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AMEX verweigert Chargeback bei nicht erbrachter Leistung aufgrund Insolvenz am Beispiel FTI

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Dass es grundsätzlich geht, davon gehe ich aus. Die Frage ist halt, ob/welche Kartenherausgeber dies anbieten. Ich habe nie darauf geachtet.
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
1.882
1.988
Wie ich ganz vorne schon schrieb, "es wird geprüft". Das ist aber kein Anspruch auf Erstattung, wobei der Einzelfall positiv entschieden werden kann. Bringt nur nichts, weil andere es besser wissen wollten.
Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, Amex hat (zumindest aus meiner Sicht) keine diskretionäre Entscheidungsbefugnis solche Fälle abzulehnen, wenn sie vorher sagen dass bestimmte Fälle von den Cashback Regeln gedeckt sind und der spezifische Fall unter die Bedingungen fällt.

So wie z.B. auch der Paypal Käuferschutz nicht diskretionär ist wenn die Fälle klar und die Bedingungen erfüllt sind. Mit Paypal durfte ich mich darum schon vor Gericht streiten und dann ging die Übernahme aller Kosten ganz fix - natürlich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und zur Vermeidung einer Gerichtsentscheidung. Mir war es recht und ich hätte Null Bedenken es bei einem solchen Chargeback Fall genauso zu machen.

PS und dass Amex mit solchen Emails versucht so viele Kunden wie möglich davon abzuhalten, Ansprüche anzumelden, ist doch logisch. Genau wie Airlines die noch immer gegen die seit mehr als 20 Jahren geltenden Fluggastentschädigungsrechte verstoßen - weil sie genau wissen dass die weit überwiegende Anzahl der Betroffenen nicht den Rechtsweg suchen wird. Die Übernahme der bei diesen wenigen anfallenden Kosten ist dann einfach deutlich billiger als alle Anspruchsberechtigten zu bezahlen. Ist zwar schade, aber nachvollziehbar.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.325
7.260
LEJ
Dass es grundsätzlich geht, davon gehe ich aus. Die Frage ist halt, ob/welche Kartenherausgeber dies anbieten. Ich habe nie darauf geachtet.
Du kannst die Kartenanbieter durchgehen und die "Anträge" anschauen.
Bei AMEX wird der Titel "abverlangt". Ob er geprägt wird , weiß ich auch nicht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.378
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Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, Amex hat (zumindest aus meiner Sicht) keine diskretionäre Entscheidungsbefugnis solche Fälle abzulehnen, wenn sie vorher sagen dass bestimmte Fälle von den Cashback Regeln gedeckt sind und der spezifische Fall unter die Bedingungen fällt.
Dafür gilt aber zum einen das AMEX dies wirksam zugesagt hat, und das man z.B. dieses Versprechen z.B. nicht durch kleingedrucktes auf der Werbung widerrufen hat. Für einen Gang zum Gericht/Anwalt schon ein paar Unbekannte.

Sicher ist wenn AMEX auf der eigenen Seite uneingeschränkt dafür geworben hat das sie ohne wenn und aber ein CB im Falle einer Insolvenz durchführen, diese Zusage auch vom Kunden als bare Münze genommen werden kann. Aber dies muss man halt schlüssig beweisen können. Wer z.B. lange vor einer solchen Aussage den AMEX Vertrag abgeschlossen hat müsste auch nachweisen das er eben wegen diesem Versprechen den Vertrag nicht gekündigt hat.

Wie gesagt eine Menge Unbekannte und sicher nicht analog zum PayPal Käuferschutz zu sehen, da dieses Versprechen die ganze Zeit beworben wird und auch Teil der AGBs ist.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Falls seine Eltern einen gewissen Humor pflegten, wieso nicht. Ich persönlich nehme Abstand von Titeln auf der Kreditkarte, aber jedem Jeck, wie er's mag.
Hat mich halt interessiert, ob es geht. Bei LH wundert es mich nicht, da Vielfliegerkarten typischerweise dies unterstützen, und bei Amex passt es auch ins Bild, das sie von sich zeichnen möchten.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
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