28.07.18: MUC Terminal 2 geräumt - unidentifizierte Person

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Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
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56
Muc
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...

Ich habe sehr nahe verwandtschaftliche Beziehungen ins Innenministerium und ich kann dir daher sagen, dass es für eine sehr große Anzahl von Situationen keine konkreten und strikten Pläne gibt, da diese weder finanzierbar wären, noch das öffentliche Leben aufrecht erhalten werden könnte.....

Ohne hier eine spezielle Meinung über richtig oder falsch zum Besten zu geben hier nur mal eine kurze allgemeine Information damit sich jeder seine eigenen Gedanken dazu machen kann:

Natürlich gestehe ich das ich keinen Einblick in die Pläne z.B des österreichischen Innenministeriums habe, aber hier in Bayern gibt es durchaus konkret erarbeitete "Pläne" für diverse mögliche und manchmal auch fast unmöglich erscheinende Situationen!

Ich persönliche kenne (zwar nur) einige dieser Szenarios die jeweils in enger Abstimmung mit Spezialisten erabeitet wurden und diese Pläne sind schon sehr konkret und strikt vorgegeben....

Vom internen Grossfeuer über Bombendrohung bzw. Bombenanschlag über Geiselnahme oder Befreiungsversuche von aussen sind so doch viele "mögliche" Situationen erfasst und jeweils auch genaue Verhaltensregeln sowie die Notfallnummern für die jeweiligen Fachleute als Unterstützung angegeben?

Die Entscheidungen dazu werden ja grundsätzlich immer von einer staatlichen Stelle getroffen -> ein gutes Beispiel dafür war ja wohl leider der Anschlag vom OEZ in München 2016 ? :idea:

Zu Erinnerung an die damaligen Vorgänge:
Von der Alarmierung des medizinischen Personal sämtlicher Münchner Kliniken, die Warnung durch öffentliche Kanäle wie Twitter, Facebook oder Radio über die Sperrung von (Hauptverkehs-) Strassen und die Einstellung des öffentlichen Nahverkehrs bis zu Schließung des Hauptbahnhofes und Alarmierung von ausländischen Spezialeinheiten zur Unterstützung sowie einigen Einheiten der BW!

https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_in_München_2016#Maßnahmen_und_weiteres_Geschehen

Wenn es nicht gezielt vorbereitete Pläne dafür schon fertig in der Schublade gegeben hätte, wäre dies alles wohl kaum knappe 30 Minuten nach dem ersten Schuß schon so geordnet und koordiniert abgelaufen?

Gruss aus München
Markus
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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15.144
der Annex erstens keine rechtliche Verbindlichkeit hat

Doch, schon, vgl. Art. 54 lit. l iVm Art. 90 lit. a.

zum Thema Access einfach eine sehr kurze Ansammlung von nona „soll“ Bestimmungen enthält

Dass "shall" nicht mehr als "muss" interpretiert wird, ist eine recht neue Entwicklung. Die Shall-Vorschriften aus dem Chikagoer Abkommen sind klar bindend.

Auch die Gueltigkeit in Deutschland steht wegen des "Gesetzes ueber den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 ueber den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr" vom 7. April 1956 ausser Frage.

und genau 0 (Zero) Information warum oder wie eine Terminalsperre alternativlos sein soll. Auch nicht ansatzweise indirekt.

Na, das ist schon sehr direkt (Hervorhebung von mir):

Annex 17 meinte:
4.4.3 Each Contracting State shall ensure that passengers and their cabin baggage which have been screened are
protected from unauthorized interference from the point of screening until they board their aircraft. If mixing or contact does
take place, the passengers concerned and their cabin baggage shall be re-screened before boarding an aircraft.
 

Ferrum

Erfahrenes Mitglied
06.06.2018
311
175
Doch, schon, vgl. Art. 54 lit. l iVm Art. 90 lit. a.



Dass "shall" nicht mehr als "muss" interpretiert wird, ist eine recht neue Entwicklung. Die Shall-Vorschriften aus dem Chikagoer Abkommen sind klar bindend.

Auch die Gueltigkeit in Deutschland steht wegen des "Gesetzes ueber den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 ueber den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr" vom 7. April 1956 ausser Frage.



Na, das ist schon sehr direkt (Hervorhebung von mir):
Aber der Hausverstand! Ich hab Mitleid, den wirst du nämlich trotz deiner Bemühungen gleich zu spüren bekommen...
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.420
5.763
Weil ich im Urlaub mir wirklich Zeit für solche Sachen nehmen kann, habe ich mich ein wenig mit den besagten Annex beschäftigt.

Es war durchaus amüsant zu lernen, dass der Annex erstens keine rechtliche Verbindlichkeit hat, zum Thema Access einfach eine sehr kurze Ansammlung von nona „soll“ Bestimmungen enthält und genau 0 (Zero) Information warum oder wie eine Terminalsperre alternativlos sein soll. Auch nicht ansatzweise indirekt.

Ich frage mich, ob du überhaupt den Inhalt dieses Dokument kennst? Eher nicht wenn ich deine grossspurigen Ansagen oberhalb lese.

Mit deiner Fehlinterpretation von Annex 17 hat Airsicknessbag ja schon sehr anständig aufgeräumt, herzlichen Dank dafür.

Das klingt jetzt eventuell unfreundlicher, als es eigentlich gemeint ist: Das Problem ist, dass du die Komplexität des Systems und die Zusammenhänge nicht kennst bzw. verstehst. Die ICAO ist, wie viele UN-Organisationen ein relativ zahnloser Tiger. Es gibt neben Annex 17 noch zahlreiche "docs", "circulars" etc. in denen sicherheitsrelevante Sachverhalte und Einigungen der Vertragsstaaten festgehalten werden, und "im Prinzip" gelten die darin definierten SARPs für die unterzeichnenden Länder, die ICAO hat jedoch keine Möglichkeit es zu sanktionieren, wenn sich Länder nicht daran halten. Deshalb habe ich oben immer auch davon geschrieben, dass die geltenden Regeln auf den ICAO SARPs basieren und durch Verträge und die Umsetzung durch die CAAs wie das LBA in Gesetze und Vorschriften erst richtig konkret werden. Bester Beweis dafür, dass diese Regeln jedoch von den meisten Ländern als verbindlich verstanden werden, sind die Beispiele von Reaktionen auf security breaches an verschiedenen Airports weltweit: Es werden immer die Vorgaben "Räumen, Rescreening und Durchsuchung des sterilen Bereichs" umgesetzt. Wenn du mehr Beispiele als die schon genannten brauchst, dann ist Google dein Freund. Schönen Urlaub noch.
 
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PMc

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12.07.2015
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FRA
Es geht darum zu prüfen, dass nicht 1x200 ml Shampoo reinkommen, weil das gefährlich ist. Aber 3x100 ml vom gleichen Stoff sind wieder sicher. Taschenmesser sind meistens verboten, aber Glasflaschen gibt es dahinter im Duty Free (und Taschenmesser in Zürich airside:D).

Unbedingt einrahmen und vor jedem Flug mehrmals aufsagen!

Die Diskussion wie groß der Sicherheitsgewinn durch die Vorgehensweise ist muss man mit der Politik führen.

Muss man nicht, weil der Sicherheitsgewinn niemand interessiert.
Es geht, wie schon mehrfach hier klar verdeutlicht wurde, um vertragliche Verpflichtungen. Also Verpflichtungen aus Verträgen, die von den Zuständigen selber geschaffen wurden, und die daher "alternativlos" sind.

Das einzige was man tun muss, ist, sich entscheiden, ob man diese Art selbstimmunisierender Zirkelschluss-Konstrukte einer uferlosen Beamtenherrschaft gut und richtig findet oder nicht. Und zwar grundsätzlich, und nicht nur dann wenn man grad mal selber im Stau steht.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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„Shall“ als Wort in einer Anforderung ist eine klare Vorgabe und in der Bedeutung zur Umsetzung sehr eindeutig. Minor details in a foreign language. :yes:

1944 schon, heute nicht mehr:

Dr. Bruce V. Corsino meinte:
Until recently, law schools taught attorneys that "shall" means "must." That's why many attorneys and executives think "shall" means "must." It's not their fault. The Federal Plain Writing Act and the Federal Plain Language Guidelines only appeared in 2010. And the fact is, even though "must" has come to be the only clear, valid way to express "mandatory," most parts of the Code of Federal Regulations (CFRs) that govern federal departments still use the word "shall" for that purpose.

With time, laws evolve to reflect new knowledge and standards. During this transition, "must" remains the safe, enlightened choice not only because it imposes clarity on the concept of obligation, but also because it does not contradict any instance of "shall" in the CFRs." Right now, federal departments go through their documents to replace all the "shalls" with "must." It's a big hassle.
 

Fremder

Erfahrenes Mitglied
28.04.2012
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112
Wie es aber natürlich auch haufenweise Fälle gibt, in denen das Terminal anschließend nicht geräumt wurde.

Wie in meinem Fall. Und ich bin mehrmals zwischen den Bereichen hinundhergelaufen, bis es irgendwann einer Bundespolizistin auffiel und sich mich streng ermahnte, dass das ein Sicherheitsverstoß sei. Aber ohne das Terminal zu räumen oder mich auch nur noch mal durch die Schleuse zu jagen...

Hin- und Herlaufen ein Sicherheitsverstoß? Hast Du nach der Rechtsgrundlage gefragt? Wobei, wundern würde es mich nicht, wenn es so etwas gäbe, es gibt im Verkehrsrecht wohl auch den Tatbestand des sinnlosen / unnützen Hin-und Herfahrens... ;-)
 
J

jsm1955

Guest
Es ist eben ein "Prozessdesign", auf das man sich einigen konnte und das sich an allen Flughäfen durchführen lässt. Mach doch mal eine Eingabe bei der ICAO, dass du das Design schlecht findest und was du gern ändern möchtest. Erwarte aber keinen Erfolg, schon gar in weniger als Jahrzehnten. ;)
Warum sollte ich? Es ging ja nur darum, das einige Foristen anderen Foristen das Recht absprechen wollten, zu beurteilen und zu sagen, dass ein schlecht und unsicher designeter Prozess schlecht und unsicher designed ist.
Der Rest ist Aufgabe der Behörden, die dafür bezahlt werden.
Im übrigen glaube ich nicht, dass es internationaler Zustimmung bedarf, wenn MUC seine Sicherheitskontrolle besser gegen Durchschlupf sichert.
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.420
5.763
Warum sollte ich? Es ging ja nur darum, das einige Foristen anderen Foristen das Recht absprechen wollten, zu beurteilen und zu sagen, dass ein schlecht und unsicher designeter Prozess schlecht und unsicher designed ist.

Natürlich kann jeder eine Meinung dazu haben, ob er den Prozess gut findet oder nicht, das ist doch klar. Nur leitet sich aus „nicht gut finden“ nicht ab, dass man die aktuell geltenden Prozessvorschriften bzgl. Räumung ignorieren kann. Denke aber, dass wir da gar nicht auseinander liegen.
 
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Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.420
5.763
Muss man nicht, weil der Sicherheitsgewinn niemand interessiert.
Es geht, wie schon mehrfach hier klar verdeutlicht wurde, um vertragliche Verpflichtungen. Also Verpflichtungen aus Verträgen, die von den Zuständigen selber geschaffen wurden, und die daher "alternativlos" sind.

Das ist ja genau meine Rede: die Verträge existieren und man kann darüber diskutieren ob die Vorschriften was bringen, man kann sie aber nicht ignorieren, bevor er Diskussionsprozess abgeschlossen ist.

Und ganz sinnlos sind die Maßnahmen offensichtlich nicht, obwohl das System nicht perfekt ist, denn Entführungen sind im Gegensatz zur Zeit meiner Jugend angenehm selten geworden. Dass der Aufwand dafür beträchtlich und manchmal nervig ist, steht außer Frage, und man kann natürlich diskutieren, ob man das verhältnismäßig findet oder nicht.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
10
VIE
Doch, schon, vgl. Art. 54 lit. l iVm Art. 90 lit. a.
Also zumindest die ICAO sieht das anders...
ICAO works with the Convention’s 191 Signatory States and global industry and aviation organizations to develop international Standards and Recommended Practices (SARPs) which are then used by States when they develop their legally-binding national civil aviation regulations.
Ich habe allerdings einige Diskussionen dazu gefunden mit unterschiedlichen Ansichten, die Mehrheit hat jedoch das Ergebnis, dass ein Annex nicht verbindlich ist, sondern nur wie benannt eine, „Norm und Empfehlung“ ist.
Dass "shall" nicht mehr als "muss" interpretiert wird, ist eine recht neue Entwicklung. Die Shall-Vorschriften aus dem Chikagoer Abkommen sind klar bindend.
Also zumindest der Annex 17 den ich las war aus 2017, bezugnehmend auf das shall. Ich bin kein Jurist und kann das nicht final beurteilen, aber unsere Kanzlei besteht seit ewig auf die Differenzierung von must und shall in unseren Verträgen, genau wegen der Stufe der Verbindlichkeit. Vielleicht kennen die sich aber auch nicht aus... ich bin aber auch nicht in der Lage die Kompetenz unserer Kanzlei in diesem Punkt zu beurteilen.

Na, das ist schon sehr direkt (Hervorhebung von mir):
Ich gebe zu, das lässt Spielraum für Interpretationen, auch wenn 4.3.x nicht mehr Access (4.2.x) ist. Aber nachdem es um Manipulationen beim Handgepäck geht und von „betroffenen Personen“ die Rede ist traue ich mich nicht daraus zu schlussfolgern dass das eine Totalsperre im konkreten Fall verbindlich nötig macht. Vielleicht ist es aber sogar so gemeint, aber dann bleibt noch immer die Frage nach der Verbindlichkeit des ganzen Annex... siehe ICAO Statement eingangs.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
10
VIE
Mit deiner Fehlinterpretation von Annex 17 hat Airsicknessbag ja schon sehr anständig aufgeräumt, herzlichen Dank dafür.
Auch wenn nicht ganz korrekt, war das ok. Zur Frage ob Fehlinterpretation meinerseits, bleibt Interpretationsspielraum ;-)
Das klingt jetzt eventuell unfreundlicher, als es eigentlich gemeint ist: Das Problem ist, dass du die Komplexität des Systems und die Zusammenhänge nicht kennst bzw. verstehst. Die ICAO ist, wie viele UN-Organisationen ein relativ zahnloser Tiger. Es gibt neben Annex 17 noch zahlreiche "docs", "circulars" etc. in denen sicherheitsrelevante Sachverhalte und Einigungen der Vertragsstaaten festgehalten werden, und "im Prinzip" gelten die darin definierten SARPs für die unterzeichnenden Länder, die ICAO hat jedoch keine Möglichkeit es zu sanktionieren, wenn sich Länder nicht daran halten. Deshalb habe ich oben immer auch davon geschrieben, dass die geltenden Regeln auf den ICAO SARPs basieren und durch Verträge und die Umsetzung durch die CAAs wie das LBA in Gesetze und Vorschriften erst richtig konkret werden. Bester Beweis dafür, dass diese Regeln jedoch von den meisten Ländern als verbindlich verstanden werden, sind die Beispiele von Reaktionen auf security breaches an verschiedenen Airports weltweit: Es werden immer die Vorgaben "Räumen, Rescreening und Durchsuchung des sterilen Bereichs" umgesetzt. Wenn du mehr Beispiele als die schon genannten brauchst, dann ist Google dein Freund. Schönen Urlaub noch.
Nein, das ist nicht unfreundlich, nachdem ich wohl nicht der einzige bin, der hier nicht den kompletten Durchblick hat.

Es ist ja auch gar nicht die Frage ob diese Normen umgesetzt werden (sollen). Das steht ja außer Frage. Aber alle diese Normen setzen immer ein generelles Gefahrenpotential und dessen Minimierung voraus und berücksichtigen halt nicht jeden einzelnen Fall.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.111
1.734
Ich habe sowieso noch nie kapiert, warum 200ml Parfum bedrohlicher als 2x100ml Parfum sind :confused:

genau das ist der Punkt: wegen Flüssigkeiten die vor dem Schicksalstag 2001 überhaupt niemanden interessierten, versucht die deutsche Beamtenmaschinerei ein Zinnober das Millionen (!!!) Euro kostet.

Klar, das ganze darf nicht passieren - aber die Reaktion darauf ist völlig überzogen und erinnert mich an diese Szene aus dem 80er Film Bluesbrothers:https://www.youtube.com/watch?v=2quc-iQ96R0
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.490
15.144
unsere Kanzlei besteht seit ewig auf die Differenzierung von must und shall in unseren Verträgen, genau wegen der Stufe der Verbindlichkeit. Vielleicht kennen die sich aber auch nicht aus... ich bin aber auch nicht in der Lage die Kompetenz unserer Kanzlei in diesem Punkt zu beurteilen.

Nein, voellig richtig. "Shall" ist halt altertuemliches Geschwurbel. Vgl. die Zehn Gebote. Und irgendwann hat dann mal irgendein Korinthenkacker festgestellt, dass rein sprachlich "shall" eben nicht obligatorisch ist, juristisch-sprachliche Tradition hin oder her. Deswegen sollte (;)) man heute im Interesse der Eindeutigkeit eben nicht mehr "shall" verwenden, sondern "must".
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.111
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Der Flughafen MUC hat entsprechend den Sicherheitsbestimmungen gehandelt
gab es keinen Ermessungsspielraum bei den "Bestimmungen"? Können die Sicherheitsbehörden nicht ihr Hirn einschalten, bevor sie sich entscheiden? Waren die Sicherheitsbehörden sich des Ausmasses bewusst, was ihre Entscheidung bewirkt? Werden die Sicherheitsbehörden genug geschult, um diese Entscheidungen "vernünftig" zu treffen?
Problematisch ist, dass die Entscheidung zur Räumung (!!) und die Neukontrolle so lange gedauert haben. Das sollte und muss überprüft werden. Sicherlich kann auch der hier hochgelobte MUC solche Situationen noch sehr viel besser handeln.
Nicht die Dauer der Entscheidung sondern die Gedankenläufe der Entscheider wären zu analysieren?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
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VIE
Das Thema ist ohnehin vom Tisch, in MUC gelang gerade ein großer Schlag gegen den internationalen Kosmetik Terrorismus. 26kg Hautaufhellungscreme beschlagnahmt! MUC ist wieder sicher, sogar ohne Terminalsperre, alles gut. ;)
 

PMc

Erfahrenes Mitglied
12.07.2015
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Das ist ja genau meine Rede: die Verträge existieren und man kann darüber diskutieren ob die Vorschriften was bringen, man kann sie aber nicht ignorieren, bevor er Diskussionsprozess abgeschlossen ist.

Ich weiß nicht ob wir da ganz dieselbe Position vertreten. ;)
Also, der Kunde/Passagier kann die Sicherheit sowieso nicht ignorieren, weil da ein Mensch mit Maschinenpistole steht - das würde blöd ausgehen. Der zuständige Entscheider/Airportbetreiber kann sie wahrscheinlich auch nicht ignorieren, weil da auch jemand steht, der dann zwar keine MP, aber andere Durchsetzungsmittel hat, die für ihn ähnlich schmerzhaft sind. Soweit sind wir uns wahrscheinlich noch einig.

Was ich dann aber anders sehe, ist der Diskussionsprozess. Denn der versteigt sich, wie gesehen, bis hin zu Fragen der Auslegung von Shall und Must, oder in andere juristische Spitzfindigkeiten - und hat sich damit vollständig von jeglicher realen/pragmatischen Ebene (die noch irgendetwas mit Sicherheit zu tun hätte!) abgelöst, und wird also weitestgehend fruchtlos sein.
Und diesen Effekt -dass Diskussionsprozesse sich in Auslegungsfragen versteigen und dabei die eigentliche Aufgabe/Herausforderung völlig aus dem Blick verlieren- haben wir nicht nur hier, sondern der zeigt sich quer durch den gesamten Verwaltungsapparat und bei jeglichem Thema.

Gleichzeitig haben wir reale Sachverhalte wie den zitierten:
Es geht darum zu prüfen, dass nicht 1x200 ml Shampoo reinkommen, weil das gefährlich ist. Aber 3x100 ml vom gleichen Stoff sind aber wieder sicher. Taschenmesser sind meistens verboten, aber Glasflaschen gibt es dahinter im Duty Free (und Taschenmesser in Zürich airside.

Wir haben also einerseits hochdotierte Beamte, die auf akademischem Niveau tiefgründige Auslegungsfragen erörtern, gleichzeitig aber reale Sachverhalte, die die Intelligenz eines klardenkenden Bürgers beleidigen. Und das wie gesagt nicht nur in diesem Fall, sondern praktisch überall.
Und das ist ein Problem u.a. deshalb, weil es -in dieser Umfassendheit- unweigerlich genau dahin führt, dass wir bald eine rechtspopulistische Regierung haben werden. Und dann werden wir -im Extremfall- eine Lösung auch dieses konkreten Problems bekommen, indem man das Terminal nicht mehr zu räumen braucht, sondern die verwirrte Touristin erstmal prophylaktisch erschießt.

Auf der anderen Seite haben die Diskussionen über tiefgründige Auslegungsfragen auch einen Nutzen. Denn für diese Diskussionen braucht es Meetings, dazu muss man sich treffen. Und dazu muss man auch öfter mal über den Atlantik fliegen. Wäre dem also nicht so, dann hätten wir ein paar Vielflieger weniger, und das wollen wir ja sicherlich nicht.
 
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Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
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Muc
genau das ist der Punkt: wegen Flüssigkeiten die vor dem Schicksalstag 2001 überhaupt niemanden interessierten, versucht die deutsche Beamtenmaschinerei ein Zinnober das Millionen (!!!) Euro kostet.

Hört sich zwar toll an diese Behauptung ist aber leider faktisch und sachlich total falsch!
Weder hat es etwas mit dem Schicksalstag 2001 zu tun noch hat speziell die deutsche Beamtenmaschinerie damit zu tun...

Zur kurzen Erinnerung an die Auslöser bzw. die Folgen:

Anschläge in London vereitelt - Terroristen wollten mehrere Passagierflugzeuge sprengen
Scotland Yard hat die größte Terrorattacke seit dem 11. September 2001 vereitelt: Terroristen wollten auf dem Weg von Großbritannien in die USA mehrere Flugzeuge sprengen. Offensichtlich sollte dabei Flüssigsprengstoff verwendet werden. Die Polizei nahm zahlreiche Verdächtige fest.

https://de.wikipedia.org/wiki/Britische_Antiterroraktion_vom_10._August_2006

Die Folgen daraus waren:

Sommer 2006
Grundsätzliches Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck auf USA-Flügen durch die US Regierung
Bei Flügen, die in den USA ankommen oder dort Zwischenlandungen haben, sind Flüssigkeiten und Gels - jeglicher Größe - im Handgepäck verboten. Das Verbot betrifft sogar Flüssigkeiten aus dem Duty Free-Shop oder beispielsweise
- Getränke
- Zahnpasta
- Shampoos
- Haargel
- Sonnenmilch
- Cremes
- Flüssigkeiten ähnlicher Konsistenz

Lockerung durch die TSA Ende 2012
Fluggäste dürfen von April 2013 an wieder Getränke sowie Deo und Shampoo mit durch die Sicherheitskontrollen am Flughafen nehmen. Das seit 2006 geltende Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck wird die EU zu diesem Zeitpunkt aufheben, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte.

Europa

27.09.2006
Die Luftfahrtexperten der EU-Staaten haben sich auf neue Beschränkungen fürs Handgepäck verständigt. Wegen der Terrorgefahr dürfen Fluggäste demnach maximal 0,1 Liter Flüssigkeit an Bord nehmen - dies entspricht einer Flasche Hustensaft. Zudem gelten Höchstmaße für das Gepäckstück. Die EU-Kommission wird voraussichtlich nächste Woche über die Neuregelungen entscheiden, Anfang November könnten sie in Kraft treten. Wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte, müssen die mitgebrachten Behälter in einem durchsichtigen Plastikbeutel stecken, der nicht mehr als einen Liter fassen darf. Unter bestimmten Auflagen dürften die Passagiere aber in den Läden für zollfreien Einkauf an den Flughäfen größere Flaschen oder Behälter kaufen.

Die Europäische Union reagiert damit auf die vereitelten Terroranschläge vom 10. August 2006 in London, als die Täter vermutlich mit Flüssigsprengstoff mehrere Flugzeuge zur Explosion bringen wollten.
Weil noch die technischen Möglichkeiten fehlen, um die Konsistenz von Flüssigkeiten schnell und zuverlässig an der Abfertigung zu überprüfen, werden laut Innenministerium nun nur noch Mengen erlaubt, aus denen sich kein wirksamer Sprengstoff herstellen lässt.

18. Juli 2012
Die EU-Kommission will das Verbot für Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flugreisen verlängern, Die Bestimmungen werden frühestens ab 2014 und nur schrittweise langsam gelockert.
Die Regel war 2006 aus Angst vor Attentaten mit als Flüssigkeit getarntem Sprengstoff eingeführt und in der Zwischenzeit verlängert worden. "Das Risiko, das von flüssigen Sprengstoffen für die zivile Luftfahrt ausgeht, ist immer noch hoch", heißt es in der aktuellen Einschätzung der Kommission. Sie beruft sich auf Tests an Flughäfen und Beratungen mit der Branche. Die entscheidende Frage für die Aufhebung des Verbots ist, wie verlässlich neue Technologien zum Aufspüren von Sprengstoff und wie schnell die Maschinen und Verfahren auf den Flughäfen einsatzbereit sind.

Zwar geht die Kommission davon aus, dass die Technik hier den vergangenen Jahren "erhebliche Fortschritte" gemacht habe, diese reichen aber offenbar aus Brüsseler Sicht noch nicht aus. Die Kommission will nun aus dieser Lage-Einschätzung einen Gesetzesvorschlag machen und ihn im Herbst vorlegen. Auch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten entscheiden dann mit.

Januar 2018
Keine Aufhebung des Flüssigkeitsverbots in Sicht
Langfristig zeichnet sich zwar die Tendenz ab, dass das Verbot für Flüssigkeiten irgendwann gekippt werden wird und die Regelung wird erneut durch die EU Kommission geprüft, allerdings kann man davon ausgehen, dass eine Abschaffung der Regelung nur mit einer neuen Art von Sicherheitskontrollen möglich sein wird.

Gruss aus München
Markus
 
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Loungepotato

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02.12.2016
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Wir haben also einerseits hochdotierte Beamte, die auf akademischem Niveau tiefgründige Auslegungsfragen erörtern, gleichzeitig aber reale Sachverhalte, die die Intelligenz eines klardenkenden Bürgers beleidigen. Und das wie gesagt nicht nur in diesem Fall, sondern praktisch überall.

Das is nun wirklich unter Stammtischniveau: Beim LBA werden nicht wenige mit Sicherheit verbundene Stellen um die A13 bzw. dessen Angestelltenäquivalent vergütet. Wer da von hochdotiert spricht, muss entweder selbst richtig mies verdienen oder hat sonst ein Neid- bzw. Perspektivproblem.

Und natürlich gibt es unter den deutschen Beamten auch schlechte, aber wenn man international arbeitet, lernt man auch die Vorzüge der so verhassten deutschen Verwaltung schätzen.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Mit A13 Bund gehoert man je nach Erfahrungsstufe zu den oberen drei bis fuenf Prozent der Einkommen. Das finde ich schon sehr hochdotiert.
 
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PMc

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12.07.2015
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Das is nun wirklich unter Stammtischniveau: Beim LBA werden nicht wenige mit Sicherheit verbundene Stellen um die A13 bzw. dessen Angestelltenäquivalent vergütet. Wer da von hochdotiert spricht, muss entweder selbst richtig mies verdienen oder hat sonst ein Neid- bzw. Perspektivproblem.

Ich weiss nicht was A13 ist. Ich möchte aber doch annehmen, dass, wer für Sicherheit im Luftverkehr zuständig ist, mindestens ein abgeschlossenes Studium haben muss - und das ist meine -völlig sachliche und neidlose- Übersetzung für "hochdotiert": Akademiker. (Ich hab vor vielen Jahren mal angefragt, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, im Staatsdienst Computerkram zu machen - selbst das war ohne abgeschlossenes Studium völlig ausgeschlossen.)

Das ist aber auch schon wieder so ein Nebenschauplatz.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Ich weiss nicht was A13 ist. Ich möchte aber doch annehmen, dass, wer für Sicherheit im Luftverkehr zuständig ist, mindestens ein abgeschlossenes Studium haben muss - und das ist meine -völlig sachliche und neidlose- Übersetzung für "hochdotiert": Akademiker.

Einstiegsbesoldung im hoeheren Dienst, fuer den (traditionellerweise, mittlerweile vielerorts aufgeweicht) ein Universitaetsstudium Voraussetzung ist.

Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst
 
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Airsicknessbag

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Ich frage mich, was schlimmer ist: Ein Buerger/Laie, der von einer neuen Rechtslage ueberfordert ist, Medien, die diese Ueberforderung verarbeiten und anfachen, juristische Profis, die die Buerger noch darin bestaerken, "alles richtig gemacht" zu haben, oder ein Gesetzgeber, der dem Buerger die neue Rechtslage einfach vor den Latz knallt, und ihn mit der Ueberforderung allein laesst.

Eine wunderbare Mischung fuer die Erzeugung von Verdrossenheit ueber den Staat, die EU, "die Politik" und "die da oben!"
 
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