Airport Berlin - Hauptstadtflughafen BER

ANZEIGE

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
3.310
1.725
ANZEIGE
Die CT scanner an siko 1 sind super.
1 liter wasserflasche kein problem.
meine tasche wurde raus gezogen, wahrscheinlich weil essen drinn war. Abstrich genommen, 30 sekunden später konnte ich gehen. Die drohne mit 3 akkus hat niemanden interessiert.
Hat die 5 CT scanner?
Alles schon erlebt mit den CT-Scannern von kein Bild bis Bildbetrachter hats Gepäck "aus versehen" zur Nachkontrolle geschickt
 

Paul P.

Reguläres Mitglied
29.12.2022
33
7
Die CT scanner an siko 1 sind super.
1 liter wasserflasche kein problem.
meine tasche wurde raus gezogen, wahrscheinlich weil essen drinn war. Abstrich genommen, 30 sekunden später konnte ich gehen. Die drohne mit 3 akkus hat niemanden interessiert.
Hat die 5 CT scanner?
Terminal 2 hatte schon immer CT-Scanner. In Terminal 1 jetzt auch alle,, daher entfällt die Möglichkeit sich einen Slot vorab zu buchen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
14.403
12.655
1 liter wasserflasche kein problem.
Glück gehabt.
CT-Scanner an Flughäfen: Flüssigkeitsmitnahme wieder beschränkter
Es gibt allerdings Zweifel an der Treffsicherheit bei der Erkennung der Flüssigkeiten und deshalb gilt ab heute an allen EU-Flughäfen grundsätzlich wieder: Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern mit einem Volumen von bis zu 100 Millilitern mitgenommen werden und diese sollten sich in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvolumen von bis zu einem Liter befinden. Das Auspacken von Elektronik und Flüssigkeiten kann beim Einsatz von CT-Scannern jedoch weiterhin unterbleiben.
Und wie der Profi weiss "grundsätzlich" ist juristisch keine Verstärkung der Aussage, sondern besagt im Gegenteil, dass es Ausnahmen geben kann.

Fliegen.de fasst die Situation ganz gut zusammen.
 

Paul P.

Reguläres Mitglied
29.12.2022
33
7
Glück gehabt.
CT-Scanner an Flughäfen: Flüssigkeitsmitnahme wieder beschränkter

Und wie der Profi weiss "grundsätzlich" ist juristisch keine Verstärkung der Aussage, sondern besagt im Gegenteil, dass es Ausnahmen geben kann.

Fliegen.de fasst die Situation ganz gut zusammen.
Also am BER kann man ganz normal 1l Gefäße mit durch die SIKO nehmen. Ich hatte gerade erst meine Coladosen im Rucksack. Wurde kontrolliert, aber kein Problem. Flasche oder Dose ist egal.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
2.118
849
Berlin
Also am BER kann man ganz normal 1l Gefäße mit durch die SIKO nehmen. Ich hatte gerade erst meine Coladosen im Rucksack. Wurde kontrolliert, aber kein Problem. Flasche oder Dose ist egal.
Gilt weiter die 2l Regel, habe eben nachgeschaut.

“Handgepäckkontrolle​

Hinweis: An einigen Kontrollstellen sind bereits neue CT-Scanner im Einsatz, bei denen bis zu 2 Liter Flüssigkeiten erlaubt sind und diese nicht in einem wiederverschließbaren Beutel transportiert werden müssen.“
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
3.025
2.538
TXL
Glück gehabt.
CT-Scanner an Flughäfen: Flüssigkeitsmitnahme wieder beschränkter

Und wie der Profi weiss "grundsätzlich" ist juristisch keine Verstärkung der Aussage, sondern besagt im Gegenteil, dass es Ausnahmen geben kann.

Fliegen.de fasst die Situation ganz gut zusammen.
Warum zitierst Du Artikel von anno dazumal?
Der erste Link führt zu einem Artikel aus September 2024!
Also... gerne Deinen Beitrag löschen, um nicht unnötig seltsame Diskussionen entstehen zu lassen.
Oder kennzeichne, dass Du ein bisschen Geschichtsunterricht machen möchtest.
 
  • Like
Reaktionen: qualifyler und Anne

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
12.399
12.052
LEJ
Ich nehme immer ein Wasser mit und zeige meinen "Tablettenbeutel". Bisher damit noch keine Probleme mit der Siko gehabt.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
14.403
12.655
Entschuldigung, dass die EU seit September 2024 ihre Meinung nicht mehr geändert, und daher auch nichts neues zu dem Thema mehr veröffentlicht hat.
Solltest du eine neuere Position der EU finden, kannst du sie gerne posten.

Ich zituere aktuell von der offiziellen EU Seite: (sorry, jetzt schon 4 Sekunden alt...)
  • Flüssigkeiten wie Getränke, Zahnpasta, Cremes oder Gels, die im Handgepäck in die Kabine mitgenommen werden, müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit einer maximalen Aufnahmekapazität von 1 Liter verpackt sein; jeder Behälter darf maximal 100 ml der jeweiligen Flüssigkeit enthalten. Diese Mengenbeschränkung gilt nicht für Medikamente und Babynahrung.
Die EU hat seit Einführung der CT Scanner die Regeln nicht geändert, und das in 2024 nochmal klar gestellt (nachdem viele vom Ende der Beschränkungen gesprochen haben, vor allem CT Scanner Hersteller und Airports die CT Scanner eingebaut haben).
Die Rechtslage ist seit 2006 (ja, nochmal 18 Jahre früher) unverändert, Verordnung (EG) Nr. 185/2010 immer noch in Kraft. Sie sagt nichts zu CT scannern, gibt keinerlei Erleichterungen.

Handgepäck Flüssigkeiten: Alle Regeln & Limits 2026
Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegen auf Flugreisen seit 2006 klaren Sicherheitsvorschriften, die in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 185/2010 geregelt werden. Kern dieser Regelung: Flüssigkeiten, Gele und Aerosole – zusammengefasst als LAGs – dürfen nur in Behältern bis maximal 100 ml mitgeführt werden, verpackt in einem einzigen transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel.

Seit 2022 haben einige britische Flughäfen CT-Geräte eingeführt und die Pflicht zum Herausnehmen des Beutels aufgehoben. In der EU ist das noch im Rollout. Am Flughafen Amsterdam Schiphol und einigen deutschen Terminals laufen Pilotprojekte. Eine europaweite Abschaffung der 100-ml-Regel ist jedoch noch nicht beschlossen.
Die Briten haben zwar die 100ml Regel beschlossen, und für CT Scanner wieder aufgehoben, die EU hat aber bisher nur die 100ml Regel der Briten zum Gesetz gemacht, aber bisher nicht für CT Scanner gelockert.
Große Lobbygruppen sorgen dafür, dass das auch noch länger so bleibt, schließlich verdienen viele fürstlich daran...
 
Zuletzt bearbeitet:

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.768
4.184
Die Rechtslage ist seit 2006 (ja, nochmal 18 Jahre früher) unverändert, Verordnung (EG) Nr. 185/2010 immer noch in Kraft.
Nope, ich zitiere mal aus der (Nachfolge-)Verordnung DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION:
Artikel 2

Die Verordnung (EU) Nr. 185/2010 wird aufgehoben.
In der neuen Richtlinie gilt der Standard, dass Flüssigkeiten (inkl. Aerosole und Gele) prinzipiell immer mit LEDS (Flüssigsprengstoff-Detektoren) getestet werden müssen. Es gilt allerdings als Ausnahme:

Von Fluggästen mitgeführte Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (LAG) können von der Kontrolle mit LEDS-Geräten beim Betreten eines Sicherheitsbereichs ausgenommen werden, wenn die LAG sich in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern oder gleichwertigem Volumen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter befinden, wobei der Beutelinhalt bequem in den vollständig geschlossenen Plastikbeutel passen muss.

Da haben die Lobbygruppen wohl versagt...

*Edit: Natürlich die aktuelle Versiond der EU2015/1998, inkl. der zurzeit geltenden Zusätze und Änderungen.
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
1.064
1.077
Von Fluggästen mitgeführte Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (LAG) können von der Kontrolle mit LEDS-Geräten beim Betreten eines Sicherheitsbereichs ausgenommen werden, wenn die LAG sich in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Millilitern oder gleichwertigem Volumen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter befinden
Das ist doch genau die 100ml-Regel?!
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
14.403
12.655
Eben, die Aussage
Seit dem 1. September 2024 gilt wieder EU-weit:

  • Maximal 100 ml pro Behälter (entscheidend ist die Verpackungsgröße, nicht die Menge des Inhalts!)
  • Alle Flüssigkeiten müssen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verpackt sein.
  • Maße des Beutels: max. 20 × 20 cm
  • Nur ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss separat und sichtbar beim Sicherheitscheck vorgelegt werden
mit einer Verordnung vom 5. November 2015 (In Worten: 3219 Tage älter...) aushebeln zu wollen, ist nicht sehr zielführend...

Einige Flughäfen haben das auch entsprechend veröffentlicht.

Oder wie der Focus schreibt:
Seit dem 1. September müssen Fluggäste in der EU neue Regeln für das Fliegen mit Handgepäck kennen.

Nach 18 Jahren strenger Regeln wurde das Thema Flüssigkeiten im Handgepäck sukzessiv lockerer behandelt. Dank neuer Scanner an den Sicherhetitskontrollen der Flughäfen wurde die 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel gelockert. Teilweise durften sogar bis zu zwei Liter problemlos im Handgepäck mitgeführt werden.

Wieder strengere Flüssigkeitsregel im Flugzeug​

Doch nun kommt die Kehrtwende und Passagiere dürfen ab dem 1. September 2024 an allen europäischen und britischen Flughäfen Flüssigkeiten wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen.
Diese müssen zudem wie früher in eine verschließbare, durchsichtige 1-Liter-Plastiktüte gepackt werden, welche maximal 20 x 20 Zentimeter groß sein darf. Pro Reisendem ist eine Tüte erlaubt. An vielen Flughäfen müssen die Beutel genau wie elektronische Geräte wie Laptops auch aus dem Handkoffer genommen und extra durchleuchtet werden.
An Flughäfen mit modernen CT-Scannern wie Hamburg oder dem London City Airport dürfen Flüssigkeiten aber weiterhin im Koffer bleiben, sie müssen nur der 100 Milliliter-Regel folgen. Auch Laptops müssen nicht ausgepackt werden.
Das einzige was sich am Ende geändert hat: Es braucht nicht mehr ausgepackt werden.

COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2024/2108 of 29 July 2024
(6) All approved standard C3 EDSCB equipment configurations, as referred to in point 12.4.2.8. of the Annex to Implementing Regulation (EU) 2015/1998, which received the ‘EU Stamp’ marking before the date of entry into force of this Regulation, should henceforth be operated in accordance with the concept for operations for standard C3 EDSCB, but with a screening limit of the maximum volume of individual LAG containers not to exceed 100 ml
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Haha
Reaktionen: Anne

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.427
3.778
Flughafen Lobby will halt die Coladose für 7€ verkaufen...da machste nix....
Nun der Berliner Profil nimmt auch eine tschechische oder polinische 2,25 Liter Colaflasche leer durch die Siko.

Dann geht es in die Lounge und holt jeweils ein Glas und kippt das ganze dann mit einem kleinen Trichter in die große Flasche um.

Dass Wasser in Trinkflaschen umgefüllt werden ist ja nicht selten, aber Cola ist schon Pro-Level.

Ich nehme immer ein Wasser mit und zeige meinen "Tablettenbeutel". Bisher damit noch keine Probleme mit der Siko gehabt.
Bei Medikamenten gibt es aber gesonderte Regelungen, die dürfen ja immer mit im Zweifel wird da jetzt eine kleine Flasche/Dose Wasser nicht raus genommen, weil die Medikamente ja irgendwie eingenommen werden müssen, am KRK erregt eine gelbe Dose mit griechischem Wasser durchaus Aufmerksamkeit, war aber vielleicht auch mehr neugierde als wirkliches Problem.

Wenn du aber keine Standardmedikamente dabei hast, kann zusätzliche Aufmerksamkeit extrem lästig werden manchmal artet das durchaus aus, wenn die SiKo am BER Langeweile, oder derjenige einen Azubi bei sich hat.


Das Kernproblem des ganzen ist aber, dass man die alte 100ml Regel nicht so einfach aufheben kann, solange es noch EU Flughäfen ohne CT Scanner gibt, es ist ja schon ein Problem wenn ein Flughafen neue CT und alte Geräte hat.

Im Zweifel ist es also sinnvoller die strengere Regelung formal in Kraft zu lassen und in der Durchführung vor Ort dann im Ermessen großzügiger zu sein.
 
  • Haha
Reaktionen: Anne

Toter-Greifvogel

Erfahrenes Mitglied
25.04.2024
3.161
3.534
Nun der Berliner Profil nimmt auch eine tschechische oder polinische 2,25 Liter Colaflasche leer durch die Siko.

Dann geht es in die Lounge und holt jeweils ein Glas und kippt das ganze dann mit einem kleinen Trichter in die große Flasche um.

Dass Wasser in Trinkflaschen umgefüllt werden ist ja nicht selten, aber Cola ist schon Pro-Level
Darfst dir auch gern das Wasser aus der Klospülung umfüllen. Nen Kühlschrank gibts hier auch nicht. Lass mich deinen Life Hack erraten 😆😆😆

Whataboutism.
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.768
4.184
Eben, die Aussage

mit einer Verordnung vom 5. November 2015 (In Worten: 3219 Tage älter...) aushebeln zu wollen, ist nicht sehr zielführend...
Vielleicht mal in einfachen Schritten.

Das Durcheinanderschmeißen von unterschiedlichen Texten, Pressemitteilungen und Fokus-Artikeln mit unterschiedlichen Erscheinungsdaten führt anscheinend zur Verwirrung, lassen wir das doch weg und konzentrieren uns auf das Wesentliche.

Was zählt, sind die Verordnungen. Die sind allerdings nicht statisch, sondern diversen Veränderungen unterworfen - Text wird herausgenommen, hinzugefügt oder verändert. Das ändert aber nichts am Namen der Verordnung. Hier mal die Übersicht über die Änderungen der 2015/1998 (Link wie oben von mir zitiert):

1784905581241.png

Du siehst: Änderungen erfolgen häufig, die letzte Änderung erfolgte im Februar diesen Jahres. Die Verordnung an sich ist allerdings immer noch (und wird auch so zitiert) die 2015/1998 vom 5. November 2015. Es zählt allerdings die aktuelle Fassung, also inkl. aller Änderungen die Fassung vom 27. Februar 2026.

Die Änderung der Durchführungsverordnung zu dieser Verordnung, die Du oben zitiert hast, ist oben unter M18 zu finden (die Änderungen sind in der verlinkten, aktuellen Fassung sogar mit "M18" gekennzeichnet), und besagt LAG betreffend das Folgende:

Geräte, die dem Standard C3 entsprechen, für die Kontrolle von Handgepäck ausgelegt sind und vor dem 1. August 2024 den Kennzeichnungsstatus „EU-Stempel“ oder „EU-Stempel (vorläufig)“ erhalten haben, dürfen nur zur Kontrolle von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen verwendet werden, deren einzelne Behälter ein Volumen von 100 ml nicht überschreiten.
(Dieser verbindliche Text ist das Ergebnis des Änderungstextes, den Du oben zitiert hast. Auch dort ist der entscheidende Teil übrigens "which received the ‘EU Stamp’ marking before the date of entry into force of this Regulation", nicht das, was Du fett markiert hast).

Das heißt also: C3-Geräte, die ihre EU-Kennzeichnung nach dem 1. August 2024 erhalten haben, sind von dieser Sonderregelung nicht betroffen. Nutzen Flughäfen diese Geräte, dürfen die damit kontrollierten Behälter das Volumen von 100ml überschreiten. Das ist auch der Grund, warum es tatsächlich von Scanner zu Scanner unterschiedlich ist, und nicht (nur) von Flughafen zu Flughafen.
 
  • Like
Reaktionen: Anne

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.768
4.184
Das Kernproblem des ganzen ist aber, dass man die alte 100ml Regel nicht so einfach aufheben kann, solange es noch EU Flughäfen ohne CT Scanner gibt, es ist ja schon ein Problem wenn ein Flughafen neue CT und alte Geräte hat.
Nochmal: Die alte 100ml-Regel ist schon längst aufgehoben - die Regel heute lautet, der Flughafen hat mit modernen Scannern zu prüfen. Nur falls er das nicht kann, darf er vorübergehend (um die Leute trotzdem reinlassen zu dürfen) alternativ die 100ml-Lösung zu nutzen, bis die neuen Geräte da sind. Für "moderne Scanner" (zertifiziert vor August 24) gilt außerdem, dass sie nur bis Größen von 100ml eingesetzt werden dürfen.

Es liegt also in der Hand der Flughäfen, ob Sie Geräte nutzen, die den Anforderungen gar nicht (keine C3-Zertifizierung) -> auspacken, max. 100ml-Packungen im 1l-Beutel, nur teilweise (Stamp vor August 2024) -> max. 100ml-Packungen, muss aber (lt Vorschrift) nicht ausgepackt werden, oder vollständig (EU-Stamp seit August 2024) -> kein Auspacken mehr notwendig entsprechen.

Deswegen gibt es ja Flughäfen, die je nach Sicherheitsschlange beides parallel nutzen.
 
  • Like
Reaktionen: Anne