Es geht bei einer Abmahnung wegen Diebstahl geistigen Eigentums nicht um das dargestellte Objekt, sondern um die "Schöpfungsstiefe" des geistigen Eigentums. Da spielt es keine Rolle, ob ich Barcodes mit einem beliebigen Zweck oder Bedeutung oder ob ich Urlaubsfotos und Texte zu einer Collage arrangiere. Wer mein Bild klaut muss zahlen!
Sein eigenes Bild kann sich jeder selbst basteln und sieht sich dann allenfalls mit den Rechten des Urhebers am Original konfrontiert.
Den "Diebstahl" hast wohl Du gemacht. Ich spreche mich nicht frei vom nutzen einiges Coupons, aber das vervielfältigen ist bestimmt nicht gewollt und erlaubt, es sei denn, Du hast eine Sondergenehmigung:
Urheberrecht
Bitte beachten Sie, dass das mit einem Scanner oder einer Digitalkamera digitalisierte Bildmaterial möglicherweise dem Urheberrechtsschutz unterliegt und die nicht-autorisierte Verwendung und Verbreitung solchen Materials strafbar sein oder zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassen und/oder Schadensersatz nach sich ziehen kann.
Dinge, die nicht kopiert oder reproduziert werden dürfen
Bitte beachten Sie, dass Geldscheine, Münzen, Wertpapiere, Urkunden etc. nicht kopiert oder reproduziert werden dürfen, selbst wenn Sie als Kopie gekennzeichnet werden. Das Kopieren oder Reproduzieren von Geldscheinen, Münzen und Wertpapieren eines anderen Landes ist ebenfalls nicht erlaubt. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Regierung dürfen Briefmarken, Postwertzeichen oder freigemachte Postkarten nicht kopiert oder reproduziert werden. Das Kopieren und Reproduzieren von Stempeln und Siegeln ist nicht erlaubt.
Öffentliche und private Dokumente
Bitte beachten Sie das einschlägige Recht zum Kopieren und Reproduzieren von Wertpapieren privater Unternehmen (z.B. Aktien oder Urkunden), Fahrausweisen,
Gutscheinen etc. Es ist in der Regel nicht erlaubt, diese zu vervielfältigen. In Ausnahmefällen kann jedoch für bestimmte Institutionen eine Sondergenehmigung vorliegen. Kopieren Sie keine Dokumente, die von öffentlichen Einrichtungen oder privaten Unternehmen ausgegeben werden (z.B. Pässe, Führerscheine, Personalausweise, Eintrittskarten, Firmenausweise, Essensgutscheine etc.).
Urheberrechtlich geschützte Werke
Urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Musikaufzeichnungen, Gemälde, Drucke, Stadt- und Landkarten, Zeichnungen, Filme und Fotografien unterliegen dem Urheberrecht. Bitte beachten Sie, dass auch Vervielfältigungen und Verwertungen geschützter Werke im privaten Bereich dem Urheberrechtsschutz unterliegen, sodass Sie ggf. die Genehmigung des Autors, Künstlers oder betreffenden Verlages einholen müssen.
Berichte bitte über Deinen weiteren Schritte. Mir persönlich wäre es peinlich, wegen den kopierten Coupons im Laden zu diskutieren. Nehmen sie diese nicht an, Pech gehabt! Hätte Payback, Pampers oder Co gewollt, das Ihr/ich diesen Coupons habt, dann hättet Ihr/ich einen originalen Coupon
