Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, Amex hat (zumindest aus meiner Sicht) keine diskretionäre Entscheidungsbefugnis solche Fälle abzulehnen, wenn sie vorher sagen dass bestimmte Fälle von den Cashback Regeln gedeckt sind und der spezifische Fall unter die Bedingungen fällt.Wie ich ganz vorne schon schrieb, "es wird geprüft". Das ist aber kein Anspruch auf Erstattung, wobei der Einzelfall positiv entschieden werden kann. Bringt nur nichts, weil andere es besser wissen wollten.
Du kannst die Kartenanbieter durchgehen und die "Anträge" anschauen.Dass es grundsätzlich geht, davon gehe ich aus. Die Frage ist halt, ob/welche Kartenherausgeber dies anbieten. Ich habe nie darauf geachtet.
Dafür gilt aber zum einen das AMEX dies wirksam zugesagt hat, und das man z.B. dieses Versprechen z.B. nicht durch kleingedrucktes auf der Werbung widerrufen hat. Für einen Gang zum Gericht/Anwalt schon ein paar Unbekannte.Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, Amex hat (zumindest aus meiner Sicht) keine diskretionäre Entscheidungsbefugnis solche Fälle abzulehnen, wenn sie vorher sagen dass bestimmte Fälle von den Cashback Regeln gedeckt sind und der spezifische Fall unter die Bedingungen fällt.
Interessant vor allem der folgende Passus:Ansonsten haben sie wohl eingesehen das VISA sie zum Chargeback verpflichtet
die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter inklusive Rückmeldung/Ablehnung/Bestätigung zur anteiligen Erstattung
Doch, tun Sie, und zwar auch bei der deutschen Variante.Stimmt, Advanzia druckt m.W. keine Titel auf die Karte.
Nachtrag: vielleicht bei der österreichischen Variante?
Auch wenn dieses Gerücht offensichtlich nicht zu besiegen ist: Akademische Grade sind (in Deutschland) kein Namensbestandteil.Ich habe den Dr als Namensbestandteil sowohl auf der Amex als auch auf der LH MC
Danke für die mir bekannte Information, wenngleich ich nicht weiss, was du mir damit sagen willst.Auch wenn dieses Gerücht offensichtlich nicht zu besiegen ist: Akademische Grade sind (in Deutschland) kein Namensbestandteil.
Aber das Fredthema hat keine! Ist schließlich der VFT, wo sich infantile Juser über frei ausgewürfelte Themen zanken.Wörter haben Bedeutungen.
Das Insolvenzverfahren ist eröffnet und die Gläubiger sollen bis Ende des Monats ein Schreiben w/ Forderungsanmeldung erhalten mit der klaren Bitte, eine Forderung nur dann anzumelden, wenn die Zahlungen nicht anderweitig erstattet werden können. (Quelle). Also Einzelleistungen mit Zahlung per Überweisung oder AMEX . AMEX scheint das diesmal durchzuziehen, da tut sich nichts, haben ja auch keine Acquirer Bank, der sie den Schaden belasten könnten (so wie VISA und Mastercard).Gibt es hier eventuell was neues?
Und auch noch niemand rechtlich dagegen vorgegangen?Das Insolvenzverfahren ist eröffnet und die Gläubiger sollen bis Ende des Monats ein Schreiben w/ Forderungsanmeldung erhalten mit der klaren Bitte, eine Forderung nur dann anzumelden, wenn die Zahlungen nicht anderweitig erstattet werden können. (Quelle). Also Einzelleistungen mit Zahlung per Überweisung oder AMEX . AMEX scheint das diesmal durchzuziehen, da tut sich nichts, haben ja auch keine Acquirer Bank, der sie den Schaden belasten könnten (so wie VISA und Mastercard).
Ich habe meinen Fall zur Prüfung an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank eingereicht. Das Schlichtungsverfahren wurde direkt eröffnet (falls der Fall so eindeutig wäre wie von American Express dargestellt, wäre der Antrag direkt abgelehnt worden ohne Eröffnung eines Verfahrens), die Prüfung läuft noch.Und auch noch niemand rechtlich dagegen vorgegangen?
Das liest sich so, als ob Du kein Amex Kunde mehr sein willst/bleiben willst, oder?Und insgesheim habe ich die Hoffnung, dass - wenn genung andere Kundinnnen und Kunden ebenfalls Beschwerde einlegen - die Kosten für Amex so hoch werden, dass sie zukünftig in ähnlichen Fällen im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden handeln ...
Ist das der Ombudsmann? oder ist das wieder etwas anderes?Ich habe meinen Fall zur Prüfung an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank eingereicht. Das Schlichtungsverfahren wurde direkt eröffnet (falls der Fall so eindeutig wäre wie von American Express dargestellt, wäre der Antrag direkt abgelehnt worden ohne Eröffnung eines Verfahrens), die Prüfung läuft noch.
Egal zu welchem Ergebnis die Prüfung kommt: Amex muss für das Verfahren auf jeden Fall schon mal 200,- Euro blechen ("Von dem am Verfahren beteiligten Unternehmen ist grundsätzlich eine Gebühr von 200 Euro zu erheben."). Da ich mich an dieser Stelle von American Express betrogen fühle, erfüllt mich das schon mal mit einer gewissen Genugtuung.
Und insgesheim habe ich die Hoffnung, dass - wenn genung andere Kundinnnen und Kunden ebenfalls Beschwerde einlegen - die Kosten für Amex so hoch werden, dass sie zukünftig in ähnlichen Fällen im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden handeln ...
Hier ist der Link für alle Interessierten: https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle/-/schlichtungsverfahren-613580
Alles gut und richtig. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen oder vertraglichen(?) Anspruch auf Chargeback. Da wird dann auch die BaFin (oder die Bundesbank) nicht helfen können, die ist zur Überwachung des Bankwesens in Rahmen der Gesetze und Verordnungen zuständig.[...]
Dazu hilft auch jedes Beweismittel, ein Prospekt, ein Begleitschreiben in dek Chargeback erklärt wurde, eine Website zum Thema aus dem Internetarchiv die man angibt vor der Buchung gelesen zu haben und deswegen auf eine Art Insolvenzschutz vertraut zu haben usw.
[...]
Ja, mir schon klar. die Frage war nur, ob die Schlichtungsstelle etwas anderes ist als der OmbudsmannIch habe meinen Fall zur Prüfung an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank eingereicht. Das Schlichtungsverfahren wurde direkt eröffnet (falls der Fall so eindeutig wäre wie von American Express dargestellt, wäre der Antrag direkt abgelehnt worden ohne Eröffnung eines Verfahrens), die Prüfung läuft noch.
Egal zu welchem Ergebnis die Prüfung kommt: Amex muss für das Verfahren auf jeden Fall schon mal 200,- Euro blechen ("Von dem am Verfahren beteiligten Unternehmen ist grundsätzlich eine Gebühr von 200 Euro zu erheben."). Da ich mich an dieser Stelle von American Express betrogen fühle, erfüllt mich das schon mal mit einer gewissen Genugtuung.
Und insgesheim habe ich die Hoffnung, dass - wenn genung andere Kundinnnen und Kunden ebenfalls Beschwerde einlegen - die Kosten für Amex so hoch werden, dass sie zukünftig in ähnlichen Fällen im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden handeln ...
Hier ist der Link für alle Interessierten: https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle/-/schlichtungsverfahren-613580