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AMEX verweigert Chargeback bei nicht erbrachter Leistung aufgrund Insolvenz am Beispiel FTI

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Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
441
677
DUS
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das glaube ich gern, ich meine sogar, dass bei der Thomas Cook Pleite zumindest die Chargebacks der Platinum Cards problemlos durchgingen, sogar fluffiger als bei mancher VISA/Mastercard Bank (wegen der Unsicherheit über die Absicherung), aber bei FTI wird wohl selbst Platinum Kunden das Chargeback verweigert...
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.735
4.543
MUC/INN
das glaube ich gern, ich meine sogar, dass bei der Thomas Cook Pleite zumindest die Chargebacks der Platinum Cards problemlos durchgingen, sogar fluffiger als bei mancher VISA/Mastercard Bank (wegen der Unsicherheit über die Absicherung), aber bei FTI wird wohl selbst Platinum Kunden das Chargeback verweigert...
Ich denke, so eine Diskussion gibt es auch nur hierzulande und ist einer "American" Express daher erstmal wesensfremd ist. Charge Back ist ja an sich die Rückforderung einer unberechtigten / ungerechtfertigten Kartentransaktion. Warum sollte ich als selbstverantwortlicher Mensch also ein Recht darauf haben, dass die von mir bewusst herbeigeführte Kartenzahlung an einen dann pleite gegangenen Reiseveranstalter rückabgewickelt wird? Hätte ich per Bankeinzug/ SEPA Lastschrift bezahlt, könnte ich das kaum auch zurückholen, müsste es einklagen und würde dann am Ende höchstens mit einer Insolvenzquote meinen Titel im Schlafzimmer aufhängen können.

Ich bleibe dabei: ich will sehen, dass jeder mit seiner Visa / MC sein FTI-Geld zurückbekommt. Vorher halte ich das alles für Geschwätz.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.848
8.004
das glaube ich gern, ich meine sogar, dass bei der Thomas Cook Pleite zumindest die Chargebacks der Platinum Cards problemlos durchgingen, sogar fluffiger als bei mancher VISA/Mastercard Bank (wegen der Unsicherheit über die Absicherung), aber bei FTI wird wohl selbst Platinum Kunden das Chargeback verweigert...
Thomas Cook war ein britisher Konzern, nach britischen Recht müssen alle Vorleistungen für Leistungen und Lieferungen in der Zukunft im Falle einer Insolvenz an den Käufer zurücküberwiesen werden, jedes Bankhaus, jede Kreditkarten Firma muss ein entsprechendes Chargeback akzeptieren.

In diesem Dokument kann man nachlesen wie es um die Situation in den verschiedenen europäischen Ländern bestellt ist:

 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.735
4.543
MUC/INN
Thomas Cook war ein britisher Konzern, nach britischen Recht müssen alle Vorleistungen für Leistungen und Lieferungen in der Zukunft im Falle einer Insolvenz an den Käufer zurücküberwiesen werden, jedes Bankhaus, jede Kreditkarten Firma muss ein entsprechendes Chargeback akzeptieren.
Wobei TC 2019 insolvent gegangen ist und nebst den hier betroffenen deutschen Gesellschaften jedenfalls vor dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU 2020 Eu-Recht galt, d.h. gem. Art. 6 Rom I VO war bei allen mit deutschen Touristen geschlossenen Verträgen deutsches Recht anzuwenden, selbst wenn Vertragspartner hier nicht die Thomas Cook Deutschland GmbH gewesen wäre, sondern eine englische Gesellschaft.

Also kann es "alleine daran" auch nicht gelegen haben.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.848
8.004
Wobei TC 2019 insolvent gegangen ist und nebst den hier betroffenen deutschen Gesellschaften jedenfalls vor dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU 2020 Eu-Recht galt, d.h. gem. Art. 6 Rom I VO war bei allen mit deutschen Touristen geschlossenen Verträgen deutsches Recht anzuwenden, selbst wenn Vertragspartner hier nicht die Thomas Cook Deutschland GmbH gewesen wäre, sondern eine englische Gesellschaft.

Also kann es "alleine daran" auch nicht gelegen haben.
Dazu müsste man aber auch wissen wer der tatsächliche Zahlungsempfänger war. Wenn die einen Cashpool hatten, der unter der UK Firma lief dann würde es Sinn machen. Ich kenne UK Firmen die in DE arbeiten bei denen z.B. alle Kredikartenzahlungen direkt auf ein britisches Konto fliessen. Und auch die meisten Händler die z.B. SumUp benutzen, lassen das Geld zunächst auf ein irisches Konto überweisen.

Aber dafür bin ich dann nicht Fachmann genug.
 
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Sapatus

Reguläres Mitglied
07.03.2020
55
12
Die entscheidende Frage ist, ob die insolvente Firma (bzw. deren Bank) das Geld von dem Kreditkartennetzwerk bekommen hat. Sobald das Geld in das Loch geflossen ist, kommt es nicht mehr zurück; dasselbe gilt bei einer Überweisung oder Lastschrift. Die Bank oder das Kreditkartennetzwerk müsste dann den Ausfall selbst tragen, also den Kunden auf Kulanz erhebliche Summen ersetzen, was kaum gewollt ist.

Bei Air Berlin kam ja raus, dass einige Netzwerke Vereinbarungen hatten, dass die Gelder erst nach erbrachter Leistung fließen - dementsprechend konnten diese die Zahlung stoppen. Ich kann mir vorstellen, dass AMEX keine solche Vereinbarung hatte und die Gelder sofort überwiesen hat, vielleicht auch wegen fehlender Lizenzen, wie von OT erwähnt.
 

Cardandfly

Erfahrenes Mitglied
14.04.2016
549
150
Charge Back ist ja an sich die Rückforderung einer unberechtigten / ungerechtfertigten Kartentransaktion. Warum sollte ich als selbstverantwortlicher Mensch also ein Recht darauf haben, dass die von mir bewusst herbeigeführte Kartenzahlung an einen dann pleite gegangenen Reiseveranstalter rückabgewickelt wird?
Genau hier besteht bei dir glaub ich ein Verständnisproblem. Es geht nicht darum, ob die Zahlung bewusst herbeigeführt wurde oder ob diese betrügerisch und ohne mein Wissen erfolgte, sondern ganz einfach darum keine Ware trotz Zahlung erhalten zu haben. Daher funktioniert der Chargeback i.d.R. auch bei Einkauf bei einem Fake Shop, bei dem die Zahlung ja auch bewusst durchgeführt wurde.

Aber du kannst gern weiter hier alles in Frage stellen und mit Amex bezahlen. Ist dann wohl die exklusive Karte für selbstverantwortliche Menschen die Funktionen wie einen Chargeback bei Firmenpleiten nicht benötigen da sie die Pleite natürlich vorher schon im Blick hatten.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.848
8.004
Die entscheidende Frage ist, ob die insolvente Firma (bzw. deren Bank) das Geld von dem Kreditkartennetzwerk bekommen hat. Sobald das Geld in das Loch geflossen ist, kommt es nicht mehr zurück; dasselbe gilt bei einer Überweisung oder Lastschrift. Die Bank oder das Kreditkartennetzwerk müsste dann den Ausfall selbst tragen, also den Kunden auf Kulanz erhebliche Summen ersetzen, was kaum gewollt ist.

Bei Air Berlin kam ja raus, dass einige Netzwerke Vereinbarungen hatten, dass die Gelder erst nach erbrachter Leistung fließen - dementsprechend konnten diese die Zahlung stoppen. Ich kann mir vorstellen, dass AMEX keine solche Vereinbarung hatte und die Gelder sofort überwiesen hat, vielleicht auch wegen fehlender Lizenzen, wie von OT erwähnt.
Nein das ist nicht die entscheidende Frage, die entscheidende Frage ist was zum einem der Gesetzgeber vorsieht und zum anderem die Kartenfirmen zusagen. Gerade darum geht es ja hier. Solange das Geld noch nicht auf den Konten der Firma ist , ist das alles kein Problem. Allerdings spielt dann auch noch der Insolvenzverwalter eine Rolle.
 

Porti

Erfahrenes Mitglied
31.12.2019
1.493
539
Wir sollten nun wieder über die Zahlung nach Leistungserbringung schreiben. Damit wären diese Sorgen vom Tisch. Übrigens war das auch Thema in den zurückliegenden beiden Sommerlöchern. Und nichts hat sich getan.
 
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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
668
2.049
Warum sollte ich als selbstverantwortlicher Mensch also ein Recht darauf haben, dass die von mir bewusst herbeigeführte Kartenzahlung an einen dann pleite gegangenen Reiseveranstalter rückabgewickelt wird? Hätte ich per Bankeinzug/ SEPA Lastschrift bezahlt, könnte ich das kaum auch zurückholen, müsste es einklagen und würde dann am Ende höchstens mit einer Insolvenzquote meinen Titel im Schlafzimmer aufhängen können.

Ich bleibe dabei: ich will sehen, dass jeder mit seiner Visa / MC sein FTI-Geld zurückbekommt. Vorher halte ich das alles für Geschwätz.

Wenn die Lastschrift weniger als acht Wochen (?) zurückliegt, kannst du sie doch einfach zurückbuchen lassen, oder?

Also warum glaubst du partout nicht, dass Mastercard und Visa hier einen besseren Schutz bieten als Amex? Es ist halt Teil ihres Geschäftsmodells (und vermutlich auch in der unterschiedlichen Anreizstruktur begründet, siehe #48).

Und nochmal, ich bin ja grundsätzlich bei dir (bezüglich der ökonomischen "Fragwürdigkeit"). Aber sie machen nun mal Werbung damit und es gibt Menschen (wie mich), die unter anderem genau deswegen bewusst mit MC/VC zahlen, so dass es sich in der Gesamtbetrachtung wahrscheinlich sogar für sie lohnt.

Und falls meine kartenausgebende Bank "Stress" machen würde, wäre ich ziemlich zuversichtlich, dass eine etwas schärfer formulierte Mail (inklusive Hinweis auf Ombudsmann/BaFin/Anwalt/etc.) schnell zum gewünschten Chargeback führen sollte. Und andernfalls würde ich eben gegebenenfalls klagen.

[Normalerweise erreiche ich meine Ziele anderweitig, aber kürzlich hatte ich beispielsweise einen netten Termin an einem großen OLG (es ging um einen Schummel-Diesel). Am Landgericht hatte ich noch meine Anwälte "die Arbeit machen lassen", aber hier wollte die Richterin persönlich mit mir sprechen. War für mich als Nicht-Jurist durchaus spannend und "mal was Anderes". Das Ergebnis steht noch aus, aber ich bin völlig entspannt und sehe es wie ein Investment an der Börse, das ja auch in beide Richtungen gehen kann..]
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
4.865
3.065
FRA
Fakt ist, die Chargebacks bei der FTI Insolvenz laufen bei VISA und Mastercard durch, bei AMEX nicht. Punkt.
Ok, kann ich den Nachweis hierzu irgendwo sehen oder sind das Fake News ?

Für AMEX galt schon bei der TC Pleite: Täuschen, tarnen, verp.... offensichtlich die übliche Geschäftspolitik des Hauses,
In meinem Fall kann Amex gerne bei den üblichen Praktiken bleiben, habe bisher alle ChargeBacks und alle Versicherungsleistungen einwandfrei erstattet bekommen.
 

Sapatus

Reguläres Mitglied
07.03.2020
55
12
Nein das ist nicht die entscheidende Frage, die entscheidende Frage ist was zum einem der Gesetzgeber vorsieht und zum anderem die Kartenfirmen zusagen. Gerade darum geht es ja hier. Solange das Geld noch nicht auf den Konten der Firma ist , ist das alles kein Problem. Allerdings spielt dann auch noch der Insolvenzverwalter eine Rolle.
Der Gesetzgeber sieht hier nichts besonderes vor; der Insovelvenzverwalter wäre dann ein Problem, wenn die Zahlung nicht in Zusammenhang mit einer (nicht bereits erbrachten) Gegenleistung steht. Ja, es könnte sein, dass Kreditkartennetzwerke oder Banken etwas anderes zugesagt oder versprochen haben, was dann natürlich Ansprüche gegen diese begründet.

Wie ich in meinem Post gesagt habe, werden die sowas aber kaum machen, wenn nicht im Hintergrund entsprechende Vereinbarungen mit der anderen Seite stehen. Letztlich wäre das sogar doppelt gefährlich, weil dann sogar das Netzwerk bzw, die Bank zweimal zahlt: Der Kunde erhält sein Geld zurück und der Insolvenzverwalter würde auch das Geld bekommen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.848
8.004
Wie ich in meinem Post gesagt habe, werden die sowas aber kaum machen, wenn nicht im Hintergrund entsprechende Vereinbarungen mit der anderen Seite stehen. Letztlich wäre das sogar doppelt gefährlich, weil dann sogar das Netzwerk bzw, die Bank zweimal zahlt: Der Kunde erhält sein Geld zurück und der Insolvenzverwalter würde auch das Geld bekommen.
Ja aber genau das kann bei einem Chargeback wegen Insolvenz passieren. Daher stellen sich di Kartenanbieter bzw. die Banken ja auch manchmal an.

Chargeback im Insolvenzfall ist in DE eine freiwillige Leistung der Kartenanbieter, und das kann die auch durchaus eigenes Geld kosten. In der aktuellen Situation dürfte jedes Chargeback Ersuchen bei VISA, das die Formalien erfüllt auch durchgeführt werden, spätestens wenn man sich direkt an VISA wendet. Egal woher das Geld kommt.
 

rhodium

Erfahrenes Mitglied
06.12.2014
1.012
78
Zumindest im Zuge der AB Insolvenz hat die Pressesprecherin von VISA dieses in deutschen Medien so zugesagt, da sehe ich wenig "möglicherweise", sondern einen klaren Fall das es gehen sollte. Aber dazu wurde im Rahmen der AB Pleite hier ja schon seitenlang diskutiert.
ch kann mich erinnern, dass ich in Zeiten der AB-Pleite erfolgreich einen Cashback (Visa Platinum der apobank) erhalten habe. Ich habe es auch nur einfach und kurz schriftlich reklamiert, alles andere wäre für mich Zeitverschwendung.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.021
6.781
LEJ
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Man sollte halt im Leben nicht zu verkopft auf ein Produkt sein, es sei denn, man arbeitet für die Firma Pardon, lebt für die Firma... 😏
Kann oder wird geprüft ist egal. Prüfen kann jeder, auch wenn das Ergebnis schon vorher feststeht. Einzelfälle können davon abweichen.

Schreibe mal in einen Vertrag "kann oder wird geprüft", dein Vertragspartner steigt dir aufs Dach. Es muss stehen "im Falle einer Insolvenz wird das CB zu Ihren Gunsten ausgeführt und die von Ihnen geleistete Zahlung erstattet".

Das schöne an der deutschen Sprache ist, sie ist so klar und deutlich.
 
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