EU Fluggastrechte / Annullierung

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daddycoool

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
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Meine
Sicher? Die Abflugszeit ist doch nur um 10 Minuten nach vorne verschoben, das müsste m.E. mindestens 1h sein. Oder reicht die Tatsache, dass es sich um eine andere Airline handelt, allein für die halbe Kompensation?

Aus meiner Sicht:

Die Airline verursacht eine Verspätung, stellt aber eine Ersatzbeförderung. Halbe Kompensation.

Ganz sicher bin ich nicht, vielleicht kann einer der Juristen etwa Fundiertes beitragen.
 
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CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
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Meine


Aus meiner Sicht:

Die Airline verursacht eine Verspätung, stellt aber eine Ersatzbeförderung. Halbe Kompensation.

Ganz sicher bin ich nicht, vielleicht kann einer der Juristen etwa Fundiertes beitragen.
Hmm, sehe ich nicht unbedingt so. Eine Verspätung von >3h wird rechtlich doch einer Annulierung des Fluges gleichgestellt und dann kämen die Regelungen von EU 261/ §5 zum Tragen.

Artikel 5
Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen [....] vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt [*Anmerkung: das sind die allseits bekannten, nach Entfernung gestaffelten Summen*}, es sei
denn [...] sie [...]erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen
. [Anmerkung: letzterer Satz gilt auch bei Information weniger als 7 Tage vor Abflug*]
.
Was in EU 261 in § 6 sonst zu Verspätungen gesagt wird, zieht Unterstützungsleistungen und Anspruch auf Ersatzbeförderung (geregelt in § 8 und 9) nach sich, nicht aber die Kompensation, über die wir hier reden.
 
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