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Deine Schlussfolgerung, dass der Betreiber dann (teilweise) dafür haften wird ist sehr wahrscheinlich richtig. Auf dieser Ebene werden Service Level Agreements (SLAs) ausgehandelt. Da steht dann z. B. drin: das System muss zu 99,9% der Zeit verfügbar sein (was am Tag einem Ausfall von knapp 1:30 Minuten entspricht). Mit jeder weiteren Stelle hinterm Komma steigen die Kosten exponentiell an weil man auf Seiten des Betreibers einen im Verhältnis immer größer werdenden Aufwand treiben muss um diese hohe Verfügbarkeit zu garantieren.
Außerdem werden in solchen SLAs in aller Regel Reaktionszeiten (wie schnell schaut sich das jemand an) und Lösungszeiten (wie lange darf eine Störung maximal andauern) festgeschrieben. Und natürlich welche Strafzahlungen anfallen wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden.
Ob der Betreiber allerdings neben den Vertragsstrafen für Vermögensschäden haften muss, hängt vom Vertrag ab.
Und gegen Vertragsstrafen kann man sich soviel ich weiß nicht versichern.