03.06.18: Hamburg Airport Stromausfall

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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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HAM/LBC

cockpitvisit

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04.12.2009
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FRA
Aber je nach genauer Ursache, falls das keine höhere Gewalt war, würde ich hier aber schon den Flughafen in der Haftung nach BGB sehen. Schließlich habe ich dessen Leistung ja bezahlt, über den in den "Gebühren" im Ticket versteckten Preis.

Aber der Kunde des Flughafens ist doch die Airline, nicht der Reisende. Also kannst Du wohl nicht den Flughafen verklagen, weil Du mit dem Flughafen gar keinen Vertrag hast.

So eine Unverschämtheit gibt's wohl in kaum einer anderen Branche, dass ein Fehler eines Subunternehmens als eine "höhere Gewalt" gilt und der Auftragnehmer (hier: Airline) sich erfolgreich aus der Verantwortung stiehlt.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
würde ich hier aber schon den Flughafen in der Haftung nach BGB sehen. Schließlich habe ich dessen Leistung ja bezahlt, über den in den "Gebühren" im Ticket versteckten Preis.

Nur hast Du keine Geschäftsbeziehung mit dem Airport. Sprich es wird Dir schwer fallen, hier eine Konstruktion herbeizuführen, nach der Du einen Ersatz vom Airport erhalten kannst.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Nur hast Du keine Geschäftsbeziehung mit dem Airport. Sprich es wird Dir schwer fallen, hier eine Konstruktion herbeizuführen, nach der Du einen Ersatz vom Airport erhalten kannst.

sollte das nicht über die Airline abgewickelt werden, die S&G zurückzufordern, da nicht genutzt? Die treiben das schließlich vom Pax ein und nicht der Airport
 
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odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd

Als staatlich geprüfter Kurzschlusselektroniker übersetze ich mal:

Nachdem die Techniker des Flughafens die Ursache des Kurzschlusses gefunden hatten, wurden insgesamt 42 Kabel auf 540 Metern Länge großflächig ausgetauscht. Dadurch stand das Blockheizkraftwerk ab 3 Uhr morgens wieder stabil zur Verfügung.
Hat 2 Bedeutungen:
1) Und warscheinlichstes Scenarium:
"Wir finden die Ursache nicht weil wir zu blöd sind und tauschen darum halt einfach mal ALLES aus"
2) unwarscheinliches Scenarium:
"Durch den Kurzschluss (der im übrigen bei Erdkabeln schon immer da ist! Oder nur Gelaber ist) hat es in der Tat 42 Kabel genommen (dabei muss fast schon eine kleine Atomexplosion zustande gekommen sein!)"

Interesant ist allerdings:
„Innerhalb unseres eigenen Kraftwerkes gibt es mehr Generatoren als gefordert und somit eine Backup-Lösung. Der Kurzschluss traf jedoch mitten ins Herz des Blockheizkraftwerkes, so dass dieses komplett ausgefallen ist und nur noch ein System für das Pistensystem zur Verfügung stand“,

Mit vielen Worten NICHTS gesagt. Wen man 2 Systeme hat, dann hat man auch 2 Kabelleitungen die (wens richtig gemacht ist...) nix miteinander zu tun haben. Somit: WARUM ist das 2. System nicht angesprungen?
 

mainz2013

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
3.720
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Lassen wir Nr. 2 der Bedeutungen mal außer Betracht......sonst kommt die Presse bei den Spekulationen noch in Richtung Anschlagszenario! [emoji6]
 
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c0t0d0s0

Reguläres Mitglied
06.09.2014
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Ich find ja das sich Elektroniker aus Starkstrom heraushalten sollten, so wie sich Informatiker aus allem heraushalten sollten, was mehr als 5V hat. Allerdings: Es ist ja bekannt, das trotz aller Terrorpanik Eichhörnchen die erfolgreichsten Angreifer auf Stromnetze sind . Ich würde mich daher nicht wundern, wenn man 42 Kabel mit Nagerschäden gefunden hat.
 
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FREDatNET

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11.07.2010
8.301
9
VIE
Nur hast Du keine Geschäftsbeziehung mit dem Airport. Sprich es wird Dir schwer fallen, hier eine Konstruktion herbeizuführen, nach der Du einen Ersatz vom Airport erhalten kannst.

Ich denke nicht, dass es einer Geschäftsbeziehung bedarf um von jemandem Schadenersatz zu fordern... Ob sich daraus jedoch im konkreten Fall Möglichkeiten ergeben kann ich nicht beurteilen, rein gefühlsmäßig nicht.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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6.316
HAM
Ich denke nicht, dass es einer Geschäftsbeziehung bedarf um von jemandem Schadenersatz zu fordern... Ob sich daraus jedoch im konkreten Fall Möglichkeiten ergeben kann ich nicht beurteilen, rein gefühlsmäßig nicht.

Ich habe nicht von Schadensersatz gesprochen, sondern von Ersatz. Im Übrigen liegt es an Dir, einen Schaden zu beweisen - ich glaube allerdings nicht, dass es Dir hier möglich sein wird, vom Airport etwas zu fordern (aber Du bist ja auch gar nicht betroffen gewesen)
 

sveli

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01.08.2017
178
2
TXL
Wie ist es denn in so einem Fall mit am Zielort gebuchten aber nicht genutzten Dingen wie Hotel, Mietwagen, Bahnticket etc.
Kommt dafür jemand auf? Oder Pech gehabt?
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
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Von heut Nachmittag, Presse war noch überall Vorort, bestimmt auf der Suche nach dramatische Urlaubsreisende die immer noch gestrandet sind!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
Wie ist es denn in so einem Fall mit am Zielort gebuchten aber nicht genutzten Dingen wie Hotel, Mietwagen, Bahnticket etc.
Kommt dafür jemand auf? Oder Pech gehabt?

Das nennt man juristisch allgemeines Lebesrisiko oder auch umgangssprachlich Pech gehabt.

Allerdings hilft es immer seinen Vertragspartner an zuschreiben und die Sache zu erklären, nach dem KL809 Chaos vor gut einem Monat habe ich auch Hotel, Transferdienstleister usw angeschrieben und die Situation erklärt. Ergebnis es sind keine besonderen zusätzliche Kosten entstanden das Hotel hat die Buchung für den ersten einfach kostenlos raus genommen und den nächsten neu gebucht der neue Tagespreis war minimal höher und der Transfer hat einfach einen Tag später statt gefunden.

Bei einem Ereignis wie dem totalen Blackout am Airport wird ein guter Vertragspartner sicher Kulanz zeigen
 
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Wurstel

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16.06.2016
174
53
BRE
Tja, mich hat es auch getroffen. Sonntag früh mit der BA noch nach LHR rausgeflogen und nachmittags war der Abendflug dann gestrichen.
Umbuchung ging nur auf Montag Abend nach Hannover. Hotel und Verpflegung wurde von BA ohne Probleme gestellt.
Stellt sich nur die Frage, ob der Airport bei den Parkgebühren entgegenkommt. Schließlich steht der Wagen jetzt 3 statt 1 Tag, da die Arbeit heute vorgeht und der Wagen erst heute Nachmittag geholt wird.
 

AndreasJ08

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16.12.2012
883
1.236
STR
Am MUC sollte so ein Problem angeblich nicht auftreten. Aber wie immer weiß man sowas erst wenn es passiert...

https://www.br.de/nachrichten/oberb...l-auch-muenchner-flughafen-lahmlegen-100.html


mmm...

Stuttgart lehnt sich nicht soweit aus dem Fenster:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/...sen.7ffdc997-b667-4e9b-9187-aabf31aebc7d.html



..auch wundere ich mich hier im Form, über die selbsternannten "Spezialisten". Die meinen dass ganze Szenario 1.000% und treffsicher bewerten zu können.

Habe zwar meine Lehre und Meister in der Branche gemacht (In der Spannungskategorie, wenn es knallt auch richtig unschön wird).
Würde aber trotzdem die Situation ohne die genauen örtlichen und technischen Gegebenheiten nicht bewerten wollen/können.
 

fliegomat

Aktives Mitglied
29.11.2011
172
12
Ich hatte wegen einer möglichen Entschädigung meine Daten bei flightright.de eingegeben.
Das ist wohl so ein Service, der die Entschädigungen für einen reinholt.
Heute kommt eine Mail, dass mir 250 Euro zustehen.
Wird das nichts, oder macht es zumindest Sinn, das zu versuchen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
Ich hatte wegen einer möglichen Entschädigung meine Daten bei flightright.de eingegeben.
Das ist wohl so ein Service, der die Entschädigungen für einen reinholt.
Heute kommt eine Mail, dass mir 250 Euro zustehen.
Wird das nichts, oder macht es zumindest Sinn, das zu versuchen?

Solche Dienstleister übernehmen nur Fälle die eindeutig sind und der Anspruch absolut unstrittig besteht und dafür wird eine ordentliche Provision verlangt. Sollte der Fall im Zusammenhang mit dem Stromausfall stehen wird der Fall sicher nicht übernommen werden.

Sollte der Flug zu einem anderen Zeitpunkt stattgefunden haben und der Anspruch gesichert sein wird eine solcher Fall natürlich übernommen.

Aber dem steht ein Zeitaufwand von von 30Minuten und dem Verfassen eines Forderungsschreibens, eines Mahnschreibens und die Antragstellung eines Mahnbescheids gegenüber.
Das steht alles nicht wirklich in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Provision.
 
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