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AMEX verweigert Chargeback bei nicht erbrachter Leistung aufgrund Insolvenz am Beispiel FTI

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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.274
3.626
FRA
Fernsehen, Webseiten, Zeitungen usw. sind nun keine Werbung mehr?
Der Bericht über die Wahl in Frankreich in der Tagesschau soll Werbung sein ? Ich glaube, da schaut jemand zuviel auf Insta und Konsorten, wo Werbung und Berichterstattung fleissig vermischt werden. :cool: :ROFLMAO:
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.274
3.626
FRA
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eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
600
671
NRW
Wie ist den die rechtliche Lage? Müssen Kreditkartenunternehmen generell bei nicht erbrachten Waren/Leistungen und Insolvenzen rückerstatten oder ist es eine freiwillige Leistung.
Nein, da gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Das Kreditkartenunternehmen führt ja die Zahlung durch und ist erstmal egal wofür. Zahlung ist autorisiert, durchgeführt und damit Vertrag erfüllt.
Ein Chargeback-Verfahren ist entweder eine freiwillige Leistung oder vertraglich vereinbart mit dem Kartenausgeber (Amex) bzw. deiner Bank (Visa, MC). Schau doch einfach mal in die Vertragsbedingungen und AGBs deiner Kreditkarte rein. Und nur das zählt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.887
Nein, da gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Das Kreditkartenunternehmen führt ja die Zahlung durch und ist erstmal egal wofür. Zahlung ist autorisiert, durchgeführt und damit Vertrag erfüllt.
Ein Chargeback-Verfahren ist entweder eine freiwillige Leistung oder vertraglich vereinbart mit dem Kartenausgeber (Amex) bzw. deiner Bank (Visa, MC). Schau doch einfach mal in die Vertragsbedingungen und AGBs deiner Kreditkarte rein. Und nur das zählt.
Zu dem Thema gab es seitenlange Diskussionen als AB Pleite ging. Es gibt sehr wohl die Situation das Chargeback bei Insolvenz gesetzlich vorgeschrieben ist nur eben nicht in DE, daher kommt es darauf an wer die KK ausgeben hat und welches Unternehmen betroffen ist. Deutsche AMEX und deutsche Insolvenz gibt nix.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.887
Genau das ist der feine Unterscheid im deutschen. Wenn du das nur so sagst, kannst du es dir noch überlegen, wenn du aber ein Unternehmen bist und mit Rückerstattung wirbst und es explizit auf deiner Webseite beschreibst, wann du dein Geld wieder bekommst, kann hier das Wort "kann" nicht mehr als Wahlrecht ausgelegt werden. Bitte welches Wahlrecht soll hier greifen?
AMEX kann sich entscheiden nach Prüfung der Umstände ein Chargeback abzulehnen.

Aber hey du möchtest hören was deiner Meinung entspricht, da wird dir hier niemand verbindlich helfen können.

Wie gesagt es gab diese Diskussion gab im Zuge der AB Insolvenz ausgiebig. Und obwohl bei weitem nicht jeder ein Chargeback bekam konnte das niemand erfolgreich einklagen.

Erinnert ein wenig an eine EF Diskussion, 1400€ in F nach Tokio sind kein erkennbarer Preisfehler
 
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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
2.072
2.200
Wie gesagt es gab diese Diskussion gab im Zuge der AB Insolvenz ausgiebig. Und obwohl bei weitem nicht jeder ein Chargeback bekam konnte das niemand erfolgreich einklagen.
Die Fälle dazu würden mich interessieren, weißt du dazu mehr oder warum meinst du dass das niemand erfolgreich einklagen konnte?
 

Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
461
745
DUS
Bei Thomas Cook kam es nicht zu Klagen, da Amex vorher eingeknickt ist und das Chargeback zugelassen hat, Beispiel habe ich oben auch schon verlinkt. Wird diesmal auch wieder so laufen, Amex hätte nicht einmal an einem gewonnenen Prozess Interesse, denn dann wäre es ja amtlich, dass ihre Karte weniger leistet, als die der Mitbewerber. Das ist reine Zermürbungstaktik, um die Schadenssumme zu reduzieren, da ist jeder, der aufgibt, für Amex ein Gewinn. Ist ein gefundenes Fressen für Anwälte.
 
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fliegenix

Reguläres Mitglied
11.11.2018
68
14
Die verbindlichen Zusagen des Unternehmens stehen in den AGB, auf einer Website stehen Informationen.


Auf der Website ist es belanglos, das steht vor allem im Vertrag, den Du mit Mercedes schliesst.
Das ist natürlich mal wieder Unsinn.
Also zu mindestens bei meinen Autokäufen steht in keinem drin, dass die Höchstgeschwindigkeit 200 kmh beträgt und das das Auto Bremsen hat. Würde dich gern mal sehen, wenn dein Porsche nur maximal 120 kmh schafft oder du wegen fehlender Bremsen gegen den nächsten Baum fährst und die dann sagen, das stand nicht in den AGB ;-)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ein Chargeback-Verfahren ist entweder eine freiwillige Leistung oder vertraglich vereinbart mit dem Kartenausgeber (Amex) bzw. deiner Bank (Visa, MC). Schau doch einfach mal in die Vertragsbedingungen und AGBs deiner Kreditkarte rein. Und nur das zählt.
Genau das ist hier die Frage und ob nur die AGB zähen, wenn man (wie AMEX) damit wirbt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

AMEX kann sich entscheiden nach Prüfung der Umstände ein Chargeback abzulehnen.

Aber hey du möchtest hören was deiner Meinung entspricht, da wird dir hier niemand verbindlich helfen können.

Wie gesagt es gab diese Diskussion gab im Zuge der AB Insolvenz ausgiebig. Und obwohl bei weitem nicht jeder ein Chargeback bekam konnte das niemand erfolgreich einklagen.

Erinnert ein wenig an eine EF Diskussion, 1400€ in F nach Tokio sind kein erkennbarer Preisfehler
1. Prüft ja AMEX gar nicht, sondern lehnt pauschal ab. Und was sollen die prüfen? Ob Amex genug Geld hat oder welche Kriterien sollen da angelegt bzw. geprüft werden?

2. Antwortest du ja leider auf keine meiner gestellten Fragen.

3. Hab ich bei einigen Anwälten zu der AB Insolvenz gegenteiliges gelesen.
 
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fliegenix

Reguläres Mitglied
11.11.2018
68
14
Bei Thomas Cook kam es nicht zu Klagen, da Amex vorher eingeknickt ist und das Chargeback zugelassen hat, Beispiel habe ich oben auch schon verlinkt. Wird diesmal auch wieder so laufen, Amex hätte nicht einmal an einem gewonnenen Prozess Interesse, denn dann wäre es ja amtlich, dass ihre Karte weniger leistet, als die der Mitbewerber. Das ist reine Zermürbungstaktik, um die Schadenssumme zu reduzieren, da ist jeder, der aufgibt, für Amex ein Gewinn. Ist ein gefundenes Fressen für Anwälte.
Hast du die Links für mich nochmal?
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
5.274
3.626
FRA
Das ist natürlich mal wieder Unsinn.
Also zu mindestens bei meinen Autokäufen steht in keinem drin, dass die Höchstgeschwindigkeit 200 kmh beträgt und das das Auto Bremsen hat. Würde dich gern mal sehen, wenn dein Porsche nur maximal 120 kmh schafft oder du wegen fehlender Bremsen gegen den nächsten Baum fährst und die dann sagen, das stand nicht in den AGB ;-)
oh, das steht nicht in den AGB, das steht im Vertrag und der gilt ja.

AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen (also das, was für jeden Kunden gleichermassen gilt)
Vertrag = speziell zugesicherte Leistungen; Bedingungen zu einem speziell (=individuell) vereinbarten Preis
 

fliegenix

Reguläres Mitglied
11.11.2018
68
14
oh, das steht nicht in den AGB, das steht im Vertrag und der gilt ja.

AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen (also das, was für jeden Kunden gleichermassen gilt)
Vertrag = speziell zugesicherte Leistungen; Bedingungen zu einem speziell (=individuell) vereinbarten Preis
Also in deinem Vertrag steht die Höchstgeschwindigkeit? Cool.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.495
7.516
LEJ
Ohje, das artet hier aber auch in Rechtsunterricht auf Grundschulniveau.
Es geht tiefer, leider.
Hier werden Dinge ohne Grundlage und frei jeglichen Wissens verbreitet.
Wo sind denn die all die KK-Kunden. welche ein CB in Sachen Cook oder FTI veranlasst haben und ihr Geld bekommen haben. Bis heute hat keiner einen validen Nachweis erbracht.

Erinnert mich immer wieder an die Klugscheixxer, die mir einst eine ErrorFare madig machen wollten oder einen recht günstigen Flug mit SV. Viel dummes Zeug labern und nix dahinter.
 
Zuletzt bearbeitet:

Knabberbox

Reguläres Mitglied
12.10.2014
25
35
Ich hatte einen Mietwagen über Check24 bei driveFTI gebucht und mit meiner Miles&More Kreditkarte bezahlt. Nach Antrag auf Chargeback online über das Kartenkonto habe ich den gezahlten Betrag innerhalb von einer guten Woche erstattet bekommen.
Dito - war auch bei mir erfolgreich.

Auto über Billiger-Mietwagen bei driveFTI mit der M&M CC gebucht und nach ca. vier Wochen den Betrag über 700 EUR erstattet bekommen.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.022
5.084
MUC/INN
Hier werden Dinge ohne Grundlage und frei jeglichen Wissens verbreitet.
Wo sind denn die all die KK-Kunden. welche ein CB in Sachen Cook oder FTI veranlasst haben und ihr Geld bekommen haben. Bis heute hat keiner einen validen Nachweis erbracht.

Erinnert mich immer wieder an die Klugscheixxer, die mir einst eine ErrorFare madig machen wollten oder einen recht günstigen Flug mit SV. Viel dummes Zeug labern und nix dahinter.
Du FaNbOy MiT dEiNeM uNeRtRäGlIChEn GeScHwÄtZ!
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
2.072
2.200
Tja so ist es wenn den Mitgliedern jegliches Verständnis für die Juristerei fehlt und man auf die eigenen Gefühle vertraut.

Wer glaubt AMEX benimmt sich hier falsch kann den Rechtsweg einschlagen das Gesülze in Foren ist nicht zielführend

Und ich darf dann festhalten dein Kommentar in #158 zum Thema erfolglose Klagen fällt ebenfalls unter Gesülze?
 

Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
461
745
DUS
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Dito - war auch bei mir erfolgreich.

Auto über Billiger-Mietwagen bei driveFTI mit der M&M CC gebucht und nach ca. vier Wochen den Betrag über 700 EUR erstattet bekommen.
glaubt Euch die Amex Fanboy Truppe hier aber nicht (oder blendet alles, was nicht ins eigene Weltbild passt, konsequent aus)! Frage mich, was die als Nachweis noch sehen wollen, außer der Anleitung der DKB zum Chargeback bei FTI und der Bestätigung der User, dass es funktioniert. Screenshot der Gutschrift?
 
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