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AMEX verweigert Chargeback bei nicht erbrachter Leistung aufgrund Insolvenz am Beispiel FTI

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.007
6.218
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Dass es grundsätzlich geht, davon gehe ich aus. Die Frage ist halt, ob/welche Kartenherausgeber dies anbieten. Ich habe nie darauf geachtet.
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
2.408
2.531
Wie ich ganz vorne schon schrieb, "es wird geprüft". Das ist aber kein Anspruch auf Erstattung, wobei der Einzelfall positiv entschieden werden kann. Bringt nur nichts, weil andere es besser wissen wollten.
Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, Amex hat (zumindest aus meiner Sicht) keine diskretionäre Entscheidungsbefugnis solche Fälle abzulehnen, wenn sie vorher sagen dass bestimmte Fälle von den Cashback Regeln gedeckt sind und der spezifische Fall unter die Bedingungen fällt.

So wie z.B. auch der Paypal Käuferschutz nicht diskretionär ist wenn die Fälle klar und die Bedingungen erfüllt sind. Mit Paypal durfte ich mich darum schon vor Gericht streiten und dann ging die Übernahme aller Kosten ganz fix - natürlich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und zur Vermeidung einer Gerichtsentscheidung. Mir war es recht und ich hätte Null Bedenken es bei einem solchen Chargeback Fall genauso zu machen.

PS und dass Amex mit solchen Emails versucht so viele Kunden wie möglich davon abzuhalten, Ansprüche anzumelden, ist doch logisch. Genau wie Airlines die noch immer gegen die seit mehr als 20 Jahren geltenden Fluggastentschädigungsrechte verstoßen - weil sie genau wissen dass die weit überwiegende Anzahl der Betroffenen nicht den Rechtsweg suchen wird. Die Übernahme der bei diesen wenigen anfallenden Kosten ist dann einfach deutlich billiger als alle Anspruchsberechtigten zu bezahlen. Ist zwar schade, aber nachvollziehbar.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.780
7.996
LEJ
Dass es grundsätzlich geht, davon gehe ich aus. Die Frage ist halt, ob/welche Kartenherausgeber dies anbieten. Ich habe nie darauf geachtet.
Du kannst die Kartenanbieter durchgehen und die "Anträge" anschauen.
Bei AMEX wird der Titel "abverlangt". Ob er geprägt wird , weiß ich auch nicht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.893
Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, Amex hat (zumindest aus meiner Sicht) keine diskretionäre Entscheidungsbefugnis solche Fälle abzulehnen, wenn sie vorher sagen dass bestimmte Fälle von den Cashback Regeln gedeckt sind und der spezifische Fall unter die Bedingungen fällt.
Dafür gilt aber zum einen das AMEX dies wirksam zugesagt hat, und das man z.B. dieses Versprechen z.B. nicht durch kleingedrucktes auf der Werbung widerrufen hat. Für einen Gang zum Gericht/Anwalt schon ein paar Unbekannte.

Sicher ist wenn AMEX auf der eigenen Seite uneingeschränkt dafür geworben hat das sie ohne wenn und aber ein CB im Falle einer Insolvenz durchführen, diese Zusage auch vom Kunden als bare Münze genommen werden kann. Aber dies muss man halt schlüssig beweisen können. Wer z.B. lange vor einer solchen Aussage den AMEX Vertrag abgeschlossen hat müsste auch nachweisen das er eben wegen diesem Versprechen den Vertrag nicht gekündigt hat.

Wie gesagt eine Menge Unbekannte und sicher nicht analog zum PayPal Käuferschutz zu sehen, da dieses Versprechen die ganze Zeit beworben wird und auch Teil der AGBs ist.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.007
6.218
Falls seine Eltern einen gewissen Humor pflegten, wieso nicht. Ich persönlich nehme Abstand von Titeln auf der Kreditkarte, aber jedem Jeck, wie er's mag.
Hat mich halt interessiert, ob es geht. Bei LH wundert es mich nicht, da Vielfliegerkarten typischerweise dies unterstützen, und bei Amex passt es auch ins Bild, das sie von sich zeichnen möchten.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.527
3.985
FRA
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Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
725
1.287
Und man hat auch kein Anrecht darauf mit dem Grad angesprochen zu werden.
In Deutschland gibt's aufgrund einer lex specialis die Option manche Grade in Ausweisdokumente eintragen zu lassen (wären sie Namensbestandteile bedürfte es dieser Option nicht, der Grad wäre viel mehr stets aufzunehmen, q. e. d.).
Das kann aber jederzeit entfallen. Dazu gibt's immer wieder Vorhaben, zuletzt durch eine große Koalition, am Widerstand einzelner Länder scheiterte dies jedoch.
 

Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
487
786
DUS
Gibt es hier eventuell was neues?
Das Insolvenzverfahren ist eröffnet und die Gläubiger sollen bis Ende des Monats ein Schreiben w/ Forderungsanmeldung erhalten mit der klaren Bitte, eine Forderung nur dann anzumelden, wenn die Zahlungen nicht anderweitig erstattet werden können. (Quelle). Also Einzelleistungen mit Zahlung per Überweisung oder AMEX ;) . AMEX scheint das diesmal durchzuziehen, da tut sich nichts, haben ja auch keine Acquirer Bank, der sie den Schaden belasten könnten (so wie VISA und Mastercard).
 
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fliegenix

Reguläres Mitglied
11.11.2018
71
21
Das Insolvenzverfahren ist eröffnet und die Gläubiger sollen bis Ende des Monats ein Schreiben w/ Forderungsanmeldung erhalten mit der klaren Bitte, eine Forderung nur dann anzumelden, wenn die Zahlungen nicht anderweitig erstattet werden können. (Quelle). Also Einzelleistungen mit Zahlung per Überweisung oder AMEX ;) . AMEX scheint das diesmal durchzuziehen, da tut sich nichts, haben ja auch keine Acquirer Bank, der sie den Schaden belasten könnten (so wie VISA und Mastercard).
Und auch noch niemand rechtlich dagegen vorgegangen?
 
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fly_higher

Neues Mitglied
31.08.2024
6
20
Und auch noch niemand rechtlich dagegen vorgegangen?
Ich habe meinen Fall zur Prüfung an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank eingereicht. Das Schlichtungsverfahren wurde direkt eröffnet (falls der Fall so eindeutig wäre wie von American Express dargestellt, wäre der Antrag direkt abgelehnt worden ohne Eröffnung eines Verfahrens), die Prüfung läuft noch.

Egal zu welchem Ergebnis die Prüfung kommt: Amex muss für das Verfahren auf jeden Fall schon mal 200,- Euro blechen ("Von dem am Verfahren beteiligten Unternehmen ist grundsätzlich eine Gebühr von 200 Euro zu erheben."). Da ich mich an dieser Stelle von American Express betrogen fühle, erfüllt mich das schon mal mit einer gewissen Genugtuung.

Und insgesheim habe ich die Hoffnung, dass - wenn genung andere Kundinnnen und Kunden ebenfalls Beschwerde einlegen - die Kosten für Amex so hoch werden, dass sie zukünftig in ähnlichen Fällen im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden handeln ...

Hier ist der Link für alle Interessierten: https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle/-/schlichtungsverfahren-613580
 

fliegenix

Reguläres Mitglied
11.11.2018
71
21
Ich habe meinen Fall zur Prüfung an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank eingereicht. Das Schlichtungsverfahren wurde direkt eröffnet (falls der Fall so eindeutig wäre wie von American Express dargestellt, wäre der Antrag direkt abgelehnt worden ohne Eröffnung eines Verfahrens), die Prüfung läuft noch.

Egal zu welchem Ergebnis die Prüfung kommt: Amex muss für das Verfahren auf jeden Fall schon mal 200,- Euro blechen ("Von dem am Verfahren beteiligten Unternehmen ist grundsätzlich eine Gebühr von 200 Euro zu erheben."). Da ich mich an dieser Stelle von American Express betrogen fühle, erfüllt mich das schon mal mit einer gewissen Genugtuung.

Und insgesheim habe ich die Hoffnung, dass - wenn genung andere Kundinnnen und Kunden ebenfalls Beschwerde einlegen - die Kosten für Amex so hoch werden, dass sie zukünftig in ähnlichen Fällen im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden handeln ...

Hier ist der Link für alle Interessierten: https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle/-/schlichtungsverfahren-613580
Ist das der Ombudsmann? oder ist das wieder etwas anderes?
Ich hatte mal bei der Bafin angefragt, die hatte das auch interessiert. Würde eventuell mal beide Wege gehen wollen.
 
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Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
725
1.287
Ombudsmann
= private Organisation

BaFin = Behörde


Ansonsten der Hinweis, dass bei solchen außergerichtlichen gerade nicht der mit dem besten Anwalt gewinnt, sondern derjenige der glaubhaft machen kann, dass gerade im Gegenteil, er in seiner arglosen Laienperspektive auf eine Sicherungseinrichtung im Insolvenzfall eines Anbieters vertraut hat die so doch nicht existiert.
Dazu hilft auch jedes Beweismittel, ein Prospekt, ein Begleitschreiben in dek Chargeback erklärt wurde, eine Website zum Thema aus dem Internetarchiv die man angibt vor der Buchung gelesen zu haben und deswegen auf eine Art Insolvenzschutz vertraut zu haben usw.
Beim Verbraucherschutz geht's ganz stark um Vertrauensschutz und die Laienperspektive. Also eher was Tante Erna für einen Eindruck von einer Sache gehabt haben muss, nicht was ein Juraprofessor darin gesehen haben mag.
Insofern ist das auch sehr anders als der ordentliche Rechtsweg und ich wundere mich immer wieder wie wenige Menschen als betroffene Verbraucher solche für sie kostenlosen, außergerichtlichen Wege nutzen, die häufig zu verbraucherfreundlicheren Lösungen führen als dem Verbraucher zusteht wenn man wie klassische Gerichte jede Klausel miteinbezieht.
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
678
750
NRW
[...]
Dazu hilft auch jedes Beweismittel, ein Prospekt, ein Begleitschreiben in dek Chargeback erklärt wurde, eine Website zum Thema aus dem Internetarchiv die man angibt vor der Buchung gelesen zu haben und deswegen auf eine Art Insolvenzschutz vertraut zu haben usw.
[...]
Alles gut und richtig. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen oder vertraglichen(?) Anspruch auf Chargeback. Da wird dann auch die BaFin (oder die Bundesbank) nicht helfen können, die ist zur Überwachung des Bankwesens in Rahmen der Gesetze und Verordnungen zuständig.
Einzige Quelle zum Chargeback siehe Bafin-Seite: https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Karten/02_erstattung_betrug.html

Ich bin mal auf die Antwort gespannt.
 

Kartenstecker

Erfahrenes Mitglied
05.12.2022
725
1.287
Wenn der durchschnittliche Verbraucher den Eindruck gehabt hat hier abgesichert zu sein kann ein Ombudsmann durchaus anders entscheiden, das ist ja der Punkt den ich hier versuche rüber zu bringen.
Darum sind Werbematerialien nicht so unverbindlicher Klimbim wie das viele Unternehmen betreiben. Jede offizielle Unternehmenspublikation die zuviel verspricht kann ein sehr teurer Fehler sein.
Der Verbraucher hat aber die Beweispflicht. Durch seinen Sachvortrag und mögliche Beweismittel solcher Unternehmenskommunikation die ihm in einem bestimmten, guten Glauben, handeln ließ. Es kann bezüglich Arglosigkeit im außergerichtlichen Format überzeugender sein wenn so ein Schreiben mit Times New Roman 12 und falsch formatiert eingeht (am besten steht in der Betreffzeile "Betreff:" wie man das früher mal in der Schule gelernt hat) und in normalen, eigenen Worten abgefasst ist, als ein Schriftsatz vom Rechtsanwalt.

Der Joker des Verbrauchers ist seine Arglosigkeit und sein guter Glauben und je "juristischer" man auftrumpft desto weniger glaubt man die Arglosigkeit.

Da ist das Ego des Verbrauchers häufig der eigene, größte Feind, weil die Leute zeigen wollen was sie alles können und sind, am besten schon einen fancy Rechtsanwalt beauftragen den Ombudsmann anzuschreiben usw. und je selbstbewusster und kompetenter sie versuchen aufzutreten, desto weniger nimmt man ihnen die gewisse Unbeholfenheit eines Laien ab, die aber zwingend notwendig ist, um im Sinne des Verbraucher entscheiden zu können. Gegenbeispiel: von Beruf Kaufmann oder gar Jurist, da ist man chancenlos auf die Tour durchzukommen, egal ob außergerichtlich oder gerichtlich.

Schönes Beispiel von: manchmal ist weniger "mehr".
 
Zuletzt bearbeitet:

fliegenix

Reguläres Mitglied
11.11.2018
71
21
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Ich habe meinen Fall zur Prüfung an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank eingereicht. Das Schlichtungsverfahren wurde direkt eröffnet (falls der Fall so eindeutig wäre wie von American Express dargestellt, wäre der Antrag direkt abgelehnt worden ohne Eröffnung eines Verfahrens), die Prüfung läuft noch.

Egal zu welchem Ergebnis die Prüfung kommt: Amex muss für das Verfahren auf jeden Fall schon mal 200,- Euro blechen ("Von dem am Verfahren beteiligten Unternehmen ist grundsätzlich eine Gebühr von 200 Euro zu erheben."). Da ich mich an dieser Stelle von American Express betrogen fühle, erfüllt mich das schon mal mit einer gewissen Genugtuung.

Und insgesheim habe ich die Hoffnung, dass - wenn genung andere Kundinnnen und Kunden ebenfalls Beschwerde einlegen - die Kosten für Amex so hoch werden, dass sie zukünftig in ähnlichen Fällen im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden handeln ...

Hier ist der Link für alle Interessierten: https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle/-/schlichtungsverfahren-613580
Ja, mir schon klar. die Frage war nur, ob die Schlichtungsstelle etwas anderes ist als der Ombudsmann