03.06.18: Hamburg Airport Stromausfall

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hroyal

Neues Mitglied
19.12.2018
3
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Vielen Dank für deine Antwort. Hatte schon befürchtet, dass sich niemand mehr meldet nachdem die Geschichte ja ein halbes Jahr zurück liegt.

Ist es wirklich relevant, wann die Mietwagen gebucht wurden? Für diesen Fall ist es für uns gut, dass es kein Protokoll der Durchsagen gegeben hat, da so die Zeitpunkte nicht mehr nachvollziehbar sind. Nur können wir halt auch die Durchsage an sich nicht beweisen und vor allem auch nicht, von wem diese überhaupt gekommen ist.

Ja, das habe ich mir auch schon gedacht. Direkten Einfluss hätte dies ja aber nur auf die Spritkosten. Die Preise für die Mietwagen an sich wären ja sicherlich annähernd gleich, egal, ob es jetzt nach Hamburg oder weiter nach Rostock geht.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
23.601
9.527
irdisch
Ich würde es unter Erfahrung verbuchen und beim nächsten Mal mir alles schriftlich geben lassen und genau ( evtl. mit Zeugen) mitprotokollieren. Meinetwegen den Namen und die Nummer vom Busfahrer, der sagte, er kriegt nicht alle mit, die anderen sollen sich was buchen oder so.
Schlimmstenfalls läuft das auf einen Rechtsstreit raus, wo alles genau nachvollziehbar sein muss.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
Ich würde den Fall anders bewerten, aber zunächst besteht folgendes grundsätzliches Problem:

Die Kosten müssen exakt bestimmt werden und ein Teil ist gar nicht erstattungsfähig.

Kein Anspruch besteht auf Erstattung der Stornokosten für den Fernbus diese sind nicht teil der Erstbeförderung und Betreuungsleistungen diese Kostenpunkt müsste daher ohnehin gestrichen werden.
Problematisch ist hier, dass FR eben nur die Beförderung von Bremen nach Hamburg schuldet, hier wurde ja aber der Mietwagen dazu verwendet um nach Rostock zu gelangen.

Hier müssten zunächst die Kosten bestimmt werden, welche entstanden wären wenn die Fahrt mit dem Mietwagen von Bremen nach Hamburg erfolgt wäre, alle übrigen Kosten sind darüber hinaus ebenfalls nicht durch diese Anspruchsgrundlage gedeckt.

Grundsätzlich sehe ich kein Problem darin wann der Mietwagen gebucht wurde, denn zunächst müsste FR beweisen dass dem Reisenden der Ersatztransport nach Hamburg in einer bestimmten Form angeboten und dessen Nutzung instruiert wurde.
Irgendwelche Durchsagen sind dazu sicher nicht beweiskräftig genug.

In einem Vorfall vor ein paar Jahren wurde der Flug mit Ziel DUS nach CGN umgeleitet wir haben noch beim Boarding einen wohl schnell zusammen gestellten Zettel auf einem DIN A5 Blatt bekommen auf dem erklärt wurde dass man das Gepäck abholen müsste und wo man den bereitgestellten Bus nach DUS finden könnte. Es gab noch einen kleinen Abrissteil zum ankreuzen ob man den Bus nach DUS nutzen möchte oder CGN als Endziel ausreichend ist dieser Teil wurde dann während des Flugs eingesammelt.
In diesem Fall hatte die Fluggesellschaft ausreichend und beweiskräftig über die Vorgänge informiert, daher wäre eine Kostenerstattung eines Mietwagen sehr wahscheinlich aussichtlos gewesen.

Dieser Fall liegt aber anders, man sollte zunächst FR eine bereinigte Forderung mit Zahlungsziel übermitteln und die Beweise über die Information und Abwicklung des Vergangs zum Angebot der Ersatzbeförderung anfordern.
Wird dies abgelehnt scheint mir der Fall durchaus sehr gut geeignet der SÖP übergeben zu werden, der Aufwand hierfür ist sehr überschaubar.

Grundsätzlich kann jedoch FR das Argument anführen, dass der Mietwagen ja gar nicht zum Transport nach Hamburg genutzt wurde, inwieweit diese Argumentation Bestand hat müsste eine umfassendere Prüfung erfolgen.
 

hroyal

Neues Mitglied
19.12.2018
3
0
Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten.

Die Frage der Beweislast ist natürlich etwas, womit man sich immer erst dann auseinandersetzt, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Sollten wir zukünftig nochmal in eine solche Situation geraten, werden wir auf jeden Fall genau Protokoll führen.

Ich werde Ryanair dann wie vorgeschlagen eine bereinigte Forderung schicken. Dass es so etwas wie eine SÖP gibt, war mir bis dahin ebenfalls nicht bekannt. Damit hab ich jetzt wenigstens eine Anlaufstelle.
 

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
1.053
1.659
HAM
www.hdz.hamburg
Ich denke hier wirst du nur auf Kulanz hoffen können und da ist FR nicht gerade bekannt für.

wir waren auch betroffen und sind nach einigen stunden umgeleitet worden, unsere gruppe bestand aus ca 50 leuten. im Flugzeug selbst wurde uns zu hundertprozent zig mal versichert das ein bus bereit steht der uns nach Hamburg bringt. wir kamen dann ungefähr 1 Uhr nachts in berlin an.

natürlich war kein bus da und überhaupt war niemand mehr da, über Telefon nachts war auch keiner zu erreichen. wir haben uns dann organisiert und über eine taxi zentrale mehrere minibuse zum Festpreis nach Hamburg Airport und Hauptbahnhof fahren lassen. ich meine wir haben 600€ pro bus bezahlt. das Geld haben wir zusammen gelegt und nach vielen Wochen kam das komplette Geld aus kulanzgründen zurück.

aber ihr habt ja Hamburg außen vorgelassen, ich denke es sieht schlecht aus mit erstattung
 
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PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
2.092
563
HAM
Ich war ja vor Ort - Durchsagen hinsichtlich Fluegen gab es keine. Ohne Strom halt auch schwer :)