EU Fluggastrechte / Annullierung

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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.669
7.123
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Das wäre dann so wie bei den ganz billigen Tickets. Aber ich glaube. Du meinst letztlich auch eher C/F-Schnäppchen (also "billige" teure Tickets)?

Klar, der C-Return für z.B. 1200 € ist auf einer begehrten Strecke, wenn längst alle billigen Buchungsklassen weg sind, wohlmöglich auch für knapp 5000 € nicht mehr zu haben. Doch auch hier kommt ja noch die Entschädigungszahlung on top, was die Marge weiter reduziert und zumindest mit Statuskunden werden die meisten Legacy-Carrier das wohl nicht machen (oder vielleicht möchte ich mir das nur nicht vorstellen?)
Es geht gar nicht mal um Absicht / Vorsatz.

Auch nicht absolute Schnäppchen sondern einfach langfristig gebuchte C Tickets in BK P. Der Unterschied zwischen P und J kann schnell mal Faktor 5 sein.

Dazu kommt dann noch, dass es gleich um 4 stellige Beträge geht. Wenn man das 20€ Ticket für 150€ neu buchen muss und dabei 70€ verliert, ist das ärgerlich. Wenn es aber um je 1000€ für 4 Personen geht, sieht es schon anders aus.

Weiterhin ist auf bestimmten Strecken auch mit 3 oder 4 Wochen Vorlauf nichts bezahlbares mehr zu finden. Wenn man Weihnachten nach CPT will und der Flug wird 16 Tage vor Abflug storniert, gibt es keine 600€ und die 400% reichen auch nicht aus.
 
Zuletzt bearbeitet:

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
1.185
1.862
Es geht gar nicht mal um Absicht / Vorsatz.

Auch nicht absolute Schnäppchen sondern einfach langfristig gebuchte C Tickets in BK P. Der Unterschied zwischen P und J können schnell mal Faktor 5 sein.

Dazu kommt dann noch, dass es gleich um 4 stellige Beträge geht. Wenn man das 20€ Ticket für 150€ neu buchen muss und dabei 70€ verliert, ist das ärgerlich. Wenn es aber um je 1000€ für 4 Personen geht, sieht es schon anders aus.

Weiterhin ist auf bestimmten Strecken auch mit 3 oder 4 Wochen Vorlauf nichts bezahlbares mehr zu finden. Wenn man Weihnachten nach CPT will und der Flug wird 16 Tage vor Abflug storniert, gibt es keine 600€ und die 400% reichen auch nicht aus.
Ich hätte, ohne ein Experte für solche Fares zu sein, mit Faktor 2,5-3 gerechnet, aber da gibt es sicher je nach Strecke auch gewaltige Unterschiede.
 

alxms

Erfahrenes Mitglied
23.10.2016
1.005
1.946
HAM / MUC / MOW
Es gibt ja wirklich viele Fälle, in denen die 400%-Grenze Quatsch ist. Es fängt ja schon damit an, dass sich die 400% höchstwahrscheinlich auf den anteiligen Preis des Hin- oder Rückflugs beziehen (wie genau? unklar), während die gleichen Airlines sich Oneway-Buchungen teilweise genauso fürstlich vergüten lassen wie Returns. Da sind aus den 400% schnell 200% geworden. Da muss es auch gar nicht mehr um irgendwelche Billigtickets gehen, ich wage eher die Behauptung, dass der Großteil der Reisenden dadurch im Falle von Unregelmäßigkeiten schlechter gestellt werden - zumal es, wie beschrieben, den Airlines überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet, Passagiere ohne größeren Schaden stehenzulassen.
 

emmdee

Erfahrenes Mitglied
04.01.2022
390
433
In Deutschland sind die Flugpreise allein von 2019 bis 2024 lt. statista um etwa 56 Prozent gestiegen.

Nach rund 20 Jahren die Ausgleichszahlungen weiterhin in der Höhe Stand 2004 zu belassen, ist ein weiterer Minuspunkt, verursacht vom Europäischen Parlament. Das kann man insgesamt nicht als positives Verhandlungsergebnis verkaufen.
 
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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
12.397
12.050
LEJ
In Deutschland sind die Flugpreise allein von 2019 bis 2024 lt. statista um etwa 56 Prozent gestiegen.

Nach rund 20 Jahren die Ausgleichszahlungen weiterhin in der Höhe Stand 2004 zu belassen, ist ein weiterer Minuspunkt, verursacht vom Europäischen Parlament. Das kann man insgesamt nicht als positives Verhandlungsergebnis verkaufen.
Gut, die Flugpreise sind um 56% gestiegen, die Ausgleichszahlungen nicht.
Bei deinem Vergleich solltest du die Flugpreise aufdröseln, was Airlineerhöhungen sind und was die Erhöhung von Steuern und Gebühren sind. Danach sieht das Bild anders aus.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
798
514
Es gibt ja wirklich viele Fälle, in denen die 400%-Grenze Quatsch ist. Es fängt ja schon damit an, dass sich die 400% höchstwahrscheinlich auf den anteiligen Preis des Hin- oder Rückflugs beziehen (wie genau? unklar), während die gleichen Airlines sich Oneway-Buchungen teilweise genauso fürstlich vergüten lassen wie Returns. Da sind aus den 400% schnell 200% geworden. Da muss es auch gar nicht mehr um irgendwelche Billigtickets gehen, ich wage eher die Behauptung, dass der Großteil der Reisenden dadurch im Falle von Unregelmäßigkeiten schlechter gestellt werden - zumal es, wie beschrieben, den Airlines überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet, Passagiere ohne größeren Schaden stehenzulassen.
Wir werden dieses Thema 100% vorm.
EuGH sehen 🙂
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
1.117
836
ZUG / CH
flightdiary.net
Darf ich hier mal um euren Rat fragen: Ich bin wirklich nicht einer, der wegen jeder Verspätung sofort Entschädigungen einfordert. Mich verärgert aber in diesem Falle vor allem die Antwort von LX, die ich für rechtlich falsch halte, aber vielleicht seht ihr das anders:

Folgendes Ereignis: Flug LX ZRH-SJJ. Wir waren bereits auf der Startbahn, als der Pilot den Start abbrach. Er sagte, er höre ein seltsames Geräusch und wolle deshalb kein Risiko eingehen. Wir warteten zuerst etwa 30 Minuten auf einem Standplatz. Danach kam die Durchsage, dass man versuche herauszufinden, woher das Geräusch komme.

Nach weiteren rund 30 Minuten hiess es, das Geräusch sei immer noch vorhanden und man könne die Ursache nicht finden. Deshalb fuhren wir zurück ans Gate und alle Passagiere mussten aussteigen. Das Flugzeug wurde anschliessend mehrere Stunden überprüft.

Offenbar wurde kein Fehler gefunden oder das Problem behoben, denn später konnten wir doch noch starten. Am Ende kamen wir mit etwas mehr als vier Stunden Verspätung in Sarajevo an.

Ich habe danach bei Swiss eine Entschädigung beantragt, da die Verspätung nach meinem Verständnis auf ein technisches Problem zurückzuführen war und somit in den Verantwortungsbereich der Airline fällt.

LX schickt mir folgende Antwort:

Grüezi Herr XX

(...)

Ihr Anliegen habe ich nochmals geprüft und kann Ihnen mitteilen, dass die Verzögerung auf eine vom verantwortlichen Kapitän angeordnete Sicherheitsüberprüfung zurückzuführen ist. Eine solche Entscheidung wird stets vorsorglich getroffen, wenn ein potenzielles Sicherheitsrisiko nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann. Die durchgeführte Inspektion ergab keine Auffälligkeiten, weshalb der Flug anschliessend wie geplant fortgesetzt werden konnte. Die Massnahme diente ausschliesslich der Gewährleistung der Sicherheit aller Passagiere und der Besatzung.

Gemäss der EU-Verordnung 261/2004 stellen sicherheitsbedingte Massnahmen, die durch den Kapitän im Interesse der Flugsicherheit veranlasst werden, einen aussergewöhnlichen Umstand dar. In diesen Fällen liegt ein Ereignis vor, das ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt, sodass kein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht.

Uns ist bewusst, dass wir darlegungs- und beweispflichtig sind und werden dieser Verpflichtung auch gegenüber den Behörden nachkommen. Eine weitere Stellungnahme zu dieser Flugunregelmässigkeit werden wir nur direkt gegenüber dem Amt für Zivilluftfahrt beziehen.

(...)

Ich bin selbst Anwalt und spiele aus Prinzip und aus rechtlichem "Interesse" mit dem Gedanken, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen. Wie seht ihr das? Hat LX Recht mit ihrem Argument, dass eine sicherheitsbedingte Überprüfung des Fliegers ein aussergewöhnlicher Umstand darstelle? Für mich ist dies doch gerade ein klassischer Fall eines (vermuteten) technischen Defekts, für welcher die Airline verantwortlich ist.

Danke für eine kurze Einschätzung.
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
2.585
2.199
LX beruft sich halt immer auf CH-Gesetzsprechung, und wir wissen ja, dass LX ein Urteil scheut und idR davor einbricht.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann war es eben ein D oder EU Gericht, welches technischen Mängeln den Status "aussergewöhnlichen Umstand" abgesprochen hat - weshalb LX sich das herausnimmt, solche Fälle abzulehnen.

Ich hatte mal einen Fall, bei dem ich in LHR festsass, weil der Vogel nicht aus ZRH kam (wegen technical). Hab nach einer ähnlichen Antwort via BAZL den Claim gemacht. Dauerte knapp 2 Monate, dann gabs 250€ aufs Konto - ohne Info/Bescheid.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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4.539
Düsseldorf
www.drboese.de
... aber es war doch so schön einfach, mit Klicki-Bunti den Auftrag zu erteilen. Und es wurde ja nur eine Provision von (in vielen Fällen) rund 50% abgezogen.....

Wenn ich bei Gericht bin, habe ich das immer wieder, dass ich etwas zu früh da bin und einen Termin vorher bereits beobachten kann. Dort sehe ich dann meine zukünftigen Mandanten, die nämlich auf keinen Fall wieder so ein Gekasperle mit einem Dienstleister durchmachen wollen, für den sie durch die halbe Republik reisen mussten.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
798
514
... aber es war doch so schön einfach, mit Klicki-Bunti den Auftrag zu erteilen. Und es wurde ja nur eine Provision von (in vielen Fällen) rund 50% abgezogen.....

Wenn ich bei Gericht bin, habe ich das immer wieder, dass ich etwas zu früh da bin und einen Termin vorher bereits beobachten kann. Dort sehe ich dann meine zukünftigen Mandanten, die nämlich auf keinen Fall wieder so ein Gekasperle mit einem Dienstleister durchmachen wollen, für den sie durch die halbe Republik reisen mussten.
In der Tat muss ich berichten. @kexbox hat mir schon zweimal Geld von der Lufthansa eingesammelt. Jedes Mal ist LH bei Gericht (vor der Ansetzung des Verhandlungstermins) eingeknickt. Mein Kollege hat seine beiden Fällen (wir flogen zusammen) an flightright abgegeben. Still ruht der See :D
 
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alberben

Aktives Mitglied
11.03.2018
112
52
Moin,

bei einem Meilenticket gelten ja die gleichen Rechte wie für normale Tickets auch, jetzt muss man ja eben die Meilen zurück holen.
Gibt es auf Meilen genauso Verzugszinsen?

Ich habe einen Fall wo ich mit Lufthansa bzw. M&M nicht so recht weiter komme, Meilenticket mit Lufthansa nach Singapore es gibt eine Annullierung und Umbuchung 8-9 Stunden später.
Wir ändern den Plan buchen woanders neue Tickets nach Kuala Lumpur und beantrage die Erstattung der Tickets, bevor die Erstattung beatbeitet wird bucht Lufthansa nochmal um, jetzt mit Lufthansa und Singapore Airlines Flügen Ankunft nur noch rund zweieinhalb Stunden später.

Jetzt kommt von der Refundabteilung die Nachricht, ich könnte nicht EU Recht das Ticket zurück geben, weil die Verspätung nicht groß genug ist, weil sie ja jetzt mit den zweieinhalb Stunden rechnen.
Wenn sich das nicht noch bis zum August klärt braucht es den Rechtsweg.
Müssen jetzt Meilen auch mit 6,52% verzinst werden? wäre ja bei der Menge ein netter Zuschlag.
 
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Nitus

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04.04.2013
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39.186
MUC
Moin,

bei einem Meilenticket gelten ja die gleichen Rechte wie für normale Tickets auch, jetzt muss man ja eben die Meilen zurück holen.
Gibt es auf Meilen genauso Verzugszinsen?

Ich habe einen Fall wo ich mit Lufthansa bzw. M&M nicht so recht weiter komme, Meilenticket mit Lufthansa nach Singapore es gibt eine Annullierung und Umbuchung 8-9 Stunden später.
Wir ändern den Plan buchen woanders neue Tickets nach Kuala Lumpur und beantrage die Erstattung der Tickets, bevor die Erstattung beatbeitet wird bucht Lufthansa nochmal um, jetzt mit Lufthansa und Singapore Airlines Flügen Ankunft nur noch rund zweieinhalb Stunden später.

Jetzt kommt von der Refundabteilung die Nachricht, ich könnte nicht EU Recht das Ticket zurück geben, weil die Verspätung nicht groß genug ist, weil sie ja jetzt mit den zweieinhalb Stunden rechnen.
Wenn sich das nicht noch bis zum August klärt braucht es den Rechtsweg.
Müssen jetzt Meilen auch mit 6,52% verzinst werden? wäre ja bei der Menge ein netter Zuschlag.

Nach meinem Verständnis sind Verzugszinsen auf einen realen Schaden, der in Euro bzw. einer relevanten Währung zu beziffern ist, anzuwenden. Auch wenn es in unserer Bubble logisch erscheinen mag, Verzugszinsen auf Meilen anwenden zu können, hätte ich davon noch nie gehört.

Wenn ohnehin der Rechtsweg im Raum steht, würde ich da einen fähigen Anwalt engagieren, statt selbst mit laienhaften Versuchen ggf. reale Ansprüche zu verspielen. Gerade bei Meilentickets wäre @kexbox meine erste Wahl, zumal er eine kostenlose Erstberatung anbietet.
 

alberben

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11.03.2018
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Nach meinem Verständnis sind Verzugszinsen auf einen realen Schaden, der in Euro bzw. einer relevanten Währung zu beziffern ist, anzuwenden. Auch wenn es in unserer Bubble logisch erscheinen mag, Verzugszinsen auf Meilen anwenden zu können, hätte ich davon noch nie gehört.

Wenn ohnehin der Rechtsweg im Raum steht, würde ich da einen fähigen Anwalt engagieren, statt selbst mit laienhaften Versuchen ggf. reale Ansprüche zu verspielen. Gerade bei Meilentickets wäre @kexbox meine erste Wahl, zumal er eine kostenlose Erstberatung anbietet.
Eben weil ich davon noch nie was gehört habe, dachte ich mir mal die Frage zu stellen.

Im Moment läuft ja noch die Phase wo man sich einigen kann aber wenn die Frist abläuft, braucht es ja ein formales Schreiben mit der letzten Frinst, bringt bei Lufthansa zwar nix, dort Schreibe ich sonst die Verzugszinsen rein und gebe die Sache an den Anwalt, meistens meinen Schwager ab.

Bisher war aber jeder Streit mit Lufthansa ein Hornberger Schießen kaum ging bei Lufthansa Post vom Gericht ein wollten sie ganz ganz schnell alles bezahlen.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.509
39.186
MUC
Eben weil ich davon noch nie was gehört habe, dachte ich mir mal die Frage zu stellen.

Im Moment läuft ja noch die Phase wo man sich einigen kann aber wenn die Frist abläuft, braucht es ja ein formales Schreiben mit der letzten Frinst, bringt bei Lufthansa zwar nix, dort Schreibe ich sonst die Verzugszinsen rein und gebe die Sache an den Anwalt, meistens meinen Schwager ab.

Allein der Fakt, dass Du hier nach der Anwendung von Verzugszinsen auf Meilenbeträge fragst, suggeriert, dass Dein Schwager kein Fachanwalt ist. Wie ich schon schrieb, bei Flugunregelmäßigkeiten mit Meilentickets kann ich nur ganz dringend empfehlen, sich an jemanden zu wenden, der weiß, was er tut.
 

alberben

Aktives Mitglied
11.03.2018
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Allein der Fakt, dass Du hier nach der Anwendung von Verzugszinsen auf Meilenbeträge fragst, suggeriert, dass Dein Schwager kein Fachanwalt ist. Wie ich schon schrieb, bei Flugunregelmäßigkeiten mit Meilentickets kann ich nur ganz dringend empfehlen, sich an jemanden zu wenden, der weiß, was er tut.
Der Schwager ist ja noch gar nicht beteiligt und sowieso im Urlaub.
Ich war eben nur dabei die formelle Mahnung fertig zu machen für die Steuern und Gebühren gibts Verzugszinsen daher kam der Gedanke wie es bei den Meilen ist.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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4.539
Düsseldorf
www.drboese.de
Der Schwager ist ja noch gar nicht beteiligt und sowieso im Urlaub.
Ich war eben nur dabei die formelle Mahnung fertig zu machen für die Steuern und Gebühren gibts Verzugszinsen daher kam der Gedanke wie es bei den Meilen ist.
Und an dieser Stelle droht schon ein falsches Abbiegen.
Manche Anwälte haben hiervon sehr viel Ahnung und bieten sogar eine kostenlose Erstberatung an. Ich würde mich mal auf die Suche machen.
 

alberben

Aktives Mitglied
11.03.2018
112
52
Und an dieser Stelle droht schon ein falsches Abbiegen.
Manche Anwälte haben hiervon sehr viel Ahnung und bieten sogar eine kostenlose Erstberatung an. Ich würde mich mal auf die Suche machen.
Danke für ihren Hinweis.
Aktuell sind wir ja noch nicht soweit, es ging ja bisher nur einmal hin und her und noch kein Schreiben welches den Verzug auslöst, das kommt wenn die Frist nächste Woche abgelaufen ist.
 

alberben

Aktives Mitglied
11.03.2018
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52
Nein. Bereits jetzt droht ein falsches Abbiegen. Das hat mit Verzug nichts zu tun. Keine Sorge, davon haben auch ~167.000 Anwälte keine Ahnung, warum sollte es ein Laie dann besser wissen?
Inwiefern falsches Abbiegen?
Grundsätzlich wäre der Refund völlig fein, wir haben eine leicht modifizierte Reise sehr günstige Flüge bekommen, darum braucht es keine Ersatzflüge.

Mit normalen Tickets habe ich die Sache schon durch wegen einer griechischen Airline war der Fall in Düsseldorf gelandet die sind aber dann auch schnell eingeknickt und haben gemerkt einfach mal von Mittags auf Abends verlegen läuft nicht.
 

rohoff

Reguläres Mitglied
09.05.2024
82
151
Hallo zusammen

Ich bräuchte bitte einmal eure Meinung zum Vorgehen beim Einfordern der Fluggastrechte bei Eurowings.

Bei meinem Flug von CGN nach ZRH gab es ein Problem mit dem Flugzeug, weshalb der Flug abgesagt worden ist. Weil über 100 Personen in der Schlange am Service Schalter gewesen sind, habe ich mir vom Eurowings Personal am Check-In Schalter die Erlaubnis geholt, um einen vergleichbaren Ersatzflug zu buchen. Diese habe ich auch bekommen und bin für den Ersatzflug bei Eurowings in Vorkasse getreten. Für die weiteren Schritte habe ich mich an die Anleitung von Dr. Böse gehalten und das Musterschreiben mit einer Frist von 14 Tagen an Eurowings gesendet. Nachdem ich jetzt nach 21 Tagen keine Antwort bekommen habe, wäre ich um eure Meinung/Erfahrung dankbar, ob ich direkt zum Anwalt gehen oder noch ein paar Tage warten sollte.

Besten Dank.