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Sprach der größte Amex Fanboy im Forum…Offensichtlich dient dieses Thema daher weniger der sachlichen Auseinandersetzung,
Dein Hochmut ist schon maximal unsympathisch.
Sprach der größte Amex Fanboy im Forum…Offensichtlich dient dieses Thema daher weniger der sachlichen Auseinandersetzung,
Der Bericht über die Wahl in Frankreich in der Tagesschau soll Werbung sein ? Ich glaube, da schaut jemand zuviel auf Insta und Konsorten, wo Werbung und Berichterstattung fleissig vermischt werden.Fernsehen, Webseiten, Zeitungen usw. sind nun keine Werbung mehr?
Ich bin aus diesem Kindergarten daher raus.
Die verbindlichen Zusagen des Unternehmens stehen in den AGB, auf einer Website stehen Informationen.Eine verbindliche Zusage und Werbung eines Unternehmers
Auf der Website ist es belanglos, das steht vor allem im Vertrag, den Du mit Mercedes schliesst.Wenn also Mercedes mit 5 Jahren Garantie auf der eigenen Website wirbt
Nein, da gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Das Kreditkartenunternehmen führt ja die Zahlung durch und ist erstmal egal wofür. Zahlung ist autorisiert, durchgeführt und damit Vertrag erfüllt.Wie ist den die rechtliche Lage? Müssen Kreditkartenunternehmen generell bei nicht erbrachten Waren/Leistungen und Insolvenzen rückerstatten oder ist es eine freiwillige Leistung.
Sprach der größte Amex Fanboy im Forum…
Dein Hochmut ist schon maximal unsympathisch.
Zu dem Thema gab es seitenlange Diskussionen als AB Pleite ging. Es gibt sehr wohl die Situation das Chargeback bei Insolvenz gesetzlich vorgeschrieben ist nur eben nicht in DE, daher kommt es darauf an wer die KK ausgeben hat und welches Unternehmen betroffen ist. Deutsche AMEX und deutsche Insolvenz gibt nix.Nein, da gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Das Kreditkartenunternehmen führt ja die Zahlung durch und ist erstmal egal wofür. Zahlung ist autorisiert, durchgeführt und damit Vertrag erfüllt.
Ein Chargeback-Verfahren ist entweder eine freiwillige Leistung oder vertraglich vereinbart mit dem Kartenausgeber (Amex) bzw. deiner Bank (Visa, MC). Schau doch einfach mal in die Vertragsbedingungen und AGBs deiner Kreditkarte rein. Und nur das zählt.
AMEX kann sich entscheiden nach Prüfung der Umstände ein Chargeback abzulehnen.Genau das ist der feine Unterscheid im deutschen. Wenn du das nur so sagst, kannst du es dir noch überlegen, wenn du aber ein Unternehmen bist und mit Rückerstattung wirbst und es explizit auf deiner Webseite beschreibst, wann du dein Geld wieder bekommst, kann hier das Wort "kann" nicht mehr als Wahlrecht ausgelegt werden. Bitte welches Wahlrecht soll hier greifen?
Die Fälle dazu würden mich interessieren, weißt du dazu mehr oder warum meinst du dass das niemand erfolgreich einklagen konnte?Wie gesagt es gab diese Diskussion gab im Zuge der AB Insolvenz ausgiebig. Und obwohl bei weitem nicht jeder ein Chargeback bekam konnte das niemand erfolgreich einklagen.
Die Fälle dazu würden mich interessieren, weißt du dazu mehr oder warum meinst du dass das niemand erfolgreich einklagen konnte?
Wo steht da was von erfolglosen (oder auch nur durchgeführten) Klagen?Du kannst ja einfach die Suche bemühen. Man findet hier die angesprochenen Diskussionen sehr einfach (hier ff.).
Das ist natürlich mal wieder Unsinn.Die verbindlichen Zusagen des Unternehmens stehen in den AGB, auf einer Website stehen Informationen.
Auf der Website ist es belanglos, das steht vor allem im Vertrag, den Du mit Mercedes schliesst.
Genau das ist hier die Frage und ob nur die AGB zähen, wenn man (wie AMEX) damit wirbt.Ein Chargeback-Verfahren ist entweder eine freiwillige Leistung oder vertraglich vereinbart mit dem Kartenausgeber (Amex) bzw. deiner Bank (Visa, MC). Schau doch einfach mal in die Vertragsbedingungen und AGBs deiner Kreditkarte rein. Und nur das zählt.
1. Prüft ja AMEX gar nicht, sondern lehnt pauschal ab. Und was sollen die prüfen? Ob Amex genug Geld hat oder welche Kriterien sollen da angelegt bzw. geprüft werden?AMEX kann sich entscheiden nach Prüfung der Umstände ein Chargeback abzulehnen.
Aber hey du möchtest hören was deiner Meinung entspricht, da wird dir hier niemand verbindlich helfen können.
Wie gesagt es gab diese Diskussion gab im Zuge der AB Insolvenz ausgiebig. Und obwohl bei weitem nicht jeder ein Chargeback bekam konnte das niemand erfolgreich einklagen.
Erinnert ein wenig an eine EF Diskussion, 1400€ in F nach Tokio sind kein erkennbarer Preisfehler
Hast du die Links für mich nochmal?Bei Thomas Cook kam es nicht zu Klagen, da Amex vorher eingeknickt ist und das Chargeback zugelassen hat, Beispiel habe ich oben auch schon verlinkt. Wird diesmal auch wieder so laufen, Amex hätte nicht einmal an einem gewonnenen Prozess Interesse, denn dann wäre es ja amtlich, dass ihre Karte weniger leistet, als die der Mitbewerber. Das ist reine Zermürbungstaktik, um die Schadenssumme zu reduzieren, da ist jeder, der aufgibt, für Amex ein Gewinn. Ist ein gefundenes Fressen für Anwälte.
oh, das steht nicht in den AGB, das steht im Vertrag und der gilt ja.Das ist natürlich mal wieder Unsinn.
Also zu mindestens bei meinen Autokäufen steht in keinem drin, dass die Höchstgeschwindigkeit 200 kmh beträgt und das das Auto Bremsen hat. Würde dich gern mal sehen, wenn dein Porsche nur maximal 120 kmh schafft oder du wegen fehlender Bremsen gegen den nächsten Baum fährst und die dann sagen, das stand nicht in den AGB ;-)
Also in deinem Vertrag steht die Höchstgeschwindigkeit? Cool.oh, das steht nicht in den AGB, das steht im Vertrag und der gilt ja.
AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen (also das, was für jeden Kunden gleichermassen gilt)
Vertrag = speziell zugesicherte Leistungen; Bedingungen zu einem speziell (=individuell) vereinbarten Preis
Bei Dir nicht ? Wohl noch nicht so oft Autos gekauft …Also in deinem Vertrag steht die Höchstgeschwindigkeit? Cool.
Es geht tiefer, leider.Ohje, das artet hier aber auch in Rechtsunterricht auf Grundschulniveau.
Dito - war auch bei mir erfolgreich.Ich hatte einen Mietwagen über Check24 bei driveFTI gebucht und mit meiner Miles&More Kreditkarte bezahlt. Nach Antrag auf Chargeback online über das Kartenkonto habe ich den gezahlten Betrag innerhalb von einer guten Woche erstattet bekommen.
Du FaNbOy MiT dEiNeM uNeRtRäGlIChEn GeScHwÄtZ!Hier werden Dinge ohne Grundlage und frei jeglichen Wissens verbreitet.
Wo sind denn die all die KK-Kunden. welche ein CB in Sachen Cook oder FTI veranlasst haben und ihr Geld bekommen haben. Bis heute hat keiner einen validen Nachweis erbracht.
Erinnert mich immer wieder an die Klugscheixxer, die mir einst eine ErrorFare madig machen wollten oder einen recht günstigen Flug mit SV. Viel dummes Zeug labern und nix dahinter.
Tja so ist es wenn den Mitgliedern jegliches Verständnis für die Juristerei fehlt und man auf die eigenen Gefühle vertraut.Ohje, das artet hier aber auch in Rechtsunterricht auf Grundschulniveau aus.
Tja so ist es wenn den Mitgliedern jegliches Verständnis für die Juristerei fehlt und man auf die eigenen Gefühle vertraut.
Wer glaubt AMEX benimmt sich hier falsch kann den Rechtsweg einschlagen das Gesülze in Foren ist nicht zielführend
Warum? Das war Realität bei der AB Insolvenz allerdings nicht mit AMEX sondern mit Visa bzw der entsprechenden Bank.Und ich darf dann festhalten dein Kommentar in #158 zum Thema erfolglose Klagen
glaubt Euch die Amex Fanboy Truppe hier aber nicht (oder blendet alles, was nicht ins eigene Weltbild passt, konsequent aus)! Frage mich, was die als Nachweis noch sehen wollen, außer der Anleitung der DKB zum Chargeback bei FTI und der Bestätigung der User, dass es funktioniert. Screenshot der Gutschrift?Dito - war auch bei mir erfolgreich.
Auto über Billiger-Mietwagen bei driveFTI mit der M&M CC gebucht und nach ca. vier Wochen den Betrag über 700 EUR erstattet bekommen.