Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, Amex hat (zumindest aus meiner Sicht) keine diskretionäre Entscheidungsbefugnis solche Fälle abzulehnen, wenn sie vorher sagen dass bestimmte Fälle von den Cashback Regeln gedeckt sind und der spezifische Fall unter die Bedingungen fällt.Wie ich ganz vorne schon schrieb, "es wird geprüft". Das ist aber kein Anspruch auf Erstattung, wobei der Einzelfall positiv entschieden werden kann. Bringt nur nichts, weil andere es besser wissen wollten.
Du kannst die Kartenanbieter durchgehen und die "Anträge" anschauen.Dass es grundsätzlich geht, davon gehe ich aus. Die Frage ist halt, ob/welche Kartenherausgeber dies anbieten. Ich habe nie darauf geachtet.
Dafür gilt aber zum einen das AMEX dies wirksam zugesagt hat, und das man z.B. dieses Versprechen z.B. nicht durch kleingedrucktes auf der Werbung widerrufen hat. Für einen Gang zum Gericht/Anwalt schon ein paar Unbekannte.Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, Amex hat (zumindest aus meiner Sicht) keine diskretionäre Entscheidungsbefugnis solche Fälle abzulehnen, wenn sie vorher sagen dass bestimmte Fälle von den Cashback Regeln gedeckt sind und der spezifische Fall unter die Bedingungen fällt.
Interessant vor allem der folgende Passus:Ansonsten haben sie wohl eingesehen das VISA sie zum Chargeback verpflichtet
die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter inklusive Rückmeldung/Ablehnung/Bestätigung zur anteiligen Erstattung
Doch, tun Sie, und zwar auch bei der deutschen Variante.Stimmt, Advanzia druckt m.W. keine Titel auf die Karte.
Nachtrag: vielleicht bei der österreichischen Variante?