Amex: Automatisierte Sperren, verwahrtes Guthaben – strukturelles Problem?

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Txm

Reguläres Mitglied
18.03.2025
32
81
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Nur zur Einordnung – damit kein falscher Eindruck entsteht: Was ich hier dokumentiere, ist keine persönliche Angelegenheit, sondern eine rechtlich relevante Fragestellung im Umgang mit Kundengeldern nach Vertragsbeendigung. Es geht nicht um Gekränktheit, sondern um Struktur, Transparenz und Vertragspraxis.

Konkret geht es um Folgendes:
– Zwei Sperren und Kündigungen durch Amex, einmal im Dezember 2023, erneut im Dezember 2024 – jeweils bei verschiedenen Kartenverhältnissen,
– ohne Zahlungsverzug, ohne Vertragsverstoß,
– aber jeweils verbunden mit der Forderung nach (ungeschwärzten) Kontoauszügen, obwohl kein konkreter Anlass genannt wurde,
– dazwischen (Mai 2024) wurde mir – trotz vorheriger Sperre – erneut freiwillig eine neue Karte ausgestellt, ohne Auflagen oder Einschränkungen,
– was die Risikobewertung aus Dezember 2023 in Frage stellt,
– einbehaltenes Guthaben trotz entfallendem Zahlungszweck,
– DSGVO-Auskünfte wurden unvollständig und größtenteils geschwärzt erteilt – trotz mehrfacher Aufforderung,
– ähnliche Fälle liegen mir aus dem direkten Umfeld vor – es handelt sich also offenbar nicht um einen Einzelfall,
– interne Risikokriterien wurden nicht offengelegt,
– die AGB setzen mit der Formulierung „deutlich erhöhtes Risiko“ eine Schwelle unterhalb des gesetzlich verlangten Maßstabs („wesentlich erhöhtes Risiko“ gemäß § 675k BGB),
– was möglicherweise gegen § 675e BGB verstößt und damit auch wettbewerbsrechtlich relevant sein könnte,
– trotz nachweislicher Einbindung der obersten Führungsebene – namentlich der Geschäftsleitung – erfolgte keine erkennbare Reaktion oder inhaltliche Klärung.

Vertraglich und rechtlich relevant:
Zweckgebundene Vorabüberweisungen zur Deckung erwarteter Monatsabrechnungen sind nicht unzulässig – solange sie nicht verzinst oder dauerhaft verwahrt werden, handelt es sich nicht um Einlagengeschäfte im Sinne des KWG. Problematisch wird es erst, wenn der Vertragszweck durch Sperre oder Kündigung entfällt – und die Gelder dennoch einbehalten werden. Dann entsteht eine faktische Verwahrung ohne Rechtsgrundlage.

Zur Lizenzfrage:
Amex Germany ist keine deutsche Bank, sondern eine Zweigniederlassung der American Express Europe S.A. mit Sitz in Luxemburg – vollständig lizenziert und über das EU-Passporting berechtigt, Zahlungsdienste auch in Deutschland zu erbringen. Eine gesonderte E-Geld-Lizenz in Deutschland ist dafür nicht erforderlich. Aufsichtsrechtlich zuständig ist daher nicht nur die BaFin, sondern bei Bedarf auch die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF.

Zur internen Logik des Vorgehens:
Wenn Amex von einem wesentlich erhöhten Ausfallrisiko im Sinne von § 675k BGB ausgegangen ist, hätte das auf konkreten, objektiv nachvollziehbaren Anhaltspunkten beruhen müssen. Denn: Die gesetzliche Schwelle ist kein subjektiver Einschätzungsrahmen, sondern verlangt tatsächliche, überprüfbare Gründe, nicht bloße Annahmen. Amex darf hier nicht „meinen“, sondern muss belegen. Stattdessen wurde versucht, über Auskunftsforderungen (z. B. ungeschwärzte Kontoauszüge) faktisch Druck aufzubauen – ohne konkreten Vorwurf, aber mit massiven Folgen: Sperre, Kündigung, neue Karte, erneut Sperre.
Diese Abfolge lässt sich nicht mit konsistenter Risikopolitik erklären, sondern wirkt wie ein intransparentes Prüfverfahren mit rückwirkender Begründung.

Hinzu kommt: Nach der zweiten Sperre wurde mir ein Kulanzangebot über 1.500 € unterbreitet – ohne Begründung.
Ein solcher Betrag wird nicht ohne Anlass angeboten und steht im Widerspruch zur Darstellung, es habe objektive Gründe für das Vorgehen gegeben. Die Zahlung war zulässig, zweckgebunden und im Rahmen der Kundenbeziehung. Die entscheidende Frage beginnt dort, wo der Zahlungszweck entfällt – und das Geld trotzdem einbehalten wird.

Ich hätte nicht gedacht, dass sich das Thema so zuverlässig selbst trägt – danke dafür.
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.390
3.724
Vertraglich und rechtlich relevant:
Zweckgebundene Vorabüberweisungen zur Deckung erwarteter Monatsabrechnungen sind nicht unzulässig – solange sie nicht verzinst oder dauerhaft verwahrt werden, handelt es sich nicht um Einlagengeschäfte im Sinne des KWG. Problematisch wird es erst, wenn der Vertragszweck durch Sperre oder Kündigung entfällt – und die Gelder dennoch einbehalten werden. Dann entsteht eine faktische Verwahrung ohne Rechtsgrundlage.

Um täglich kündigbare Gelder aufzubewahren, wird eine E-Geld-Lizenz oder Banklizenz benötigt. Ich sehe bei Amex DE keine solche Lizenz. Du etwa (bitte mit Link zum Eintrag bei der Aufsichtsbehörde)?

Amex DE-Konten sind deshalb nicht standardmäßig (!) im Guthabenbereich nutzbar.


Amex Germany ist keine deutsche Bank, sondern eine Zweigniederlassung der American Express Europe S.A. mit Sitz in Luxemburg – vollständig lizenziert und über das EU-Passporting berechtigt, Zahlungsdienste auch in Deutschland zu erbringen. Eine gesonderte E-Geld-Lizenz in Deutschland ist dafür nicht erforderlich. Aufsichtsrechtlich zuständig ist daher nicht nur die BaFin, sondern bei Bedarf auch die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF.

Im Impressum von Amex DE steht, dass Amex DE in Spanien beheimatet ist.
Behauptest Du, dass Luxemburg zu Spanien gehört? Egal ob Mailand oder Madrid, Hauptsache Spanien?
 

Txm

Reguläres Mitglied
18.03.2025
32
81
Es geht in meinem Fall nicht um die Führung eines Guthabenkontos im klassischen Sinn, sondern um zweckgebundene Zahlungen zur Deckung erwarteter Monatsabrechnungen im Rahmen eines laufenden Vertrags.

Solche Vorabüberweisungen sind nach der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ausdrücklich erfasst – insbesondere unter Kategorie 3b „Ausführung von Zahlungsvorgängen ohne Kreditlinie“.

Einige sagen, Amex dürfe gar kein Geld annehmen, weil sie keine Bank sind oder keine „E-Geld-Lizenz“ hätten. Das stimmt so nicht ganz. Amex ist offiziell als Zahlungsdienstleister zugelassen – nicht als Bank, aber sie dürfen ganz legal Zahlungen annehmen, um damit z. B. Kartenkäufe abzurechnen. Sie brauchen dafür keine eigene deutsche Lizenz, weil sie das über eine Erlaubnis aus Spanien machen. Das nennt sich EU-Passporting – und ist völlig normal bei internationalen Anbietern. Kurzzeitig Guthaben zu haben, ist erlaubt – zum Beispiel, wenn man etwas zurückschickt und eine Rückzahlung bekommt. Oder wenn man freiwillig etwas mehr überweist, um die nächste Rechnung zu decken. Das ist kein Sparkonto, sondern nur eine Art „Zwischenstopp“ für das Geld, bevor es verrechnet oder zurückgezahlt wird. Verboten wäre nur, wenn Amex das Geld dauerhaft behalten würde, wie bei einem Sparkonto – das machen sie aber nicht. Sie zahlen es bei Kündigung oder Rückgabe normalerweise zurück. Wenn sie wirklich nichts annehmen dürften, dann müssten sie auch bei Rückerstattungen oder Kulanzgutschriften sofort alles zurückschicken – das tun sie aber auch nicht.

Amex darf folglich schon Geld annehmen – aber eben nur zum Abrechnen, nicht zum Sparen. Das ist auch vom Gesetz so vorgesehen. Also: Es ist kompliziert, aber nicht illegal.

Solange die Amex-Karte aktiv ist, ist alles klar: Man kann sie benutzen, bekommt am Monatsende eine Rechnung – und überweist vorher vielleicht schon mal Geld, um die Rechnung später direkt zu begleichen.

Das ist eine Zahlung mit Zweck – nämlich zur Begleichung der Monatsrechnung. Aber was passiert, wenn Amex die Karte sperrt oder kündigt, bevor die Rechnung kommt? Dann entfällt der Zweck – denn es gibt keine offene Forderung mehr, auf die das Geld angerechnet werden könnte. Das Geld liegt da nur noch rum.

Es wird nicht verrechnet, nicht genutzt, sondern einfach behalten. Das nennt man: Faktische Verwahrung.

Das bedeutet: Amex verwahrt das Geld faktisch – also in der Praxis – obwohl sie dazu keine rechtliche Grundlage mehr haben. Denn: Es gibt keinen Zahlungszweck mehr (weil keine Rechnung mehr kommt), und sie sind auch kein Sparinstitut, das Geld einfach so behalten darf. In dem Moment wird aus einer normalen Zahlung plötzlich etwas anderes: eine Aufbewahrung von Geld ohne Rechtsgrundlage – und das dürfte eigentlich nicht passieren.

…und das dürfte eigentlich nicht passieren – weil Amex dafür gar keine Zulassung hat. Sie sind kein Kreditinstitut und haben keine E-Geld-Lizenz, die sie berechtigen würde, Kundengelder dauerhaft aufzubewahren. Sobald also der Zahlungszweck wegfällt (z. B. durch Sperre oder Kündigung), dürfte das Geld nicht einfach liegen bleiben – sondern müsste unverzüglich zurückgezahlt werden.

Dass es trotzdem über Monate liegen blieb, ist keine Buchungspanne, sondern eine faktische Verwahrung ohne Rechtsgrundlage und aufsichtsrechtlich sehr relevant. Der Unterschied zwischen Zahlung, Verwahrung und Einlagengeschäft ist juristisch nicht neu – aber offenbar erklärungsbedürftig.

American Express Germany ist keine eigenständige deutsche Bank, sondern eine Zweigniederlassung der American Express Europe S.A. Die eigentliche Lizenz liegt bei der Banco de España, die auch als zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum benannt ist. Die Tätigkeit in Deutschland erfolgt über das EU-Passporting – eine gesonderte E-Geld-Lizenz in Deutschland ist daher nicht erforderlich. Für nationale Belange – etwa Beschwerden nach § 675c BGB – bleibt auch die BaFin ansprechbar. Das liegt nicht an Geografie, sondern am EU-Passporting: Unternehmen können in einem Land ansässig sein und in einem anderen beaufsichtigt werden. Das ist im Zahlungsdiensterecht gängige Praxis – auch wenn es auf den ersten Blick irritieren mag. Danke für den Hinweis zur tatsächlichen Aufsicht – der Blick ins Impressum klärt’s. Und nein: Luxemburg gehört nicht zu Spanien. Aber offenbar gehören manche Vorurteile hartnäckig zur Diskussion.

Schlichtung läuft.

Und doch bleibt das alles meist folgenlos. Warum?

Weil viele schweigen. Einige nehmen ein Kulanzangebot an. Andere haken es ab – in dem Glauben, sie seien „allein damit“.

So bleibt es dabei: Ein Anbieter mit erheblicher Marktmacht trifft weitreichende Entscheidungen – ohne nachvollziehbare Kriterien oder Transparenz.

Für mich ist das kein persönlicher Konflikt – sondern eine Frage von System, Verantwortung und Vertragspraxis. Und genau deshalb dokumentiere ich es – öffentlich, aber auch auf dem Dienstweg.
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.390
3.724
Einige sagen, Amex dürfe gar kein Geld annehmen, weil sie keine Bank sind oder keine „E-Geld-Lizenz“ hätten.

Nochmal: Hast Du einen Link zur Lizenz von Amex als Bank oder E-Geld-Institut? Gern auch eine von ES nach DE portierte Lizenz...

Das stimmt so nicht ganz. Amex ist offiziell als Zahlungsdienstleister zugelassen – nicht als Bank, aber sie dürfen ganz legal Zahlungen annehmen, um damit z. B. Kartenkäufe abzurechnen.

Niemand bestreitet, dass Amex DE eine portierte Lizenz als Zahlungsinstitut hat. Aber lediglich genau das. Amex darf, außer im Ausnahmefall (Rückerstattung Geld durch Händler, Chargeback), keine Konten im Guthaben führen, weil die Lizenz als Bank oder E-Geld-Institut fehlt!

Der Unterschied zwischen Zahlung, Verwahrung und Einlagengeschäft ist juristisch nicht neu – aber offenbar erklärungsbedürftig.

Leider verstehst Du nicht mal die Grundlagen davon.
Nochmal: Amex fehlt die Lizenz, Konten standardmäßig im Guthaben zu führen. Wenn Du das standardmäßig machst, fliegst Du raus. Ganz einfache Sache.
 

IAD_Flyer

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
473
905
HAM / IAD
Weil viele schweigen. Einige nehmen ein Kulanzangebot an. Andere haken es ab – in dem Glauben, sie seien „allein damit“.
Doch dieses Schweigen wollte TXM brechen. Die Kreditkarte, einst Symbol grenzenloser Souveränität, war ihm ohne Vorwarnung entzogen worden, weil er – unfassbar, unentschuldbar? – Geld darauf überwiesen hatte. Der Kundensupport: ein Echo aus Textbausteinen, stummes Raunen aus seelenlosen Chatfenstern.
TXM aber sah mehr – ein Muster, eine kalte Routine, eine stille Praxis, die jeden treffen konnte. Er war nicht wütend, nein – er war auserwählt… Er schrieb, immer wieder, fiebrig, mit der Inbrunst eines Mannes, der nicht mehr an Zufälle glaubt. Und während andere schwiegen, sprach er. Er gab all denen, die AMEX zu Opfer gefallen sind, ein Sprachrohr…
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.736
10.540
HAM
Zur internen Logik des Vorgehens:
Wenn Amex von einem wesentlich erhöhten Ausfallrisiko im Sinne von § 675k BGB ausgegangen ist, hätte das auf konkreten, objektiv nachvollziehbaren Anhaltspunkten beruhen müssen. Denn: Die gesetzliche Schwelle ist kein subjektiver Einschätzungsrahmen, sondern verlangt tatsächliche, überprüfbare Gründe, nicht bloße Annahmen. Amex darf hier nicht „meinen“, sondern muss belegen. Stattdessen wurde versucht, über Auskunftsforderungen (z. B. ungeschwärzte Kontoauszüge) faktisch Druck aufzubauen – ohne konkreten Vorwurf, aber mit massiven Folgen: Sperre, Kündigung, neue Karte, erneut Sperre.
Diese Abfolge lässt sich nicht mit konsistenter Risikopolitik erklären, sondern wirkt wie ein intransparentes Prüfverfahren mit rückwirkender Begründung.

Hinzu kommt: Nach der zweiten Sperre wurde mir ein Kulanzangebot über 1.500 € unterbreitet – ohne Begründung.
Ein solcher Betrag wird nicht ohne Anlass angeboten und steht im Widerspruch zur Darstellung, es habe objektive Gründe für das Vorgehen gegeben. Die Zahlung war zulässig, zweckgebunden und im Rahmen der Kundenbeziehung. Die entscheidende Frage beginnt dort, wo der Zahlungszweck entfällt – und das Geld trotzdem einbehalten wird.

Ich hätte nicht gedacht, dass sich das Thema so zuverlässig selbst trägt – danke dafür.

Belegen muss dein Vertragspartner überhaupt nichts, da in Deutschland für die Führung eines Kartenkontos kein Kontrahierungszwang besteht. Sprich, einer Gesellschaft steht es frei, mit dir ein Vertragsverhältnis einzugehen oder auch nicht und auch dieses zu beenden. Da Du ja leider außer Anschuldigungen und Behauptungen nichts vorlegst, was uns den Nachweis erbringen würde, dass kein schuldhaftes Versäumnis oder oder einen Verstoß gegen die AGB oder anderer, ggf. aufsichtsrechtlich relevanter Fragestellungen vorlag, bleibt es bei deiner Meinungsäußerung. Ich persönlich hätte schon nach der ersten Kartenkündigung auch von meiner Seite auf ein Geschäftsverhältnis verzichtet. Warum Dir AMEX so wichtig war und ist, dass Du so viel Zeit und Geld in dieses Thema steckst, erschließt sich wohl vielen von uns nicht. Im Übrigen lasse ich noch den Hinweis da, dass Dir als Verbraucher das Zitieren der Gesetzestexte nichts hilft - wenn Du meinst, Dir wäre kein Recht gewährt worden - warum reichst Du dann keine Klage ein? Lass mich raten - es gibt doch etwas, was AMEX vor Gericht vorlegen könnte.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.574
7.091
SNA
Warum Dir AMEX so wichtig war und ist, dass Du so viel Zeit und Geld in dieses Thema steckst, erschließt sich wohl vielen von uns nicht.
Wie Patrick Bateman schon sagte: „I never go out without a reservation!“ Und wer will schon dumm aus der Wäsche gucken weil er keine Karte auf den Teller werfen kann :yes:
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