AMEX Platinum

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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
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Dabei ist komplett unerheblich, was dir ein Amex-Mitarbeiter erzählt hat. Du alleine bist der Vertragspartner von Travel2be und Travel2be entstanden durch deine Buchung Kosten beim Carrier bzw. Hotel. Diese Kosten musst du nun tragen, nicht Amex - klingt für mich durchaus sinnvoll, dass nun du deinem Geld hinterherlaufen musst und nicht Travel2be.
Ich vermute langsam, dass der Amex Mitarbeiter diese Aussage getroffen hat, nach dem Thrawn seine völlig falsche Sicht der Dinge ihn geschildert hat. Die Aussage des Mitarbeiters sich also auf falschen Input bezieht.
Natürlich hätte Amex die Zahlung bei einem "Irrtum" oder ähnlichen zurück gehen lassen... Amex scheint aber wohl ebenfalls der Meinung zu sein, dass eben kein Irrtum oder ähnliches vorliegt... Sonst könnte man die Transaktion auch heute noch Rückabwickeln.
 
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konavf

Erfahrenes Mitglied
07.03.2018
874
90
Und der ganze Stress mit Anwalt etc wegen 74 Euro bei einem 2500 Euro teuren Flug!? Der bestimmt woanders teurer gewesen wäre, weil der KK Zuschlag im Preis versteckt ist. Man muss nicht jeden verstehen...
 

retroplace

Neues Mitglied
12.01.2019
4
0
MUC
www.bodalgo.com
Mehrfachpunkte

Hallo in die Runde,

habe heute meine Amex Platinum bekommen (inkl. Partnerkarte für meine Frau) und bin gerade dabei, sie "einzurichten". Hab den Turbo aktiviert und die für mich interessantesten Zusatzangebote (PP, HH, Sixt) beantragt.

Was mir nicht ganz klar ist (die SuFu hat nichts gebracht):

Ich lese (in amerikanischen Foren), dass es 5x Punkte gibt, wenn man einen Flug über Amex bucht bzw. direkt bei der Airline. Ist das auch in D so? Und allgemeiner gefragt: Gibt es ein paar grundlegende Kniffe, die ich mir ansehen sollte?

Lieben Gruß und besten Dank vorab!
 

Ridgeway

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.798
240
Hallo in die Runde,

habe heute meine Amex Platinum bekommen (inkl. Partnerkarte für meine Frau) und bin gerade dabei, sie "einzurichten". Hab den Turbo aktiviert und die für mich interessantesten Zusatzangebote (PP, HH, Sixt) beantragt.

Was mir nicht ganz klar ist (die SuFu hat nichts gebracht):

Ich lese (in amerikanischen Foren), dass es 5x Punkte gibt, wenn man einen Flug über Amex bucht bzw. direkt bei der Airline. Ist das auch in D so? Und allgemeiner gefragt: Gibt es ein paar grundlegende Kniffe, die ich mir ansehen sollte?

Lieben Gruß und besten Dank vorab!


Welcome,

....geht nur bei Verwendung einer US Amex , "hier" ist das leider nicht so .
Na ja, sonst fällt mir dazu noch das Reiseguthaben und der Punktetransfer ein, für den Rest einfach mal im Forum stöbern.

Ridgeway
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass man die PIN im online Tool ändern kann. Das dürfte vor allem die Partnerkarte betreffen.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.100
975
CGN
1. Damit hatte der Mitarbeiter doch auch Recht. Die entsprechende Zahlung wurde nicht freigegeben und das Thema war damit erledigt. Das fly2be ein zweites mal abbuchen würde, dass konnte der Mitarbeiter nicht wissen. Es ist auch nicht seine Schuld. Du hast den Vertrag mit fly2be geschlossen und diese dazu Autorisiert.

Wenn Kunde und Amex telefonisch abgesprochen haben, dass die Zahlung nicht freigegeben wurde, und die Zahlung trotzdem abgebucht wurde, dann

a) hat Amex etwas versehentlich anderes gemacht als abgesprochen, weil der Mitarbeiter Blödsinn gemacht hat.

b) oder Amex hat absichtlich anders gehandelt als abgesprochen, weil eine andere Instanz bei Amex den Fall als "Irrtum des Kunden -> trotzdem rechtmäßige Transaktion und kein Kartendaten-Missbrauch, also kein Grund, sie zurückzuhalten" eingestuft hat

c) hat der Zahlungsdienstleister des Reisebüros die Transaktion einfach nochmal angestoßen und Amex hat es nicht bemerkt (was, wenn der erste Versuch als suspekt eingestuft und nach Kundenrücksprache verweigert wurde, mehr als seltsam wäre)

d) hat das Reisebüro einfach noch eine Zahlung eingereicht, was voraussetzt, dass sie die Kreditkartendaten selbst gespeichert haben (was bei Einmalbuchungen ohne Kundenkonto eher unüblich ist, meistens reicht man die direkt an den Zahlungsdienstleister durch). Dann wäre das wie Du auch schreibst eine neue Transaktion, für die es keine Autorisierung des Kunden gab und die man daher zurückbuchen können müsste


Ich tippe ehrlich gesagt auf b. Das ist sogar nachvollziehbar, aber dann bitteschön sollte man das dem Kunden sagen. Und wenn man das vergessen und jetzt als "dumm gelaufen" eingestuft hat, dann könnte man sich wenigstens bei einer späteren Reklamation "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, als kleine Entschädigung, weil man offenbar aneinander vorbeigeredet hat" (wenn man nicht zugeben will, dass der Mitarbeiter einfach Mist versprochen hat) irgendwie entschuldigen.

So - auch wenn ich mich in Augen einiger der Majestätsbeleidigung schuldig mache - ist das leider der Eindruck, den ich von AMEX auch habe (so zufrieden ich an anderer Stelle mit dem Produkt bin): Hotline freundlich, aber herrlich inkompetent; Zusagen werden nicht eingehalten, und bei Reklamationen ist das ein ziemlich arroganter Haufen.

Entsprechend kann ich verstehen, dass Thrawn gerade "not amused" ist. @Thrawn: Ändert aber nichts daran, dass Du auch meiner Meinung nach am Ergebnis selbst schuld bist, denn


es wurde aber nur der Fall geprüft, ob travel2be das Recht hatte, das Geld abzubuchen

das ist eigentlich ziemlich eindeutig m.E. -> darum vermute ich auch oben, dass Variante b gegriffen hat.


In einem weiteren Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass das erste Gespräch sicherlich schon gelöscht sei.

Selbst wenn: Es ist ein Irrglaube, dass solche Ausgaben "zur Qualitätssicherung" dienen oder gar herangezogen werden, um bei Reklamationen zu gucken, on der Kunde Recht hat.

Solche Aufzeichnungen dienen ausschließlich zur Beweissicherung für den Anbieter, sei es im Streit mit Kunden oder mit Mitarbeitern..
 
J

jsm1955

Guest
Dann muss man noch gesteckt noch einmal mit der alten PIN zahlen, danach ist die neue PIN aktiv. Klappt wunderbar.
Und warum sollte man das machen? Damit alle PINs gleich sind? --> RISIKO Dann lieber Passwortmanager nutzen oder PIN einfach merken.
 

lebkuchen

Erfahrenes Mitglied
06.11.2014
1.606
106
Man kann das nicht über die Kreditkarte (Zahlung) steuern oder bewerten.

Besteht ein Vertrag?

Ist der Kunde von diesem Vertrag wirksam zurückgetreten?

Ja = Kein Zahlungsanspruch
Nein = Zahlungsanspruch

Stark vereinfacht juristisch ausgedrückt.

„Die Zahlung“ wurde auch blockiert und blieb blockiert nehme ich an. Es wurde dann aber ein weiteres Mal versucht abzubuchen, vermutlich „zu Recht“ weil doch ein Vertrag bestand?

Oder hat derjenige widerrufen?
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.428
5.751
MUC/INN
Man kann das nicht über die Kreditkarte (Zahlung) steuern oder bewerten.

Besteht ein Vertrag?

Ist der Kunde von diesem Vertrag wirksam zurückgetreten?

Ja = Kein Zahlungsanspruch
Nein = Zahlungsanspruch

Stark vereinfacht juristisch ausgedrückt.

Ja eben, wäre ja lustig wenn man keinen Bock mehr hat und einfach bei Amex anruft, damit das storniert wird. Analog müssten die Verfechter des Bargelds dann auf die Intervention der Bundesbank drängen.. :D
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.100
975
CGN
Man kann das nicht über die Kreditkarte (Zahlung) steuern oder bewerten.

Besteht ein Vertrag?

Ist der Kunde von diesem Vertrag wirksam zurückgetreten?

Ja = Kein Zahlungsanspruch
Nein = Zahlungsanspruch

Stark vereinfacht juristisch ausgedrückt.

Nein. Es ist nicht Aufgabe einer Bank, die Vertragslage zu bewerten.

Hat der Kunde die Zahlung autorisiert (durch Eingabe seiner KK-Nummer und weiterer Sicherheitskriterien)? Dann wird bezahlt.

Hat der Kunde die Zahlung nicht autorisiert (missbräuchliche Nutzung)? Dann wird auch nicht bezahlt (idealerweise).

Hier hat Amex nachgefragt, weil ihnen die Zahlung suspekt vorkam (Verdacht auf Missbrauch). Es war aber kein Missbrauch, d.h. die hätte nie zurückgehalten werden dürfen.

(Ebenfalls stark vereinfacht ausgedrückt).
 

lebkuchen

Erfahrenes Mitglied
06.11.2014
1.606
106
Nein. Es ist nicht Aufgabe einer Bank, die Vertragslage zu bewerten.

Hat der Kunde die Zahlung autorisiert (durch Eingabe seiner KK-Nummer und weiterer Sicherheitskriterien)? Dann wird bezahlt.

Hat der Kunde die Zahlung nicht autorisiert (missbräuchliche Nutzung)? Dann wird auch nicht bezahlt (idealerweise).

Hier hat Amex nachgefragt, weil ihnen die Zahlung suspekt vorkam (Verdacht auf Missbrauch). Es war aber kein Missbrauch, d.h. die hätte nie zurückgehalten werden dürfen.

(Ebenfalls stark vereinfacht ausgedrückt).

Ja klar, das widerspricht sich doch nicht mit meiner Aussage (1. Satz man kann dies nicht über die KK steuern oder bewerten) - ich wollte nur mal grundsätzlich den Zahlungsanspruch und damit die Weichenstellung für die Diskussion stellen, ob dieser überhaupt steht oder nicht. Wenn dieser nicht steht, dann kann man dagegen vorgehen. Wenn der steht wird's verdammt eng.
 

flyforfun

Aktives Mitglied
27.11.2018
144
0
Wenn Kunde und Amex telefonisch abgesprochen haben, dass die Zahlung nicht freigegeben wurde, und die Zahlung trotzdem abgebucht wurde, dann

Es spielt eigentlich gar keine Rolle ob Amex die Zahlung ablehnt oder nicht. Der eigentliche Vertrag, welcher ja zustande gekommen ist, bleibt doch davon komplett unberührt. Vertrag ist Vertrag und kann nicht einseitig z.B durch Verweigerung der Zahlung gekündigt werden. Der Anbieter hätte jederzeit unabhängig von Amex auf Zahlungsausgleich bestehen können. Das sollte doch jedem klar sein. Zumindest ist meine Rechtsauffassung so. VG
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.428
5.751
MUC/INN
Es spielt eigentlich gar keine Rolle ob Amex die Zahlung ablehnt oder nicht. Der eigentliche Vertrag, welcher ja zustande gekommen ist, bleibt doch davon komplett unberührt. Vertrag ist Vertrag und kann nicht einseitig z.B durch Verweigerung der Zahlung gekündigt werden. Der Anbieter hätte jederzeit unabhängig von Amex auf Zahlungsausgleich bestehen können. Das sollte doch jedem klar sein. Zumindest ist meine Rechtsauffassung so. VG

Amex bucht das ja nicht zum Spaß, weil sie Vertragasabschlüsse sabotieren will, sondern idR wegen Betrugsverdacht. Da wäre ein Vertrag ja erstmal (noch) nicht wirksam zustandegekommen bzw. nichtig. Aber natürlich berührt das Verhalten von amex nicht die Wirksamkeit des Vertrags. Wurde hier auch nicht in Frage gestellt, siehe Lebkuchens Ausführungen. Besteht ein Vertrag, besteht ein Zahlungsanspruch, ob Amex wg Verdachts blockt oder wg Limitüberschreitung ablehnt. Pacta sunt servanda.
 

Blue2

Erfahrenes Mitglied
09.12.2009
2.067
0
Bern
Bestimmt habt ihr das schon besprochen, aber mir ist es eben zum ersten Mal aufgefallen: Wenn ich über Amex (mit meinem Reiseguthaben) einen Flug buche - z.B. FRA-ATH, dann ist der statt der 120 Euro direkt bei LH, über das Reiseportal gleich mal 60 Euro teurer..Ist das immer so? Liegt das am Abflugort oder an der Airline?

Respektive: Kann man das umgehen?
 

PinguKingu

Aktives Mitglied
13.12.2018
165
87
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Hi,

hab mit dem Reiseguthaben ein Hotel auf Koh Samui gebucht. Preislich war der Unterschied zu dem günstigsten Preis auf etwaigen Portalen in etwa 1%. Kommt glaub ich also immer drauf an.

Bei Flügen hatte ich nicht geschaut, aber nur bisher gelesen, dass die Preise hier doch meist höher sind. Glück wird man evtl. trotzdem haben können.