Mastercard Gold der TF Bank

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bytegetter

Erfahrenes Mitglied
11.01.2021
1.199
923
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Nach jedem iPhone-wechsel kann die App die Zugangsdaten nicht mehr speichern. Andere Apps schaffen das.
Lt. Support liegts am Betriebssystem, das ginge nicht anders. Hat jemand weitere Erfahrungen?
 

Duesentrieb

Erfahrenes Mitglied
22.01.2020
514
540
Die TF Bank möchte ihre Geschäftsbedingungen ändern und verlangt in Zukunft eine Gehaltsabtretung.
"Zur Kreditsicherung treten Sie uns künftig den pfändbaren Teil Ihres Arbeitsentgelts bis zur Höhe Ihres Verfügungsrahmens zzgl. 15 % ab. Die Abtretung wird Ihrem Arbeitgeber erst im Verzugsfall angezeigt."
Die Zustimmung werde ich nicht erteilen. Ist so etwas bei Kreditkarten üblich?
 

1790484

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.970
1.517
Die TF Bank möchte ihre Geschäftsbedingungen ändern und verlangt in Zukunft eine Gehaltsabtretung.
"Zur Kreditsicherung treten Sie uns künftig den pfändbaren Teil Ihres Arbeitsentgelts bis zur Höhe Ihres Verfügungsrahmens zzgl. 15 % ab. Die Abtretung wird Ihrem Arbeitgeber erst im Verzugsfall angezeigt."
Die Zustimmung werde ich nicht erteilen. Ist so etwas bei Kreditkarten üblich?
Das ist bei allen Krediten/Kreditkarten/Dispo Krediten eig in den Bedingungen üblich.
 
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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
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Oberfranken
Die TF Bank möchte ihre Geschäftsbedingungen ändern und verlangt in Zukunft eine Gehaltsabtretung.
"Zur Kreditsicherung treten Sie uns künftig den pfändbaren Teil Ihres Arbeitsentgelts bis zur Höhe Ihres Verfügungsrahmens zzgl. 15 % ab. Die Abtretung wird Ihrem Arbeitgeber erst im Verzugsfall angezeigt."
Die Zustimmung werde ich nicht erteilen. Ist so etwas bei Kreditkarten üblich?
Das lese ich zum ersten mal und es ist schon sehr dreist von der TF Bank! Mir ist keine KK bzw. Bank bekannt, die eine Abtretung verlangt. Die TF kann damit auch bei unberechtigten Belastungen einfach eine Abtretung an den AG oder die Rentenversicherung senden. Ich würde auf keinen Fall zustimmen und es darauf ankommen lassen, wenn ich dort noch Kunde wäre.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das ist bei allen Krediten/Kreditkarten/Dispo Krediten eig in den Bedingungen üblich.
Ist das so? Die Banken müssten erst mal wissen, wo ich arbeite, denn den genauen AG musste ich m. W. bei der Beantragung nicht angeben.
 

Nocash

Erfahrenes Mitglied
12.04.2025
357
447
Die TF Bank möchte ihre Geschäftsbedingungen ändern und verlangt in Zukunft eine Gehaltsabtretung.
"Zur Kreditsicherung treten Sie uns künftig den pfändbaren Teil Ihres Arbeitsentgelts bis zur Höhe Ihres Verfügungsrahmens zzgl. 15 % ab. Die Abtretung wird Ihrem Arbeitgeber erst im Verzugsfall angezeigt."
Die Zustimmung werde ich nicht erteilen. Ist so etwas bei Kreditkarten üblich?
Gut, dass ich die schon gekündigt habe.
 

1790484

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.970
1.517
Verstehe das Problem nicht. Die wollen sich halt absichern. Es ist und bleibt halt ein Kredit auf Karte.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.967
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Oberfranken
Verstehe das Problem nicht. Die wollen sich halt absichern. Es ist und bleibt halt ein Kredit auf Karte.
Ganz einfach:
Die TF kann damit auch bei unberechtigten Belastungen einfach eine Abtretung an den AG oder die Rentenversicherung senden. :rolleyes:
Aufgrund der Berichte im Netz über die chaotische Reklamationsbearbeitung der TF Bank würde ich denen keine Abtretung geben.
 
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Duesentrieb

Erfahrenes Mitglied
22.01.2020
514
540
Verstehe das Problem nicht.
  • Der Kreditgeber darf bereits dann auf das Gehalt zugreifen, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. Er benötigt dafür keinen gerichtlichen Beschluss, keinen Vollstreckungstitel. Das ist riskant für den Kreditnehmer, vor allem, wenn der Gläubiger rechtlich umstrittene Forderungen geltend macht.
  • Damit verbunden ist auch ein hohes finanzielles Risiko für den Arbeitnehmer. Sein Gläubiger, der Kreditgeber, kann im Zweifel Gehalt bis zur Pfändungsfreigrenze für sich beanspruchen – Geld, das dem Arbeitnehmer dann fehlt, um andere Verbindlichkeiten zu begleichen.
  • Die Gehaltsabtretung kann auch das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber belasten. Letzterer erfährt von den privaten Geldproblemen seines Mitarbeiters und muss außerdem den mit der Abtretung verbundenen Arbeitsaufwand bewältigen.
Quelle: https://www.schuldnerberatungen.org
 

Jodimaster

Erfahrenes Mitglied
21.12.2019
753
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3. Zinsanpassungsverfahren und Zinssatz
Das Zinsanpassungsverfahren wird präzisiert: Maßgeblicher Referenzzinssatz ist der EZB-Leitzins für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (Zeitreihe BBK01.SU0202, www.bundesbank.de). Anpassungen erfolgen ab einer Veränderung um mindestens 0,25 Prozentpunkte zum Monatsersten und werden zwei Monate nach dem Stichtag wirksam. Zugleich wird Ihr Sollzinssatz angepasst: Ihr bisheriger Sollzinssatz betrug 19,67 % p.a. Er beträgt künftig 22,60 % p.a. (Effektivzinssatz: 25,09 % p.a.).