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Sprachliche Unterscheidung: Der Begriff Sicherheitsbehörden meint schlicht etwas anderes als bewaffnete Organe."Bewaffnete Organe" sagt heute niemand mehr zu Sicherheitsbehörden.
Der Begriff Sicherheitsbehörde überschneidet sich zwar teilweise mit bewaffneten Organen hinsichtlich der gemeinten Institutionen.
Aber die Bundeswehr wird nicht zu den Sicherheitsbehörden gezählt, das ist Militär - und maximal die Bundeswehrverwaltung ist dann wieder eine Behörde mit ihren Ämtern. Dagegen gehören Staatsanwaltschaften, Ordnungsämter und Baubehörden zu den Sicherheitsbehörden - bewaffnete Organe sind sie nicht.
