Interessante Wendung im Juni 2021: Der Insolvenzverwalter verklagt Clearstream (Tochter der Deutschen Börse):
www.handelsblatt.com
Spannende Sache, frag mich echt, ob er damit durchkommt.
So wie ich das verstehe, ist der Einleiter in dem Artikel nicht korrekt, sondern die Argumentation ist, dass AB nach dem Brexit von einer PLC zu einer GbR wurde, für welche die Gesellschafter andere Haftungsbedinungen haben. Als Laie erschließt sich mir allerdings nicht ganz, inwiefern die Gesellschafterhaftung hier greifen soll, diese gilt schließlich nur unter Bedingungen wie Fahrlässigkeit.
Und ich frage mich auch, ob man als Aktionär wirklich damit rechnen muss, ohne Zustimmung zu einem Gesellschafter mit anderen rechtlichen Anforderungen werden zu können. Ich halte breit gestreute Aktien von Unternehmen auf der ganzen Welt verteilt, was für mich weitgehend haftungsfrei ist. Kann mir nicht vorstellen, dass ich auf einmal haftbar werde, falls eines dieser Unternehmen die Gesellschaftsform ändert.
Das Ganze hat natürlich was vom armen David als Passagier gegen den habierigen Goliath als Deutsche Börse, aber ich schätze, dass da nun einfach für beide Seiten Unmengen an Prozesskosten verursachen werden (dürfte ja aufgrund des Streitwerts schon erheblich sein), und dabei wenig herauskommt. Als Insolvenzverwalter wird man dabei aber wohl nicht leer ausgehen.