03.06.18: Hamburg Airport Stromausfall

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fliegomat

Aktives Mitglied
29.11.2011
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Solche Dienstleister übernehmen nur Fälle die eindeutig sind und der Anspruch absolut unstrittig besteht und dafür wird eine ordentliche Provision verlangt. Sollte der Fall im Zusammenhang mit dem Stromausfall stehen wird der Fall sicher nicht übernommen werden.

Sollte der Flug zu einem anderen Zeitpunkt stattgefunden haben und der Anspruch gesichert sein wird eine solcher Fall natürlich übernommen.

Aber dem steht ein Zeitaufwand von von 30Minuten und dem Verfassen eines Forderungsschreibens, eines Mahnschreibens und die Antragstellung eines Mahnbescheids gegenüber.
Das steht alles nicht wirklich in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Provision.

Die Frage ist, warum sie schreiben, dass mir 250 Euro zustehen.
Die Meinung hier im Thread scheint ja zu sein, dass es nichts gibt.
Schreiben die das immer, nur um an meine Daten zu kommen?
Oder gibt es auch Einschätzungen, dass es Schadensersatz gibt?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
Die Frage ist, warum sie schreiben, dass mir 250 Euro zustehen.
Die Meinung hier im Thread scheint ja zu sein, dass es nichts gibt.
Schreiben die das immer, nur um an meine Daten zu kommen?
Oder gibt es auch Einschätzungen, dass es Schadensersatz gibt?

Nun die schreiben das weil das die KI so bei der Vorprüfung ausgibt.
Wird das ganze später von einem Sachbearbeiter geprüft kommt ganz schnell die Mitteilung dass dieser Fall nicht übernommen werden kann.

Ich hatte es selbst einmal wegen einem Flug vor Weihnachten 2016 ausprobiert, das Schneechaos war eindeutig und KLM nicht verantwortlich aber der Dienstleister hat in der Vorprüfung auch den Anspruch bestätigt aber ein zwei Tage später kam die Ablehnung.

Ohne genaue Flugdaten kann der Fall nicht beurteilt aber sollte der Flug eindeutig in der Zeit des Blackouts statt gefunden haben sollen würde ich eindeutig die Einstufung als außergewöhnliches Ereignis teilen.
Wer es trotzdem versuchen möchte kann es ja über die Schlichtungsstelle versuchen dieses Verfahren ist kostenfrei und auch nicht aufwändiger als der Vorgang des Dienstleisters.
 
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makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.582
490
Gibt es da Präzedenzurteile, ob Stromausfälle für außergewöhnliche Umstände gem. EC261 ausreichen? Das Problem mag sich der Kontrolle der Airline entziehen, aber nicht der ihres Vertragspartners. Generell ist die Rechtssprechung bisher ja recht Passagierfreundlich bei technischen Problemen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
Gibt es da Präzedenzurteile, ob Stromausfälle für außergewöhnliche Umstände gem. EC261 ausreichen? Das Problem mag sich der Kontrolle der Airline entziehen, aber nicht der ihres Vertragspartners. Generell ist die Rechtssprechung bisher ja recht Passagierfreundlich bei technischen Problemen.

Man muss hier aber klar differenzieren "technsiche Probleme" sind nicht immer ein und das selbe.

Von einer Fluggesellschaft kann man durchaus verlangen dass sie auf ein defektes Flugzeug vorbereitet ist bzw. dies in ihrem Operationsplan eingebunden hat.

Hier ist ein ganzer Flughafen zum Stillstand gekommen, wenn das nicht außergewöhnlich ist sondern ein normaler Zustand sein soll, nun ja dann habe ich wohl die ständigen Ausfälle verpasst die zum Alltag gehören.

Formal schuldrechtlich könnte eine Haftung auch für Erfüllungsgehilfen bestehen aber auch in diesen Fälle braucht es ein Verschulden, dies ist solange die Ursache für den Ausfall ungeklärt ist unmöglich zu bewerten.

Grundsätzlich hätte ich früher wäre diese Art Fall als außergewöhnliches Ereignis eingestuft und einen Anspruch mit einer Begründung abgelehnt die sicher auch in den höheren Instanzen Bestand gehabt hätte.
Aber es kann natürlich interessant sein einen Fall an die Schlichtungsstelle ab zu geben und zu sehen welche Argumentation dann folgt, aber realistisch dürfte die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs bei 0,5% liegen.
 

quackelduck

Aktives Mitglied
26.03.2013
237
5
HAM
Zunächst einmal ist grundsätzlich eine Erstattung nach EC261 zulässig sobald entsprechende Verspätungen vorliegen.

Ausnahmen bzgl. technischer Defekte sind gemäß Rechtssprechung ausschließlich folgende:
"Umstände, die im Zusammenhang mit einem den Luftverkehr störenden Vorfall wie einem technischen Defekt auftreten, können nur dann als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) 261/04 qualifiziert werden, wenn sie auf ein Vorkommnis zurückgehen, das wie die in Erwägungsgrund 14 der Verordnung (EG) 261/04 aufgezählten nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und aufgrund seiner Natur oder Ursache von diesem tatsächlich nicht zu beherrschen ist"

Nach meinem Verständnis sollte dies auch für den Flughafenbetreiber gelten, oder? (Also Anspruchsgrundlage als Passagier ggü. Fluggesellschaft diese kann dieses widerrum als Schadensersatz gegenüber des Flughafens geltend machen)

Ich sehe das eigentlich recht klar, es gab weder eine:
- Explosion
- Bombe
- mutwillige Zerstörung
- Blitzschlag
- Rekordregen
- Hagel
- Überanspruchung des Netzes (Strom sonst in HH lief ja astrein)

Damit fällt mir nicht mehr viel ein, ein Kurzschluss kann nunmal überall und immer passieren, daher hat man Back-Up Systeme und wartet diese wie auch das Primärsystem hinreichend und muss eben für einen Ausfall haften. Airport Hamburg simply fucked up!

Nunja, 51% gehören der Stadt Hamburg, daher kann man politisch vielleicht auch keine Rückendeckung erwarten. (wären im übrigen vermutlich ca. EUR 6,0 Mio. Entschädigung wenn so 20-25k Passagiere gestrandet sind, Finanzstark ist der Flughafen, Ergebnis nach Steuern war 2017 EUR 48 Mio...)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die Wahrscheinlichkeit, dass das als außergewöhnlicher Umstand durchgeht, erscheint mir riesig.

Nur sollte man nicht vergessen, dass der ausschließlich von der Ausgleichszahlung befreit. Alles andere, ersatzweise Beförderung, Erstattung, Unterkunft, Verpflegung etc., ist unabhängig vom Grund zu erbringen. Und wenn dann noch was übrig bleibt, ist wohl der Flughafen dran.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.520
2.008
Ich sehe das auch eher als kostenfreie Werbung als realistisch durchsetzbar aber jeder Betroffene kann ja warten so schnell verjährt ja die Forderung nicht sollte Fairplane wirklich Erfolg haben kann immer noch die Forderung selbst geltend gemacht werden ohne dafür unverhältnismäßige Provisionen zahlen zu müssen.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.582
490
Man muss hier aber klar differenzieren "technsiche Probleme" sind nicht immer ein und das selbe.

Von einer Fluggesellschaft kann man durchaus verlangen dass sie auf ein defektes Flugzeug vorbereitet ist bzw. dies in ihrem Operationsplan eingebunden hat.

Hier ist ein ganzer Flughafen zum Stillstand gekommen, wenn das nicht außergewöhnlich ist sondern ein normaler Zustand sein soll, nun ja dann habe ich wohl die ständigen Ausfälle verpasst die zum Alltag gehören.

Formal schuldrechtlich könnte eine Haftung auch für Erfüllungsgehilfen bestehen aber auch in diesen Fälle braucht es ein Verschulden, dies ist solange die Ursache für den Ausfall ungeklärt ist unmöglich zu bewerten.

Grundsätzlich hätte ich früher wäre diese Art Fall als außergewöhnliches Ereignis eingestuft und einen Anspruch mit einer Begründung abgelehnt die sicher auch in den höheren Instanzen Bestand gehabt hätte.
Aber es kann natürlich interessant sein einen Fall an die Schlichtungsstelle ab zu geben und zu sehen welche Argumentation dann folgt, aber realistisch dürfte die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs bei 0,5% liegen.

Deine Prozentrechnungen in allen Ehren, aber ganz so trivial dürfte das nicht auszuschließen sein. Wenn man schaut, was bisher als außergewöhnliche Umstände geltend gemacht werden konnte, waren das in aller Regel Fälle, wo die Airline deutlich weniger Kontrolle darüber hatte, dies zu verhindern, als es hier unter Umständen der Fall war.
Richtig ist sicherlich, dass das zum aktuellen Zeitpunkt schwierig umfassend beurteilbar ist, aber ich wäre entsprechend mit konkreten Aussagend zurückhaltender als so einige andere hier, auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass es Geld geben wird.
Es gibt diverse Fälle, wo Vertragspartner der Airlines es verbockt haben und die Airlines trotzdem bezahlen mussten. Ich gehe aber davon aus, dass die Abgrenzung zum allgemeinen Betrieb des Flughafens zu stark ist, da es Airlines nicht zuzumuten sein kann, eigene Flughäfen zu betreiben. Aber mit Prozentangaben auf Nachkommastellen genau halte ich mich erstmal zurück ;)
 

chrini1

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26.03.2013
6.866
6.316
HAM
Es ist leider in den Medien nicht so durchgekommen, aber letztlich lag die Entscheidung der Schließung nicht beim Airport Betreiber, sondern bei der Luftaufsicht der Hamburger Innenbehörde. Es lag schlicht ein Eingriff der Behörden vor, der mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein außergewöhnlicher Umstand sein dürfte.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Es ist leider in den Medien nicht so durchgekommen, aber letztlich lag die Entscheidung der Schließung nicht beim Airport Betreiber, sondern bei der Luftaufsicht der Hamburger Innenbehörde. Es lag schlicht ein Eingriff der Behörden vor, der mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein außergewöhnlicher Umstand sein dürfte.

Was war zuerst da, Ei oder Henne?
Ist schon klar wenn der Airport sagt >Alles kaputt<
Dann sagt die Behörde natürlich >Betrieb einstellen<

Ist aber trotzdem lächerlich dass das ganze System zusammenbricht.
Was ist denn eigentlich in Katastrophenzeiten, wenn mal die Infrastruktur zerstört ist und Menschen evakuiert werden müssen?
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.809
Hamburg
[QUOTE

Nunja, 51% gehören der Stadt Hamburg, daher kann man politisch vielleicht auch keine Rückendeckung erwarten. (wären im übrigen vermutlich ca. EUR 6,0 Mio. Entschädigung wenn so 20-25k Passagiere gestrandet sind, Finanzstark ist der Flughafen, Ergebnis nach Steuern war 2017 EUR 48 Mio...)[/QUOTE]

Können sie doch dem ungeliebten Airport Cheffe mit Gage und Bonus verrechnen
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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Hamburg
Was war zuerst da, Ei oder Henne?
Ist schon klar wenn der Airport sagt >Alles kaputt<
Dann sagt die Behörde natürlich >Betrieb einstellen<

Ist aber trotzdem lächerlich dass das ganze System zusammenbricht.
Was ist denn eigentlich in Katastrophenzeiten, wenn mal die Infrastruktur zerstört ist und Menschen evakuiert werden müssen?

Dann kommt Helmut Schmidt zurück:)
der kann das
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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Hamburg
Wenn ich mir die Story der damaligen Sturmflut durchlese bekomme ich Zweifel ob wir in der heutigen Zeit Amtsträger hätten die so den Arsch in der Hose hätten und 5 grade sein lassen und organisieren würden wie der alte Helmut.

Zustimmung,
NEIN, ZUMINDEST SEHE ICH KEINEN !!

Quote: Ich habe den Äquator sowie die Datumsgrenze überflogen
ich habe die Zeit überholt mit BA 001
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Fünfe gerade sein ließ Schmidt aber nicht nur in seiner Zeit als Erster Bürgermeister, sondern auch als Bundeskanzler. Und das ist ein weniger rühmliches Blatt bundesdeutscher Geschichte.

Ist aber arg OT. Zugegeben.

Den Flughafen sehe ich übrigens in Gänze nicht als Erfüllungsgehilfen, weil dieser Begriff hier fiel. Sicher der eine oder andere Dienstleister. Aber wenn der gesamte Flugbetrieb eingestellt wird, bin ich ausnahmsweise bei den Fluggesellschaften, wenn sie die Ausgleichszahlung nicht leisten wollen. Für mich ein außergewöhnlicher Umstand, wie er im Buche steht.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
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Dahoam
Ist aber trotzdem lächerlich dass das ganze System zusammenbricht.
Was ist denn eigentlich in Katastrophenzeiten, wenn mal die Infrastruktur zerstört ist und Menschen evakuiert werden müssen?

Da würde dann endlich wieder deutlich mehr vorangehen weil nicht mehr soviel Bürokratie, Paragraphenreiter und Wutbürger alles ausbremsen würden. Da würde improvisiert werden bis was funktioniert ohne dass jemand was verbietet aus blödsinnigen Gründen.
 
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tian

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26.12.2009
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Da würde improvisiert werden bis was funktioniert ohne dass jemand was verbietet aus blödsinnigen Gründen.

Du meinst wie in China, das einfach alles Platt gemacht wird was im Weg ist und Rund um die Uhr soviel Lärm und Smog produziert werden kann wie der nächste Fabrikbesitzer es für richtig hält? Was bin ich froh, dass das bei uns nicht geht.
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
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EDXB/HEI
Kann ich jetzt mein Strafzettel einreichen weil, ich den erst bekommen hab nach dem tag der eigentlichen Abluft!
 

hroyal

Neues Mitglied
19.12.2018
3
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Moin!

Zunächst einmal sorry, dass ich dieses Thema wieder ausgraben muss, nur leider wüsste ich sonst nicht wirklich weiter.

Unsere Reisegruppe wollte am 3.6. mit Ryanair von Lissabon nach Hamburg fliegen und wurde aufgrund des Stromausfalls nach Bremen umgeleitet. Leider (oder zum Glück) war ich selbst nicht vor Ort, habe aber die komplette Buchung, etc. übernommen und bin für die Reisegruppe verantwortlich gewesen.

Durch die Umleitung mussten die gebuchten Plätze im Fernbus storniert werden, was noch das geringste Problem war. Endgültiges Reiseziel war Rostock.
Am Flughafen Bremen war das Chaos entsprechend groß und niemand wusste so wirklich, mit der Situation umzugehen. Damit die Jungs und Mädels noch nach Rostock kommen, wurden selbstständig drei Mietwagen gebucht, was auch recht reibungslos geklappt hat. Die Gesamtkosten (inkl. Mietwagenbuchung, Sprit und Stornierung Fernbus) belaufen sich auf 626,50 €, also nicht gerade wenig. Ryanair hat die Forderung dafür zurückgewiesen mit dem Hinweis, das Reisebusse nach Hamburg bereitgestanden hätten.

Leider bekomme ich von meiner Reisegruppe keine verlässliche Aussage, welche Durchsagen vor Ort getätigt wurden, jedoch sind sie der Meinung, dass durchgesagt wurde, dass für diese Masse an Leuten schlicht keine Ersatzbusse beschafft werden können und die Passagiere Mietwagen buchen dürfen, deren Kosten dann im Nachgang erstattet werden. Sie waren sogar recht froh, die Mietwagen bereits vor dieser Durchsage besorgt zu haben und dem Ansturm aus dem Weg gegangen zu sein. Der Flughafen Bremen hat leider kein Protokoll darüber, sodass aktuell unsere Aussage gegen die Aussage von Ryanair steht.

War jemand eventuell selbst betroffen oder kann mir anderweitig weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
23.601
9.527
irdisch
Wenn die sich nach ihrer eigenen Aussage vor der Durchsage ihre Mietwagen gebucht haben, geht es doch sowieso auf Eure Kappe? Ein Mietwagen wäre, wenn überhaupt, auch nur nach Flughafen Hamburg drin gewesen. Von dort aus dann normaler Rückweg auf eigene Kosten.