AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

ANZEIGE

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
ANZEIGE
Gut besichert? Das ist eine sehr subjektive Einschätzung deinerseits, finde ich (ebenso subjektiv).

Ob das gut besichert war sei dahingestellt. Ob es zu den von PwC am 17.8.2017 vorgschlagenen Verpfändungen gekommen ist weiss ich nicht. Jedenfalls war es ein sog. "Massedarlehen" und begründete somit eine Masseverbindlichkeit gemäß § 53 Insolvenzverordnung (InsO). Diese war zusammen mit Kosten des Insolvenzverfahren vorrangig zu bedienen.

https://www.frankschaeffler.de/wp-c...7-12-11-Gutachten.-KfW-Kredit.-Air-Berlin.pdf
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.202
1.155
TXL
ach ja....da kommt ja schon wieder Wehmut auf...
bei allem Schei.., die die verbockt hatten: Mehr Herz war da schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: el_philipo

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Heute hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt enschieden, das die seinerzeitige Kündigung der Air Berlin Piloten auf Grund eines Formfehlers unwirksam sei. Ob sich jetzt de fakto für die Piloten eine materielle Verbesserung ergibt sei dahingestellt. Ich wüsste auf dem ersten Blick nicht woher die kommen sollte.

https://www.bag-urteil.com/13-02-2020-6-azr-146-19/
 

PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
3.027
1.452
DUS
Na ja, dürften dann Neumasseverbindlichkeiten werden, verwässert die wohl ohnehin im homöopathischen Bereich liegende Quote weiter.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.611
541
Interessante Wendung im Juni 2021: Der Insolvenzverwalter verklagt Clearstream (Tochter der Deutschen Börse):

Spannende Sache, frag mich echt, ob er damit durchkommt.
So wie ich das verstehe, ist der Einleiter in dem Artikel nicht korrekt, sondern die Argumentation ist, dass AB nach dem Brexit von einer PLC zu einer GbR wurde, für welche die Gesellschafter andere Haftungsbedinungen haben. Als Laie erschließt sich mir allerdings nicht ganz, inwiefern die Gesellschafterhaftung hier greifen soll, diese gilt schließlich nur unter Bedingungen wie Fahrlässigkeit.
Und ich frage mich auch, ob man als Aktionär wirklich damit rechnen muss, ohne Zustimmung zu einem Gesellschafter mit anderen rechtlichen Anforderungen werden zu können. Ich halte breit gestreute Aktien von Unternehmen auf der ganzen Welt verteilt, was für mich weitgehend haftungsfrei ist. Kann mir nicht vorstellen, dass ich auf einmal haftbar werde, falls eines dieser Unternehmen die Gesellschaftsform ändert.

Das Ganze hat natürlich was vom armen David als Passagier gegen den habierigen Goliath als Deutsche Börse, aber ich schätze, dass da nun einfach für beide Seiten Unmengen an Prozesskosten verursachen werden (dürfte ja aufgrund des Streitwerts schon erheblich sein), und dabei wenig herauskommt. Als Insolvenzverwalter wird man dabei aber wohl nicht leer ausgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.222
912
schätze, dass da nun einfach für beide Seiten Unmengen an Prozesskosten verursachen werden (dürfte ja aufgrund des Streitwerts schon erheblich sein), und dabei wenig herauskommt. Als Insolvenzverwalter wird man dabei aber wohl nicht leer ausgehen.
Das reicht doch schon mal als Grund zusammen mit der Neuartigkeit des Streitgegenstands, der auf keinen Fall Klegen wegen offensichtlicher Unsinnigkeit aufkommen läßt.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.109
Spannende Sache, frag mich echt, ob er damit durchkommt.
So wie ich das verstehe, ist der Einleiter in dem Artikel nicht korrekt, sondern die Argumentation ist, dass AB nach dem Brexit von einer PLC zu einer GbR wurde, für welche die Gesellschafter andere Haftungsbedinungen haben. Als Laie erschließt sich mir allerdings nicht ganz, inwiefern die Gesellschafterhaftung hier greifen soll, diese gilt schließlich nur unter Bedingungen wie Fahrlässigkeit.
Fahrlässigkeit ist keine Anforderung für die Gesellschafterhaftung in der GbR.

Und ich frage mich auch, ob man als Aktionär wirklich damit rechnen muss, ohne Zustimmung zu einem Gesellschafter mit anderen rechtlichen Anforderungen werden zu können. Ich halte breit gestreute Aktien von Unternehmen auf der ganzen Welt verteilt, was für mich weitgehend haftungsfrei ist. Kann mir nicht vorstellen, dass ich auf einmal haftbar werde, falls eines dieser Unternehmen die Gesellschaftsform ändert.
Das mag eher unwahrscheinlich sein, aber wenn eine entsprechende Umwandlung beschlossen wird, ist das möglich.

Das Ganze hat natürlich was vom armen David als Passagier gegen den habierigen Goliath als Deutsche Börse, aber ich schätze, dass da nun einfach für beide Seiten Unmengen an Prozesskosten verursachen werden (dürfte ja aufgrund des Streitwerts schon erheblich sein), und dabei wenig herauskommt. Als Insolvenzverwalter wird man dabei aber wohl nicht leer ausgehen.
Das RVG enthält eine Deckelung auf 30 Mio. EUR.

Ein Insolvenzverwalter wird nach der InsVV vergütet. Die Vergütung richtet sich nach der Insolvenzmasse. Das sind vereinfacht gesagt die von ihm realisierten Einnahmen. Da es sich um eine Tätigkeitsvergütung (und keine Erfolgsvergütung) handelt, kann eine erfolglose Prozessführung über Zuschläge auf die Vergütung berücksichtigt werden.

Es lässt sich aber Stand heute nicht sagen, dass er dafür genau den Betrag X EUR bekommt.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.790
877
Bayern & Tirol
Treffen sich zwei Anwälte:
- Wie gehts?
- Gut, ich kann klagen.

Der Anwalt kommt immer zu seinem Geld. Der Mandant nicht immer.

Der Sohn des Anwalts hat seine Examina bestanden und fängt in der Kanzlei des Vaters an:
- Papa, den langwierigen Fall den Du über die Jahre hattest habe ich endlich abgeschlossen.
- Du Depp, was meinst Du wie ich Dein Studium finanziert habe.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Die Klage gegen Clearstream -> Das ist in meinem Augen nur ein letzter Strohhalm, an dem sich der Insolvenzverwalter hängt.
Das Verfahren gegen Etihad scheint ja eher aussichtslos zu sein.

Fakt ist aber der -> Clearstream schien hier wohl nicht sehr vorsichtig gewesen zu sein.
So wie ich das verstanden habe, findest das Klageverfahren hier in Deutschland statt. Das ist für den Insolvenzverwalter eher von Vorteil.

Hinter diesem Link ist ein juristischer Blogbeitrag von diesem August zu finden. Dieser Beitrag fässt die größten Verfahren um Air Berlin gut zusammen.
In den meisten Fällen verliert Flöther die Verfahren.

 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: crosswind

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.046
2.130
Am 05. Februar 2018 hatte ich damals eine Forderung angemeldet. Vorhin gab es vom Insolvenzteam von Flöhter eine Mail und will weitere Informationen zu meiner damals geforderten Forderung haben. Das ist so lange her, da weiss ich gar nicht mehr, was ich dort überhaupt angemeldet habe... :ROFLMAO:
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
3.692
2.334
Europa
Am 05. Februar 2018 hatte ich damals eine Forderung angemeldet. Vorhin gab es vom Insolvenzteam von Flöhter eine Mail und will weitere Informationen zu meiner damals geforderten Forderung haben. Das ist so lange her, da weiss ich gar nicht mehr, was ich dort überhaupt angemeldet habe... :ROFLMAO:

Ich habe von denen ein Brief vor ca. 2 Wochen bekommen, Flöhter aus Berlin, mit so ein Formular, die wollen alles möglich wissen, habe es den Anwalt weitergeleitet, bis jetzt keine Antwort
Bei mir geht es um 3664 Euro, Flüge für Dez. 2017 DUS-VRA
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.187
1.247
Die scheinen momentan aktiv zu sein, ich hatte vor rund zwei Wochen eine Mail bekommen, dass auf einer Forderung der Verfahrensname fehle.
Vor einigen Monaten fehlte schonmal eine Unterschrift irgendwo.
Alles mit dem freundlichen Hinweis die Förderung aus der Tabelle zu nehmen, wenn man nichts weiter höre.
Vermutlich ein Versuch die Forderungen ein wenig zu minimieren, wenn keine akuraten Rückmeldungen mehr kommen, ggf auch weil es die Mailadressen gar nicht mehr gibt...
 
  • Like
Reaktionen: 330