ANZEIGE
Per Definition gibt es eine SiKo damit keine gefährlichen Gegenstände passieren können. Per Definition darf/soll/muss man von einer 100% Erfolgsquote ausgehen. In MUC war ein Fall erkennbar dass die SiKo ohne Kontrolle passiert wurde. In diesem und in jedem anderen erkannten Fall muss man davon ausgehen, dass gefährliche Gegenstände eingeschleust sein könnten. Dementsprechend muss geräumt werden.Hat es sehr wohl. Denn hier ging es unter anderem darum, dass die Räumung ungerechtfertigt war, weil zigfach täglich sowieso gefährliche Gegenstände in den Sicherheitsbereich gelangen, da kommt es auf einmal mehr oder weniger auch nicht an. Und diese Tatsache („es besteht ein Sicherheitsrisiko“) ist jetzt quasi von zwei Gerichten bestätigt worden.
Rein gar nichts mit der Räumung in MUC zu tun hat die Annahme, dass die SiKo nicht immer funktioniert. Das ist ein anderer Fall den es getrennt zu klären und zu beheben gibt mit dem Ziel einer 100% funktionierenden SiKo.