Der Payback-Diskussions-Thread

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Stranger007

Aktives Mitglied
12.01.2010
104
0
Wieso sollte der Leerdammer Coupon nicht einlösbar sein?
Hab ihn mal näher rangezoomt und mit Paint ausgeschnitten :D

Habe ja nicht gesagt, dass er nicht einlösbar ist, sondern nur, dass es von dem anderen Coupon (Bonbel) bereits positive Rückmeldung bezügl. der Einlösbarkeit gibt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Cya

Aktives Mitglied
13.03.2011
247
33
Ich hatte heute ein unschönes Erlebnis in einer Essener Drogerie-Markt Filiale, als ich zwei Einkäufe mit mehreren, frisch gedruckten Wertschecks bezahlen wollte. Die wirklich sehr hübsche Kassiererin fragte mich nach einem Ausweis, obwohl ich keinerlei Artikel mit einer Altersbegrenzung kaufen wollte. Als ich nach dem Grund fragte, kam die Aussage, dass es vermehrt beim Wertscheck-Ausdruck zu Missbräuchen gekommen ist. Ab "höheren" Beträgen - was auch immer das heißen mag - müssen Paybackkonto-Inhaber und einlösende Person identisch sein!

Bei real,- ist das jedenfalls vorerst nicht der Fall, da es hierzu keine neue Orga gegeben hat!
 

dau2010

Erfahrenes Mitglied
01.11.2010
522
0
Bonbel 1,29 € / Leerdammer 1,45 €
bis 31.03.2013

U.a. bei real einsetzbar...

Die Thematik um die beiden aufgetauchten Coupons "Bonbel & Leerdammer" schlägt hohe Wellen!
Da so gut wie alle anderen Seiten die Coupons vom Netz genommen haben, diese laut Useraussagen inzwischen nicht mehr funktionieren, habe ich mich dazu entschlossen diese ebenfalls an der Stelle heraus zu nehmen.

Auf der Homepage von Bel Deutschland kann man die Stellungsnahme dazu selber nachlesen: Unzulässige Gutscheine im Internet

Hier der Text:
Im Internet kursieren derzeit Gutscheine für unsere Produkte Leerdammer (1,45 € Rabatt) und Bonbel (1,29 € Rabatt). Die Rabattcoupons sind unberechtigterweise und ohne unsere Zustimmung ins Netz gestellt worden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rabatt- oder Werbeaktion von Bel Deutschland. Die Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe dieser Coupons ist nicht gestattet. Über reguläre Aktionen zu unseren Produkten informieren wir auf unseren Websites und im Handel. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Verbraucherservice unter
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Brewi

Guest
Also mir werden seit heute die Lieblingspartnerpunkte online bei Amex angezeigt. Nur die Punkte meines Partners wurden noch nicht gebucht. Ich loggte mich mit der Paybacknummer meines Partner bei Payback ein und sah, dass für mein Partner ein extra Konto geöffnet wurde für den die Punkte gebucht wurden. Ist dass so üblech, weil eigentlich wollten wir auf ein Konto sammeln.
 

superkolbi

Erfahrenes Mitglied
11.01.2011
1.137
129
Punktestornos Frische-Coupon

Erst heute habe ich gemerkt das Payback in meinem Punktekonto herumgespielt hat, ich verstehe es nur nicht:


07.12.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH 10FACH PUNKTE auf Babyartikel! -27 °P

07.12.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH 10fach Puntke auf Babyartikel -27 °P

07.12.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH real,- familymanager 5fache Extrapunkte auf Drogerie -12 °P


07.12.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH 10FACH PUNKTE auf Frische! -360 °P
07.12.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH 10FACH PUNKTE auf Frische! 360 °P

07.12.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH Korrekturbuchung 66 °P

Dann hioer nochmal:
02.12.2012

real,- SB-Warenhaus GmbH Korrekturbuchung 100 °P 20.11.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH

100 Extrapunkte bei real familymanger auf Pampers -100 °P

Das mit den Frische-Coupons ist je bekannt, aber der Rest ist sehr suspekt (wobei die Summe der gelöschten Punkte wieder der Korrekturbuchung entspricht).
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
9.038
2.311
MUC
Erst heute habe ich gemerkt das Payback in meinem Punktekonto herumgespielt hat, ich verstehe es nur nicht:


07.12.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH 10FACH PUNKTE auf Babyartikel! -27 °P

07.12.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH 10fach Puntke auf Babyartikel -27 °P

07.12.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH real,- familymanager 5fache Extrapunkte auf Drogerie -12 °P


07.12.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH 10FACH PUNKTE auf Frische! -360 °P
07.12.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH 10FACH PUNKTE auf Frische! 360 °P

07.12.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH Korrekturbuchung 66 °P

Dann hioer nochmal:
02.12.2012

real,- SB-Warenhaus GmbH Korrekturbuchung 100 °P 20.11.2012 real,- SB-Warenhaus GmbH

100 Extrapunkte bei real familymanger auf Pampers -100 °P

Das mit den Frische-Coupons ist je bekannt, aber der Rest ist sehr suspekt (wobei die Summe der gelöschten Punkte wieder der Korrekturbuchung entspricht).

Perfekt, dann kannst Du jetzt die Sachen zurückbringen und Dir das Geld wieder auszahlen lassen, ohne daß die Punkte storniert werden.
 

taxtasy

Aktives Mitglied
10.01.2010
129
4
moin,
hat jmd von euch schon mal den 100p begrüßungscoupon im telekom laden versucht, einzulösen? ein mitarbeiter wollte dies nicht tun, solange ich nicht auch den ZWEITEN telekom coupon mit abgebe, weil auf dem ANGEBLICH der notwendige aktionscode stehe, den er benötigt, um die 100p gutzuschreiben. kann das sein? danke!
 

MontyBurns

Reguläres Mitglied
24.02.2011
48
0
moin,
hat jmd von euch schon mal den 100p begrüßungscoupon im telekom laden versucht, einzulösen? ein mitarbeiter wollte dies nicht tun, solange ich nicht auch den ZWEITEN telekom coupon mit abgebe, weil auf dem ANGEBLICH der notwendige aktionscode stehe, den er benötigt, um die 100p gutzuschreiben. kann das sein? danke!

Ja, eingelöst und auch schon gebucht. Der Aktionscode ist nur für den anderen Coupon erforderlich. Für die 100 Punkte einfach das Feld Aktionscode freilassen.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
21
Ist das normal das wen man bei Amazon einen Gutschein einsetzt, das man dann keine Paybackpunkte bekommt?

Habe heute auf meinem PB Konto eine "Gutschrift" von 0 Punkten erhalten, der Kauf wurde mit einem Gutschein bezahlt.
 

GrandMasterLW

Reguläres Mitglied
09.11.2010
35
0
Ist das normal das wen man bei Amazon einen Gutschein einsetzt, das man dann keine Paybackpunkte bekommt?

Habe heute auf meinem PB Konto eine "Gutschrift" von 0 Punkten erhalten, der Kauf wurde mit einem Gutschein bezahlt.


Hast du evtl. Bücher bestellt? Einige Artikel sind von der Bepukntung ausgeschlossen
 

dau2010

Erfahrenes Mitglied
01.11.2010
522
0
Ich hatte heute ein unschönes Erlebnis in einer Essener Drogerie-Markt Filiale, als ich zwei Einkäufe mit mehreren, frisch gedruckten Wertschecks bezahlen wollte. Die wirklich sehr hübsche Kassiererin fragte mich nach einem Ausweis, obwohl ich keinerlei Artikel mit einer Altersbegrenzung kaufen wollte. Als ich nach dem Grund fragte, kam die Aussage, dass es vermehrt beim Wertscheck-Ausdruck zu Missbräuchen gekommen ist. Ab "höheren" Beträgen - was auch immer das heißen mag - müssen Paybackkonto-Inhaber und einlösende Person identisch sein!

Bei real,- ist das jedenfalls vorerst nicht der Fall, da es hierzu keine neue Orga gegeben hat!

Also die Masche mit dem Ausweis vorzeigen, lese ich in der Form zum ersten Mal, hat eine neue "Qualitätsstufe" bei DM und ist mir gänzlich neu :confused:
Dass für einen Wertscheckausdruck der Ausweis verlangt wird halte ich sogar von der rechtlichen Seite denk- und fragwürdig. Es handelt sich weder um den Verkauf oder die Abgabe von Alkohol oder Tabakwaren (und selbst da ist das Vorzeigen des Ausweis nur dann gerechtfertigt, wenn man wesentlich jünger als 18 Jahre aussehen würde!), und der Wertscheck ist in dem Fall wie ein Bargeldschein anzusehen. Der Wertscheck ist wie ein Barscheck: der Überbringer kann diesen Einlösen. Die Aussage, dass es beim Wertscheckausdruck vermehrt zu Missbräuchen gekommen sein sollte..also an der Stelle hätte ich meinerseits genauer nachgehakt und um ein kongretes Statement gebeten. Wie soll das gehen?! Etwa so wie bei den Banken wo gewisse Banden Vorschaltgeräte wie an den EC Automaten installieren und eine versteckte Kamera installieren um die PIN oder Anmeldedaten abzugreifen oder wie..und das dann genau am DM Servicepunkt mitten im Markt wo an der Decke mehrer DM Überwachungskameras installiert sind?! Und ab wann genau ist der Betrag denn "höher"?! Nee nee..also in dem Fall hätte ich direkt klar gemacht, dass der Ausweis im Auto ist, und wenn ich den Markt jetzt verlasse den Wertscheck, welcher mein Eigentum ist, mitnehme und der Einkauf als zu stornierend anzusehen ist. Man muss sich echt nicht immer alles gefallen lassen! Und so hübsch kann die Kassenfee gar nicht sein..und hätte diese darauf hin noch Anstallten gemacht den Wertscheck wieder auszuhändigen, so stehen genügend Zeugen bereits hinter einem in der Schlange und man sollte dann mal lauthals äußern, dass die nicht wieder Herausgabe als Diebstahl (Unterschlagung eines Zahlungsmittel!) an persönlichen Eigentum anzusehen ist. Du kannst schließlich auch jede x beliebige Payback Karte von jemand im Bekannten- / Verwandtenkreis zu dem Zweck des Einkauf bekommen haben.

Auf jedem Wertscheck steht der Wert, Name, die Paybacknummer, wann er erstellt wurde, wie lange er gültig ist, wievielen Punkten der Wertscheck entspricht...und "Einlösbar zur Zahlung in allen deutschen dm-Filialen. Rückgabe, Umtausch oder Ersatz bei Verlust nicht möglich." Der Wertscheck hat also klar den Stellenwert von Bargeld! Es steht nicht darauf, dass er nicht übertragbar ist. Du könntest diesen letztlich sogar bei ebay versteigern oder ersteigern!

Mir ist von einer neuen Orga bei DM generell nichts bekannt, und ich konnte gestern und heute einige höhere Wertschecks in 3 Filialen hier im Umkreis ohne jegliche Probleme einlösen. Dabei hatte ich nicht mal viel eingekauft und habe mir das "Kleingeld in Scheinen auszahlen" lassen :D Vielleicht solltest du, wenn möglich, besser die DM Filiale wechseln..auch wenn die Kassenfee dort sehr hübsch ist?!
 
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kariya

Aktives Mitglied
11.03.2010
207
0
Also die Masche mit dem Ausweis vorzeigen, lese ich in der Form zum ersten Mal, hat eine neue "Qualitätsstufe" bei DM und ist mir gänzlich neu :confused:
Dass für einen Wertscheckausdruck der Ausweis verlangt wird halte ich sogar von der rechtlichen Seite denk- und fragwürdig. Es handelt sich weder um den Verkauf oder die Abgabe von Alkohol oder Tabakwaren (und selbst da ist das Vorzeigen des Ausweis nur dann gerechtfertigt, wenn man wesentlich jünger als 18 Jahre aussehen würde!), und der Wertscheck ist in dem Fall wie ein Bargeldschein anzusehen. Der Wertscheck ist wie ein Barscheck: der Überbringer kann diesen Einlösen.
Schöne Ausführungen aber leider nicht ganz richtig. DM gewährt einen Rabatt von 10% aber nur einer ganz bestimmten Person, nämlich dem Inhaber des Payback Kontos von dem der Gutschein stammt. Ich finde es legitim wenn man verlangt, dass diese Person sich ausweist falls Zweifel an deren Identität bestehen. Man will schlicht einen Missbrauch verhindern. Machtest du u. U. einen Eindruck der Anlass zu Misstrauen gebietet?

Natürlich muss DM im Zweifel dann die Punkte oder den Betrag des Schecks zurückerstatten. Die Bedingungen um den 10% Rabatt zu gewähren können die aber gestalten wie sie möchten. Auf den Rabatt gibt es keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch.
 

CMDR

Neues Mitglied
02.03.2011
13
0
Schöne Ausführungen aber leider nicht ganz richtig. DM gewährt einen Rabatt von 10% aber nur einer ganz bestimmten Person, nämlich dem Inhaber des Payback Kontos von dem der Gutschein stammt.

Das ist doch sichergestellt. Die 10% Bonuspunke werden doch dem Paybackkonto des Karteninhabers (und nicht dem des Einlösers/Wertscheckausdruckers) gutgeschrieben.

Ich finde es legitim wenn man verlangt, dass diese Person sich ausweist falls Zweifel an deren Identität bestehen. Man will schlicht einen Missbrauch verhindern. Machtest du u. U. einen Eindruck der Anlass zu Misstrauen gebietet?

Also erstmal DARF es keinen Unterschied machen, ob ich im feinen Zwirn dort auftrete oder mit Jogginghose und Kapuzenjacke.

Wenn ich einen Wertscheck rechtmäßig besitze, so ist dieser anzunehmen. Es ist nicht untersagt, einen Wertscheck z. B. meiner Freundin einzulösen.

Mir ist es noch nicht passiert, aber wenn da eine an der Kasse herumspinnen sollte, sollte sie ein paar gute Argumente FÜR eine Berechtigung der Ausweiskontrolle parat haben.

Wie soll im Übrigen der zu verhindernde Mißbrauch vonstatten gehen?

CU

CMDR
 

dau2010

Erfahrenes Mitglied
01.11.2010
522
0
Schöne Ausführungen aber leider nicht ganz richtig. DM gewährt einen Rabatt von 10% aber nur einer ganz bestimmten Person, nämlich dem Inhaber des Payback Kontos von dem der Gutschein stammt. Ich finde es legitim wenn man verlangt, dass diese Person sich ausweist falls Zweifel an deren Identität bestehen. Man will schlicht einen Missbrauch verhindern. Machtest du u. U. einen Eindruck der Anlass zu Misstrauen gebietet?

Natürlich muss DM im Zweifel dann die Punkte oder den Betrag des Schecks zurückerstatten. Die Bedingungen um den 10% Rabatt zu gewähren können die aber gestalten wie sie möchten. Auf den Rabatt gibt es keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch.

Das sehe ich aus einem etwas anderen Blickwinkel. Um "10% Rabatt" geht es bei der "10% Punkteaktion" Vordergründig jedenfalls offiziell nicht. Jedenfalls taucht das Wort "Rabatt" mit keiner Silbe in den "PAYBACK Service-Wochen" Statuten auf. Es geht hier um den Erhalt von 10% Extra Punken für den Wertscheckausdruck. Dem Inhaber der Paybackkarte werden rechtmässig über das System "Ihrem PAYBACK Punktekonto rund zwei Wochen nach Ablauf der Aktion automatisch gutgeschrieben." Somit hat weder die Kassenfee noch die Marktleitung vor Ort einen aus meiner Sicht berechtigten Anspruch sich den Ausweis vorzeigen zu lassen. Oder werden demnächst künftig bei "höheren Beträgen" die du in Bargeld bezahlst gleich die Personalien (vorzeigen des Ausweis) "sicherheitshalber aufgenommen, weil z.B. so viel Falschgeld im Umlauf ist und derjenige nicht der eigentliche Eigentümer des Bargelds ist. Und wie schon erwähnt, muss der Überbringer des Wertscheck nicht gleich der Inhaber des Paybackkonto sein. Denn den Wertscheck kann ich gänzlich auch ohne Paybackkarte einlösen. Es steht auch nichts auf dem Wertscheck, dass ich diesen nicht weiterveräussern oder mir von einer anderen Person einen erweben darf. Sonst müsste das klipp & klar drauf stehen, so z.b. dass jeder einzelne Wertscheck personalisiert ist, eine Veräusserung oder der Erwerb eines solchen untersagt ist...und "nur in Verbindung mit dem Ausweis" einzulösen ist.

Über das "Man will schlicht einen Missbrauch verhindern." musste ich schmunzeln. Denn wer hier letztlich wen missbraucht bin ich mir im Fall von Payback und den Partnern manchmal gar nicht so sicher ;)
 

kariya

Aktives Mitglied
11.03.2010
207
0
Somit hat weder die Kassenfee noch die Marktleitung vor Ort einen aus meiner Sicht berechtigten Anspruch sich den Ausweis vorzeigen zu lassen.
Na ja, die haben das Hausrecht und können vieles tun oder lassen. Natürlich dürfen die sich auch ihre Kunden aussuchen. Die können dich sogar des Ladens verweisen. Ganz ohne "berechtigten Anspruch" - einfach so.

Ergo: nicht aufregen, anderen Markt suchen.
 
Zuletzt bearbeitet:

CMDR

Neues Mitglied
02.03.2011
13
0
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American Express Payback Card
Na ja, die haben das Hausrecht und können vieles tun oder lassen. Natürlich dürfen die sich auch ihre Kunden aussuchen. Die können dich sogar des Ladens verweisen. Ganz ohne "berechtigten Anspruch" - einfach so.

Nein, das ist nicht so!

Ein Hausverbot kann in einem Ladengeschäft nur dann erteilt werden, wenn der betreffende Kunde den Betriebsablauf stört.

Das völlig legitime Einlösen eines Wertschecks ist keine solche Störung.

Unabhängig davon muß DM, selbst wenn ein wirksames Hausverbot bestünde, den Wertscheck trotzdem einlösen. Zur Not per Post.

CU

CMDR