstellende Airline im Heimatland zu wenden als an eine ausländische Partner-Airline".

Ich habe kürzlich ein Urteil (LG Frankfurt, 2-24 O 55/25) gelesen, dass man für eine Entschädigung nach EU261/04 jede an der Beförderung beteiligte Airline in Anspruch nehmen kann, also auch die, die nicht die den Anspruch auslösende Ursache zu vertreten hat. Da wäre es in Konsequenz auch angemessen, das auf den Ticketaussteller zu erweitern - der ist genauso an der Beförderung beteiligt wie jede ausführende Airline...

Viele Grüße - Dirk
 

gru_muc

Erfahrenes Mitglied
11.09.2015
293
395
GRU/MUC
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Ich habe kürzlich ein Urteil (LG Frankfurt, 2-24 O 55/25) gelesen, dass man für eine Entschädigung nach EU261/04 jede an der Beförderung beteiligte Airline in Anspruch nehmen kann, also auch die, die nicht die den Anspruch auslösende Ursache zu vertreten hat. Da wäre es in Konsequenz auch angemessen, das auf den Ticketaussteller zu erweitern - der ist genauso an der Beförderung beteiligt wie jede ausführende Airline...

Viele Grüße - Dirk
Weißt Du, ob das nur für für Ansprüche nach EU261/04 gilt oder auch für sonstige vertragliche Primär- bzw. Sekundäransprüche (insb Schadenersatz)?