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Airsicknessbag

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wirklich peinlich habert es

Man soll den Arsch nur so hoch hängen, wie man scheißen kann.

der Reisede vor Zeitpunkt X eine bestätigte Buchung im Sinne der EU VO hatte.

"Zeitpunkt X" interessiert nicht, nur der Zeitpunkt des Fluges.

Kleiner Tipp du kannst natürlich auch versuchen im ungarischenen oder grechischen Recht eine Regelung zu finden, denn der §119 BGB ist für diesen Fall absolut irrelevant.

Ungarisches Recht kommt nicht zur Anwendung (Art. 5 Abs. 2 Rom-I-VO). Griechisches Zivilrecht ist deutschem sehr ähnlich, der Astikos Kodikas dem BGB nachgebildet. (Wer über die entsprechende juristische Allgemeinbildung über König Otto, Georg Ludwig von Maurer, die Pandekten etc. nicht verfügt, kann sie sich hier nachträglich aneignen.)

Daher gibt es im ZGB selbstverständlich Irrtum, Anfechtung (Art. 139) und Schadensersatz ausschließende Bösgläubigkeit (Art. 145 S. 2).

Aber auch wenn man in den anderen Rechtsordnungen entsprechende anwendbare Vorschriften findet, muss dann auch noch geprüft werden ob die Anforderungen für eine Anfechtung erfüllt wurden, denn ist es nicht so dass das Luftfahrtunternehmen einfach Storno und Erstattung des Ticketpreises mitteilt?

Keine Ahnung. Das herauszufinden, dürfte Aufgabe desjenigen sein, der sich auf einen Vertrag beruft, der griechischem Recht unterliegt, und eine Forderung vor einem griechischen Gericht geltend machen müsste.

Dann bennene doch mal wo genau in der EU VO die Anfechtung geregelt ist, ich warte.

Natürlich ist die Anfechtung nicht ausdrücklich in der VO geregelt, da diese supranationales Recht ist und sich nicht mit allen einzelnen nationalen Rechtsordnungen auseinandersetzen kann. Also geht sie abstrakt auf eine "bestätigte Buchung" ein und überlässt es den nationalen Kodizes auszufüllen, was eine solche "bestätigte Buchung" ist.

Aber das ist das Problem mit Dir als Google-Juristen, dass Dir halt jedes Verständnis für juristische Systematik und Denkweise fehlt und Du nur irgendwas suchst, was man per Strg/f finden kann. Und wenn Du das nicht findest, wirst Du frech 🤣
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Aber das ist das Problem Dir als Google-Juristen, dass Dir halt jedes Verständnis für juristische Systematik und Denkweise fehlt
Das sagt gerade der richtige, wo hat denn A3/ET denn die Buchung wirksam angefochten wurden die Voraussetzungen erfüllt?

Bisher wurde ja berichtet die Reisenden hätte einfach eine Stornomitteilung bekommen, da ist es durchaus zweifelhaft ob das alss wirksame Anfechtung ausreicht und wenn wir gerade bei der Systematik sind, erst das muss geprüft werden bevor man behaupte die EU VO käme nicht zur Anwendung.

Aber schön wie schnell und eindeutig du deine eigenen Widersprüche für jede offen legst.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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vorher Unsinn geschrieben

Die VO regelt Anfechtungen (oder andere vertragsvernichtende Handlungen) nicht selber, aber kennt sie (natürlich), weil sie sie in ihrem eigenen Regelungshorizont berücksichtigen muss.

wo hat denn A3/ET denn die Buchung wirksam angefochten wurden die Voraussetzungen erfüllt?

Keine Ahnung, dazu habe ich nie etwas geschrieben. Ich habe lediglich geschrieben, dass eine wirksame Anfechtung dazu führt, dass fluggastrechtliche Ansprüche nicht bestehen. Das werden die hier betroffenen Passagiere zu berücksichtigen haben. Nicht mehr und nicht weniger.

Aber schön wie schnell und eindeutig du deine eigenen Widersprüche für jede offen legst.

Du kapierst es halt einfach nicht. Gibst hier den juristischen Weltraumpräsidenten Superstar McHammergeil, und es ist nichts dahinter. Nada, niente, típota. Man muss halt aufpassen, dass Dir nicht irgendein armes Schwein etwas glaubt.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Das EF artet aus… 😂😂😂
Ach, nö. Das läuft wie jeder Error Fare, you win some, you lose some, mache bekommen ein Storno andere nicht. Das wird niemand ausarten lassen und in den juristischen Nahkampf über die Wirksamkeit einer Anfechtung einsteigen. Ein einzelner Herr hier möchte ein pseudojuristisches Proseminar veranstalten, aber da mache ich auch nicht mehr mit. Ich sollte mich von solchen Trollen nicht provozieren lassen... :oops:
 
  • Haha
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Reisender
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Ein einzelner Herr hier möchte ein pseudojuristisches Proseminar veranstalten, aber da mache ich auch nicht mehr mit. Ich sollte mich von solchen Trollen nicht provozieren lassen... :oops:

Soll er sich doch bei A3 einklagen, wenn er schon dort anrufen möchte. Zeugt nicht gerade von viel Verständnis bei Errorfares.