Da stellt sich für mich die Frage, ob das so überhaupt noch zulässig wäre:
Gewiss, wenn der Kunde von seinem Recht nicht Gebrauch macht (weil er es nicht kennt), dann ist das wohl rechtlich ok.
Kritischer dürfte es da (aus meiner Laiensicht) schon sein, wenn dem Kunden die Möglichkeit genommen wird, d.h. wenn die Kassenkraft es bei voreingestelltem System unterlässt, den Kunden zu fragen oder gar bei der Auswahlliste ungefragt das System der Wahl des Hädlers eingibt.
Die Verordnung spricht ja davon, dass dem Kunden die Möglichkeit der Wahl gegeben werden muss. Für mich bedeutet das, dass es nicht ausreicht dem Kunden den Wunsch zu erfüllen, wenn er darum bittet, sondern, dass der Kunde (in welcher Form auch immer) aktiv gefragt werden muss.
Letztendlich wird sich mit den rechtlichen Aspekten ohnehin noch ein Gericht oder die BaFin befassen müssen, insbesondere die Sicht, dass ELV keine Kartenzahlung darstellt, erscheint zumindest diskutabel. Interessant wäre auch, ob das nicht eine Ungleichbehandlung zum Onlinehandel wäre, wo die Auswahl des Zahlungskartensystems ja schon seit jeher der Fall ist.
Welche technische Lösung nun implementiert wird, ist in meinen Augen erst mal die Wahl zwischen Pest und Cholera: bei der verpflichtenden Auswahl hat man das Gschiss mit den Bremskunden, bei der optionalen Auswahl macht man dem Kartengegrabsche des Personals nicht so leicht den Garaus.
Sofern da aber keine Anweisung "von Oben" kommt, denke ich aber eher, dass es da bei der verpflichtendenden Vorauswahl bleibt. Ganz so ohne Weiteres wird man den Willen von Mastercard (und evtl. Visa?) auch nicht übergehen können und ich wäre schwer überrascht, wenn Mastercard es zuließe, dass die Händler Maestro rausschmeißen, MC Debit/Credit aber behalten... da wird zumindest eine Drohkulisse aufgebaut werden. Worst case wäre natürlich der Rückschritt auf girocard only, aber ich denke nicht, dass sich das eine Mehrheit erlauben kann.