Hallo,
wenn ich m ich mal einschalten darf.... Meine Frage dreht sich darum, dass Amex ja Explizit mit einem Chargeback bei Insolvenz geworben hat und dies auf mehreren Webseiten (die nun zwei Tage nach der FTI Pleite "zufällig" gelöscht wurden) beworben hat.
Lässt sich hier nicht durch die eindeutige Werbung eine Verpflichtung herleiten?
Hier mal der originale Text von der gelöschten Webseite:
Sonderfälle bei der Anwendung des Chargeback Verfahrens
Wie kann Geld im Insolvenzfall zurückgefordert werden?
Wenn ein Anbieter insolvent ist, bevor er die bereits von Ihnen bezahlte Leistung erbracht hat/Ware versendet, fällt dies unter Ware/Leistung nicht erhalten und kann reklamiert werden. Da die zu erwartende Leistung jedoch in der Zukunft liegt, ist die Beweisführung mittels Rechnung etc. etwas schwieriger.
Beispiel: Angenommen, Sie buchen und bezahlen eine Flugreise, und die Airline meldet Insolvenz an, bevor Sie den Flug antreten können. Um wieder an Ihr Geld zu gelangen, gilt es zuerst zu klären, ob dies über Chargeback möglich ist.
– Haben Sie den Flug im Zuge einer Pauschalreise gebucht, ist der Reiseveranstalter und dessen Insolvenzversicherung zuständig. Erst wenn diese Versicherung nicht ausreicht, kann das Chargeback-Verfahren hinzugezogen werden.
– Wenn Sie den Flug direkt bei der Airline gebucht haben, ist eine Rückerstattung über Chargeback möglich. Dafür ist es allerdings notwendig, dass Sie die Airline oder deren Insolvenzverwalter auffordern, Ihnen den Ticketpreis zu erstatten. Wenn Sie daraufhin eine negative oder keine Antwort erhalten, ist diese Kommunikation wichtig als Beilage für den Klärungsversuch des Zahlungsdienstleisters. Eine Kopie der Flugbuchung sowie eine Stornobestätigung als Nachweis dafür, dass der Flug nicht stattgefunden hat, sind ebenfalls notwendig.
Bei einem Flug bzw. (nur) Hotelbuchung, sollte der Fall doch klar sein und Amex sich an ihr Werbeversprechen halten, oder?
Im übrigen unterliegt Amex wohl doch der BAFIN - wird auch auf der Amex Seite angegeben. Ich habe dort schon mal Kontakt aufgenommen und werde wohl eine Beschwerde einreichen. Schon jemand mal bei der Schiedsstelle versucht (Deutsche Bundesbank)?