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Nur für mein Verständnis: ein Chargeback ist also nur als letzte Option nach z.B. einem halben Jahr vorgesehen, nachdem man monatelang versucht hat, andere Möglichkeiten auszuschöpfen? Die öffentlich erklärte Nichtleistung des Vertragspartners ist nicht ausreichend?
D.h. ich müsste dann u.U. belegen , dass ich 5 Jahre lang versucht habe, irgendeinen Kriminellen zivilrechtlich im Ausland zu verklagen, um bei einer missbräuchlichen Nutzung mein Geld zurück zu erhalten?
D.h. ich müsste dann u.U. belegen , dass ich 5 Jahre lang versucht habe, irgendeinen Kriminellen zivilrechtlich im Ausland zu verklagen, um bei einer missbräuchlichen Nutzung mein Geld zurück zu erhalten?