Antrag auf Kompensation - Grund?

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bearonic

Neues Mitglied
16.05.2023
18
10
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Hallo zusammen,

ich möchte gerade auf der Lufthansa-Seite den Antrag auf Kompensation bei Flugunregelmäßigkeiten stellen. Ich bin mir aber nicht sicher, welchen Grund ich angeben muss.
Folgender Ablauf spielte sich ab:
HAM-FRA-DTW in Business Class gebucht. Am Tag davor informierte LH, dass der Flug HAM-FRA gecancelt wurde. Kurz darauf wurde mitgeteilt, dass auf einen Flug 1h später von HAM nach FRA umgebucht wurde und der Flug FRA-DTW ebenfalls auf einen etwas späteren Flug mit Delta umgebucht wurde. Ankunftszeit dann etwa 1,5h später. Der Flug HAM-FRA lief reibungslos, in FRA wurde mir dann aber der Weiterflug mit Delta verweigert, weil die Maschine überbucht war. Letztendlich wurde ich im Service Center (nach langem Warten) auf einen Flug mit LH am nächsten Tag gebucht und mit Hotelgutschein ausgestattet (*). Der Flug lief dann reibungslos ab und ich habe mein Ziel mit ca. 24h Verspätung ggü. der eigentlichen Buchung erreicht.

Die Seite zum Antrag auf Kompensation bietet nun folgende Auswahlmöglichkeiten: Flugverspätung, Flugannulierung, Flug wurde umgeleitet, Anschlussflug verpasst. Welche Option soll man da nun wählen? Die Flugannulierung?
Oder empfiehlt es sich, die Kompensation lieber auf einem ganz anderen Wege einzufordern?
Ich sehe dort auch keine Möglichkeit ein Konto anzugeben, auf das die Kompensation gezahlt werden soll. Kommt die Abfrage später?

Danke!

(*) Ein 20 Euro Verzehr-Guthaben mit Hinweis auf diverse Restaurants hat man mir auch auf mein Ticktet gebucht. Das wurde jedoch an KEINEM einzigen Restaurant in FRA akzeptiert - entweder war angeblich das Gerät zum Einscannen defekt oder nicht da, oder man hat andere Ausreden gefunden. Seitens Lufthansa-Service hieß es nur, dass das nicht sein könne und die Betreiber das annehmen müssten. Ich solle in Vorleistung gehen und es nachträglich einfordern... toller Service.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.667
1.818
Hallo zusammen,

ich möchte gerade auf der Lufthansa-Seite den Antrag auf Kompensation bei Flugunregelmäßigkeiten stellen. Ich bin mir aber nicht sicher, welchen Grund ich angeben muss.
Folgender Ablauf spielte sich ab:
HAM-FRA-DTW in Business Class gebucht. Am Tag davor informierte LH, dass der Flug HAM-FRA gecancelt wurde. Kurz darauf wurde mitgeteilt, dass auf einen Flug 1h später von HAM nach FRA umgebucht wurde und der Flug FRA-DTW ebenfalls auf einen etwas späteren Flug mit Delta umgebucht wurde. Ankunftszeit dann etwa 1,5h später. Der Flug HAM-FRA lief reibungslos, in FRA wurde mir dann aber der Weiterflug mit Delta verweigert, weil die Maschine überbucht war. Letztendlich wurde ich im Service Center (nach langem Warten) auf einen Flug mit LH am nächsten Tag gebucht und mit Hotelgutschein ausgestattet (*). Der Flug lief dann reibungslos ab und ich habe mein Ziel mit ca. 24h Verspätung ggü. der eigentlichen Buchung erreicht.

Die Seite zum Antrag auf Kompensation bietet nun folgende Auswahlmöglichkeiten: Flugverspätung, Flugannulierung, Flug wurde umgeleitet, Anschlussflug verpasst. Welche Option soll man da nun wählen? Die Flugannulierung?
Oder empfiehlt es sich, die Kompensation lieber auf einem ganz anderen Wege einzufordern?
Ich sehe dort auch keine Möglichkeit ein Konto anzugeben, auf das die Kompensation gezahlt werden soll. Kommt die Abfrage später?

Danke!

(*) Ein 20 Euro Verzehr-Guthaben mit Hinweis auf diverse Restaurants hat man mir auch auf mein Ticktet gebucht. Das wurde jedoch an KEINEM einzigen Restaurant in FRA akzeptiert - entweder war angeblich das Gerät zum Einscannen defekt oder nicht da, oder man hat andere Ausreden gefunden. Seitens Lufthansa-Service hieß es nur, dass das nicht sein könne und die Betreiber das annehmen müssten. Ich solle in Vorleistung gehen und es nachträglich einfordern... toller Service.
Du musst das Formular nicht verwenden, kannst es aber tun. Als Info, die Kompensation musst du meiner Meinung nach bei Delta beantragen und der Grund ist ein IDB (involuntary denied boarding, unfreiwillig verweigertes boarding). Die Kosten für die Verpflegung gibst du im gleichen Vorgang mit an. Warum bei Delta? Diese haben dir das Boarding als auführende Fluggesellschaft verweigert und die EU/VO zielt darauf an.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.712
8.502
FRA / FMO
Du musst das Formular nicht verwenden, kannst es aber tun. Als Info, die Kompensation musst du meiner Meinung nach bei Delta beantragen und der Grund ist ein IDB (involuntary denied boarding, unfreiwillig verweigertes boarding). Die Kosten für die Verpflegung gibst du im gleichen Vorgang mit an. Warum bei Delta? Diese haben dir das Boarding als auführende Fluggesellschaft verweigert und die EU/VO zielt darauf an.
Sehe ich auch so. Lufthansa hat hier nur die möglichen 1,5 Stunden Verspätung zu Verantworten, die ja nicht Entschädigungswürdig sind.
 

bearonic

Neues Mitglied
16.05.2023
18
10
Oh, ok. Das verwundert mich jetzt etwas. Obwohl alles bei und mit Lufthansa gebucht wurde und es auch die Lufthansa war, die mich ohne mein Zutun auf den überbuchten Delta-Flug umgebucht hat, muss ich mich an Delta wenden??
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
7.712
8.502
FRA / FMO
Wer hat dich denn am ende stehen gelassen? => Delta.

LH hat mit der Umbuchung ja sogar dafür gesorgt, dass du eben eigentlich nicht 3 Stunden oder mehr verspätet angekommen wärst.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.667
1.818
Oh, ok. Das verwundert mich jetzt etwas. Obwohl alles bei und mit Lufthansa gebucht wurde und es auch die Lufthansa war, die mich ohne mein Zutun auf den überbuchten Delta-Flug umgebucht hat, muss ich mich an Delta wenden??
LH hat dich auf den nächsten Flug mit freien Plätzen gebucht. Delta hat seinen Flug aber wohl zu fest überbucht, so dass am Ende mehr Passagiere den Flug wahrnehmen wollten, als sie Plätze zur Verfügung hatten. Das ist in der Luftfahrt völlig normales vorgehen und geht in den meisten Fällen auf, weil eben immer mal Passagiere einen Flug verpassen oder aus anderen Gründen nicht wahrnehmen.
Delta als ausführende Airline ist damit voll verantwortlich und hat das Problem durch das überbuchen zu verantworten und entschieden, dass du der Passagier bist, der jetzt in Frankfurt bleibt. Damit hatte LH nichts zu tun. Die EU/VO auf deren Grundlage du die Kompensation möchtest, zielt darauf ab, wer den Flug durchführt und nicht wer ihn verkauft hat.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.672
BRU
Wer hat dich denn am ende stehen gelassen? => Delta.

LH hat mit der Umbuchung ja sogar dafür gesorgt, dass du eben eigentlich nicht 3 Stunden oder mehr verspätet angekommen wärst.
So ist es. Ansprechpartner ist hier Delta (die Vorgeschichte dazu, also ob Du jetzt von LH auf Delta umgebucht wurdest oder von Anfang an den Delta-Flug gebucht hattest, ist irrelevant).

Hier hätte Delta a) selber Dich zusammen mit dem "denied boarding" auf die nächste Alternative umbuchen müssen (und nicht in die Schlange zum LH-Schalter schicken), und b) Dir Verpflegungs- und Hotelgutschein geben müssen (bwz. Dich informieren, wo / wie Du die Kosten dafür geltend machen kannst) und c) Dir direkt die Entschädigung zahlen müssen bzw. Dich zumindest informieren, wo / wie / wann Du das Geld dafür bekommst.

Und dass im LH-Kompensations-Formular die Option der "Überbuchung"/ "denied boarding" nicht erscheint, könnte daran liegen, dass man in so einem Fall die Entschädigung eben "direkt" (also jetzt nicht unbedingt in ausbezahlt in bar, aber ohne da groß was nachträglich beantragen zu müssen). Denn im Unterschied zu Flugannullierungen, verpassten Anschlüssen usw. (wo die Airlines erst prüfen wollen / müssen, was der Grund) ist Überbuchung ja ganz klar Verschulden der Airline und steht Dir die Kompensation auf jeden Fall zu.


So würde ich es auch machen. Bei LH EUR 600,- wegen Annullierung und bei Delta EUR 600,- wegen Nichtbeförderung. Ich würde dann allerdings beides wollen.

LH hat aber doch eine Ersatzbeförderung angeboten, mit der er weniger als 2h verspätet am Ziel angekommen wäre.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
LH hat aber doch eine Ersatzbeförderung angeboten, mit der er weniger als 2h verspätet am Ziel angekommen wäre.
Der ganze EU261 ist für den Unterschied zwischen dem, was gewesen wäre, und dem, was gewesen ist.

Fakt ist, dass der Flug des TO annulliert wurde. Fakt ist, dass der TO mit 24h Verspätung am Ziel angekommen. Die Annullierung ist mitursächlich für die Verspätung. Daher EUR 600,- wegen Annullierung und erheblicher Verspätung.

Gegenüber DL handelt es sich um eine glasklare Nichtbeförderung. Daher zusätzlich EUR 600,- wegen Nichtbeförderung.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.495
9.394
HAM
Wie wurde diese Kombination eigentlich gebucht? DL und LH haben kein Codesharing. Üblicherweise wäre hier HAM-AMS/CDG-DTW das normale Routing gewesen. Das nur mal aus Interesse.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.667
1.818
Wie wurde diese Kombination eigentlich gebucht? DL und LH haben kein Codesharing. Üblicherweise wäre hier HAM-AMS/CDG-DTW das normale Routing gewesen. Das nur mal aus Interesse.
Gebucht wurde, LH HAM-FRA-DTW. Wie im ersten Beitrag geschrieben, wurde HAM-FRA annulliert und invol auf HAM-FRA mit LH und dann mit DL FRA-DTW umgebucht.
 
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Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.420
5.765
Würde auch bei beiden Antrag stellen. Hab das nur 1x gemacht, weil sich eine Airline zunächst geziert hat, und dann gelernt, dass nicht mal innerhalb der Allianz miteinander gesprochen wird ;)
 

bearonic

Neues Mitglied
16.05.2023
18
10
Was mich halt wundert ist, dass ich am Delta-Schalter abgewiesen und zum LH Service geschickt wurde. Und dort hat man auch keinerlei Anstalten gemacht, mir einen neuen Flug zu organisieren und mir den Hotel-Gutschein auszuhändigen (sowie das nutzlose Verzehrguthaben). LH sah sich ja selbst also offenbar in der Verantwortung, sich um mich zu kümmern. Daher wäre ich auch gar nicht auf die Idee gekommen, meine Ansprüche bei Delta geltend zu machen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.495
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HAM
Was mich halt wundert ist, dass ich am Delta-Schalter abgewiesen und zum LH Service geschickt wurde. Und dort hat man auch keinerlei Anstalten gemacht, mir einen neuen Flug zu organisieren und mir den Hotel-Gutschein auszuhändigen (sowie das nutzlose Verzehrguthaben). LH sah sich ja selbst also offenbar in der Verantwortung, sich um mich zu kümmern. Daher wäre ich auch gar nicht auf die Idee gekommen, meine Ansprüche bei Delta geltend zu machen.
Nun, vermutlich warst Du immer noch auf LH Ticketnummer. LH hat in FRA immerhin eigenes Personal, während DL nur einen Handling Agent hat, der in der Praxis keine Tickets anfassen darf - uns sich da des Ticketings bemühen muss - Nur das sitzt nicht in Europa.

Ich habe übrigens noch nie Gutscheine bei LH bekommen, die ich nicht nutzen konnte. Nun brauchte ich die nicht wirklich, da als SEN Lounge Zugang vorhanden, allerdings war es nie ein Problem, am Abend in der Bar des Hotels noch was zu trinken.
 
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bearonic

Neues Mitglied
16.05.2023
18
10
Kurzes Update: aufgrund der Hinweise hier, habe ich bei beiden Airlines per Kontaktformular die Kompensation beantragt. Nach gerade einmal 1,5h kam von LH per Mail, dass man mir gerne 600 Euro überweisen möchte. Ein paar Minuten, nachdem ich meine Kontodaten angegeben hab kam die Info, dass das Geld angewiesen wurde.
Von Delta ist bislang nur eine Eingangsbestätigung gekommen. Ich bin gespannt, wie es dort weitergeht. ;)
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.943
Fakt ist, dass der Flug des TO annulliert wurde. Fakt ist, dass der TO mit 24h Verspätung am Ziel angekommen. Die Annullierung ist mitursächlich für die Verspätung. Daher EUR 600,- wegen Annullierung und erheblicher Verspätung.
Hmmm, ich verstehe das anders:

HAM-FRA-DTW in Business Class gebucht. Am Tag davor informierte LH, dass der Flug HAM-FRA gecancelt wurde. Kurz darauf wurde mitgeteilt, dass auf einen Flug 1h später von HAM nach FRA umgebucht wurde und der Flug FRA-DTW ebenfalls auf einen etwas späteren Flug mit Delta umgebucht wurde. Ankunftszeit dann etwa 1,5h später. Der Flug
Mit weniger als 1h früherem Abflug (sogar später) und weniger als 2 stunden späterer Ankunft (1.5h) wurde eine angemessene Ersatzbeförderung innerhalb des EU261 Zeitfensters angeboten, aus der Annulierung erwächst damit kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

in FRA wurde mir dann aber der Weiterflug mit Delta verweigert, weil die Maschine überbucht war. Letztendlich wurde ich im Service Center (nach langem Warten) auf einen Flug mit LH am nächsten Tag gebucht und mit Hotelgutschein ausgestattet (*). Der Flug lief dann reibungslos ab und ich habe mein Ziel mit ca. 24h Verspätung ggü. der eigentlichen Buchung erreicht.
Das wiederum ist ein klarer Fall von Nichtbeförderung, dafür stehen dir €600 zu.
 

bearonic

Neues Mitglied
16.05.2023
18
10
Nun hat auch Delta endlich reagiert. Man verweigert mit der Begründung ich sei nicht rechtzeitig beim Check-In gewesen. Planmäßiger Abflug war 11:50, ich stand gg. 11:10 am Schalter bei Delta.
Ist es da noch sinnvoll, weiter hinterher zu rennen, oder sind die Erfolgsaussichten da sowieso gleich Null?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.875
Ist es da noch sinnvoll, weiter hinterher zu rennen, oder sind die Erfolgsaussichten da sowieso gleich Null?
Was trifft denn aus Deiner Sicht zu? Zwischen “zu spät am Gate” und “überbucht” besteht ja sachlich ein erheblicher Unterschied.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.943
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300x250
Man verweigert mit der Begründung ich sei nicht rechtzeitig beim Check-In gewesen. Planmäßiger Abflug war 11:50, ich stand gg. 11:10 am Schalter bei Delta.
Das ist knapp für einen Langstreckenflug in die USA...
Warum warst du denn noch nicht vorher eingecheckt, dein Gepäck nicht durchgecheckt? Hast du ein Ersatzbeförderungsangebot mit einer Umsteigezeit unter der MCT akzeptiert? Hat die LH Ersatzbeförderung auf zwei getrennten Tickets angeboten?

Wird wohl kniffelig, wenn die EU261 von "Flug" spricht, meint sie immer ein Ticket, ggfs. mehrere Legs. Ob zwei Tickets "vergleichbare" Reisebedingungen sind, verglichen mit einem reinen LH Umsteigeflug?
Ich kann Delta natürlich verstehen, wenn du bei Check-in Schluß noch nicht da warst, vergeben sie den Sitz natürlich anderweitig.