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Wenn dir die Bedeutung der Wörter "kann" und "möglich" nicht klar ist dann kann man es so sehen wie du.Aus meiner Sicht ist hier ganz deutlich beschrieben dass chargeback im Insolvenzfall möglich sein soll. Ob das eine Airline ist oder ein Reiseanbieter dürfte nachrangig sein. Daher mein Kommentar in #115.
Quatsch.
oder möglichEine Kann-Bestimmung ist keine Vorschrift im strengen Sinne, sondern eine Bestimmung, „nach der im Einzelfall verfahren werden kann, aber nicht verfahren werden muss“,[9] also eher eine Art Ermächtigung als eine Vorschrift. Der Ausdruck „Kann-Vorschrift“ sollte daher vermieden werden. Eine Kann-Formulierung bedeutet nach manchmal vertretener Ansicht, dass freies Ermessen bei der Rechtsanwendung gewährt wird,[10] wobei aber die gewöhnlichen Ermessensgrenzen und Ermessenssonderfälle gelten.
Verbale Rating-Skala – Wikipedia
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