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Ich denke Du meinst mit "Tat" den geplanten Absturz; ich denke so weit muss man nicht gehen: Hätte die Ärtzin konkrete Anhaltspunkte gehabt, das er trotz Krankschreibung seinen Beruf als Pilot ausüben will wäre das aus meiner Sicht schon eine konkrete Gefährdung. Ich denke dieser Nachweis wird aber nicht gelingen und die Strafanzeige dürfte eher ins Leere laufen.
Wenn die Fakten aus #4869 stimmen sollten daß bei der Erteilung der Lizenz ein formaler Fehler gemacht wurde ist das ein viel aussichtsreicherer Weg.
Wenn ich das richtig sehe ist §34 StGB auch eher dazu geeignet Ärzte zu schützen wenn sie ihre Schweigepflicht brechen als Ärzte dazu zu verpflichten diesen Bruch zu begehen.