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Staatsanwaltschaft Düsseldorf: Pressemitteilungen
"Bei der Durchsuchung an der Wohnanschrift in Düsseldorf konnte darüber hinaus ein sog. Tablet sichergestellt und bereits ausgewertet werden. Der Name des Anmelders, die persönliche Korrespondenz und eingegebene Suchbegriffe tragen den Schluss, dass das Gerät im relevanten Zeitraum vom Co-Piloten genutzt wurde. Der Browserverlauf war nicht gelöscht, insbesondere konnten die in der Zeit vom 16.03. bis zum 23.03.2015 mit diesem Gerät aufgerufenen Suchbegriffe nachvollzogen werden. Danach hat sich der Nutzer zum Einen mit medizinischen Behandlungsmethoden befasst, zum Anderen über Arten und Umsetzungsmöglichkeiten einer Selbsttötung informiert. An mindestens einem Tag hat sich der Betreffende darüber hinaus über mehrere Minuten mit Suchbegriffen über Cockpittüren und deren Sicherheits-vorkehrungen auseinandergesetzt. "
"Bei der Durchsuchung an der Wohnanschrift in Düsseldorf konnte darüber hinaus ein sog. Tablet sichergestellt und bereits ausgewertet werden. Der Name des Anmelders, die persönliche Korrespondenz und eingegebene Suchbegriffe tragen den Schluss, dass das Gerät im relevanten Zeitraum vom Co-Piloten genutzt wurde. Der Browserverlauf war nicht gelöscht, insbesondere konnten die in der Zeit vom 16.03. bis zum 23.03.2015 mit diesem Gerät aufgerufenen Suchbegriffe nachvollzogen werden. Danach hat sich der Nutzer zum Einen mit medizinischen Behandlungsmethoden befasst, zum Anderen über Arten und Umsetzungsmöglichkeiten einer Selbsttötung informiert. An mindestens einem Tag hat sich der Betreffende darüber hinaus über mehrere Minuten mit Suchbegriffen über Cockpittüren und deren Sicherheits-vorkehrungen auseinandergesetzt. "
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