QuatschBei Amex ist einfach nur der Preis Premium .
Sofern Du eine solche Garantie auch in den geltenden AGB findest bin ich bei Dir, ist es nur eine Phrase auf einer mit Amex assozierten Werbesite (wie z.B. AMEXcited) wird es schwieriger. Vielleicht glaubst Du aber auch daran, dass Erdbeeren in Erdbeerjoghurt enthalten sind, nur, weil vornedrauf eine fette saftige Erdbeere abgebildet ist.
Eben, die AGB sind nicht immer das letztlich rechtlich bindende, gerade wenn ein Unternehmen mit anderen Dingen wirbt. Gibt es genügend Beispiele aus der Mobilfunksparte. Letztlich müssen es die Gerichte entscheiden...Naja, wenn die Amex Website (und um die geht es hier ja, nicht um eine Drittseite) offiziell ein Feature bewirbt und der Verbraucher nachweisen kann dass er die Amex unter anderem wegen diesem Feature erworben hat, bzw. es typischerweise so wäre, dann lässt sich da meiner Meinung nach schon eine Verpflichtung daraus ableiten, dass Amex das auch anbieten muss. Auch wenn es "in den AGB" nicht steht.
Das führt in dieselbe Richtung wie die Diskussion im Hilton KK Thread, ob der Diamond discretionary oder mandatory ist. Ich tendiere zu Letzterem.
Das ist sicher richtig, nur hilft dieses Argument nicht bei AMEX Kundenservice, sondern vor Gericht. Und dann muss man den Nachweis erbringen können. Hat da mal jemand den Text der deutschen AMEX Website?Naja, wenn die Amex Website (und um die geht es hier ja, nicht um eine Drittseite) offiziell ein Feature bewirbt und der Verbraucher nachweisen kann dass er die Amex unter anderem wegen diesem Feature erworben hat, bzw. es typischerweise so wäre, dann lässt sich da meiner Meinung nach schon eine Verpflichtung daraus ableiten, dass Amex das auch anbieten muss. Auch wenn es "in den AGB" nicht steht.
Das führt in dieselbe Richtung wie die Diskussion im Hilton KK Thread, ob der Diamond discretionary oder mandatory ist. Ich tendiere zu Letzterem.
In #90 findest du nur einen Text von dem behauptet wird das er auf einer AMEX Website stand. Vor Gericht musst du darlegen auf welcher Website er zu welchem Zeitpunkt zu lesen war. Der kopierte Text reicht nicht.Steht ja in #90 wenn ich richtig verstanden habe.
PS: im Übrigen gibt es für solche Themen den Ombudsmann, der entscheidet dann ohne Kostenrisiko.
Auf der Amex-Website stand noch vor wenigen Minuten, ich zitiere: @hamburgler schuldet @Simineon eine Kiste Wein … leider ist die Website kurz darauf gelöscht wordenaber wenn jemand eine Website zitiert und dazu äußert dass das auf der americanexpress.com Website stand dann gehe ich davon aus dass ihm/ihr das Original vorliegt.
Übrigens ist es der Menschheit bis heute nicht gelungen künstliches Erdbeeraroma herzustellen, dass auch wirklich nach Erdbeere schmeckt.Vielleicht glaubst Du aber auch daran, dass Erdbeeren in Erdbeerjoghurt enthalten sind, nur, weil vornedrauf eine fette saftige Erdbeere abgebildet ist.
Behaupten darfst Du viel, nur damit werben darfst Du nicht. Nennt sich irreführende Werbung.
Wäre jetzt auch mal meine leihenhafte rechtliche Auffassung. Amex hat ja auf ihrer eigenen Webseite mehrfach damit geworben.Naja, wenn die Amex Website (und um die geht es hier ja, nicht um eine Drittseite) offiziell ein Feature bewirbt und der Verbraucher nachweisen kann dass er die Amex unter anderem wegen diesem Feature erworben hat, bzw. es typischerweise so wäre, dann lässt sich da meiner Meinung nach schon eine Verpflichtung daraus ableiten, dass Amex das auch anbieten muss. Auch wenn es "in den AGB" nicht steht.
Das führt in dieselbe Richtung wie die Diskussion im Hilton KK Thread, ob der Diamond discretionary oder mandatory ist. Ich tendiere zu Letzterem.
Du kennst die geltenden Chargeback Regeln/AGB von Amex? Respekt! Bislang hat die nämlich noch niemand gefunden. Anders als bei VISA oder Mastercard gibt es sie einfach nicht. Alles nur Wohlwollen und Entscheidung nach Gutsherren Art von Amex. Ich gebe ja zu, dass das bislang gut funktioniert hat und AMEX bislang auch immer kundenorientiert gehandelt hat. Aber die Betonung liegt leider auf "bislang", bei FTI ist der Schaden anscheinend so groß, dass man die Kunden einfach im Regen stehen lässt. Visa/Mastercard Kunden berichten z.B. hier, dass das Geld mit dem üblichen Vorläufigkeitsvermerk (fällt m.E. nach einer gewissen Einspruchsfrist raus) bereits zurückgebucht ist, von AMEX wird dagegen von vollkommener Verweigerungshaltung berichtet. Selbst wenn das Chargeback bei Insolvenz rechtlich nicht geschuldet sein sollte, dann ist es einfach eine minderwertige Karte, die für Vorauszahlungen ungeeignet ist, da eine wichtige Leistung, nämlich der Insolvenzschutz, fehlt.Sofern Du eine solche Garantie auch in den geltenden AGB findest bin ich bei Dir,
natürlich gibt es den Text, den ich zitiert habe noch im Internet. Auf Archiveseiten und ich hab selbst auch mehrere Screenshots usw. gemacht. Müsste aber mal schauen, weil die meisten kommen von der americanexpress.com/de-at/..../...Das ist sicher richtig, nur hilft dieses Argument nicht bei AMEX Kundenservice, sondern vor Gericht. Und dann muss man den Nachweis erbringen können. Hat da mal jemand den Text der deutschen AMEX Website?
In #90 findest du nur einen Text von dem behauptet wird das er auf einer AMEX Website stand. Vor Gericht musst du darlegen auf welcher Website er zu welchem Zeitpunkt zu lesen war. Der kopierte Text reicht nicht.
Aber es gibt ja bereits Anwälte die ihre Dienste im Fall FTI Chargeback AMEX anbieten, da wird es wohl irgendwann auch Ergebnisse geben.
Es ist schôn, wenn Vc MC damir werben und es das dort gibt. Ob sie es dann auch wirklich durchziehen ist eine andere Frage. Und wer keine Rechtsschutzversicherung anzapfen kann, wird wohl kaum nochmal selbst auf Risiko dann sein vermeintliches Recht einklagen.
Naja da steht nur das im Falle der Insolvenz ein Chargebackverfahren möglich sei. Es ist auch möglich das es im Juli am Mittelmeer schneit. Um Irritierenden zu vermeiden hat man die Seite vom Netz genommen weil es im Falle von FTI wohl nicht möglich ist.Also nur mal ein Screenshot von der offiziellen Amex seit, wo auf das Verfahren und auch mein Beispiel mit der Insolvenz steht. pfiffigerweise wurde diese seit halt "aus versehen" genau nach der FTI Pleite gelöscht. Zufälle gibt es....
Naja da steht nur das im Falle der Insolvenz ein Chargebackverfahren möglich sei. Es ist auch möglich das es im Juli am Mittelmeer schneit. Um Irritierenden zu vermeiden hat man die Seite vom Netz genommen weil es im Falle von FTI wohl nicht möglich ist.
Im Bsp. der Website geht es um Airlines die in Insolvenz gehen, nicht um Vermittler/Reisebüros die Insolvenz anmelden. Wenn in deinem Fall die Airline Insolvenz angemeldet hat dann hast du evtl Chancen einen Prozess zu gewinnen.
Oder hast du eine Pauschalreise gebucht?
Auf der Seite steht nichts von gebuchten Einzelleistungen bei einem Veranstalter. Es geht um gebuchte Flüge bei Airlines oder Pauschalreisen. Und nicht alles was möglich ist passiert auch.Also es ist doch möglich? Warum schmettert dann Amex alle Anträge ab bzw. nimmt gar keine an?
Und die Anleitung auf der Seite um sein Geld zurück zu bekommen (auf der nirgends steht, dass es eventuell auch abgelehnt werden kann) ist also eher mit dem Wetterbericht gleichsetzten, wo es halt schneien kann oder halt auch nicht? Und das liegt dann im ermessen von Amex? Wird ja immer abenteuerlicher....
Natürlich hab ich keine Pauschalreise gebucht. Auch das wird explizit auf der Amexseite erklärt. Unter Punkt 5. steht es ja genau erklärt, dass in dem Fall "erst" die Versicherung einstehen muss ABER dann, wenn diese nicht ausreicht, man im Insolvenzfall das Geld über das Chargebackverfahren wieder bekommt. Nur halt jetzt nicht mehr, weil es im Juli am Mittelmeer schneit....
Und wenn man "keine" Pauschalreise sondern eine Einzelleistung bei einem Insolventem Unternehmen gebucht hat, kann man gleich das Geld bei Amex durch das Verfahren zurück bekommen - außer es schneit halt gerade bei Amex.... verstehe.
Okay dann bin ich dem deutschen einfach nicht mächtig genug. Ist zwar meine Muttersprache und hab sogar ein Studium inkl. Jura in deutsch bestanden aber vielleicht kann mir jemand nochmal bei dem Verständnis helfen. Vielleicht liegts an meiner Legasthenie.Auf der Seite steht nichts von gebuchten Einzelleistungen bei einem Veranstalter. Es geht um gebuchte Flüge bei Airlines oder Pauschalreisen. Und nicht alles was möglich ist passiert auch.
Das sind die Feinheiten der deutschen Sprache. Das man es missverstehen kann, ist auch möglich. Du interpretierst hier etwas in einen Text das dort nicht steht.
Du bist Jurist, verstehst die deutsche Sprache, also formuliere eine Klage gegen AMEX und lass uns wissen wie diese ausgeht, Sie buchen und bezahlen eine Flugreise, und die Airline meldet Insolvenz an, bevor Sie den Flug antreten können. Um wieder an Ihr Geld zu gelangen,
Der Knackpunkt liegt in den Wörtchen „kann“, „möglich“ und dergleichen.Wenn ein Anbieter insolvent ist, bevor er die bereits von Ihnen bezahlte Leistung erbracht hat/Ware versendet, fällt dies unter Ware/Leistung nicht erhalten und kann reklamiert werden.
Hab noch keinen Werbespot oder Mailwerbung von Amex bekommen, in der sie dies behaupten würden.Und warum darf Amex dann irreführende Werbung machen?
Quatsch.Der Knackpunkt liegt in den Wörtchen „kann“, „möglich“ und dergleichen.