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Bislang zieht sich das Thema ja durch verschiedene Threads:
https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/fti-insolvent.160820/
https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/cc-rueckbuchung-lastschrift.6358/
ich finde aber, es ist so bedeutend, dass es einen eigenen Thread verdient hat, in dem alle bisherigen Erkenntnisse und aktuelle Entwicklungen gesammelt werden können.
Was ist passiert? Bekanntermaßen ist Europas drittgrößer Reisebieter FTI in Insolvenz gegangen. Während die Vorauszahlungen für abgesagte Pauschalreisen über den DRSF abgesichert sind, können die Bucher von Einzelleistungen nur auf Paypal Schutz (innerhalb von 180 Tagen nach Zahlung) oder Chargeback bei Kreditkartenzahlung hoffen. Inzwischen storniert FTI auch die Einzelleistungen. Mit dieser Stornobestätigung ist bei VISA und Mastercard ein Chargeback je nach herausgebender Bank mehr oder weniger problemlos möglich, siehe z.B. Hinweise der DKB:
https://www.dkb.de/fragen-antworten/fti-insolvenz-kann-ich-meine-kartenzahlung-reklamieren
die Chargebackbedingungen von VISA und Mastercard geben das jedenfalls her.
American Express verweigert allerdings Chargebacks mit dem Hinweis darauf, dass sie keine Banklizenz hätten. (Ja warum eigentlich nicht, schließlich betreiben sie in nicht unerheblichen Umfang Kreditgeschäft?). Damit sind sie wohl auch nicht BaFin überwacht. Alle Hinweise auf das Chargeback Verfahren wurden über Nacht von den AMEX Websiten entfernt, sind aber noch in Webarchiven aufrufbar:
https://web.archive.org/web/2024051...-tipps/kreditkartenzahlung-zurueckholen-11940
Ein Schelm, wer böses dabei denkt... Ein User berichtete hier, dass auf der Österreichischen Website wohl sogar der Chargebackgrund Insolvenz ausdrücklich erwähnt war, wer das in einem Webarchiv findet, bitte gerne verlinken.
Hintergrund ist wohl, dass AMEX Issuer und Acquirer zugleich ist. D.h. der Schaden aus dem Chargeback würde bei AMEX landen und könnte nur noch gegen die Insomasse geltend gemacht werden. Gerüchteweise sollen bei früheren Fällen (AirBerlin, Thomas Cook) Chargebacks wohl aus einer Versicherung geleistet worden sein, allerdings nur, wenn die Geschädigten hartnäckig blieben.
Es scheint so, als gäbe es bei AMEX keine veröffentlichten vollständigen Chargebackbedingungen, zumindest hat sie noch niemand gefunden. Meine persönliche Meinung: So lange es keine rechtswirksam vereinbarten Bedingungen gibt, die etwas anderes sagen, kann ein Verbraucher erwarten, dass eine Kreditkarte einen Schutz von Anzahlungen bei Insolvenz beinhaltet. Letztendlich scheint es aber nirgendwo schriftlich vereinbart zu sein, Rechtssicherheit wird hier wohl nur durch Urteile entstehen, die von der Verbraucherfreundlichkeit der Richter*innen abhängen. Wird m.E. spannend werden.
Fazit ist für mich jedenfalls, dass man vor dem Einsatz der AMEX bei Vorauszahlungen gleich jeder Art derzeit nur warnen kann, letztendlich entspricht der Status nach derzeitiger Vorstellung von AMEX dem einer ungesicherten Überweisung.
https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/fti-insolvent.160820/
https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/cc-rueckbuchung-lastschrift.6358/
ich finde aber, es ist so bedeutend, dass es einen eigenen Thread verdient hat, in dem alle bisherigen Erkenntnisse und aktuelle Entwicklungen gesammelt werden können.
Was ist passiert? Bekanntermaßen ist Europas drittgrößer Reisebieter FTI in Insolvenz gegangen. Während die Vorauszahlungen für abgesagte Pauschalreisen über den DRSF abgesichert sind, können die Bucher von Einzelleistungen nur auf Paypal Schutz (innerhalb von 180 Tagen nach Zahlung) oder Chargeback bei Kreditkartenzahlung hoffen. Inzwischen storniert FTI auch die Einzelleistungen. Mit dieser Stornobestätigung ist bei VISA und Mastercard ein Chargeback je nach herausgebender Bank mehr oder weniger problemlos möglich, siehe z.B. Hinweise der DKB:
https://www.dkb.de/fragen-antworten/fti-insolvenz-kann-ich-meine-kartenzahlung-reklamieren
die Chargebackbedingungen von VISA und Mastercard geben das jedenfalls her.
American Express verweigert allerdings Chargebacks mit dem Hinweis darauf, dass sie keine Banklizenz hätten. (Ja warum eigentlich nicht, schließlich betreiben sie in nicht unerheblichen Umfang Kreditgeschäft?). Damit sind sie wohl auch nicht BaFin überwacht. Alle Hinweise auf das Chargeback Verfahren wurden über Nacht von den AMEX Websiten entfernt, sind aber noch in Webarchiven aufrufbar:
https://web.archive.org/web/2024051...-tipps/kreditkartenzahlung-zurueckholen-11940
Ein Schelm, wer böses dabei denkt... Ein User berichtete hier, dass auf der Österreichischen Website wohl sogar der Chargebackgrund Insolvenz ausdrücklich erwähnt war, wer das in einem Webarchiv findet, bitte gerne verlinken.
Hintergrund ist wohl, dass AMEX Issuer und Acquirer zugleich ist. D.h. der Schaden aus dem Chargeback würde bei AMEX landen und könnte nur noch gegen die Insomasse geltend gemacht werden. Gerüchteweise sollen bei früheren Fällen (AirBerlin, Thomas Cook) Chargebacks wohl aus einer Versicherung geleistet worden sein, allerdings nur, wenn die Geschädigten hartnäckig blieben.
Es scheint so, als gäbe es bei AMEX keine veröffentlichten vollständigen Chargebackbedingungen, zumindest hat sie noch niemand gefunden. Meine persönliche Meinung: So lange es keine rechtswirksam vereinbarten Bedingungen gibt, die etwas anderes sagen, kann ein Verbraucher erwarten, dass eine Kreditkarte einen Schutz von Anzahlungen bei Insolvenz beinhaltet. Letztendlich scheint es aber nirgendwo schriftlich vereinbart zu sein, Rechtssicherheit wird hier wohl nur durch Urteile entstehen, die von der Verbraucherfreundlichkeit der Richter*innen abhängen. Wird m.E. spannend werden.
Fazit ist für mich jedenfalls, dass man vor dem Einsatz der AMEX bei Vorauszahlungen gleich jeder Art derzeit nur warnen kann, letztendlich entspricht der Status nach derzeitiger Vorstellung von AMEX dem einer ungesicherten Überweisung.
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