EU Fluggastrechte / Annullierung

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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.753
2.514
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Sowas habe ich noch nie gehört. Für den Rückflug ab einer Außenstation könnte ich das aufgrund von Mangel an Ersatz noch nachvollziehen. Sobald es aber wieder um einen Flug ab einem Hub/der Basis geht eher nicht.

Hast du da ne Quelle zu?

wurde bereits verlinkt, auch im zitierten Betrag direkt unter deinem Beitrag
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
553
434
NUE
www.anisearch.de
400% ist schon erstaunlich niedrig. Meine damit nicht mal die ULCC-Preise, selbst bei Legacy-Carriern kosten kurzfristig gebuchte Flüge durchaus öfter mal mehr als das vierfache von dem, was man vielleicht ein halbes Jahr vorher für einen Hin- und Rückflug gezahlt hat.

Und was ist mit "400 % des ursprünglichen Flugscheinpreises" genau gemeint? Der Gesamtpreis? Oder nur der Preis für die Teilstrecke, die ausgefallen ist? Wenn ich jetzt z.B. nen 400€ Roundtrip gebucht habe und mein Hinflug gestrichen wird, kann ich dann für 1600€ einen neuen Oneway-Flug buchen? Oder nur für 800€, weil der Hinflug nur als Hälfte abrechnet wird?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.753
2.514
Und was ist mit "400 % des ursprünglichen Flugscheinpreises" genau gemeint? Der Gesamtpreis? Oder nur der Preis für die Teilstrecke, die ausgefallen ist? Wenn ich jetzt z.B. nen 400€ Roundtrip gebucht habe und mein Hinflug gestrichen wird, kann ich dann für 1600€ einen neuen Oneway-Flug buchen? Oder nur für 800€, weil der Hinflug nur als Hälfte abrechnet wird?

Beim Return-Flug für 400€ wird dir die Airline sagen, dass der Hinflug 50€ kostet und der Rückflug 350€.
Daher eig. 4 x 50€ = 200€

Da aber bei den 50€ noch 40€ YQ drin sind, und laut Airline nur auf den ausgewiesenen "echten" Ticket-Preis abzustellen ist -> würde man dir eine Ersatzbuchung bis zu 4 x 10€ erstatten können.

etwas überspitzt formuliert aber so wird es laufen, wenn da nicht noch was geändert wird
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.598
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Diese Obergrenze wäre tatsächlich höchst problematisch.

400% sind ja so schnell erreicht, dass es sich sogar häufig lohnen würde, bereits gebuchte Passagiere zugunsten neuer Buchungen stehen zu lassen.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
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Das wäre eine massive Verschlechterung.
Stimmt. Betroffen wären aber vor allem Billigheimer-Tickets. Schon im normalen Preissegment dürfte es sich für Airlines kaum lohnen, Paxe auf diese Weise kurzfristig auszuboten (zumal ja bei Denied Boarding auch noch die Entschädigung käme). Fürchten müssen sich vor allem die Kunden von FR, Wizz und Co. (die ich z.B. grundsätzlich nicht/kaum fliege).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Diese Obergrenze wäre tatsächlich höchst problematisch.

400% sind ja so schnell erreicht, dass es sich sogar häufig lohnen würde, bereits gebuchte Passagiere zugunsten neuer Buchungen stehen zu lassen.
Im normalen Preissegment eher nicht. Zumal ja dann auch zusätzlich zum neuen Ticket eine Entschädigung fällig wäre.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
741
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Ist denn sichergestellt dass diese Regelung so kommt?
Bisher hat das EU Parlament ja in der Tat Verschlechterungen verhindert.
 
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monsterschradde

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
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Und vor allem, wie soll man denn bei Awardtickets die 400% Grenze bemessen? Da ist doch schon wieder der Weg bis in die oberen Instanzen abzusehen... :rolleyes: Und bis dahin jede Menge Chaos.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.598
7.048
Im normalen Preissegment eher nicht. Zumal ja dann auch zusätzlich zum neuen Ticket eine Entschädigung fällig wäre.
Vielleicht nicht innerdeutsch oder innerhalb Europas. Auf Langstrecken in C dagegen durchaus vorstellbar. Da liegt zwischen BK P und BK J gerne mal Faktor 5-6.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
30.492
22.463
www.red-travels.com
Betroffen wären aber vor allem Billigheimer-Tickets. Schon im normalen Preissegment dürfte es sich für Airlines kaum lohnen, Paxe auf diese Weise kurzfristig auszuboten (zumal ja bei Denied Boarding auch noch die Entschädigung käme).

selbst der 100€ LH oneway kann schnell kurzfristig 1200€ kosten…

Selbst beim Iren gibts Flüge jenseits von gut und böse.

Aber das Thema ist doch eh noch nicht wasserfest.
 

Peanutbutter

Erfahrenes Mitglied
12.02.2020
3.285
4.086
Bin mal sehr gespannt, hab gestern mal Entschädigung bei Swiss angefragt da die mir "damals" im März ne Woche vorher Flug annuliert haben nach TLV.
Bisherige Antwort "wir konnten keine Störung im Flugverkehr finden, können sie genauer erklären?"

Auch lustig. Glaube zwar weiterhin das die einfach sagen "höhere Gewalt/Krieg" aber laut Forenanwalt gilt das ja nicht so einfach.

Vielleicht kriegt man da ja trotzdem noch bisschen Kohle raus.
 
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vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.215
783
MUC
Wie läuft es bei euch mit den Kompensations-Claims aus der Schließung der LH Cityline? Bei mir hat es 4 Flüge betroffen, die innerhalb der 7-Tage Fensters gecancelt wurden. Für den ersten der vier Flüge ging sowohl die Bestätigung als auch die Auszahlung innerhalb etwas mehr als einer Woche durch. Bei den anderen 3 Flügen war wohl das Geld alle. Da ist jetzt seit fast 2 Monaten komplett Ruhe gewesen und nun kam die Antwort, dass die Umstände leider außerhalb des Einflussbereiches von LH liegen (nachdem ich an der Hotline genervt habe). :rolleyes:
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
741
472
Wie läuft es bei euch mit den Kompensations-Claims aus der Schließung der LH Cityline? Bei mir hat es 4 Flüge betroffen, die innerhalb der 7-Tage Fensters gecancelt wurden. Für den ersten der vier Flüge ging sowohl die Bestätigung als auch die Auszahlung innerhalb etwas mehr als einer Woche durch. Bei den anderen 3 Flügen war wohl das Geld alle. Da ist jetzt seit fast 2 Monaten komplett Ruhe gewesen und nun kam die Antwort, dass die Umstände leider außerhalb des Einflussbereiches von LH liegen (nachdem ich an der Hotline genervt habe). :rolleyes:
Gar nicht diskutieren. Es würde mir zwar in den FIngern jucken, dem LH Kundenservice ein paar Takte dazu zu sagen. Aber das ist unprofessionell ;).

MIr hilft immer Dr. Böse. Ich würde da nicht mehr einen Tag fackeln :) Heute noch die drei Emails fertig machen und Frist setzen. Danach drei Klagen gleichzeitig einreichen. Feierabend :)
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.215
783
MUC
Gar nicht diskutieren. Es würde mir zwar in den FIngern jucken, dem LH Kundenservice ein paar Takte dazu zu sagen. Aber das ist unprofessionell ;).

MIr hilft immer Dr. Böse. Ich würde da nicht mehr einen Tag fackeln :) Heute noch die drei Emails fertig machen und Frist setzen. Danach drei Klagen gleichzeitig einreichen. Feierabend :)
Ich habe es heute morgen schon abgegeben. Die Antwort an den LH Kundenservice habe ich mir auch gespart. Das ist müßig. Ich glaube nicht, dass sich dort jemand sagt: "Oh, irre peinlicher Fehler. Erst haben wir dem Kunden zwei Wochenenden versaut, weil er wegen uns schon Sonntags anreisen musste und dann tun wir auch noch so, als könnten wir nichts dafür, obwohl wir selbst die Airline platt gemacht haben."

Der Fisch stinkt halt vom Kopf.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.375
3.712
Danach drei Klagen gleichzeitig einreichen.
Dann aber die Klagen an die Gerichte verteilen, sonst kommen die mit §260 ZPO um die Ecke und es wird doch nur ein Fall.

Aber einmal zur Zahlung mit Frist auffordern und dann klagen (lassen) fertig dann bezahlt LH innerhalb von vier Wochen nach Flugtag.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.169
710
jwd
Dann aber die Klagen an die Gerichte verteilen, sonst kommen die mit §260 ZPO um die Ecke und es wird doch nur ein Fall.

Aber einmal zur Zahlung mit Frist auffordern und dann klagen (lassen) fertig dann bezahlt LH innerhalb von vier Wochen nach Flugtag.
Was spricht denn gegen eine Mail und anschließend eine Klage? Bei 3 Klagen musst Du 3x Gerichtskosten vorstrecken und warten, bis sie wieder erstattet werden und bis dahin im Blick behalten.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.375
3.712
Was spricht denn gegen eine Mail und anschließend eine Klage? Bei 3 Klagen musst Du 3x Gerichtskosten vorstrecken und warten, bis sie wieder erstattet werden und bis dahin im Blick behalten.
Gar nichts spricht dagegen, aber wenn du drei Klagen gegen den gleichen Gegner einreichst, kann das Gericht mit der Klagehäufung um die Ecke kommen, dann hast du ein Verfahren.

Darum verteile ich die Verfahren auf verschiedene Gerichte wenn möglich, erleichtert auch die Übersicht.
 
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LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
768
253
Wie ist denn die Erfolgsaussicht bei einer Mail an Lufthansa? Insbesondere, wenn die initiale Geltendmachung der Kompensation wegen höherer Gewalt/Wetter abgelehnt wurde?

Frage deswegen, weil ich diesen Fall gerade habe:
Waren auf LH762 am 13.6. gebucht. Wurde am Vorabend annulliert. Umbuchungsvorschlag der LH sah eine Alternative über ZRH vor mit LX in Eco (statt PE) mit Ankunft 24h später als ursprünglich gebucht.
Über die Hotline konnte ich eine "bessere" Alternative erreichen: mit LH und AI über FRA in PE mit Ankunft knapp 11h später als ursprünglich gebucht.

LH hat meinen Kompensationsanspruch abgelehnt mit der Begründung höhere Gewalt/Wetter. Allerdings sind sämtliche anderen Flüge der LH Gruppe an diesem Tag pünktlich nach DEL geflogen. Die beiden LX Flüge sogar vor der STA. Auch in MUC gab es am 13.6. kein schlechtes Wetter. Mit diesem Argument hatte ich der LH Absage widersprochen.

Ändert LH erfahrungsgemäß auch mal ihre Meinung oder bleiben sie immer bei der ursprünglichen Ablehnung?
 

Schoizi

Erfahrenes Mitglied
28.04.2016
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936
54
Hamburg
Gar nichts spricht dagegen, aber wenn du drei Klagen gegen den gleichen Gegner einreichst, kann das Gericht mit der Klagehäufung um die Ecke kommen, dann hast du ein Verfahren.

Darum verteile ich die Verfahren auf verschiedene Gerichte wenn möglich, erleichtert auch die Übersicht.
Ich verstehe das Problem nicht.
Kann man nicht alle drei Forderungen in einer Klage zusammenfassen ?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.375
3.712
Kann man nicht alle drei Forderungen in einer Klage zusammenfassen ?
Doch natürlich geht das sowieso, es ging ja darum jeden Anspruch in einer gesonderten Klage geltend zu machen.

Letzteres kann eben durch das Gericht ausgehebelt werden wenn sich die Klagen gegen den gleichen Gegner vor dem gleichen Gericht statt finden.
Ändert LH erfahrungsgemäß auch mal ihre Meinung oder bleiben sie immer bei der ursprünglichen Ablehnung?
Nun es gibt etwas, was die Meingung ändert, du gibst die Sachen an einen fähigen Rechtsanwalt deines Vertrauens ab, der reicht Klage ein und einen Tag nachdem die Klage zugestellt wurde kommt der LH Anwalt und schreibt man will aus "kundendienstlichen Gründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" den ganze Forderung bezahlen.

Diese Erkenntnis basiert auch zehn Verfahren innerhalb der letzten 12 Monate tendenz steigend.

Mein Anwalt hält die Übersicht :D
Ich glaube bei Anwälten wird auch nie das eigene Aktenzeichen vergessen, ich hatte jetzt schon zwei Vorgänge in Köln, wo mein eigenes Aktenzeichen nicht zu finden ist, wahrscheinlich achten die Privatpersonen nicht so genau darauf, bzw. gehen davon aus das es nicht mehr als ein Verfahren gibt.

Aber kurz bei Gericht anrufen löst das immer.
 
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