24.03.2015: Germanwings Maschine (A320) auf dem Weg von BCN nach DUS abgestürzt

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Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.417
1.397
sorry, falls es schon gepostet wurde: Germanwings-Absturz: De Maiziere prüft Ausweispflicht auf Schengen-Flügen - SPIEGEL ONLINE

Ich meine mich entsinnen zu können, dass die in Spanien beim Boarding immer die Ausweise mit den Bordkarten abgeglichen haben oder hat sich da was geändert?
Sie kontrollieren Bordkarten und IDs in Barcelona. Typischer Politiker Aktionismus. Sieht er wohl wieder mal eine günstige Chance mehr Kontrolle einzuführen, obwohl "Gefährder" unter den Passagieren mit diesem Fall nichts zu tun hatten...
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Dieses A****loch hat einen vollbesetzten Airbus willentlich an einen Berg gesetzt.

Hat er das? Wie bereits zuvor gesagt, daß mag eine stimmige Vermutung sein, würde der Mann noch Leben bezweifel ich das er auf Grund der vorliegenden Fakten verurteilt werden würde.

Wenn ich mir z.B. überlege das wir ja auch "wissen" auf welche Flughöhe der Autopilot eingestellt wurde, frage ich mich was in der Sache Fakt und was Fiktion ist.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
2. Solange aber kein Urteil existent ist - und ich wiederhole: es wird keines geben, siehe Pkt. 1 - ist der Mann im rechtlichen Sinne nicht verurteilt und damit unschuldig (Art. 11 I AEMR (vulgo: UN-Menschenrechtskonvention), Art. 20 III und 28 I 1 GG). BASTA, AUS und ENDE.

Nichtsdestotrotz stösst die juristische Wortklauberei dann und wann nun doch an die Grenzen der Vernunft.
Oder sind wir uns nicht dahingehend einig, dass bspw. Adolf Hitler und all seine Schergen, die rechtzeitig auf die Zyankali-Kapsel gebissen haben, nicht als unschuldig gelten sollten?
 
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flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
Nichtsdestotrotz stösst die juristische Wortklauberei dann und wann nun doch an die Grenzen der Vernunft.
Oder sind wir uns nicht dahingehend einig, dass bspw. Adolf Hitler und all seine Schergen, die rechtzeitig auf die Zyankali-Kapsel gebissen haben, nicht als unschuldig gelten sollten?

Du meinst sicher den mutmaßlichen Nazi Adolf H.?
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Vielleicht sollte man hier Vergleiche suchen die passend sind, und ist derjenige der den Suizid mittels eines provozierten Verkehrsunfalls verübt, dem Copiloten doch näher als Adolf Hitler.

Warum? Der Argumentation der Juristen folgend, ist die Juristerei ja das einzig Massgebende auf dieser Welt.

Ich bitte also darum, in Zukunft wie von flysurfer vorgeschlagen vom mutmasslichen Verbrecher Adolf H. zu sprechen.
Gleiches gilt natürlich auch für die Herren, die Flugzeuge in Hochhäuser pilotiert haben - alles mutmassliche Attentäter bitteschön.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Man kann jetzt aber nicht im Ernst Andreas L. mit Adolf H. vergleichen. Bitte.

Gilt denn für Adolf H. eine andere Menschenrechtskonvention als für Andreas L.?

Und nun überlege mal, warum die Juristerei hin und wieder an ihre Grenzen stösst... Schön immerhin, dass mein Vergleich genau die Reaktionen ausgelöst hat, die ich vermutet hatte...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Warum? Der Argumentation der Juristen folgend, ist die Juristerei ja das einzig Massgebende auf dieser Welt.

Auch wenn man es heute nicht mehr wahrhaben will, auch im Fall Adolf H. und seinen Schergen hat es zuerst einiges an Aufklärungsarbeit gegeben bevor man sich in seiner Meinung einig war. Und selbst heute gibt es noch Menschen die der Meinung sind das "ja nicht alles schlecht war" was der getan hat.
 
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Djanko24

Gesperrt
04.06.2013
179
0
Weiss man eigentlich, ob der Co-Pilot auch hier im Forum Insasse war und wenn ja, unter welchem Nick? Schließlich war er ja sehr an der Fliegerei interessiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.828
103
sorry, falls es schon gepostet wurde: Germanwings-Absturz: De Maiziere prüft Ausweispflicht auf Schengen-Flügen - SPIEGEL ONLINE

Ich meine mich entsinnen zu können, dass die in Spanien beim Boarding immer die Ausweise mit den Bordkarten abgeglichen haben oder hat sich da was geändert?

Nö, da hat sich nichts geändert. Die Namen waren ja auch durchaus bekannt (wenn auch nicht der Presse), nur die Nationalitäten mussten nachträglich recherchiert werden. Und eine einfache schengenweite Ausweispflicht würde daran auch nichts ändern - dann müsste man schon ein "APIS" o.ä. einführen, bei der jeder Pax sein Ausweisdokument hinterlegen muss. Dass beim Boarding jeder Pass/Ausweis gescannt wird und nicht nur ein Namensabgleich erfolgt, halte ich für utopisch.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.657
10.528
irdisch
Die Forderung nach einer Schengen-Ausweispflicht für Passagiere hat mit diesem Absturz sachlich nichts zu tun. TDM nutzt den Absturz nur als politisches Vehikel, um gleich noch bequem eine anderes Thema mit durchzuschleusen. Wer der FO war, weiß man genau und der hat sogar eine ZÜP durchlaufen.
 

Bartholomew

Neues Mitglied
15.10.2011
23
0
Ich habe diverse Fragen, reine Neugier ;-)

1. Wie kann eine deutsche StA ein ausländisches Verfahren an sich ziehen?
2. Welches Verfahrenshindernis?
3. Warum sollten, im Falle des Falles nicht französische und deutsche Behörden parallel ermitteln?
4. Wenn nur "Einer" für eventuelle Strafverfolgungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen zuständig ist, wieso dann § 51 III StGB?

1. Hier bezog ich mich auf das Verfahren in Deutschland. Es kommen im vorliegenden Fall in Deutschland auch mehrere Staatsanwaltschaften in Betracht, aber aufgrund der Destination des Fluges und der mehrheitlich nordrhein-westfälischen Opfer, hat die StA Düsseldorf ihre Zuständigkeit als Anklagebehörde erklärt. Für manche Delikte (bspw. bei Straftaten von Soldaten der Bundeswehr im Auslandseinsatz die StA Potsdam) gibt es Schwerpunktstaatsanwaltschaften - nicht aber für Flugunfälle über ausländischen Hoheitsgebiet.
2. Ein Verfahrenshindernis gemäß § 206a StPO entstünde nach der Übernahme der Ermittlungen durch eine deutsche Behörde, weil wohl auch in Frankreich analog eine Art des in Deutschland angewendeten Grundsatzes des Doppelverfolgungsverbotes gilt (ich kann hierzu aber leider ad hoc nicht den einschlägigen Abschnitt im code pénal benennen).
3. Gegen parallele Ermittlungen spricht zu Begin gar nichts - wird ja zurzeit auch mehr oder weniger so praktiziert. Problematisch wird es aber, wenn es um eine mögliche Anklageerhebung geht - hier wäre im Zuge der internationalen Zusammenarbeit eine Regelung zu treffen (siehe Pkt. 2).
4. Das Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art. 103 Abs. 3 GG gilt nicht im Hinblick auf ausländische Urteile, womit theoretisch eine doppelte Verurteilung möglich ist. In der Konstellation Deutschland-Frankreich steht dem aber ein völkerrechtlicher Vertrag im Wege - nämlich das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen. In Art. 54 SDÜ ist explizit eine Verfolgung für eine bereits im anderen Staat rechtskräftig abgeurteilte Tat ausgeschlossen, wenn die Sanktionen bereits vollstreckt wurden, gerade vollstreckt werden oder nicht mehr vollstreckt werden können.

Grundsätzlich wären nach meiner Ansicht neben dem bereits genannten § 51 Abs. 3 StGB noch §§ 153c und 450a StPO einschlägig. In diesem Zusammenhang wurde bereits höchstrichterlich entschieden, dass im Falle einer Doppelbestrafung gegen elementare Grundsätze der Gerechtigkeit verstoßen werden würde - deren Vermeidung ist nicht mehr als recht und billig.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.627
12.485
FRA/QKL
Psychisch krank und schuldunfähig sind zwei verschiedene Paar Stiefel ;) Nicht jeder Schuldunfähige ist psychisch krank und nicht jeder psychisch Kranke schuldunfähig.

Dieses A****loch hat einen vollbesetzten Airbus willentlich an einen Berg gesetzt.
Wow, das scheint dich ja doch sehr zu belasten. :(

Vor allem triffst du mit deinem Urteil zwar Volkes Meinung, aber bewiesen ist das alles noch nicht. Es ist zum Stand heute nur die bisher einzig Sinn machende Erklärung. ;)

Übrigens, das A****loch welches die Frau mit ihren 3 Kindern mit dem PKW zu Tode gerammt hat, hat mich auch etwas belastet. Nicht weil ich die Familie gekannt habe, sondern weil ich die Unfallstelle sehr gut gekannt habe und oft dort vorbei gefahren war. Trotzdem habe ich mich gefragt, wie krank so ein A***loch wohl sein muss so etwas zu tun. Der Begriff Mörder ist dabei aber nie gefallen, auch nicht in der Presse. Okay, war auch kein Thema für BLÖD und FOCUS.

Des Weiteren frage ich mich ob du Menschen mit teilweise schweren Depressionen kennst? Ich kenne einige, habe schon Schübe erlebt und kenne auch einen der nach vielen Jahren als geheilt gilt. Depression ist eine fürchterliche Krankheit und trotzdem für viele Außenstehende nicht zu erkennen. :sick:
 
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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Sorry, wir sind alle mal schlecht drauf.
Und gehen wir deswegen gleich raus und killen einfach Leute?
Mich hat das Gesabbel dieses Psychoentschulders am Montag bei Hart aber Fair schon zur Weißglut genervt.

Darf man einen, der mit Maschinenpistole und Sturmgewehr 100 Menschen absichtlich auf einer Insel abschlachtet Massenmörder nennen?! ... JA, was denn sonst!
Darf man einen, der mit Steuerknüppel in der Hand 149 Menschen absichtlich an eine Felswand fliegt Massenmörder nennen?! ... JA, was denn sonst!
 

asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.829
276
HAJ
Darf man einen, der mit Maschinenpistole und Sturmgewehr 100 Menschen absichtlich auf einer Insel abschlachtet Massenmörder nennen?! ... JA, was denn sonst!
Darf man einen, der mit Steuerknüppel in der Hand 149 Menschen absichtlich an eine Felswand fliegt Massenmörder nennen?! ... JA, was denn sonst!

Populismus bringt hier uns auch nicht weiter. Außerdem hat flysurfer in #3568 gesagt, dass Andreas L. ein Vorumsbruder war.
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.657
10.528
irdisch
Nein, man darf Leute nicht einfach "Mörder" nennen. Der FO war krank. Die Folgen der Tat sind unbestritten, seine Schuldfähigkeit aber durchaus. Die Tat kann sogar mit den Medikamenten zusammen hängen, die er gegen seine Depressionen bekam.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Sorry, wir sind alle mal schlecht drauf.
Und gehen wir deswegen gleich raus und killen einfach Leute?
Mich hat das Gesabbel dieses Psychoentschulders am Montag bei Hart aber Fair schon zur Weißglut genervt.

Darf man einen, der mit Maschinenpistole und Sturmgewehr 100 Menschen absichtlich auf einer Insel abschlachtet Massenmörder nennen?! ... JA, was denn sonst!
Darf man einen, der mit Steuerknüppel in der Hand 149 Menschen absichtlich an eine Felswand fliegt Massenmörder nennen?! ... JA, was denn sonst!

Was du machst ist doch einzig deine Sache, aber eine Depression hat nix mit "wir sind doch alle mal schlecht drauf" zu tun. Und wenn man den Unterschied zwischen der Entscheidung "ein Menschenleben auszulöschen" und "den Tod vieler Menschen billigend in Kauf nehmen" nicht sehen möchte - bitte schön.

Was machen wir dann mit den ganzen börsennotierten Unternehmen die den Tod vieler Menschen ebenso billigend in Kauf nehmen?
 
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Reaktionen: SleepOverGreenland