Die versicherungsbedingung für die reiseversicherung ändert sich ab 05.12.
Sehr geehrte
aufgrund einer aktuellen rechtlichen Anforderung sind wir dazu verpflichtet, § 1 Nr. 2 a und b der Gruppenversicherungsbedingungen der ADAC Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Ihrer ADAC Kreditkarte
zum 05.12.2024 anzupassen:
§ 1 Nr. 2a (neu):
Für Pauschalreisen gilt:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Bezahlung aller fälligen Zahlungen zur Pauschalreise (z. B. Gesamtreisepreis, Anzahlungen, Teilzahlungen, Restzahlungen, Stornokosten) mit der ADAC Kreditkarte.
§ 1 Nr. 2b (neu):
Für einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen gilt:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Bezahlung aller fälligen Zahlungen je einzeln gebuchter Transport- oder Mietleistung (z. B. Anzahlungen, Teilzahlungen, Restzahlungen, Stornokosten) mit der ADAC Kreditkarte.
Im Übrigen gelten die Gruppenversicherungsbedingungen unverändert fort.
Die Anpassungen dienen dazu, den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und Ihren Reiseschutz, der über die ADAC Kreditkarte besteht, weiterhin umfassend zu gewährleisten.*
Die neuen Gruppenversicherungsbedingungen finden Sie
ab dem 05.12.2024 unter:
https://www.adac.de/produkte/finanzdienstleistungen/kreditkarte/formulare-downloads/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADAC Karten-Service
Solaris SE